Weitere Entscheidung unten: BSG, 24.07.2014

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14   

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OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14 (https://dejure.org/2015,19655)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.06.2015 - 2 U 105/14 (https://dejure.org/2015,19655)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 2 U 105/14 (https://dejure.org/2015,19655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • erbrechtsiegen.de

    Erbenanspruch auf Schmerzensgeld nach tödlicher Messerattacke auf Erblasser

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253 Abs. 2
    Höhe des Schmerzensgeldes bei alsbaldigem Tod des Verletzten aufgrund vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Höhe des Schmerzensgeldes nach tödlicher Messerattacke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    7.500 EUR Schmerzensgeld nach tödlicher Messerattacke

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Erben eines an den Folgen einer Körperverletzung Verstorbenen Schmerzensgeldansprüche geltend machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nur geringe Schmerzensgeldbeträge für Angehörige der Germanwings-Opfer?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schneller Tod durch Messerangriff führt zu geringerem Schmerzensgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    7.500 Euro Schmerzensgeld nach tödlicher Messerattacke - Schwere der Verletzungen, Dauer und Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung entscheidend für Höhe des Schmerzensgeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 741
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Körperverletzung, an deren Folgen der Verletzte alsbald verstirbt, sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers (BGH NJW 1998, 2741, 2742; Slizyk, Beck"sche Schmerzensgeldtabelle, 9. Aufl. Rn. 225; Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 32. Aufl. S. 16; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl. § 253 Rn. 19, 11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Umstand, dass der Geschädigte die Verletzungen nur kurze Zeit überlebt hat, stets und selbst dann schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen, wenn der Tod durch das Schadensereignis verursacht worden ist (BGH NJW 1998, 2741, 2742).

    Das ist allein in Fällen schwerster Schädigungen denkbar, in denen die ausgleichspflichtige immaterielle Beeinträchtigung gerade darin liegt, dass die Persönlichkeit ganz oder weitgehend zerstört und hiervon auch die Empfindungsfähigkeit des Verletzten betroffen ist (BGH NJW 1998, 2741, 2743).

  • OLG Bremen, 16.03.2012 - 3 U 6/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Körperverletzung mit tödlichem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Angesichts der zum Teil von mehreren verübten, vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung mit erheblichen Misshandlungen tritt die Ausgleichfunktion des Schmerzensgeldes hinter die ebenfalls bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigende Genugtuungsfunktion zurück (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. September 2010 - 12 W 28/10 -, juris; OLG Bremen, NJW-RR 2012, 858).

    Schließlich kommt angesichts der Vorsatztat des Beklagten zu 1) seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Bemessung des Schmerzensgeldes keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2012, 858, 859).

    Soweit das OLG Bremen (NJW-RR 2012, 858) ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 EUR zugesprochen hat, ist zu berücksichtigen, dass es sich insoweit um eine ungewöhnliche Entscheidung eines extrem gelagerten Einzelfalles handelt.

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Im Rahmen von § 830 BGB muss für den einzelnen Teilnehmer ein Verhalten festgestellt werden können, das objektiv den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützte und das subjektiv von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (BGH, Urteil vom 09. März 2010 - XI ZR 93/09 -, juris Rn.34).
  • OLG Naumburg, 07.03.2005 - 12 W 118/04

    Schmerzensgeldanspruches bei Tod eines nahen Angehörigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Die Schmerzensgeldsumme von 7.500,00 EUR erscheint auch im Vergleich mit der Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 07. März 2005 - 12 W 118/04 -, juris), das 20.000,00 EUR zugesprochen hat, angemessen.
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 53/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Teilnahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Den in Anspruch genommenen bleibt aber die Möglichkeit des Beweises, dass ihr Tatbeitrag den Schaden nicht herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW 1988, 1383, 1384; NJW 1999, 2895, 2896).
  • BGH, 02.02.1988 - VI ZR 133/87

