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   BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R   

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BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R (https://dejure.org/2012,1274)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R (https://dejure.org/2012,1274)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - B 2 U 12/11 R (https://dejure.org/2012,1274)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsträger - Inanspruchnahme eines haftungsprivilegierten Schädigers - Aufwendungsersatz - Ermächtigungsgrundlage - Feststellungsbefugnis - feststellender Verwaltungsakt über die ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 SGB 7, § 105 SGB 7, § 106 Abs 3 SGB 7, § 108 Abs 1 SGB 7, § 108 Abs 2 SGB 7
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - zivilrechtliche Inanspruchnahme eines haftungsprivilegierten Schädigers auf Aufwendungsersatz gem §§ 110, 111 SGB 7 - Aussetzung des Verfahrens - Nachholung einer notwendigen Beteiligung - keine ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines haftungsprivilegierten Schädigers in der gesetzlichen Unfallversicherung; Rechtmäßigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts über die Höhe der an den Versicherten erbrachten Leistungen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Inanspruchnahme eines haftungsprivilegierten Schädigers - feststellender Verwaltungsakt über die Höhe der an den Versicherten erbrachten Leistungen - fehlende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage

  • entscheidungssammlung.jimdo.com (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Unfallkasse: Feststellender Bescheid gegen Schädiger

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - zivilrechtliche Inanspruchnahme eines haftungsprivilegierten Schädigers auf Aufwendungsersatz gem §§ 110, 111 SGB 7 - Aussetzung des Verfahrens - Nachholung einer notwendigen Beteiligung - keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme eines haftungsprivilegierten Schädigers in der gesetzlichen Unfallversicherung; Rechtmäßigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts über die Höhe der an den Versicherten erbrachten Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallversicherungsrechtliches Feststellungsverfahren gegenüber einem möglicherweise haftungsprivilegierten Dritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 548
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 244/06

    Voraussetzungen der Bindungswirkung

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R
    Allerdings kann dem Hinzuzuziehenden eine Teilnahme am Verwaltungsverfahren nicht aufgedrängt werden, wenn er - wie hier - durch sein Verhalten eindeutig zu erkennen gibt, dass er kein Interesse an der Wiederholung des Verwaltungsverfahrens hat (BSG aaO S 163; BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 244/06 - NJW 2008, 1877 = VersR 2008, 255, 257; Nehls in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 108 RdNr 12a) .

    Dies wird gelegentlich für die Fälle vertreten, dass der Hinzuzuziehende, aber nicht Hinzugezogene keinen Antrag nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X oder § 109 Satz 1 SGB VII stellt (so aber Horst/Katzenstein, VersR 2009, 165, 167; Konradi, BG 2008, 245, 247, unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG aaO, das allerdings keine Aussage über eine Bindungswirkung trifft; offener formuliert zur früheren Rechtslage bei BGH vom 4.4.1995 - VI ZR 327/93 - BGHZ 129, 195, 202; BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 244/06 - NJW 2008, 1877 = VersR 2008, 255, 257).

    Die Entscheidung des LG entspricht den Anforderungen der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 244/06 - NJW 2008, 1877 = VersR 2008, 255, 257) , sofern man trotz § 112 SGB VII von der sinngemäßen Anwendbarkeit des § 109 SGB VII auch bei Streitigkeiten nach den §§ 110, 111 SGB VII ausgeht.

    Dort kann ihr die fehlende Befugnis, eine dem in Anspruch Genommenen gegenüber unanfechtbare Entscheidung herbeizuführen, nicht entgegengehalten werden (so auch BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 244/06 - NJW 2008, 1877 = VersR 2008, 255, 257; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung - Handkommentar, § 108 SGB VII Anm 9) .

