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   LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11   

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https://dejure.org/2012,36005
LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11 (https://dejure.org/2012,36005)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.08.2012 - 2 Ta 787/11 (https://dejure.org/2012,36005)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. August 2012 - 2 Ta 787/11 (https://dejure.org/2012,36005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückzahlung der Vergütung unter Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages; Rechtsweg

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rückzahlung der Vergütung unter Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages; Rechtsweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Rechtsstreit um Rückzahlung der Arbeitsvergütung wegen Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Rechtsstreit um Rückzahlung der Arbeitsvergütung wegen Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11
    Davon ausgehend besteht auch weitgehend Einigkeit darüber, dass das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG jedenfalls grundsätzlich zwar einen Vertragsabschluss, jedoch keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraussetzt, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG, Beschl. v. 10.05.2000 - 5 AZB 3/00, juris; Urt. v. 14.12.1988 - 5 AZR 759/87, juris; Matthes/Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, § 2 ArbGG Rdnr. 53, 7. Aufl., 2009; Kalb in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechts-Kommentar, 5. Aufl., 2012, § 2 ArbGG Rdnr. 69; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Aufl. 2012 = ErfK/Koch § 2 ArbGG Rdnr. 15).
  • BAG, 28.10.1997 - 9 AZB 34/97

    Rechtsweg - Rückabwicklung irrtümlich erbrachter Leistungen

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11
    Es liegt daher auch nach dem Vorbringen der Klägerin eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" vor, da sie Rückzahlung der Vergütung verlangt, die sie als Arbeitgeberin der Klägerin in der Annahme des Bestehens eines wirksamen Arbeitsverhältnisses erbracht hat (vgl. auch BAG, Beschl. v. 28.10.1997 - 9 AZB 34/97, NZA 1998, 165).
  • BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11
    (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.09.2010 - GmS - OGB 1/09, DB 2010, 2722; BAG, Beschl. v. 29.03.2000 - 5 AZB 69/99, juris; LAG München, Beschl. v. 19.01.2008 - 11 Ta 356/07, juris).
  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11
    Davon ausgehend besteht auch weitgehend Einigkeit darüber, dass das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG jedenfalls grundsätzlich zwar einen Vertragsabschluss, jedoch keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraussetzt, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG, Beschl. v. 10.05.2000 - 5 AZB 3/00, juris; Urt. v. 14.12.1988 - 5 AZR 759/87, juris; Matthes/Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, § 2 ArbGG Rdnr. 53, 7. Aufl., 2009; Kalb in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechts-Kommentar, 5. Aufl., 2012, § 2 ArbGG Rdnr. 69; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Aufl. 2012 = ErfK/Koch § 2 ArbGG Rdnr. 15).
  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11
    (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.09.2010 - GmS - OGB 1/09, DB 2010, 2722; BAG, Beschl. v. 29.03.2000 - 5 AZB 69/99, juris; LAG München, Beschl. v. 19.01.2008 - 11 Ta 356/07, juris).
  • LAG München, 19.01.2008 - 11 Ta 356/07

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11
    (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.09.2010 - GmS - OGB 1/09, DB 2010, 2722; BAG, Beschl. v. 29.03.2000 - 5 AZB 69/99, juris; LAG München, Beschl. v. 19.01.2008 - 11 Ta 356/07, juris).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen (vgl. BAG, Beschl. v. 15.03.2011 - 10 AZB 49/10, NZA 2011, 653; Beschl. v. 23.08.2001 - 5 AZB 11/01, NZA 2002, 230).
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen (vgl. BAG, Beschl. v. 15.03.2011 - 10 AZB 49/10, NZA 2011, 653; Beschl. v. 23.08.2001 - 5 AZB 11/01, NZA 2002, 230).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 13 Ta 19/14

    Rechtsweg für einen Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters

    Deshalb setzt das Vorliegen einer Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" in diesem Sinne keine Wirksamkeit des Arbeitsvertrages voraus, sodass eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" auch bei Nichtigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages vorliegen kann (vgl. BAG 10. Mai 2000 - 5 AZB 3/00 - in juris; LAG Hamm 6. August 2012 - 2 Ta 787/11 - in juris; LAG Hamm 24. Juli 2013 - 2 Ta 81/13 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 54; GMP-Schlewing, ArbGG, 8. Auflage 2013, § 2 Rn. 53; ErfK-Koch, 14. Auflage 2014, § 2 ArbGG Rn. 15).
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