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   OLG Hamm, 10.12.2009 - I-2 U 111/09   

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https://dejure.org/2009,13589
OLG Hamm, 10.12.2009 - I-2 U 111/09 (https://dejure.org/2009,13589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2009 - I-2 U 111/09 (https://dejure.org/2009,13589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - I-2 U 111/09 (https://dejure.org/2009,13589)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Versicherungsunternehmens auf Rückzahlung eines einem Versicherungsvertreter gewährten Darlehens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 7 Abs. 2 S. 1; KWG § 32; BGB § 134; BGB § 488
    Ein Darlehen an einen Versicherungsvertreter zum Aufbau einer Vertriebsstruktur stellt weder ein verbotenes Versicherungsgeschäft noch ein verbotenes Bankgeschäft dar. Anmerkung: Prof. Dr. Lothar Michael und Detlef Kaulbach

  • VersR (via Owlit)

    VAG § 7 Abs. 2 S. 1; KWG § 32; BGB § 134; BGB § 488
    Ein Darlehen an einen Versicherungsvertreter zum Aufbau einer Vertriebsstruktur stellt weder ein verbotenes Versicherungsgeschäft noch ein verbotenes Bankgeschäft dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAG § 7; KWG § 32; BGB § 134; BGB § 488
    Ansprüche eines Versicherungsunternehmens auf Rückzahlung eines einem Versicherungsvertreter gewährten Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Continentale 6 -, Wirksamkeit eines Darlehnsvertrages bei Verstoß gegen KWG, Kündigungserschwernis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1161
  • VersR 2010, 609
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 17.09.2008 - 23 U 137/07

    Handelsvertreter: Rückzahlung nicht verdienter Provisionsvorschüsse

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09
    Auch ein Verstoß gegen § 32 KWG ist ein einseitiger Verstoß des Kreditgebers, der nicht zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrages führt (BGH NJW 1990, 1536; KG Berlin 14 U 103/01; OLG Frankfurt 23 U 137/07; OLG Saarbrücken 1 U 684/98; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 04.12.2001 - 14 U 103/01

    Wirksamkeit eines Einlagegeschäfts bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09
    Auch ein Verstoß gegen § 32 KWG ist ein einseitiger Verstoß des Kreditgebers, der nicht zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrages führt (BGH NJW 1990, 1536; KG Berlin 14 U 103/01; OLG Frankfurt 23 U 137/07; OLG Saarbrücken 1 U 684/98; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 31.01.2007 - XII ZR 131/04

    Übernahme einer in die Gütergemeinschaft eingebrachten Sache durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09
    Soweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf unklare Gegenforderungen angenommen hat, BGH NJW 1981, 2803, NJW 2007, 1879, - geht es um Fälle, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind.
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03

    Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09
    Ein einseitiger Regelverstoß eines Vertragspartners führt - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht zur Unwirksamkeit des Geschäfts, BGH VersR 2004, 1029.
  • BGH, 03.07.1981 - V ZR 119/80

    Unwirksamkeit des Prozeßvergleichs - Formwirksamkeit - Grundstückskaufvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09
    Soweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf unklare Gegenforderungen angenommen hat, BGH NJW 1981, 2803, NJW 2007, 1879, - geht es um Fälle, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind.
  • OLG Saarbrücken, 04.08.1999 - 1 U 684/98
    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09
    Auch ein Verstoß gegen § 32 KWG ist ein einseitiger Verstoß des Kreditgebers, der nicht zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrages führt (BGH NJW 1990, 1536; KG Berlin 14 U 103/01; OLG Frankfurt 23 U 137/07; OLG Saarbrücken 1 U 684/98; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 111/09, VersR 2010, 610) und - jener Entscheidung in erster Instanz vorausgegangen - des Landgerichts Dortmund (Urteil vom 29. April 2009 - 7 O 13/09, VersR 2010, 609), auf die die Klägerin hingewiesen hat.
  • BGH, 19.01.2023 - VII ZR 787/21

    Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters; Vorschusszahlung auf

    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Gewährung eines der Höhe nach begrenzten Darlehens an den Handelsvertreter zur Finanzierung eines bestimmten Bedarfs ergangenen Entscheidungen, wonach sich die Unwirksamkeit der Abrede nur auf die vereinbarte Fälligkeit, nicht jedoch auf den auf Rückzahlung der Darlehensvaluta gerichteten Anspruch bezieht (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 25. August 2017 - 19 U 19/17, juris [Neuerwerb von Möbeln für die Agentur]; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juni 2012 - 14 U 15/12 Rn. 86 f., juris [Anschubfinanzierung]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09, VersR 2011, 526 [zweckgebundenes Darlehen] und OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 111/09, VersR 2010, 609 [Erwerb von Unternehmensbeteiligung zum Aufbau einer Vertriebsstruktur]), sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 16 U 187/20

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages über nicht verdiente Provisionsvorschüsse

    Aber selbst wenn - entgegen dieser Auffassung - ein Kündigungserschwernis anzunehmen und insoweit einen Verstoß gegen § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB zu bejahen wäre, beschränkt sich die Unwirksamkeit auf die nachteilige Folge - hier: die automatische Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches bei Vertragsbeendigung - und führt nicht zur Gesamtnichtigkeit des Darlehensvertrages (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2009, Az.: 2 U 111/09; OLG Köln, Beschluss vom 25. August 2017, Az.: 19 U 19/17 - jeweils zitiert nach juris).

    So liegt die Sache auch bei Verstößen gegen §§ 89 Abs. 2 Satz 1, 89a HGB (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2009, Az.: 2 U 111/09, zitiert nach juris).

  • LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16

    Kapitallebensversicherung - Auskunftsanspruch ehemaliger Versicherungsnehmer

    Regelmäßig ist für eine aus § 134 BGB folgende Nichtigkeit erforderlich, dass sich das in Rede stehende gesetzliche Verbot gegen beide Vertragsparteien und nicht nur gegen eine Partei richtet (BGH, Urteil vom 19.04.2011 - XI ZR 256/10, Tz. 20, zitiert nach juris); ein nur einseitiger Regelverstoß eines Vertragspartners führt - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht zur Unwirksamkeit des Geschäfts (OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 111/09, Tz. 16, zitiert nach juris; vgl. auch Palandt/ Ellenberger, 75 Aufl., Rz. 9 zu § 134 BGB m.w.N.) Mit den anerkannten Ausnahmen, etwa bei unzulässiger Rechts- oder Steuerberatung ist die vorliegende Konstellation nach Auffassung der Kammer nicht vergleichbar.
  • LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16

    Befugnis des Zessionars zur Beendigung des Kapitallebensversicherungsvertrags

    Regelmäßig ist für eine aus § 134 BGB folgende Nichtigkeit erforderlich, dass sich das in Rede stehende gesetzliche Verbot gegen beide Vertragsparteien und nicht nur gegen eine Partei richtet (BGH, Urteil vom 19.04.2011 - XI ZR 256/10, Tz. 20, zitiert nach juris); ein nur einseitiger Regelverstoß eines Vertragspartners führt - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht zur Unwirksamkeit des Geschäfts (OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 111/09, Tz. 16, zitiert nach juris; vgl. auch Palandt/ Ellenberger, 75 Aufl., Rz. 9 zu § 134 BGB m.w.N.) Mit den anerkannten Ausnahmen, etwa bei unzulässiger Rechts- oder Steuerberatung ist die vorliegende Konstellation nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - I-2 U 111/09   

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https://dejure.org/2011,24278
OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - I-2 U 111/09 (https://dejure.org/2011,24278)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2011 - I-2 U 111/09 (https://dejure.org/2011,24278)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I-2 U 111/09 (https://dejure.org/2011,24278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch aus einem deutschen Patent bzgl. Bohrfutter besteht gegen ein chinesisches Unternehmen auf Grund der Ausführungsformen ihres Patents; Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Bohrfutter, da die angegriffene Ausführungsform das Klagepatent ...

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 4b O 133/07 Rechtsmittelinstanz 2: 2 U 2/10
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - I-2 U 111/09
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 2/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Bohrfutter, da die angegriffene

    Die Klägerin hat vor dem Landgericht im Verfahren 4b O 113/07 (= I-2 U 111/09) die Ausführungsformen gemäß den Anlagen K 9, K 15, B 8, B 9 und K 7 Seiten 25 bis 40 als das europäische Patent 1 055 ZZZ verletzend angegriffen und die Beklagte insoweit auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Entschädigung/Schadenersatz in Anspruch genommen.

    Die im Berufungsrechtszug des Verfahrens I-2 U 111/09 vorgenommene Klageerweiterung war sachdienlich im Sinne von Paragraph (§) 533 Nummer 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), da das neu eingeführte Schutzrecht dieselbe Erfindung betrifft wie die im Verfahren I-2 U 111/09 streitgegenständliche, überwiegend dieselben Ausführungsformen angegriffen werden wie mit dem ursprünglichen Klageschutzrecht und der Klägerin bei erstinstanzlicher Klage mit gewichtigen Argumenten § 145 Patentgesetz (PatG) entgegengehalten hätte werden können.

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Rechtsprechung
   BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,46958
BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B (https://dejure.org/2009,46958)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B (https://dejure.org/2009,46958)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - B 2 U 111/09 B (https://dejure.org/2009,46958)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 1 U 401/04
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 2 U 47/06
  • BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
    3 Soweit der Kläger eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG), zB durch die vorgebrachten Schwierigkeiten bei der Anreise oder hinsichtlich der Verlegung des Termins, geltend macht, ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, inwieweit der Kläger durch die Entscheidung des LSG überrascht wurde und diese auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen er sich nicht äußern konnte (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), oder inwieweit sein Vorbringen vom LSG in dessen Erwägungen nicht miteinbezogen wurde (vgl BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
    3 Soweit der Kläger eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG), zB durch die vorgebrachten Schwierigkeiten bei der Anreise oder hinsichtlich der Verlegung des Termins, geltend macht, ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, inwieweit der Kläger durch die Entscheidung des LSG überrascht wurde und diese auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen er sich nicht äußern konnte (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), oder inwieweit sein Vorbringen vom LSG in dessen Erwägungen nicht miteinbezogen wurde (vgl BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
    3 Soweit der Kläger eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG), zB durch die vorgebrachten Schwierigkeiten bei der Anreise oder hinsichtlich der Verlegung des Termins, geltend macht, ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen, inwieweit der Kläger durch die Entscheidung des LSG überrascht wurde und diese auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen er sich nicht äußern konnte (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), oder inwieweit sein Vorbringen vom LSG in dessen Erwägungen nicht miteinbezogen wurde (vgl BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 16.07.2009 - B 2 U 111/09 B
    4 Die Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht scheitert schon daran, dass der Kläger auch in seiner Beschwerdebegründung keinen entscheidungserheblichen Beweisantrag, der den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung mit Angabe des Beweismittels und Beweisthemas entspricht (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45), benannt und nicht aufgezeigt hat, dass das LSG ihm aus dessen rechtlicher Sicht hätte nachkommen müssen.
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