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R
    § 109 Satz 1 SGB VII räumt den darin begünstigten Personen das verfahrensrechtliche Recht ein, in (subsidiärer) Verfahrens- und ggf Prozessstandschaft "statt" des berechtigten Versicherten im eigenen Namen dessen in § 108 Abs. 1 SGB VII genannte unfallversicherungsrechtliche Rechtsposition beim Träger geltend zu machen und ggf ein Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren darüber zu betreiben (vgl auch BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Der nach § 109 Satz 1 SGB VII Feststellungsberechtigte macht mit der Antragstellung ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend (BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    a) Höchstrichterlich ist geklärt, dass eine Person, die zu einem Verwaltungsverfahren notwendig hinzuzuziehen wäre, deren Hinzuziehung aber unterblieben ist, nicht Beteiligter ist (BSG vom 22.6.1983 - 12 RK 73/82 - BSGE 55, 160, 162; BSG Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Dies hat zur Folge, dass Entscheidungen, die gegenüber einem Versicherten getroffen werden, einem nicht hinzugezogenen Dritten gegenüber, dem sie auch nicht bekannt gemacht werden, weder wirksam noch unanfechtbar werden (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; siehe auch BGH vom 4.4.1995 - VI ZR 327/93 - BGHZ 129, 195 Leitsatz 2; Jochem Schmitt, SGB VII, 4. Aufl 2009, § 108 RdNr 4 mwN).

  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R
    a) Höchstrichterlich ist geklärt, dass eine Person, die zu einem Verwaltungsverfahren notwendig hinzuzuziehen wäre, deren Hinzuziehung aber unterblieben ist, nicht Beteiligter ist (BSG vom 22.6.1983 - 12 RK 73/82 - BSGE 55, 160, 162; BSG Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Sie kann zunächst bis zum Abschluss des Verwaltungs- oder Vorverfahrens nachgeholt werden (§ 41 Abs. 1 Nr. 6 SGB X; dazu BSG vom 22.6.1983 - 12 RK 73/82 - BSGE 55, 160, 162) .

    Auch dadurch würde der in einem Verstoß gegen § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X liegende Verfahrensmangel gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 6 SGB X geheilt (vgl BSG vom 22.6.1983 aaO S 163; Konradi, BG 2008, 245, 247; von Wulffen, SGB X-Kommentar, § 12 RdNr 14) .

    Nutzt ein Berechtigter seine (hier fragliche) Feststellungsbefugnis aber nicht, indem er die Frist verstreichen lässt, ohne einen Antrag zu stellen und stellen zu wollen, darf der Unfallversicherungsträger das gegenüber dem Versicherten durchgeführte und durch Erlass von Verwaltungsakten abgeschlossene Verwaltungsverfahren nicht von Amts wegen wieder aufnehmen, um gewissermaßen die Hinzuziehung des Klägers "nachzuholen" (BSG vom 22.6.1983 - 12 RK 73/82 - BSGE 55, 160, 163).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R
    Gemäß § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 154 Abs. 2 VwGO sind der Beklagten die Kosten des Revisionsverfahrens aufzuerlegen, da ihr Rechtsmittel ohne Erfolg geblieben ist, und weder sie noch der Kläger zu den nach § 183 SGG kostenprivilegierten Personen gehören (vgl auch BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 16/10 R - Juris RdNr 28; BSG vom 5.3.2008 - B 2 U 353/07 B - Juris RdNr 6).

    Die Bedeutung der Sache bestimmt sich nach dem Gegenstand des konkreten Prozesses (vgl BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 16/10 R - Juris RdNr 32).

  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 327/93

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen Rentenbescheids der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R
    Dies hat zur Folge, dass Entscheidungen, die gegenüber einem Versicherten getroffen werden, einem nicht hinzugezogenen Dritten gegenüber, dem sie auch nicht bekannt gemacht werden, weder wirksam noch unanfechtbar werden (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; siehe auch BGH vom 4.4.1995 - VI ZR 327/93 - BGHZ 129, 195 Leitsatz 2; Jochem Schmitt, SGB VII, 4. Aufl 2009, § 108 RdNr 4 mwN).

