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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06   

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https://dejure.org/2007,3177
OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,3177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,3177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,3177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Erforderlichkeit der Angabe eines Anfangs- bzw. Endzeitpunktes in einem Werbeprospekt über einen Totalausverkauf wegen Geschäftsaufgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Preisnachlässen im Rahmen eines Totalausverkaufs wegen Geschäftsaufgabe eines Teppichhandels; Irreführung der Verbraucher mangels genauer Angabe einer Geschäftsaufgabe zwecks Verleitung zum Kauf; Unterlassung irreführender Werbung zum Schutz der Verbraucher ...

  • kanzlei.biz

    Keine Fristangabe bei Räumungsverkauf erforderlich

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 4 § 8 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Nr. 2
    Unlauterer Wettbewerb bei Werbung für Preisnachlässe im Rahmen eines "Totalausverkaufs wegen Geschäftsaufgabe" ohne Angabe des Zeitraums der Durchführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit von Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine zeitliche Beschränkung eines Räumungsverkaufs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 11
  • GRUR-RR 2010, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 16.11.2004 - 6 U 38/04

    Zulässigkeit einer Werbung mit besonderen Preisvorteilen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06
    Ist eine Frist nach dem Kalender vorgesehen, so muss auch der Fristbeginn "datumsmäßig" mitgeteilt werden, damit der Kunde erkennen kann, ab wann die Frist zu laufen beginnt (OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227).
  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06
    Denn die Vorstellung des Verkehrs von den maßgebenden Umständen des Angebots wird wesentlich durch das geprägt, was in der ihm gegenübertretenden Werbung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1999, 515, 518 - Bonusmeilen).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06

    Räumungsfinale

    Der Kaufmann, der sein Lager - aus welchen Gründen auch immer - leeren will, muss sich daher weder im Blick auf das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG noch im Blick auf das Irreführungsverbot gemäß § 5 UWG von vornherein auf einen zeitlichen Rahmen festlegen (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 11, 12; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 5 Rdn. 6.6a; MünchKomm.UWG/Busche, § 5 Rdn. 444; einschränkend Fezer/Peifer, UWG, § 5 Rdn. 318).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07

    Totalausverkauf

    Das Berufungsgericht hat die Klage - wie zuvor auch schon das Landgericht - für unbegründet erachtet (OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - I-2 U 122/06   

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https://dejure.org/2007,12661
OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - I-2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,12661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.2007 - I-2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,12661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 2007 - I-2 U 122/06 (https://dejure.org/2007,12661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch eine zu Unrecht ausgesprochene Gebrauchsmusterverwarnung; Verpflichtung zur Auskunftserteilung über den Umfang der Verwarnungshandlungen bei rechtswidrigen Abnehmerverwarnung zur Bezifferung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Düsseldorf, 29.06.2006 - 4b O 498/05

    Anspruch eines Patentinhabers auf Untersagung der Behauptung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 122/06
    Die Klägerin sieht in diesem Schreiben eine rechtswidrige Abnehmerverwarnung und hat der Beklagten zu 1. im Wege der einstweiligen Verfügung durch Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Oktober 2005 (4b O 498/05 = OLG Düsseldorf I-2 U 121/06) untersagen lassen, die auch in der nachstehend wiedergegebenen Entscheidungsformel zu 1. des im vorliegenden Verfahren ergangenen erstinstanzlichen Urteils genannten Behauptungen gegenüber Abnehmern der Klägerin aufzustellen.

    Die Akten LG Düsseldorf 4b O 498/05 (OLG Düsseldorf I-2 U 121/06) lagen zur Information vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 122/06
    Nach dem Anbringen eines Verfügungsantrages ist eine Hauptsacheklage erst zulässig, wenn sich herausgestellt hat, dass die erlassene Verfügung nicht als endgültige Regelung akzeptiert wird (zur Vorgängerregelung nach § 13 Abs. 5 UWG a.F. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; vgl. ferner Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, § 51 Rdnr. 58).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 122/06
    Die Verwarnung aus dem Gebrauchsmuster war rechtswidrig, weil das angegriffene Werkzeug dessen technischer Lehre nicht entspricht; die zu Unrecht ausgesprochene Gebrauchsmusterverwarnung bleibt auch nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; X. Zivilsenat, Urt. v. 21. Dezember 2005, X ZR 72/04 - Detektionseinrichtung II, Umdruck, S. 13, ab Tz. 14) ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers, der den verwarnten Abnehmer beliefert hat.
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 230/86

