Rechtsprechung
LSG Bayern, 30.11.2016 - L 2 U 106/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung; Selbständige Geistheilerin; Tätigkeit im Gesundheitswesen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Praxis für energetische Körperarbeit als Unternehmen des Gesundheitswesens - Aktivierung von Selbstheilungskräften auch durch Fernsitzungen/Geistheilung - fehlende medizinisch-wissenschaftliche Anerkennung nicht relevant - Abgabe von Heilversprechen sowie Stellung von ...
- rewis.io
Versicherungspflicht bei der Tätigkeit als Geistheiler
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungspflicht selbstständiger Geistheiler in der gesetzlichen Unfallversicherung; Kostenfreiheit im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Klage gegen einen Veranlagungs- und Beitragsbescheid
- rechtsportal.de
Versicherungspflicht selbstständiger Geistheiler in der gesetzlichen Unfallversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- aerztezeitung.de (Pressebericht, 02.05.2017)
Geistheiler sind keine Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker...
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 126 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Geistheiler als Unternehmer kraft Gesetzes unfallversichert
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zum Gesundheitswesen gehören auch Geistheiler
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 13.12.2013 - S 5 U 280/13
- LSG Bayern, 30.11.2016 - L 2 U 106/14
- BSG, 19.06.2018 - B 2 U 9/17 R
Papierfundstellen
- NZS 2017, 346
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03
Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2016 - L 2 U 106/14
Für Geistheiler habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 02.03.2004 (Az. 1 BvR 784/03) entschieden, dass Geistheiler nicht der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz unterlägen.Kein Argument gegen die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII lässt sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 (Az. 1 BvR 784/03) ableiten, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz für Geistheiler für unverhältnismäßig im Hinblick auf die Berufswahlfreiheit und damit für verfassungswidrig erklärt hat.
- BSG, 25.08.1961 - 2 RU 106/59
Anerkennung einer Berufskrankheit - Zurechenbarkeit einer Krankheit zu einer …
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2016 - L 2 U 106/14
Es genügt nicht, dass ein gesundheitsfördernder oder krankheitsverhütender Erfolg lediglich als eine bedeutsame, aber nur nebenher erzielte Begleiterscheinung eintritt (BSG, Urteil vom 25.08.1961 Az. 2 RU 106/59 = BSGE 15, 41, Rdnr. 18;… Riebel in: Hauck/Noftz, SGB, Stand 09/16, § 2 SGB VII Rdnr. 120;… Bieresborn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. A. 2014, Stand: 13.05.2016, § 2 SGB VII Rdnr. 204;… Marschner in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Beck scher Onlinekommentar Sozialrecht, 42. Edition, Stand: 31.07.2016, § 2 SGB VII Rdnr. 37;… Lilienfeld in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 91. Ergänzungslieferung September 2016, § 2 SGB VII Rdnr. 44).Abgelehnt hat das Bundessozialgericht allerdings die Versicherungspflicht im Rahmen der Vorläufervorschrift nach der RVO für ein Beerdigungsinstitut (BSGE 15, 190) und für einen bei der Stadtentwässerung beschäftigten Sielarbeiter (BSGE 15, 41), weil hier die gesundheitsfördernde Wirkung der Tätigkeit nicht deren Hauptzweck bilde, sondern nur eine nebenbei erzeugte Begleiterscheinung darstelle.
- BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60
Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung - …
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2016 - L 2 U 106/14
So hat das BSG in seinen Urteilen vom 21.04.1959 und 30.01.1963, Az. 2 RU 38/56 bzw. 2 RU 35/60, bei einem Tierarzt und einem versicherungspflichtigen Unternehmer eines medizinischen Laboratoriums festgestellt, dass sich der Gesetzgeber mit seiner unterschiedlichen Regelung im Rahmen des ihm vom Grundgesetz eingeräumten Ermessensspielraums hält. - BSG, 21.04.1959 - 2 RU 38/56
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2016 - L 2 U 106/14
So hat das BSG in seinen Urteilen vom 21.04.1959 und 30.01.1963, Az. 2 RU 38/56 bzw. 2 RU 35/60, bei einem Tierarzt und einem versicherungspflichtigen Unternehmer eines medizinischen Laboratoriums festgestellt, dass sich der Gesetzgeber mit seiner unterschiedlichen Regelung im Rahmen des ihm vom Grundgesetz eingeräumten Ermessensspielraums hält. - SG Augsburg, 13.12.2013 - S 5 U 280/13
Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer Praxis für …
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2016 - L 2 U 106/14
Das SG hat die Klage mit Urteil vom 13.12.2013 (Az. S 5 U 280/13) abgewiesen.
- OLG Celle, 24.11.2014 - 2 W 237/14
Anordnung der Räumung von Gewerbemieträumen im Wege einstweiliger Verfügung
Der Senat hat nämlich im Verfahren 2 U 106/14 mit Beschluss vom 15. August 2014 darauf hingewiesen, dass das Mietverhältnis durch das Schreiben der Kläger vom 6. November 2013 jedenfalls zum 28. Februar 2014 beendet worden sei.