    Dies wird gelegentlich für die Fälle vertreten, dass der Hinzuzuziehende, aber nicht Hinzugezogene keinen Antrag nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X oder § 109 Satz 1 SGB VII stellt (so aber Horst/Katzenstein, VersR 2009, 165, 167; Konradi, BG 2008, 245, 247, unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG aaO, das allerdings keine Aussage über eine Bindungswirkung trifft; offener formuliert zur früheren Rechtslage bei BGH vom 4.4.1995 - VI ZR 327/93 - BGHZ 129, 195, 202; BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 244/06 - NJW 2008, 1877 = VersR 2008, 255, 257).

  • BSG, 05.03.2008 - B 2 U 353/07 B

    Kostenprivilegierung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Beitragsstreitigkeit

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R
    Gemäß § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 154 Abs. 2 VwGO sind der Beklagten die Kosten des Revisionsverfahrens aufzuerlegen, da ihr Rechtsmittel ohne Erfolg geblieben ist, und weder sie noch der Kläger zu den nach § 183 SGG kostenprivilegierten Personen gehören (vgl auch BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 16/10 R - Juris RdNr 28; BSG vom 5.3.2008 - B 2 U 353/07 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Der verletzte Beigeladene war im Unfallzeitpunkt möglicherweise nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst a Alt 2 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert und macht zivilrechtlich titulierte Schadenersatzansprüche gegen die Klägerin geltend, die subsidiär an seiner Stelle (BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - BSGE 109, 285 = SozR 4-2700 § 109 Nr. 1 RdNr 23 und vom 31.1.2012 - B 2 U 12/11 R - SozR 4-2700 § 112 Nr. 1 RdNr 33) das Revisionsverfahren betreibt und feststellen lassen möchte, ob ein Arbeitsunfall (Versicherungsfall iS des § 7 Abs. 1 SGB VII) vorliegt.
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Die Klägerin darf als Kfz-Haftpflichtversicherer in analoger Anwendung des § 109 Satz 1 SGB VII die Rechte des Beigeladenen gegen den beklagten Unfallversicherungsträger, die jener nicht selbst verfolgt hat, im eigenen Namen geltend machen (vgl hierzu BSG vom 1.7.1997 - 2 RU 26/96 - BSGE 80, 279 = SozR 3-2200 § 639 Nr. 1; zur rechtlichen Qualifizierung der Befugnis aus § 109 SGB VII vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - und vom 31.1.2012 - B 2 U 12/11 R - jeweils zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .

    § 109 Satz 1 SGB VII verschafft zwar nach seinem Wortlaut nur den Personen, deren Haftung (möglicherweise) nach den §§ 104 bis 107 SGB VII beschränkt ist, die Befugnis, anstatt des Versicherten dessen Rechte im eigenen Namen geltend zu machen, wenn sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden (Verfahrens- und Prozessstandschaft; dazu BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - und vom 31.1.2012 - B 2 U 12/11 R - jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Andererseits muss noch geklärt werden (BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 12/11 R - Juris RdNr 34 - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) , ob nicht auch die von einem Unfallversicherungsträger nach §§ 110 f SGB VII auf Aufwendungsersatz in Anspruch genommenen Personen, die gemäß § 112 SGB VII berechtigt sind, eine unanfechtbare Entscheidung des Trägers oder der Gerichte nach § 108 SGB VII herbeizuführen, auch berechtigt sein müssen, die Befugnisse nach § 109 Satz 1 SGB VII auszuüben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 9 KR 72/16

    Krankenversicherung - Vereinbarung über Erstattungsbeträge für Arzneimittel ohne

    Eine solche Regelung ist gegeben, wenn die Erklärung der Behörde darauf gerichtet ist, unmittelbar durch ihren Inhalt Rechte oder Pflichten eines anderen Rechtssubjektes zu begründen, aufzuheben, inhaltlich zu ändern oder festzustellen (BSG, Urteile vom 31. Januar 2012, B 2 U 12/11 R, und vom 25. Januar 2011, B 5 R 14/10 R; jeweils juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11   

