Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - I-2 U 108/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung über Umsatzerlöse von technischen Erfindungen zur Berechnung einer Erfindervergütung; Bestehen von Schutzrechten an speziellen Scharniereinrichtungen und Türbändern; Anspruch auf Auskunft ...
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Türbänder (Arbeitnehmererf.)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbNErfG § 9 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 259
Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der Auskunftspflicht des Arbeitgebers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.08.2005 - 4b O 456/04
- OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - I-2 U 108/05
- BGH, 17.11.2009 - X ZR 60/07
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13
Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)
Wie der Senat bereits in dem vorangegangenen Verfahren I-2 U 108/05 in seinem Urteil vom 15. März 2007 ausgeführt hat, verwehrt dies ebenso wie der unstreitige Umstand, dass sämtliche hier in Rede stehenden Diensterfindungen vor Abschluss des Beratervertrages getätigt wurden, die Annahme, dass die in dem "Beratervertrag" genannten Vergütungsbedingungen diejenigen sind, die freie und vernünftige, auf einen Interessenausgleich bedachte Lizenzvertragsparteien als abschließend und allein maßgeblich betrachtet hätten (vgl. Senat, Urt. v. 15. März 2007, Az.: I-2 U 108/05 Rz. 51 - zitiert nach juris). - LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08
Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)
Ist der Anspruch nach altem Recht bereits zum 31.12.2001 verjährt, verbleibt es dabei (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05).Darüber hinaus hat der Kläger auch einen Anspruch auf Angabe der durch die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin eingeräumten Lizenzen und der daraus erzielten Lizenzeinnahmen einschließlich solcher aus Kreuzlizenzen und/oder Einnahmen aus Kauf- und Austauschverträgen über die Erfindungen unter Angabe insbesondere der Verkaufspreise (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-.2 U 108/05).
- LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10
Arbeitnehmererfinder: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; Wegfall des …
Allerdings ist Voraussetzung für eine mögliche Bejahung des Vergütungsanspruches für den Zeitraum vor der rechtskräftigen Zurückweisung der Patentanmeldung, dass der Arbeitgeber die Erfindung benutzt, d.h. wirtschaftlich verwertet hat (vgl. BGH GRUR 1963, 135, 138; OLG Düsseldorf, 15.03.2007 , Az.: I-2 U 108/05;… Bayreuther, in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. Auflage 2009, § 90, Rn. 42). - LG Düsseldorf, 03.12.2013 - 4a O 13/12
Rohranfasgerät (Arbeitnehmererf.)
Ist der Anspruch nach altem Recht bereits zum 31.12.2001 verjährt, verbleibt es dabei (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05). - LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4a O 286/10
Kälteanlage (Arbeitnehmererf.)
Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Angabe der durch die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin eingeräumten Lizenzen und den daraus erzielten Lizenzeinnahmen einschließlich solcher aus Kreuzlizenzen und/oder Einnahmen aus Kauf- und Austauschverträgen über die Erfindungen unter Angabe insbesondere der Verkaufspreise (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 950 Abs. 1; InsO § 60 Abs. 1
Rechtsfolgen der Veräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache durch den Insolvenzverwalter; Begriff der neuen Sache - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfügung eines Insolvenzverwalters über eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache; Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters bei Kenntnis des Eigentumsvorbehalts; Entstehung einer neuen Sache durch Panzerung eines nicht der üblichen Serienproduktion entstammenden ...
Verfahrensgang
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG
Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern - markenmagazin:recht
Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern
- openjur.de
Markenrechtsverletzung: Wortgleiche Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern
- Justiz Baden-Württemberg
Markenrechtsverletzung: Wortgleiche Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit mit dem Markenrecht bei wortgleicher Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern; Annahme einer entfernten Ähnlichkeit zwischen Kraftfahrzeugen einerseits und Fahrrädern andererseits durch das Bundespatentgericht; ...
- info-it-recht.de
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fahrrädern, welche die Bezeichnung "CARRERA' tragen und Kraftfahrzeugen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 11.11.2004 - 41 O 124/04
- LG Stuttgart, 03.05.2005 - 41 O 124/04
- OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 313
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
Zeichen "TÜV" hat Unterscheidungskraft; Unterscheidungskraft des Zeichens "TÜV"; …
Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).Deren Voraussetzung, dass das besondere Maß an Aufmerksamkeit ausgenutzt wird, das mit der Verwendung der bekannten Marke verbunden ist, ist bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihrer Verwendung verbundene Aufmerksamkeit auszubeuten, regelmäßig gegeben, von einer Unlauterkeit i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).
Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).
- LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
Unterlassung der Benutzung der Marke "Swirl" mit einem vorangestellten "ähnlich" …
Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).Von einer Unlauterkeit i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).
Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).
- OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/10
Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines fremden Kennzeichens zum Zwecke des …
Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).Bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihrer Verwendung verbundene Aufmerksamkeit auszubeuten, ist dies regelmäßig gegeben, von einer Unlauterkeit i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).
Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 108/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 09.09.2010 - 2 U 153/08
Schadensersatz wegen Erhebung einer unbegründeten Drittwiderspruchsklage: …
Die hiergegen gerichtete Berufung der Gesellschaft wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. März 2006, 2 U 108/05 ( veröffentlicht in juris ), zurückgewiesen.