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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.08.1997 - 2 U 116/97   

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https://dejure.org/1997,5214
OLG Stuttgart, 15.08.1997 - 2 U 116/97 (https://dejure.org/1997,5214)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.1997 - 2 U 116/97 (https://dejure.org/1997,5214)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 1997 - 2 U 116/97 (https://dejure.org/1997,5214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Bohrhämmern in deutschen Baumärkten; Beachtung des Grundsatzes der europäischen Erschöpfung beim Inverkehrbringen gekennzeichneter Ware; Einverständnis des Markenrechtsinhabers mit dem Weitervertrieb unveränderter ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Europaweite Erschöpfung einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 482
  • EuZW 1999, 640 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Dagegen ist ein Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum anzunehmen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die Ware innerhalb dieses Wirtschaftsgebietes im Rahmen eines Verkaufs auf den Erwerber übertragen hat (vgl. zu Art. 7 Abs. 1 MRRL: EuGH GRUR 2005, 507, 509 Tz 40 u. 51 f. - Peak Holding/Axolin-Elinor; zu § 24 Abs. 1 MarkenG: OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 482 f.; Urt. v. 17.10.1997 - 2 U 80/97, zitiert nach Juris; OLG Nürnberg WRP 2002, 345, 346; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 335, 336; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 22; Litten, WRP 1997, 678, 680 f. u. 684; bereits die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt lassen ausreichen: Ingerl/Rohnke aaO § 24 Rdn. 19; v. Hellfeld in HK-MarkenR, § 24 Rdn. 12; v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 15; Sack, WRP 1999, 1088, 1092; differenzierend: Fezer aaO § 24 Rdn. 7d).
  • OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02

    Vertrieb von Original-Markenhemden, die für den außereuropäischen Markt bestimmt

    Demgemäß weicht das Recht an einer Marke dem Gesichtspunkt der Verkehrsfähigkeit der Ware dort, wo der Markenrechtsinhaber selbst eine eigenveranlasste oder eine ihm zurechenbare Entäußerung des Wirtschaftsgutes gewollt hat (OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 482 m.w. Nw.).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat darauf abgestellt, ob nach den beförderungsrechtlichen Vorschriften der Empfänger der Ware über diese verfügen könne oder nicht (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 482).

  • LG Düsseldorf, 02.12.1999 - 4 O 137/99

    Rußlandexport

    Denn dadurch, daß die Ware einem Frachtführer zum Zwecke des Exports in einen Drittstatt übergeben wird, gelangt die Ware noch nicht zum Zwecke des Absatzes in den freien Wettbewerb auf den Markt des in § 24 Abs. 1 MarkenG bezeichneten Territoriums (vgl. allerdings OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 482; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 24 Rdnr. 7).

    Hierdurch unterscheidet sich der Entscheidungsfall auch von dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. August 1997 (NJW-RR 1998, 482) zugrunde liegenden Sachverhalt, da dort vertragliche Verwendungs- oder Reimportregeln nicht getroffen wurden (vgl. NJW-RR 1998, 482, 483 rechte Spalte, Ziff. 3 e).

  • OLG München, 01.07.2004 - 6 U 3309/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Dementsprechend weicht das Recht an einer Marke dem Gesichtspunkt der Verkehrsfähigkeit der Ware dort, wo der Markenrechtsinhaber selbst eine eigenveranlasste oder eine ihm zurechenbare Entäußerung des Wirtschaftsgutes gewollt hat (Oberlandesgericht Stuttgart, NJW-RR 1998, 482 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 U 104/01

    Zu den Voraussetzungen des Inverkehrbringes der Ware i.S.d. § 24 Abs. 1 MarkenG

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat darauf abgestellt, ob nach den beförderungsrechtlichen Vorschriften der Empfänger über die Ware verfügen könne (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 482, 483).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1998 - 6 U 36/98

    Schadensersatz aufgrund des Vertriebs von mit dem Schriftzug "REPLAY" versehenen

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob es für ein Inverkehrbringen im Sinne des § 24 Abs. 1 MarkenG auf einen Wechsel in der Verfügungsgewalt über die mit der Marke gekennzeichnete Ware ankommt oder ob man darauf abstellt, daß die markierte Ware dem wirtschaftlichen Verkehr zugeführt worden ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 482 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.03.1998 - 2 U 116/97   

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https://dejure.org/1998,17160
OLG Düsseldorf, 26.03.1998 - 2 U 116/97 (https://dejure.org/1998,17160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.1998 - 2 U 116/97 (https://dejure.org/1998,17160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 1998 - 2 U 116/97 (https://dejure.org/1998,17160)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 316/98

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt

    Dadurch unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. März 1998 - 2 U 116/97 - zugrunde lag.

    In dieser Entscheidung hatte das Berufungsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt, daß die Leser der Zeitschrift die Aufforderung der Redaktion als Ankündigung verstanden, der Verlag werde geltend gemachte Ansprüche von Lesern, die sich an den Verlag wendeten, auf ihre rechtliche Begründetheit überprüfen (vgl. hierzu: Großkomm.UWG/Teplitzky § 1 Rdn. G 120 und Bürglen, WRP 2000, 846, 853 unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 11.2.1999 - I ZR 105/98 - über die Nichtannahme der Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.3.1998 - 2 U 116/97).

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

    Dadurch unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. März 1998 - 2 U 116/97 - zugrunde lag.

    In dieser Entscheidung hatte das Berufungsgericht ohne Rechtsfehler festgestellt, daß die Leser einer Zeitschrift die Aufforderung der Redaktion als Ankündigung verstanden, der Verlag werde geltend gemachte Ansprüche von Lesern, die sich an den Verlag wendeten, auf ihre rechtliche Begründetheit überprüfen (vgl. hierzu: Großkomm.UWG/Teplitzky § 1 Rdn. G 120 und Bürglen, WRP 2000, 846, 853 unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 11.2.1999 - I ZR 105/98 über die Nichtannahme der Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.3.1998 - 2 U 116/97).

  • BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99

    Zur Anwendbarkeit von RBerG Art 1 § 1, UWG § 1 auf eine Fernseh- und eine

    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der Axel S p r i n g e r Verlag AG, vertreten durch den Vorstand, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Kurt Wessing und Koll., Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 1999 - I ZR 105/98 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. März 1998 - 2 U 116/97 - 1 BvR 517/99 -, 2. der S A T. 1 Satelliten Fernsehen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer - Bevollmächtigter: Professor Dr. Herbert Bethge, Innstraße 40, 94032 Passau - gegen 1. a) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 1999 - 20 U 74/98 -, b) das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 28. April 1998 - 42 O 84/97 -, 2. a) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 1997 - 20 U 63/97 -, b) das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 21. März 1997 - 42 O 42/97 -, 3. a) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 1999 - 20 U 75/98 -, b) das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 28. April 1998 - 42 O 90/97 -, 4. a) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 1997 - 20 U 64/97 -, b) das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 21. März 1997 - 42 O 44/97 -, - 1 BvR 313/99 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Haas und den Richter Hoffmann-Riem am 11. März 2004 einstimmig beschlossen:.
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