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https://dejure.org/2012,18206
OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11 (https://dejure.org/2012,18206)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.07.2012 - 2 U 12/11 (https://dejure.org/2012,18206)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 2 U 12/11 (https://dejure.org/2012,18206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 307 Abs. 3 Satz 1, 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 1 BGB
    Die Erhebung einer sog. "Nichnutzungsgebühr" und einer SIM-Karten-"Pfandgebühr" im Rahmen eines postpaid Mobilfunkvertrags, hält einer Inhaltskontrolle nicht statt; beides sind keine kontrollfreien Preisvereinbarungen

  • Telemedicus

    Keine "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte

  • Telemedicus

    Keine "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Keine "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de

    §§ 307 Abs. 1 bis 3, 309 Nr. 5 a, b und Nr. 6 BGB
    Formularmäßige Vereinbarung einer Nichtnutzergebühr für den Fall der unterbliebenen Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen; Formularmäßige Vereinbarung einer Pfandgebühr für den Fall der nicht termingerechten Rücksendung der SIM-Karte nach Beendigung des Vertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wer nicht telefoniert, muss auch nicht zahlen - Unwirksamkeit von Nichtnutzungsgebühren in Mobilfunk-Verträgen

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Mobilfunkvertrag - "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte sind unwirksame Klauseln

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkkosten: Keine "Nichtnutzungsgebühr” und kein "Rückgabepfand”

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Keine Nichtnutzgebühr für SIM-Karten

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handy: Nicht telefonieren darf nicht extra kosten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mobilcom-Debitel darf keine Nichtnutzungsgebühr bei Mobilfunkverträgen verlangen - SIM-Karten Pfand auch unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Vertragsklauseln bei Prepaidvertrag

  • heise.de (Pressebericht, 18.07.2012)

    Handyverträge: Nichtnutzergebühr und SIM-Pfand unwirksam

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - Keine Nichtnutzergebühr oder Pfandgebühr für SIM-Karte

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mobilfunk-Urteile zugunsten des Verbrauchers

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Rechtsprechung 2012 - Urteile zu Internet und Telefonie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Mobilfunkverträgen - Nichtnutzergebühr von Handykunden nicht erlaubt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Vertragsklauseln bei Prepaidvertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichtsnutzige Nichtnutzergebühr - Gericht kippt unzulässige AGB-Klausel in einem Mobilfunkvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkverträge: Klauseln zu "Nicht-Nutzungsgebühr" und Pfandgebühr für SIM-Karte unwirksame

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte sind unwirksame Klauseln in Mobilfunkvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte sind unwirksame Klauseln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksame Nichtnutzergebühr und Pfandgebühr bei Telekommunikationsdienstleistungsvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nichtnutzergebühr von mobilcom-debitel rechtswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Nicht-Telefonieren darf nichts kosten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Mobilfunkvertrag - Zusatzgebühren sind nicht immer erlaubt

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk: Nichtnutzer- und SIM-Karten-Pfandgebühr unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mobilcom-Debitel-AGB unwirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte sind unwirksame Klauseln

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichtnutzergebühr von mobilcom-debitel rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter dürfen kein SIM-Karten Pfand und keine Nichtnutzungsgebühr verlangen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nichtnutzergebühr und Pfandgebühr für SIM-Karte unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Nichtnutzungsgebühr und SIM-Karten Pfand in Handy-Vertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy - Nichtnutzungsgebühr und Kartenpfand?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtnutzergebühr und Pfandgebühr für SIM-Karte unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkvertrag - "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte sind unwirksame Klauseln - Klauseln benachteiligen Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Handyvertrag: Nichtnutzung darf nicht bestraft werden // Strafgebühr ist unangemesene Benachteiligung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 298
  • MMR 2012, 809
  • K&R 2012, 615
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat folgt, sind die Gerichte nicht gehindert, Preisklauseln daraufhin zu überprüfen, ob dem Preis eine echte (Gegen-)Leistung des Verwenders zugrunde liegt (vgl. nur BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, s. 2386 ff.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 J bei juris).

