Weitere Entscheidungen unten: OLG Braunschweig, 02.11.2000 | LSG Sachsen, 04.04.2001

Rechtsprechung
   BSG, 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8567
BSG, 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R (https://dejure.org/2000,8567)
BSG, Entscheidung vom 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R (https://dejure.org/2000,8567)
BSG, Entscheidung vom 22. August 2000 - B 2 U 13/00 R (https://dejure.org/2000,8567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletztenrente - Berufskrankheit - Installateur - Befundbericht - Sachverständigengutachten - Äußerungsfrist - Rechtliches Gehör - Beweisaufnahme - Amtsermittlungspflicht

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Antrag auf Vertagung nach Gutachtenverlesung in der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 28/90

    Angemessene Äußerungsfrist zum Beweisergebnis

    Auszug aus BSG, 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).

    Seinem dementsprechenden Verlangen hat das Gericht zu entsprechen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).

    Es ist Sache des Gerichts, die mündliche Verhandlung durch rechtzeitige Einholung und Übermittlung von Sachverständigengutachten so vorzubereiten, daß die Streitsache ohne Vertagung verfahrensfehlerfrei erledigt werden kann (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).

    Handelt es sich - wie hier - um die Beurteilung gutachterlicher Ausführungen des Sachverständigen, die den Beteiligten erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Kenntnis gebracht werden, ist deren Verlangen, sich vor Abgabe einer Stellungnahme sachkundig beraten zu lassen, zu entsprechen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 6/99 R - HVBG-Info 2000, 298).

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch angemessene Äußerungsfrist zu einem

    Auszug aus BSG, 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R
    Gegenüber der Vorschrift, das gerichtliche Verfahren möglichst in einer mündlichen Verhandlung abzuschließen (§ 106 Abs. 2 SGG), gebührt dem Erfordernis der Gewährung rechtlichen Gehörs aus rechtsstaatlichen Gründen der Vorrang (BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG und zuletzt BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 6/99 R - HVBG-Info 2000, 298).

    Handelt es sich - wie hier - um die Beurteilung gutachterlicher Ausführungen des Sachverständigen, die den Beteiligten erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Kenntnis gebracht werden, ist deren Verlangen, sich vor Abgabe einer Stellungnahme sachkundig beraten zu lassen, zu entsprechen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 6/99 R - HVBG-Info 2000, 298).

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 4/81
    Auszug aus BSG, 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).
  • BSG, 15.12.1959 - 11 RV 640/58

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängel in der Berufungsinstanz -

    Auszug aus BSG, 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).
  • BSG, 28.06.1979 - 1 RA 57/78

    Beweismittel - Sachverständiger - Telefonische Aussage

    Auszug aus BSG, 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2010 - L 9 U 3/09
    Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht (BSG) wurde mit Beschluss vom 29. Februar 2000 (B 2 U 13/00 B) als unzulässig verworfen.
  • LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 3 AL 129/00

    Aufhebung und Erstattung von Leistungen für eine berufsfördernde

    Gegenüber der Vorschrift, das gerichtliche Verfahren möglichst in einer mündlichen Verhandlung abzuschließen (§ 106 Abs. 2 SGG), gebührt dem Erfordernis der Gewährung rechtlichen Gehörs aus rechtsstaatlichen Gründen der Vorrang (BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG sowie zuletzt BSG vom 22.08.2000 - Az.: B 2 U 15/2000 R und B 2 U 13/2000 R).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 2 U 13/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7735
OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 2 U 13/00 (https://dejure.org/2000,7735)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.11.2000 - 2 U 13/00 (https://dejure.org/2000,7735)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. November 2000 - 2 U 13/00 (https://dejure.org/2000,7735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anwaltshaftung: Gesundheitsschäden aufgrund anwaltlicher Pflichtverletzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB
    Anforderungen an Schmerzensgeldanspruch wegen anwaltlicher Falschberatung; Anforderungen an Zurechenbarkeit einer Gesundheitsbeschädigung; Schutzzweck der dem Anwalt obliegenden Beratungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Schmerzensgeldanspruch wegen anwaltlicher Falschberatung; Anforderungen an Zurechenbarkeit einer Gesundheitsbeschädigung; Schutzzweck der dem Anwalt obliegenden Beratungspflichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 276 (a.F.) § 823 Abs. 1
    Haftung des Rechtsanwalts für Gesundheitsschäden aufgrund Falschberatung

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Gesundheitsschäden aufgrund anwaltlicher Pflichtverletzung stellen keinen ersatzfähigen Schaden dar

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 2 U 13/00
    Denn Adäquanz ist nur zu bejahen, wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (BGHZ 7, 198/204; 57, 137/141; BGH NJW 1995, 127).

    Die nach der Behauptung des Klägers eingetretenen Gesundheitsbeschädigungen liegen zudem außerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm (BGHZ 57, 137/142f.).

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 2 U 13/00
    Das Erfordernis der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs (BGH NJW 1995, 126/127) ist im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 2 U 13/00
    Denn Adäquanz ist nur zu bejahen, wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (BGHZ 7, 198/204; 57, 137/141; BGH NJW 1995, 127).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 88/08

    Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags

    Diese Auffassung schließt an die zu § 847 BGB ergangene Rechtsprechung an, nach der Gesundheitsschädigungen von Mandanten infolge anwaltlicher Fehler bei der Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb des Schutzzwecks der Anwaltshaftung liegen und deshalb keinen Schmerzensgeldanspruch auslösen können (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142, 1143 ; OLG Braunschweig, Urt. v. 2. November 2000 - 2 U 13/00, n.v., m. Anm. Borgmann BRAK-Mitt. 2001, 290).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 04.04.2001 - L 2 U 13/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21229
LSG Sachsen, 04.04.2001 - L 2 U 13/00 (https://dejure.org/2001,21229)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.04.2001 - L 2 U 13/00 (https://dejure.org/2001,21229)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. April 2001 - L 2 U 13/00 (https://dejure.org/2001,21229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung einer Wirbelsäulenkrankheit als Berufskrankheit; Fehlender Nachweis einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule; Ursächliche Wirkung der beruflichen Tätigkeit

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