Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2001

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   LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01   

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LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01 (https://dejure.org/2005,11291)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01 (https://dejure.org/2005,11291)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 2 TaBV 20/01 (https://dejure.org/2005,11291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Anfechtung, Sozialplan, Sozialplandotierung, nicht vermögensrechtliche Streitigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschlussverfahren über die Wirksamkeit eines durch den Spruch der Einigungsstelle zustande gekommenen Sozialplanes; Anfechtung des Einigungsstellenspruchs als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit ; Berücksichtigung der ...

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 2; ; BRAGO § 8 Abs. 2 S. 2, 2. HS; ; BRAGO § 10 Abs. 2; ; BRAGO § 10 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Einigungsstellenspruch über Sozialplan - deutliche Erhöhung bei umfangreichen und tiefgreifenden Änderungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2005 - 2 Ta 243/05

    Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01
    Nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsaufwand des Gerichts oder des Prozessbevollmächtigten (LAG Schleswig-Holstein Beschlüsse vom 7.12.2005 - 2 Ta 274/04, 2 Ta 266/05, 2 Ta 243/05 -).
  • LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02

    Gegenstandswert - Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01
    Bei dem Ausgangsverfahren, Anfechtung des Einigungsstellenspruchs, handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (so u.a. LAG Hamburg Beschluss vom 24.7.2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LAG Hessen Beschluss vom 11.2.2004 - 5 Ta 510/03 - zitiert nach juris), weshalb die Wertfestsetzung nach § 8 Abs. 2 S. 2, 2. HS BRAGO zu erfolgen hat.
  • LAG Düsseldorf, 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94

    Streitwert: Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01
    Er stellt jedenfalls die Obergrenze für die vorzunehmende Wertfestsetzung dar (LAG Düsseldorf Beschluss vom 29.11.1994 - 7 Ta 1336/94 - zitiert nach juris).
  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01
    Ein Rechtsmittel ist nicht gegeben, § 10 Abs. 3 S. 2 BRAGO (BAG Beschluss vom 17.3.2003 - NZA 2003, 682).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2005 - 2 Ta 266/05

    Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01
    Nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsaufwand des Gerichts oder des Prozessbevollmächtigten (LAG Schleswig-Holstein Beschlüsse vom 7.12.2005 - 2 Ta 274/04, 2 Ta 266/05, 2 Ta 243/05 -).
  • LAG Hessen, 11.02.2004 - 5 Ta 510/03
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01
    Bei dem Ausgangsverfahren, Anfechtung des Einigungsstellenspruchs, handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (so u.a. LAG Hamburg Beschluss vom 24.7.2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LAG Hessen Beschluss vom 11.2.2004 - 5 Ta 510/03 - zitiert nach juris), weshalb die Wertfestsetzung nach § 8 Abs. 2 S. 2, 2. HS BRAGO zu erfolgen hat.
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01

    Streitwert, Beschlußverfahren, nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, Anfechtung,

    Im Rahmen des Beschlussverfahrens 4 BV 2 a/01 des Arbeitsgerichts Neumünster (2 TaBV 20/01 des erkennenden Gerichts), in dem die Beteiligten zu 1. (Krankenhausbetrieb) und 2. (Betriebsrat) sich darüber auseinandergesetzt haben, ob der durch Spruch der Einigungsstelle vom 10.01.2001 zustande gekommene Sozialplan unwirksam ist (im Folgenden: Ausgangsverfahren), streiten die Beteiligten noch darüber, wie hoch der Gegenstandswert des Ausgangsverfahrens ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2010 - 1 Ta 129/10

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Sozialplanes wegen Unterdotierung

    Ein Kriterium, jedoch nicht das allein ausschlaggebende, kann die Zahl der von dem Abbau betroffenen Arbeitsplätze sein (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 11.02.2004 - 5 Ta 510/03; LAG Schleswig - Holstein, Beschl. v. 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2010 - 3 Ta 81/10

    Gegenstandswert, nichtvermögensrechtliche Angelegenheit, Beschlussverfahren,

    Die Verhandlungen vor der Einigungsstelle betrafen umfangreiche und tief greifende Änderungsmaßnahmen im Betrieb (vgl. zu diesem Kriterium LAG Schleswig-Holstein vom 19.12.2005, 2 TaBV 20/01 ­ zitiert nach Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2010 - 4 Ta 68/10

    Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle,

    Der Arbeitsaufwand kann lediglich Anhaltspunkte für die Schwierigkeit der Streitsache bieten (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.12.2005 ­ 2 TaBV 20/01 -, zitiert nach juris Rn. 4).
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   LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2001 - 2 TaBV 20/01   

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https://dejure.org/2001,25575
LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2001 - 2 TaBV 20/01 (https://dejure.org/2001,25575)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.11.2001 - 2 TaBV 20/01 (https://dejure.org/2001,25575)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. November 2001 - 2 TaBV 20/01 (https://dejure.org/2001,25575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. November 2001 - 2 TaBV 20/01 - aufgehoben.
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