Rechtsprechung
BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere Gefahr - objektiv höhere Gefährdung - geselliges Beisammensein - Weg zum Hotelzimmer - Sturz auf steiler Wendeltreppe
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Dienstreise; sachlicher Zusammenhang; eigenwirtschaftliche Tätigkeit; besondere Gefahr; objektiv höhere Gefährdung; geselliges Beisammensein; Weg zum Hotelzimmer; Sturz auf steiler Wendeltreppe
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begriff des Arbeitsunfalles i.S.v. § 548 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO); Voraussetzungen der Einordnung eines Unfalls auf dem Weg zum Hotelzimmer während einer beruflichen Fortbildung dienenden Dienstreise bzw. Geschäftsreise als Arbeitsunfall; Begriff des ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - Geschäftsreise - Sturz auf einer Wendeltreppe - gefährliche Einrichtung - keine besondere, vom Üblichen abweichende Gefahrenquelle - kein Abstellen auf die konkreten Wohn- und Arbeitsverhältnisse des Versicherten - allgemeine Üblichkeit der baulichen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 548 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Dienstreise - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 25.01.2006 - S 5 U 126/05
- LSG Sachsen, 26.10.2006 - L 2 U 49/06
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
Papierfundstellen
- NZS 2009, 288
Wird zitiert von ... (50)
- BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche …
c) Schließlich stand der Verletzte auch nicht deshalb unter Versicherungsschutz, weil er durch die Umstände einer Dienstreise besonderen Gefahren ausgesetzt war, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (vgl dazu BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 = Juris RdNr 14;… vom 4.8.1992 - 2 RU 43/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 17;… vom 30.5.1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306 …und vom 29.8.1974 - 2 RU 189/72 - Juris RdNr 16 sowie BSG Urteil vom 13.2.1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15) . - LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Trotz des eigenwirtschaftlichen Charakters einer Verrichtung ist ausnahmsweise ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit anzunehmen, wenn eine objektiv gefährliche Betriebseinrichtung den Unfall des Versicherten wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R: verneint für Wendeltreppe im Hotelzimmer bei auswärtiger Geschäftsreise; BSG, Urteil vom 29.05.1984, 5a RKnU 3/83: bejaht für vom Versicherten übersprungene Bahngleise eines zu einem Steinkohlebergwerk gehörenden Tagesbetriebes; Urteil vom 22.06.1976, 8 RU 146/75: bejaht für Drehtür der Werkskantine).Dabei müssen sich die aus dieser Betriebseinrichtung erwachsenden Unfallgefahren nach Art und Ausmaß von den vielfältigen alltäglichen Risiken abheben, denen jeder Mensch auch in seinem gewohnten Lebensumfeld ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R, auch zum Folgenden).
- LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 198/17
Sturz im Hotel wegen eines Telefonats aus privaten Gründen ist kein Arbeitsunfall
Auch die BSG-Entscheidung vom 18. März 2008 (B 2 U 13/07 R) führe nicht zu einem anderen Ergebnis.Das Sozialgericht verkenne die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. März 2008 B 2 U 13/07 R).
Der Versicherungsschutz entfällt bei Dienstreisen, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R mit zahlreichen Rechtsprechungsbeispielen).
Als dienstreisebedingt und damit in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehend sind nur solche Unfallgefahren zu bewerten, die sich nach Art und Ausmaß von den vielfältigen alltäglichen Risiken abheben, denen jeder Mensch ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2008 - B 2 U 13/07 R - juris, Leitsatz).
Die damit verbundene Ausweitung des Versicherungsschutzes hat Ausnahmecharakter (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2008, a. a. O., juris Rdnr. 14 ff.).
Die Rechtsprechung stellt für die Abgrenzung u. a. darauf ab, ob es sich um gängige bauliche Einrichtungen handelte, deren Unfallrisiken auch solchen Versicherten vertraut sind, die in ihrer Wohnung nicht selbst hierüber verfügen (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2008, a. a. O., juris Rdnr. 17 mit zahlreichen Nachweisen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 13 VS 1/07
Abgrenzung einer privaten von einer dienstlich veranlassten Unternehmung bei …
28 Mit Urteil vom 18. März 2008 (BSG - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 = NZS 2009, 288, zit. nach juris) hat das Bundessozialgericht unter umfassender Inbezugnahme seiner vorherigen Rechtsprechung klargestellt, die Tatsache eines Unfalls während einer Dienstreise reiche für sich allein zur Begründung eines rechtlich bedeutsamen inneren Zusammenhanges mit der versicherten Tätigkeit nicht aus (…a. a. O., Rz. 12).Denn ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (BSG, Urteil vom 18. März 2008, a. a. O, Rz. 14).