    Dabei stellt sich hier, wie bereits ausgeführt, nicht einmal die Frage, ob die Beklagte für den einzelnen Kunden eine "echte" (Gegen-)Leistung erbringt oder nur versucht Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für eigene Zwecke des Verwenders abzuwälzen (vgl. dazu nur BGH-NJW 2002, S. 2386 ff., m. w. N.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 bei juris).

  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat folgt, sind die Gerichte nicht gehindert, Preisklauseln daraufhin zu überprüfen, ob dem Preis eine echte (Gegen-)Leistung des Verwenders zugrunde liegt (vgl. nur BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, s. 2386 ff.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 J bei juris).
  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11
    Für die Inhaltskontrolle heranzuziehen ist dabei nach ständiger Rechtsprechung des BGH die kundenfeindlichste Auslegung (vgl. nur BGH, NJW 1999, S. 276 ff.).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11
    Dabei stellt sich hier, wie bereits ausgeführt, nicht einmal die Frage, ob die Beklagte für den einzelnen Kunden eine "echte" (Gegen-)Leistung erbringt oder nur versucht Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für eigene Zwecke des Verwenders abzuwälzen (vgl. dazu nur BGH-NJW 2002, S. 2386 ff., m. w. N.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 bei juris).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97

    BGH beanstandet Entgeltklauseln der Banken

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat folgt, sind die Gerichte nicht gehindert, Preisklauseln daraufhin zu überprüfen, ob dem Preis eine echte (Gegen-)Leistung des Verwenders zugrunde liegt (vgl. nur BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, s. 2386 ff.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 J bei juris).
  • OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und

    Der Senat hatte die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 3. Juli 2012 zurückgewiesen (Az. 2 U 12/11, Anlage K 6, Bl. 41 ff. d. A. = NJW-RR 2013, S. 298 ff.).

    Die Unwirksamkeit der betroffenen Klausel, die die Beklagte nicht mehr verwendet, ist wie die Vorgängerregelung zum Kartenpfand Gegenstand der Urteile in dem Verfahren zu den Aktenzeichen 2 U 12/11 (Senat) bzw. 2 O 136/11 (LG Kiel).

    Im Urteil vom 3. Juli 2012 (2 U 12/11) konnte der Senat noch dahinstehen lassen, ob die Beklagte überhaupt ein berechtigtes Interesse an der Rückerlangung der verwendeten SIM-Karten hat und ob die Durchsetzung der Rückgabepflicht mittels eines Pfandes zulässig ist.

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   BSG, 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C   

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BSG, 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C (https://dejure.org/2011,59865)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C (https://dejure.org/2011,59865)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - B 2 U 12/11 C (https://dejure.org/2011,59865)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C
    Der Senat hat von einer weiteren Begründung abgesehen, weil diese nicht geeignet sei, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG) und hat zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens ausdrücklich auf den Beschluss des BVerfG vom 8.12.2010 (1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 = FamRZ 2011, 540) Bezug genommen.

    Er hätte sich dabei insbesondere mit der in dem beanstandeten Beschluss zitierten Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 = FamRZ 2011, 540) auseinanderzusetzen gehabt.

