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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 TaBV 21/04   

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https://dejure.org/2005,13532
LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 TaBV 21/04 (https://dejure.org/2005,13532)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2005 - 2 TaBV 21/04 (https://dejure.org/2005,13532)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 2 TaBV 21/04 (https://dejure.org/2005,13532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    BetrVG § 50 BetrVG § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG § 80 Abs. 2 BetrVG § 87 Abs. 1 BetrVG § 99 BetrVG § 100 ZPO § 139 ArbGG § 72 Abs. 2 ArbGG § 92 Abs. 1 Satz 2
    EBetrVG, ZPO, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verwendung der von Testkäufern benutzten Fragebögen zur Abmahnung von überprüften Testpersonen; Begriff des "Nichtregelnkönnens"

  • Judicialis

    BetrVG § 50; ; BetrVG § 50 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 100; ; ZPO § 139; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 92 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 50 § 87 Abs. 1 § 99
    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei der Ausgestaltung von Testkäufen in Unternehmensfillialen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2005 - 2 TaBV 21/04
    Ausreichend aber regelmäßig auch zu verlangen ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der das erkennende Gericht folgt, dass ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht (vgl. etwa BAG vom 18.10.1994, AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG vom 15.01.2002, NZA 2002, 988 ff).
  • LAG München, 21.02.2008 - 4 TaBV 56/07

    Unterlassungsantrag

    Da die Arbeitgeberin die verfahrensgegenständlichen Testkäufe nach dem Konzept "M." unbestritten betriebsübergreifend, in einer Reihe von "Häusern"/Filialen (nach ihrem Vorbringen: in 20 bis 25 Häusern hinsichtlich der Kassiervorgänge, in ca. 20 (weiteren?, teilidentischen?) Filialen "Gartenmöbel und Zoo") durchgeführt hat, handelt es sich hierbei um eine überörtliche, betriebs-/filialübergreifende Angelegenheit, die damit in die genuine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG fällt und deshalb dessen Antragsberechtigung begründet (siehe BAG, B. v. 18.04.2000, 1 ABR 22/99, AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG Überwachung - B. I. 2. der Gründe - siehe näher auch LAG Rheinland-Pfalz, B. v. 18.01.2005, 2 TaBV 21/04, juris - ebenfalls zum "M." -).
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