29 Im genannten Urteil vom 18. März 2008 (a. a. O., Rz. 15) hat das Bundessozialgericht hierzu Folgendes konkretisiert: Eine am Ort der auswärtigen Beschäftigung bestehende Gefahrenquelle sei nur unter bestimmten Voraussetzungen der versicherten Tätigkeit zuzurechnen.
Dagegen begründeten Gefährdungen, denen sich der Reisende bei privaten Unternehmungen am Aufenthaltsort freiwillig aussetzt, keinen Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 18. März 2008, a. a. O., mit weiteren Nachweisen).
Das Meer am Strand vor dem Hotel war - selbst wenn man entgegen der Überzeugung des Senats davon ausgehen würde, dass es zu den Betriebseinrichtungen des Hotels zu zählen sein sollte - keine derartige Einrichtung, die der Ehemann der Klägerin hätte benutzen müssen (BSG, Urteil vom 18. März 2008, a. a. O., Rz. 18) bzw. die zu benutzen er gezwungen gewesen wäre (…a. a. O., Rz. 17).
- BSG, 06.10.2020 - B 2 U 13/19 R
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung während …
Dem liegt zugrunde, dass der Unternehmer durch die konkrete Gestaltung der Verhältnisse der Seminarreise wie zB die Wahl der Unterkunft, Zusammenstellung der Seminargruppe, Unterweisung der Seminarteilnehmer, Beaufsichtigung der Seminarteilnehmer spezifische Gefahren für das Ausleben des unbändigen Spieltriebs und gruppendynamischer Prozesse schaffen bzw minimieren kann (s zum Umfang des Versicherungsschutzes auf Geschäftsreisen von Erwachsenen : BSG Urteile vom 30.3.2017 - B 2 U 15/15 R - juris RdNr 15; vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 RdNr 14;… vom 4.8.1992 - 2 RU 43/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 17;… vom 30.5.1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306 …sowie vom 13.2.1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15). - SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall
Denn allein die Durchführung einer Dienstreise reicht entgegen dem Vortrag des Klägers für sich alleine zur Begründung eines rechtlich bedeutsamen inneren Zusammenhanges mit der versicherten Tätigkeit nicht aus (vgl. zum Folgenden BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R).So kann ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit auch dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (zuletzt BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R m.w.N.).
Dies hätte nämlich zur Folge, dass Versicherte auf Geschäftsreisen über die Figur der dienstreisespezifischen Unfallgefahr auch bei privaten Verrichtungen einen weitgehenden Versicherungsschutz genießen würden, da sich die Verhältnisse am Wohn- und Arbeitsort und auswärtigem Dienstort praktisch nie vollkommen gleichen (so BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R).
- LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 2131/16
(Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Geschäftsreise - sachlicher …
Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen ist, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat die Rechtsprechung aber stets abgelehnt (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R -, juris, Rz. 12).Es muss sich also um Gefahren handeln, die ohne die Dienst- oder Geschäftsreise bereits typischerweise nicht vorgelegen hätten (vgl. zu allem BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R -, juris, Rz. 18).
- LSG Bayern, 24.10.2018 - L 2 U 300/17
Zum Feststellungsinteresse nach § 109 SGB VII - Voraussetzungen von …
Dass sich der Beigeladene wegen dieser dienstlichen Besprechungen auf einer Dienstreise in Rumänien befand, begründet keinen Versicherungsschutz während des dortigen Aufenthalts "rund um die Uhr", auch wenn ein innerer Zusammenhang am Ort einer auswärtigen Beschäftigung oftmals eher anzunehmen ist als am Wohn- oder Betriebsort (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R - Juris RdNr. 12).Vielmehr kommt es auch hier darauf an, ob die konkrete unfallbringende Verrichtung nach den objektiven Umständen jeweils in innerem bzw. sachlichem Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht, weil sie eine rechtlich bedeutsame Beziehung zu der betrieblichen Tätigkeit am auswärtigen Dienstort aufweist, die die Annahme eines inneren Zusammenhangs rechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R - Juris RdNr. 12).
