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   LAG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 Ta 492/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92956
LAG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 Ta 492/12 (https://dejure.org/2012,92956)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2012 - 2 Ta 492/12 (https://dejure.org/2012,92956)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 2 Ta 492/12 (https://dejure.org/2012,92956)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Festsetzung des Verfahrenswertes auf drei bzw. fünf Monatsverdienste im Rahmen einer Klage gegen eine Kündigung

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streitwert von Haupt- und Hilfsantrag im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10

    Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 Ta 492/12
    dass die in einer Klage erhobenen Ansprüche denselben Gegenstand betreffen, nur der Wert des höheren Anspruches maßgebend ist (vgl. BAG vom 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 (A) -).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 Ta 492/12
    Dabei kann nach § 42 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. GKG der im Rahmen eines einheitlichen Prozesses ausgetragene Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses nur einmal bis zu der Höchstgrenze des vierteljährlichen Arbeitsentgeltes bewertet werden, auch wenn das Arbeitsverhältnis durch mehrere Kündigungen berührt wird (vgl. schon BAG vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) juris).
  • LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08

    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 Ta 492/12
    Denn durch einen derartigen Vergleich würde ein Weiterbeschäftigungsbegehren im Vergleich miterledigt (vgl. Beschluss LAG Düsseldorf vom 06.05.2008 - 6 Ta 136/08 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17

    Streitwert bei Klage gegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich ausgesprochener

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts wird die Klage gegen eine fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung insgesamt mit einem Vierteljahresentgelt bewertet (14.03.2012 - 2 Ta 83/12; 17.12.2012 - 2 Ta 492/12).
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2017 - 4 Ta 210/17

    Einigungsgebühr für Mitwirkung bei einem Vertragsabschluss

    Soweit in der früheren Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts von dem Erfordernis der Beseitigung eines Streits oder einer Ungewissheit in Bezug auf den vertraglich jeweils geregelten Gegenstand abgesehen wurde (etwa 17.12.2012 - 2 Ta 492/12), wird daran nicht festgehalten.
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