Weitere Entscheidung unten: BSG, 03.12.2018

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7478
OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18 (https://dejure.org/2020,7478)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.04.2020 - 2 U 116/18 (https://dejure.org/2020,7478)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. April 2020 - 2 U 116/18 (https://dejure.org/2020,7478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 313 BGB, § 631 BGB, § 632 Abs 1 BGB, § 256 ZPO, § 259 ZPO
    1. Die Anwendbarkeit des § 632 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Vertragsparteien die Frage der Entgeltlichkeit der Leistung weder positiv noch negativ geregelt haben. Bei einem Wechsel der Vertragspartei im Wege der Beendigung des bisherigen Vertragsverhältnisses und des ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer das Genehmigungsrisiko übernimmt, muss mit Brandschutzauflagen rechnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Vergütungsansprüche gegen das Saarland im Zusammenhang mit dem Umbau des HTW-Hochhauses

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Millionenklage gegen das Saarland wegen Vergütungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Umbau des HTW-Hochhauses

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entgeltfrage soll vor Gericht geklärt werden: Kein Anspruch auf übliche Vergütung! (IBR 2020, 389)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer das Genehmigungsrisiko übernimmt, muss mit Brandschutzauflagen rechnen! (IBR 2020, 391)

Sonstiges

  • saarland-olg.de PDF (Terminmitteilung)

    Verfahren über Millionenklage wegen Vergütungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Umbau des HTW - Hochhauses

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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 27.01.2021 - 2 U 39/20

    1. Ein Architekt muss grundsätzlich im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung

    Eine Zurechnung nach §§ 89, 31 BGB scheidet aus, da diese Zurechnungsnormen nur bei privatrechtlichem Handeln eingreifen und die Erteilung einer Baugenehmigung dem Bereich der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unterfällt (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2020 - 2 U 116/18, BeckRS 2020, 10899 Rn. 98 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 03.12.2018 - B 2 U 116/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46146
BSG, 03.12.2018 - B 2 U 116/18 B (https://dejure.org/2018,46146)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2018 - B 2 U 116/18 B (https://dejure.org/2018,46146)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2018 - B 2 U 116/18 B (https://dejure.org/2018,46146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 197a Abs 1 S 1 SGG, § 52 GKG 2004, § 39 Abs 1 GKG 2004
    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertbestimmung - Addition mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug gem § 39 Abs 1 GKG 2004 - Streitwerte der Beitragsforderungen und der Beitragsveranlagung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2022 - L 3 U 81/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Widerspruch - formunwirksame

    BSG, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - B 2 U 116/18, juris).

    Dabei folgt der Senat der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach sich der Streitwert bei Klagen, die gegen eine Gefahrtarifveranlagung gerichtet sind, nach der sich aus dem angefochtenen Veranlagungsbescheid ergebenden Beitragsmehrbelastung für die Geltungsdauer des streitigen Gefahrtarifs bemisst (BSG, Urteil vom 11. April 2013 aaO; Beschluss vom 3. Dezember 2018 - B 2 U 116/18 B, juris) .

    Da gleichzeitig auch die genannten Beitragsbescheide von der Klägerin zum Klagegegenstand gemacht worden sind, könnte vertreten werden, dass insoweit mehrere Streitgegenstände vorliegen, die gemäß § 39 Abs. 1 GKG zusammenzurechnen sind (so auch BSG, Beschluss vom 3. Dezember 2018 aaO) .

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