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 2597/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung und nicht hinreichender Substantiierung unzulässige

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C
    Der Senat weist nur ergänzend darauf hin, dass das BVerfG die bisherige Praxis des BSG bei der Überprüfung der Zulassungsgründe des § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG verfassungsrechtlich nicht beanstandet hat (vgl zuletzt Beschluss des BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24; vgl auch die Beschlüsse des BVerfG vom 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08; 15.2.2006 - 1 BvR 2597/05 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 16; 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 31 jeweils mwN) .
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C
    Der Senat weist nur ergänzend darauf hin, dass das BVerfG die bisherige Praxis des BSG bei der Überprüfung der Zulassungsgründe des § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG verfassungsrechtlich nicht beanstandet hat (vgl zuletzt Beschluss des BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24; vgl auch die Beschlüsse des BVerfG vom 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08; 15.2.2006 - 1 BvR 2597/05 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 16; 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 31 jeweils mwN) .
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C
    Der Senat weist nur ergänzend darauf hin, dass das BVerfG die bisherige Praxis des BSG bei der Überprüfung der Zulassungsgründe des § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG verfassungsrechtlich nicht beanstandet hat (vgl zuletzt Beschluss des BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24; vgl auch die Beschlüsse des BVerfG vom 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08; 15.2.2006 - 1 BvR 2597/05 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 16; 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 31 jeweils mwN) .
  • BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C
    Der Senat weist nur ergänzend darauf hin, dass das BVerfG die bisherige Praxis des BSG bei der Überprüfung der Zulassungsgründe des § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG verfassungsrechtlich nicht beanstandet hat (vgl zuletzt Beschluss des BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24; vgl auch die Beschlüsse des BVerfG vom 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08; 15.2.2006 - 1 BvR 2597/05 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 16; 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 31 jeweils mwN) .
  • BSG, 03.11.2011 - B 2 U 172/11 B
    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 3. November 2011 - B 2 U 172/11 B - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Bayern, 16.07.2013 - L 11 AS 371/13

    Anhörungsrüge unbegründet, wenn rechtliches Gehör nicht verletzt worden ist.

    Die Klägerin wiederholt im Rahmen der Anhörungsrüge im Wesentlichen ihr Vorbringen aus der Nichtzulassungsbeschwerde und der Berufungsbegründung, macht aber nicht eine sekundäre, neue, eigenständige Gehörsverletzung (vgl. BSG, Beschluss vom 20.12.2011 - B 2 U 12/11 C -) durch den Senat geltend.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - L 3 R 68/18

    Darlegungspflicht bei Erhebung einer Anhörungsrüge wegen Verletzung des

    Hierfür reicht es von vornherein nicht aus, wenn der Rechtsschutzsuchende im Wesentlichen sein primäres, seinem Ausgangsrechtsbehelf zugrunde liegendes Vorbringen wiederholt, womit dann ggf. verkannt wird, dass mit der Anhörungsrüge eine sekundäre, neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das angerufene Gericht gerügt werden muss (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - B 2 U 12/11 C -, zitiert nach juris Rn. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2020 - L 2 BA 9/20
    Mit der Anhörungsrüge muss eine sekundäre, neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das Gericht gerügt werden (BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - B 2 U 12/11 C -, Rn. 5, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 3 KA 106/12
    Damit verkennt der Kläger, dass er mit der Anhörungsrüge eine sekundäre, neue und eigenständige Gehörsverletzung durch den Senat rügen muss (vgl BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - B 2 U 12/11 C - juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 21.02.2012 - B 2 U 12/11 BH   

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BSG, 21.02.2012 - B 2 U 12/11 BH (https://dejure.org/2012,4060)
BSG, Entscheidung vom 21.02.2012 - B 2 U 12/11 BH (https://dejure.org/2012,4060)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - B 2 U 12/11 BH (https://dejure.org/2012,4060)
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Rechtsprechung
   BSG, 24.03.2011 - B 2 U 12/11 B   

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BSG, Entscheidung vom 24. März 2011 - B 2 U 12/11 B (https://dejure.org/2011,39750)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Koblenz - S 2 U 271/04
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 4 U 297/07
  • BSG, 24.03.2011 - B 2 U 12/11 B
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