Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Geschäftsordnung des Betriebsrats, Koordinationsausschüsse, Fachbeauftragte, Minderheitenschutz
- Justiz Baden-Württemberg
Geschäftsordnung des Betriebsrats - Zulässigkeit der Bildung von Koordinationsausschüssen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regelungen zu Koordinationsausschüssen und Fachbeauftragten in der Rahmengeschäftsordnung des Betriebsrates eines Großunternehmens der Automobilindustrie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 27; BetrVG § 28
Regelungen zu Koordinationsausschüssen und Fachbeauftragten in der Rahmengeschäftsordnung des Betriebsrates eines Großunternehmens der Automobilindustrie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)
Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG ist nicht unwirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Minderheitenschutz und Koordinationsausschüsse im Betriebsrat
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Koordinationsausschüsse und Fachbeauftragte eines Betriebsrats
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Betriebsrat darf Koordinationsausschüsse bilden - Keine Verletzung des Minderheitenschutzes
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unwirksame Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Geschäftsordnung benachteiligt Minderheitsfraktionen nicht willkürlich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Geschäftsordnung eines Betriebsrates unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Geschäftsordnung eines Betriebsrates unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Organisationsfreiheit für große Betriebsräte bestätigt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Organisationsfreiheit für große Betriebsräte bestätigt
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Wirksamkeit der Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG / Minderheitenschutz im Betriebsrat
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Wirksamkeit der Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG / Minderheitenschutz im Betriebsrat, Verhandlungstermin am 10. April 2013
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 12.09.2012 - 29 BV 75/12
- LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12
- BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
Papierfundstellen
- NZA-RR 2013, 411
Wird zitiert von ...
- BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse
Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. April 2013 - 2 TaBV 6/12 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Betriebsrat kann für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements Einführung von Verfahrensregelungen verlangen
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Verfahrensregelungen zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 BetrVG, 84 Abs. 2 SGB IX
Betriebliches Eingliederungsmanagement, Mitbestimmung, Initiativrecht des Betriebsrats - rechtsportal.de
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Verfahrensregelungen zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 21.12.2011 - 6 BV 32/11
- LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Zwar betrifft § 84 Abs. 2 SGB IX die Beteiligung der Interessenvertretungen im Einzelfall, sagt damit aber nichts dagegen aus, dass für die Vorgehensweise in solchen Fällen generelle Regelungen getroffen werden können (LAG Nürnberg, Beschluss v. 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12 - zitiert nach beckonline, unter B II 3 b bb der Gründe, unter Hinweis auf Nassibi, NZA 2012, 720, 722).Aus dem Zweck des bEM , auch systematisch und präventiv betriebliche Ursachen für Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeit nachzugehen, in diesem Sinne auch erwähnt in § 83 Abs. 2a Nr. 5 SGB IX , folgt auch ein Initiativrecht des Betriebsrats im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (LAG Nürnberg, Beschluss v. 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12 -, aaO., B II 3 b cc der Gründe).