    Mietwagen-Mitfahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 122/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Hauptsacheklage entfällt nur, wenn der Schuldner die gegen ihn ergangene einstweilige Verfügung unter Verzicht auf die gegebenen Rechtsbehelfe als endgültige Regelung anerkennt und sie dadurch in ihrer Bestandskraft dem im Hauptsacheverfahren zu erstreitenden Titel gleich stellt (vgl. BGH GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder; GRUR 1989, 115 - Mietwagenmitfahrt; 1991, 76 - Abschlusserklärung; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl. (2003), Rdnrn. 326, 334 m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 122/06
    Nach dem Anbringen eines Verfügungsantrages ist eine Hauptsacheklage erst zulässig, wenn sich herausgestellt hat, dass die erlassene Verfügung nicht als endgültige Regelung akzeptiert wird (zur Vorgängerregelung nach § 13 Abs. 5 UWG a.F. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; vgl. ferner Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, § 51 Rdnr. 58).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 122/06
    Nach dem Anbringen eines Verfügungsantrages ist eine Hauptsacheklage erst zulässig, wenn sich herausgestellt hat, dass die erlassene Verfügung nicht als endgültige Regelung akzeptiert wird (zur Vorgängerregelung nach § 13 Abs. 5 UWG a.F. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; vgl. ferner Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, § 51 Rdnr. 58).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 122/06
    Die Verwarnung aus dem Gebrauchsmuster war rechtswidrig, weil das angegriffene Werkzeug dessen technischer Lehre nicht entspricht; die zu Unrecht ausgesprochene Gebrauchsmusterverwarnung bleibt auch nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; X. Zivilsenat, Urt. v. 21. Dezember 2005, X ZR 72/04 - Detektionseinrichtung II, Umdruck, S. 13, ab Tz. 14) ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers, der den verwarnten Abnehmer beliefert hat.
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 122/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Hauptsacheklage entfällt nur, wenn der Schuldner die gegen ihn ergangene einstweilige Verfügung unter Verzicht auf die gegebenen Rechtsbehelfe als endgültige Regelung anerkennt und sie dadurch in ihrer Bestandskraft dem im Hauptsacheverfahren zu erstreitenden Titel gleich stellt (vgl. BGH GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder; GRUR 1989, 115 - Mietwagenmitfahrt; 1991, 76 - Abschlusserklärung; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl. (2003), Rdnrn. 326, 334 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 148/88

    Abschlußerklärung - Rechtsschutzbedürfnis; Ausnutzung von Unerfahrenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 122/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Hauptsacheklage entfällt nur, wenn der Schuldner die gegen ihn ergangene einstweilige Verfügung unter Verzicht auf die gegebenen Rechtsbehelfe als endgültige Regelung anerkennt und sie dadurch in ihrer Bestandskraft dem im Hauptsacheverfahren zu erstreitenden Titel gleich stellt (vgl. BGH GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder; GRUR 1989, 115 - Mietwagenmitfahrt; 1991, 76 - Abschlusserklärung; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl. (2003), Rdnrn. 326, 334 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20128
OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2006,20128)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.02.2006 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2006,20128)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 2 U 122/06 (https://dejure.org/2006,20128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung des dinglichen Arrestes über Vermögen; Auskehrung eines aus der Veräußerung von restituiertem Grundbesitz erzielten Erlöses; Neuentstehung eines Komplementäranteils in der Form eines der Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt unterstehenden ...

  • Judicialis

    BGB § 816 Abs. 1; ; BGB § 816 Abs. 2; ; VermG § 6 Abs. 1a S. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 816; VermG § 6
    Anspruch des Komplementär-Rechtsnachfolgers auf anteilige Auskehr der Erlöse aus der Veräußerung von restituiertem Gesellschaftsvermögen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 12.07.2004 - 7 W 1797/04

    Gleichzeitiger Erlass von Arrestbefehl und Pfändungsbeschluss durch

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06
    Für den Erlass einer solchen Anordnung ist gemäß § 919 ZPO der Senat zuständig (vgl. OLG München MDR 2004, 1383).
  • BGH, 02.06.2003 - II ZR 102/02

    Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer Publikums-KG

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06
    BVerwG VIZ 2002, 280 [281]; BVerwG VIZ 2002, 152 f.) als Abwicklungsgesellschaft neu entstanden (vgl. BGHZ 155, 121 ff.).
  • BVerwG, 30.08.2004 - 8 B 34.04

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage unter dem Aspekt der

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06
    Insbesondere gilt § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG im Einklang mit den gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zur Nachtragsliquidation unabhängig davon, ob sich der Rückgabeanspruch auf das Unternehmen als Ganzes oder auf einzelne Gegenstände des ehemaligen Unternehmensvermögens bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.08.2004 - 8 B 34/04 - BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 7 C 18/02; BVerwG VIZ 2003, 231 f.).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06
    Insbesondere gilt § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG im Einklang mit den gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zur Nachtragsliquidation unabhängig davon, ob sich der Rückgabeanspruch auf das Unternehmen als Ganzes oder auf einzelne Gegenstände des ehemaligen Unternehmensvermögens bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.08.2004 - 8 B 34/04 - BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 7 C 18/02; BVerwG VIZ 2003, 231 f.).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01

    Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06
    BVerwG VIZ 2002, 280 [281]; BVerwG VIZ 2002, 152 f.) als Abwicklungsgesellschaft neu entstanden (vgl. BGHZ 155, 121 ff.).
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