    Beteiligung an einer Schlägerei als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Den in Anspruch genommenen bleibt aber die Möglichkeit des Beweises, dass ihr Tatbeitrag den Schaden nicht herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW 1988, 1383, 1384; NJW 1999, 2895, 2896).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10

    Prozesskostenhilfe im Schadenersatz- und Schmerzensgeldverfahren:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Angesichts der zum Teil von mehreren verübten, vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung mit erheblichen Misshandlungen tritt die Ausgleichfunktion des Schmerzensgeldes hinter die ebenfalls bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigende Genugtuungsfunktion zurück (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. September 2010 - 12 W 28/10 -, juris; OLG Bremen, NJW-RR 2012, 858).
  • OLG Oldenburg, 04.01.2007 - 15 W 51/06

    Bemessung der Schmerzensgeldhöhe hinsichtlich der Folgen eines Faustschlags in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Die Summe berücksichtigt auch, dass es im Interesse der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung der Fälle angezeigt ist, den wesentlichen Orientierungsrahmen der einschlägigen Rechtsprechung einzuhalten, wobei die besonderen Umstände des zu entscheidenden Falles angemessen zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 602).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Das ist das Ergebnis der dem Senat obliegenden vollumfänglichen Überprüfung der erstinstanzlichen Schmerzensgeldbemessung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen gemäß den §§ 513Abs. 1, 546 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2006 - VI ZR 46/05 -, juris) unter Ausübung des nach § 253 Abs. 2 BGB eingeräumten Ermessens.
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14
    Die vom Beklagten zu 1) beanspruchte Herabsetzung des Schmerzensgeldes vor dem Hintergrund seiner strafrechtlichen Verurteilung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht in Betracht (BGH NJW 1995, 781).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Bei Misshandlungen, an denen das Opfer alsbald verstirbt, tritt - insbesondere bei erheblichen, grausamen und vorsätzlich zugefügten Verletzungen -die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes hinter die Genugtuungsfunktion zurück, was auch in Fällen, in denen der Geschädigte die Verletzungshandlungen nur relativ kurze Zeit überlebt, den unausweichlichen Tod aber miterlebt hat, die Zuerkennung eines deutlichen Schmerzensgeldes rechtfertigt (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 09.06.2015, 2 U 105/14, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 16.03.2012, 3 U 6/12, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2012, I-9 W 4/12, NJW-RR 2013, 221; LG Bochum, Urteil vom 29.10.2015, I-2 O 574/12, juris; LG Heilbronn, Urteil vom 16.11.1993, 2 O 2499/92, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 09.04.2014, 6 O 488/13, juris; Jaeger, VersR 2016, 1345 mwN; jurisPK-BGB-Vieweg/Lorz, 8. Auflage 2017, § 253, Rn 102 mwN in Fn 285; Hacks u.a., Nr. 2256: vorsätzliche Tötung durch Spaltung des Schädels mit Samuraischwert mit einer Überlebenszeit von ca. 15 Minuten = 10.000 EUR, LG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2007, 4 O 280/04).
  • OLG Oldenburg, 02.10.2018 - 5 U 61/18

    Schmerzensgeldanspruch eines Rechtsnachfolgers wegen eines Behandlungsfehlers;

    Deswegen entspricht es auch gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Schmerzensgeldanspruch entfällt, wenn die schadensstiftende Handlung unmittelbar zum Tod des geschädigten führt, ohne dass eine relevante, davon abzugrenzende Körperverletzung festzustellen ist (vgl. nur BGH Urteil vom 12.5.1998 VI ZR 182/97 - Juris Rn.14; OLG Oldenburg VersR 2016, 741, 742).
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Rechtsprechung
   BSG, 24.07.2014 - B 2 U 105/14 B   

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BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - B 2 U 105/14 B (https://dejure.org/2014,20387)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 24.07.2014 - B 2 U 105/14 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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