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   LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13313
LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14 (https://dejure.org/2015,13313)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14 (https://dejure.org/2015,13313)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 2 TaBV 26/14 (https://dejure.org/2015,13313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    § 147 ZPO, § ... 91 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 68 ArbGG, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 bis 7 ZPO, § 150 Satz 1 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 62 ZPO, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 18 Abs. 2 BetrVG, §§ 89 Abs. 1, 11 Abs. 4 ArbGG, § 130 Nr. 6 ZPO, § 87 Abs. 2 ArbGG, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliche Entscheidung über mehrere anhängige Verfahren zur Anfechtung von Betriebsratswahlen in Konzernunternehmen; klarstellende Bedeutung eines gleichwohl ergangenen Beschlusses zur Verbindung mehrerer anhängiger Wahlanfechtungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitliche Entscheidung über mehrere anhängige Verfahren zur Anfechtung von Betriebsratswahlen in Konzernunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.07.2001 - VIII ZR 58/01

    Nachweis der Echtheit der Unterschrift eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14
    Entgegen der angezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.07.2001 ( VIII ZR 58/01 - Juris) bestehen hier konkrete Anhaltspunkte für die Annahme der fehlenden Echtheit der Unterschriften, weil völlig unterschiedliche Namensunterschriften für den Verfahrensbevollmächtigten der beschwerdeführenden Betriebsräte aufgezeigt sind und die inkriminierten Unterschriften zugleich dem Schriftbild einer Namensunterschrift der Rechtsanwaltsfachangestellten ... nicht unähnlich erscheinen.

    Dies genügt allerdings auch mit Blick auf die vorstehend zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.07.2001 (aaO.) mit Blick auf die erheblichen Divergenzen nicht.

  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14
    Bezug genommen wurde u. a. auf eine in einem Beschlussverfahren ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 26.11.1968 - 1 ABR 7/68 - Juris).

    Einer Verbindung der Verfahren i. S. der hier in Rede stehenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 26.11.1968 - 1 ABR 7/68 - Juris) bedurfte es dafür nicht.

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14
    Aber auch dort gilt, dass selbst bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht nicht stattfindet (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BAG vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Juris).
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12

    Prüfung der Echtheit einer Unterschrift durch das Gericht

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14
    Diese kann das Gericht selbst ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen durchführen, wenn es dies nach pflichtgemäßem Ermessen nicht für erforderlich hält (vgl. LAG Düsseldorf vom 07.11.2012 - 12 Sa 1392/12 - Juris).
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14
    Verfahrensrechtlich abgesichert wird dies gerade deshalb auch durch das für das Beschlussverfahren geltende Amtserforschungsgebot des § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (Einzelheiten zu den subjektiven Grenzen der Rechtskraft arbeitsgerichtlicher Beschlüsse in Beschlussverfahren etwa GMP-Matthes/Spinner ArbGG § 84 Rdnr. 28 m. w. N.; vgl. für eine Entscheidung gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG BAG vom 09.04.1991 - 1 AZR 488/90 - Juris).
  • OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung

    Dies gilt selbst bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern (vgl. LAG Chemnitz, Beschl. v. 5.5.2015, 2 TaBV 26/14, juris Rn. 63, m.w.N.).

    Indes kann dahin stehen, ob dies auch im hier eröffneten Anwendungsbereich des absoluten Zurückverweisungsverbots gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ArbGG für das Beschlussverfahren gelten kann (zweifelnd LAG Chemnitz, Beschl. v. 5.5.2015, 2 TaBV 26/14, juris Rn. 65).

  • LAG Hessen, 24.07.2020 - 14 Sa 264/19

    Anforderungen an die Berufungsbegründung Rechtskraft der Entscheidung über die

    Die Kammer ist an diese Feststellung gebunden, da eine rechtskräftige Entscheidung über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl nicht nur zwischen den Beteiligten des Beschlussverfahrens wirkt, sondern präjudizielle Bindungswirkung für Dritte entfaltet ( vergl. Sächsisches LAG 5. Mai 2015 - 2 TaBV 26/14 - Juris; Treber NZA 2016, 744) .

    Die Kammer ist an diese Feststellung wie dargelegt gebunden, da eine rechtskräftige Entscheidung über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl "inter omnes" wirkt ( vergl. Sächsisches LAG 5. Mai 2015 - 2 TaBV 26/14 - Juris; Treber NZA 2016, 744) .

  • LAG Düsseldorf, 11.11.2021 - 13 Sa 96/21

    Objektive Klagehäufung bei Betriebsübergang nach § 613a BGB ;

    2.Es bleibt offen, ob die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Revisionsverfahren die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung dahinstehen kann, wenn die Revision jedenfalls aus anderen Gründen unbegründet ist (BAG 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 - BAG 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 - BAG 27.01.2021 - 10 AZR 512/18 -), auch dann anzuwenden ist, wenn im Berufungsverfahren die Zulässigkeit der Berufung fraglich, jedoch die Berufung bei materiell-rechtlicher Prüfung unbegründet ist (so LAG Sachsen 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14 -).

    Es kann daher offen bleiben, ob die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Revisionsverfahren die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung dahinstehen kann, wenn die Revision jedenfalls aus anderen Gründen unbegründet ist (BAG 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 - BAG 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 - BAG 27.01.2021 - 10 AZR 512/18 -) auch dann anzuwenden ist, wenn im Berufungsverfahren die Zulässigkeit der Berufung fraglich, jedoch die Berufung bei materiell-rechtlicher Prüfung unbegründet ist (so LAG Sachsen 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14 -).

  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

    Eine solche Entscheidung, verfahrensrechtlich auch durch den für das Beschlussverfahren geltenden Untersuchungsgrundsatz des § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG gesichert, wirkt gegenüber allen ( GMP/Matthes/Spinner ArbGG § 84 Rn. 28; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 2 TaBV 26/14, nach juris ).
  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABN 55/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Gemeinschaftsbetriebsrates

    Die Wahl des Beteiligten zu 14. wurde vom Sächsischen Landesarbeitsgericht in dem Verfahren - 2 TaBV 26/14 - rechtskräftig für unwirksam erklärt.
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