So besteht auf Geschäfts- oder Dienstreisen kein Versicherungsschutz, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R - Juris RdNr. 12 m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …
Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen ist, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat die Rechtsprechung aber stets abgelehnt (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R -, juris, Rz. 12). - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 14 U 99/10 Hierfür ist es nach der Rechtsprechung des BSG (…vgl. Urteil vom 15. Juni 2010 - Az. B 2 U 12/09 R - Rdnr. 14 des Juris-Umdrucks sowie Urteil vom 18. März 2008 - Az. B 2 U 13/07 R - Rdnr. 11 des Juris-Umdrucks, jeweils m. w. N.) erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Tätigkeit zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat das BSG aber stets abgelehnt (vgl. insbesondere Urteil vom 18. März 2008 - Az. B 2 U 13/07 R - Rdnr. 12 des Juris-Umdrucks m.w.N.).
Zwar ist es anerkannt, dass namentlich während einer Dienstreise bei Vorliegen dieser Voraussetzung auch eine ansonsten eigenwirtschaftliche Tätigkeit versichert sein kann (vgl. BSG vom 18. März 2008 - Az. B 2 U 13/07 R - Rdnr. 15 des Juris-Umdrucks m. w. N.).
Erkennbare bzw. allgemein bekannte Gefahrenquellen am Ort der Dienstreise gehören aber auch nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. März 2008 - Az. B 2 U 13/07 R - Rdnr. 17 des Juris-Umdrucks) nicht zu denjenigen, die Versicherungsschutz begründen können.
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …
- LSG Bayern, 24.05.2016 - L 3 U 175/13
Kein Arbeitsunfall bei Workshop "Fechten"
- SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16
Sturz während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen …
- LSG Bayern, 12.02.2015 - L 17 U 21/14
Abweg, Alternativroute, Betriebsweg
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - L 3 U 46/18
Gesundheitserstschaden - Wegeunfall - Abweg - "dritter Ort" als Ausgangspunkt des …
- SG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - S 8 U 47/16
Kein Arbeitsunfall bei Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise
- LSG Bayern, 31.10.2013 - L 17 U 180/12
Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 28/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Dienstreise - sachlicher Zusammenhang - privates …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 150/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2021 - L 14 U 79/21
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte als erstangegangener …
- SG Osnabrück, 07.11.2019 - S 19 U 16/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - internatsmäßige Unterbringung …
- SG Berlin, 01.10.2018 - S 115 U 309/17
Sozialrecht im Alltag: Unfall nach Betriebsfeier auf Oktoberfest - Wann haftet …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 252/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 41/17
Anerkennung eines Arbeitsunfalls
- LSG Bayern, 06.03.2019 - L 2 U 148/17
Kein Unfallversicherungsschutz für die Teilnahme an einem Fußballturnier in …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2015 - L 14 U 204/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 17 U 434/13
Anerkennung und Entschädigung eines Motorradunfalls als Arbeitsunfall (hier …
- LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09
Arbeitsunfalls, widersprüchliches Vorbringen, persönliche Verrichtung, …
- LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 157/18
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen …
- LSG Hessen, 01.12.2020 - L 3 U 169/17
Gesetzliche Unfallversicherung
- LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14
Gespaltene Handlungstendenz, Vorbereitungshandlung
- SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06
Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2008 - L 4 U 47/07
Unfall beim Wasserskifahren ist kein Arbeitsunfall
- SG Wiesbaden, 07.06.2018 - S 19 U 86/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 422/12
Treppensturz eines freiwillig versicherten selbständigen Personalberaters im …
- LSG Thüringen, 28.02.2013 - L 1 U 1473/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Bayern, 25.05.2011 - L 18 U 13/06
Zur Frage des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei unaufklärbaren Geschehensablauf
- LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 4/10
Ausschluss der Anerkennung eines Unfalls im häuslichen Bereich als Arbeitsunfall
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 9/08
Abgrenzung der betrieblichen Zurechnung von der privaten bei einem Unfallereignis
- LSG Bayern, 27.05.2009 - L 2 U 213/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Abweichen …
