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   LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19   

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LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19 (https://dejure.org/2019,33366)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19 (https://dejure.org/2019,33366)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. August 2019 - 2 TaBV 9/19 (https://dejure.org/2019,33366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    Art. 33,... 34 DSGVO, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, Art 33 Abs. 3 DSGVO, Art. 4 Nr. 7 DSGVO, Art. 4 Nr. 8, 28 DSGVO, §§ 87 Abs. 1, Abs. 2, 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 ZPO, Art. 33 DSGVO, Art. 33 Abs. 3 DSGVO, §§ 58 Abs. 1, 50 Abs. 1 BetrVG, §§ 58 Abs. 2, 50 Abs. 2 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 58 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz BetrVG, BetrVG § 1, §§ 58, 50 BetrVG, § 58 Abs. 1 BetrVG, §§ 50 Abs. 2, 58 Abs. 2 Satz 1, § 50 Abs. 2 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 92 a ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Meldeverfahren für Datenpannen und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Meldeverfahren für Datenpannen nach DSGVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Meldungen zu Datenschutzverstößen nur mit Zustimmung des Betriebsrats?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat bestimmt bei Compliance mit

Besprechungen u.ä. (2)

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die DS-GVO Meldepflichten bei einer "Datenpanne” im Lichte des BetrVG

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Meldeverfahren für Datenpannen nach DSGVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2320
  • NZA-RR 2019, 647
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Diese Aufgabe weisen § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat und § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf den einzelnen Betrieb oder zumindest das Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der betrieblichen Ebene bzw. der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).

    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrVG § 1 Ablösung Nr. 50; 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Konzerns, seiner Unternehmen und Betriebe (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Das Arbeitsverhalten betrifft Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG 21.01.2004 - 1 ABR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 40; Fitting, 25. Aufl., § 87 Rn. 65).

    Sie unterfallen der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (vgl. dazu Fitting, § 87 Rn. 71 zu Regelungen über das Betreten und Verlassen des Betriebes; BAG v. 21.04.20014 - 1 ABR 07/03 - NZA 2004, 556).

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Dies ergebe sich auch mit Blick auf die Entscheidung des BAG v. 21.07.2009 - 1 ABR 42/08.

    Ein Mitbestimmungsrecht bestehe auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des BAG v. 21.07.2009 - 1 ABR 42/08.

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" im Sinne von § 58 Abs. 1 BetrVG nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Unmöglichkeit gemeint (BAG 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrVG § 1 Ablösung Nr. 50; 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Gesetz im Sinne der Bestimmung ist jedes formelle oder materielle Gesetz, soweit es sich um eine zwingende Regelung handelt (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
    Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinanders oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebs zielt (BAG 11.06.2002 - 1 ABR 46/01 - BAGE 101, 285).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 67/98

    Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen

  • LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21

    Einigungsstelle - Konzernentscheidung

    Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (zuletzt etwa LAG Schleswig-Holstein vom 06.08.2019, 2 TaBV 9/19, zitiert nach juris).
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