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 4542/15
- SG Detmold, 19.03.2015 - S 1 U 14/13
Anspruch auf die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen …
- BSG, 11.06.2010 - B 2 U 62/10 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2011 - L 3 U 130/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2009 - L 9 U 277/04
- SG Nürnberg, 03.02.2020 - S 2 U 185/19
Betriebliche Tätigkeit, Arbeitsunfall, abhängige Beschäftigung
- SG Wiesbaden, 27.09.2018 - S 19 U 153/17
- LSG Hamburg, 23.08.2016 - L 3 U 56/14
- SG Hamburg, 28.10.2014 - S 36 U 295/12
Anerkennung eines erlittenen Unfalls eines Versicherten als Arbeitsunfall i.R.e. …
- SG Stade, 13.10.2010 - S 11 U 173/06
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
§ 5 UWG
"Bausachverständiger” - openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für eine Tätigkeit als "Bausachverständiger"
- Justiz Baden-Württemberg
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für eine Tätigkeit als "Bausachverständiger"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes durch die irreführende Werbung für eine Tätigkeit als "Bausachverständiger"; Voraussetzungen einer Führung der Bezeichnung "Sachverständiger"
- ra.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Bausachverständiger"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Bezeichnung Bausachverständiger irreführend, wenn Bestelltenor anders lautet
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bierdeckelwerbung mit der Bezeichnung "Bausachverständiger" kann unlauter sein! (IBR 2008, 1035)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 02.02.2007 - 20 O 34/06
- OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07
Papierfundstellen
- NZBau 2008, 326
Wird zitiert von ... (6)
- LG Bonn, 10.06.2015 - 16 O 38/14
Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?
Bei der Frage, ob in der konkreten Verwendung ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG und damit gegen das UWG liegt, ist darauf abzustellen, ob die Angaben so gestaltet sind, dass sie bei einem nicht unerheblichen Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das Geschehen mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen, über wesentliche Merkmale der beworbenen Leistung eine Fehlvorstellung verursachen (vgl. OLG Stuttgart NZBau 2008, 326;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 2.67 m.w.N.).Von einem "Sachverständigen" wird erwartet, dass er über die erforderliche Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet verfügt, d.h. über ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen sowie regelmäßig einen entsprechenden berufsqualifizierenden Ausbildungs- oder Studienabschluss (vgl. BGH GRUR 1997, 758, 759; OLG Stuttgart NZBau 2008, 326, 327).
Es besteht nach Auffassung der Kammer keine darüber hinausgehende schützenswerte Erwartung dahingehend, dass derjenige Bausachverständige, der den Begriff ohne eingrenzende Benennung eines konkreten Fachbereichs verwendet, damit die besondere Erfahrung und Sachkunde für das Bauwesen in seiner gesamten Reichweite in Anspruch nimmt (vgl. LG Augsburg, Urteil vom 29.05.2012 - 2 HK O 323/12, BeckRS 2012, 19251; ebenso LG Frankfurt, GUG 2006, 52, 53 und LG Hamburg MD 2006, 264 - beide zitiert nach Klute, NZBau 2008, 556, 559; a.A. OLG Stuttgart, NZBau 2008, 326, 327; LG Regensburg, WRP 2003, 122).
Der Fall liegt insofern anders als der vom OLG Stuttgart (WRP 2008, 151) entschiedene Fall, in dem ein für ein bestimmtes Gebiet öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger sein Bestellungsgebiet nicht angab, sondern sich ohne inhaltliche Eingrenzung als "öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger" bezeichnete.
- LG Bonn, 07.09.2011 - 16 O 15/11
Rechtmäßigkeit der Bezeichnung als "Bau-Sachverständiger" bei geschäftlichen …
Bei der Frage, in welcher Weise der angesprochene Verkehr die Werbung versteht, ist darauf abzustellen, ob die Angaben so gestaltet sind, dass sie bei einem nicht unerheblichen Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das Geschehen mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen, über wesentliche Merkmale der beworbenen Leistung eine Fehlvorstellung verursachen (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151).Nach dieser Maßgabe verstößt eine Werbung mit der Bezeichnung als "Bau-Sachverständiger" ohne Angabe von Sachgebieten nicht gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG (…ebenso LG Hamburg, Urt. v. 2.8.2005 - 312 O 211/05, MD 2006, 264; offenlassend LG Tübingen, Urt. v. 2.2.2007 - 20 O 34/06, WRP 2008, 151;… a.A. LG Regensburg, Urt. v. 28.2.2002 - 1 HK O 1970/01, WRP 2003, 122).
Von einem "Sachverständigen" wird erwartet, dass er über die erforderliche Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet, d.h. über uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen sowie einen entsprechenden Ausbildungs- oder Studienabschluss verfügt (…BGH, Urt. v. 6.2.1997 - I ZR 234/94, MDR 1997, 1049; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151;… LG Hamburg, Urt. v. 2.8.2005 - 312 O 211/05, MD 2006, 264).
Die für die Werbung als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" aufgestellten Grundsätze (…vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1984 - I ZR 93/82, MDR 1985, 27 - bestellter Kfz-Sachverständiger ;… OLG Hamm, Urt. v. 7.12.1982 - 4 U 178/82, GRUR 1983, 673; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151) rechtfertigen keine abweichende Bewertung.
- LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 39/19 Ausnahmsweise können die zu fordernden überdurchschnittlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auch autodidaktisch erworben werden (vgl. BGH, GRUR 1984, 740 - "Anerkannter Kfz-Sachverständiger"; OLG Köln, NJWE-WettbR 1998, 3; OLG Stuttgart NZBau 2008, 326).
- OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 86/08
Lebensmittelwerbung: Irreführende Bezeichnung eines Safts aus …
Denn das Gericht muss sich bei der Aufklärung des Verständnisses des angesprochenen Verkehrs dann keiner sachverständigen Hilfe bedienen, wenn die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (BGHZ 156, 250 = NJW 2004, 1163, 1164 [II. 2. b] - Marktführerschaft ; NJW 2000, 588 - Last-Minute-Reise ; Senat NZBau 2008, 326, 327 [II. 1. a]), Gegenstände des allgemeinen Bedarfs mit einem Begriff beworben werden, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinne einfach und naheliegend ist, und wenn keine Gründe vorliegen, welche Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken können (BGH NJW 2000, 588 - Last-Minute-Reise ). - LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10
Nach einem entsprechendem Anerkenntnis besteht ein Anspruch auf Unterlassung der …
Bei der Frage, in welcher Weise der angesprochene Verkehr die Werbung versteht, ist darauf abzustellen, ob die Angaben so gestaltet sind, dass sie bei einem nicht unerheblichen Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das Geschehen mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen, über wesentliche Merkmale der beworbenen Leistung eine Fehlvorstellung verursachen (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151). - LG Augsburg, 29.05.2012 - 2 HKO 323/12
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Selbstbezeichnung eines Sachverständigen als …
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 27.09.2007, AZ 2 U 13/07 entschieden, dass eine Werbung eines von der Handwerkskammer für das Maurer und Betonhandwerk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als "öffentlich und bestellter und vereidigter Bausachverständiger (Maurer-, Beton und Stahlbeton) unter Hinweis auf weitere Sachgebiete irreführend sei.
Rechtsprechung
BSG, 21.08.2007 - B 2 U 13/07 S |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 21.06.2007 - S 2 U 127/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2007 - L 9 B 19/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2007 - L 9 U 140/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2007 - L 9 B 22/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2007 - L 9 U 152/07
- BSG, 21.08.2007 - B 2 U 13/07 S
- BSG, 21.08.2007 - B 2 U 10/07 S
- BSG, 21.08.2007 - B 2 U 6/07 S
- BSG, 21.08.2007 - B 2 U 8/07 S
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - VI-2 U (Kart) 13/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zustandekommen eines Franchisevertrages bei fehlender Annahme eines Angebots nach Änderung von bestimmten Vertragsbestandteilen; Zustandekommen eines Kooperationsvertrages nebst Finanzierungsvereinbarung für ein Mobilfunkgeschäft bei fehlender Unterzeichnung von ...
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.05.2007 - 14c O 99/06
- OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - VI-2 U (Kart) 13/07
Rechtsprechung
BSG, 12.02.2008 - B 2 U 13/07 BH |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Kiel - S 5 U 135/03
- LSG Schleswig-Holstein - L 1 U 92/05
- BSG, 12.02.2008 - B 2 U 13/07 BH
Rechtsprechung
BSG, 15.03.2007 - B 2 U 13/07 B |