Weitere Entscheidung unten: BSG, 13.10.2014

Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14   

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https://dejure.org/2014,41735
OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14 (https://dejure.org/2014,41735)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.11.2014 - 2 U 133/14 (https://dejure.org/2014,41735)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. November 2014 - 2 U 133/14 (https://dejure.org/2014,41735)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 195
    Eigenständige Verjährung rechtmäßig geltend gemachten Anspruchs aus Nachberechnung von Betriebskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195
    Eigenständige Verjährung des Anspruchs aus einer Nachberechnung von Betriebskosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 195
    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Erstattung nachberechneter Betriebskosten im Gewerberaummietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten nachberechnet: Wann verjährt der Nachzahlungsanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachberechnung von Betriebskosten - und ihre Verjährung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung des Nachzahlungsanspruchs des Vermieters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung des Nachzahlungsanspruchs des Vermieters

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung des Nachzahlungsanspruchs erst nach korrigierter Nebenkostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten nachberechnet: Wann verjährt der Nachzahlungsanspruch? (IMR 2015, 111)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 541
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZR 62/12

    Gewerberaummiete: Korrektur der Betriebskostenabrechnung nach Erstattung eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    a) Bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt regelmäßig allein die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und deren vorbehaltloser Ausgleich durch den Mieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zwischen den Mietvertragsparteien, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (vgl. BGH, NJW 2014, 2780; NJW 2013, 2885).

    (Vgl. BHJ, NJW 2014, 278; BGH, NJW 2013, 2885).

    Diese Wertung ist auch bei Prüfung, ob der vorbehaltlose Ausgleich des Betriebskostensaldos zu einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis führt, zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2014, 2780; NJW 2013, 2885).

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung ist dabei, dass die Geldforderung die Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist, die in der Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH, NJW 2010, 1872; BGH, NJW 2010, 3226; Palandt/Grüneberg, BGB, 73 Aufl., 2014, § 288 Rz. 8, § 286 Rz. 27).

    Danach sind auch mietvertragliche Ansprüche wie vorliegend der Anspruch auf Zahlung der Betriebskosten von dem Begriff der Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB umfasst (BGH NJW 2010, 1872; OLG Rostock MDR 2005, 139).

  • BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13

    Gewerbemietvertrag: Nachträgliche Korrektur der bereits bezahlten

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    a) Bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt regelmäßig allein die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und deren vorbehaltloser Ausgleich durch den Mieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zwischen den Mietvertragsparteien, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (vgl. BGH, NJW 2014, 2780; NJW 2013, 2885).

    Diese Wertung ist auch bei Prüfung, ob der vorbehaltlose Ausgleich des Betriebskostensaldos zu einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis führt, zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2014, 2780; NJW 2013, 2885).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung ist dabei, dass die Geldforderung die Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist, die in der Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH, NJW 2010, 1872; BGH, NJW 2010, 3226; Palandt/Grüneberg, BGB, 73 Aufl., 2014, § 288 Rz. 8, § 286 Rz. 27).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, NJW 2014, 1230 Rz. 13 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04

    Zur Frage der Aufrechnung eines Erstattungsanspruches des Mieters und eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    Danach sind auch mietvertragliche Ansprüche wie vorliegend der Anspruch auf Zahlung der Betriebskosten von dem Begriff der Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB umfasst (BGH NJW 2010, 1872; OLG Rostock MDR 2005, 139).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    Solange dem Gläubiger diese Möglichkeit rechtlich noch nicht eröffnet ist, ist sein Anspruch auch noch nicht "entstanden" im Sinne des Verjährungsrechts (vgl. BGHZ 79, 176).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    Der Verjährungsbeginn trat sodann, wie regelmäßig, erst mit dem Schluss des Jahres ein, der auf die Erstellung der korrigierten Nebenkostenabrechnung am 13. Juni 2013 und dem Zugang dieser Abrechnung bei der Beklagten folgt (vgl. BGH, NJW 1991, 836; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 11).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    Die Nachberechnung hat der Kläger, wie nach der Rechtsprechung bei nachträglicher Korrektur geboten (vgl. BGH, NJW 2006, 3350), alsbald nach Wegfall des Hindernisses vorgenommen, nämlich innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Neuabrechnung des Gasverbrauchs durch die Stadtwerke H.
  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09

    Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
    Die Betriebskostenabrechnung ist vielmehr eine reine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Bindungswillen (vgl. BGH, NJW 2010, 1965 m. w. N.).
  • OLG Celle, 16.10.2006 - 4 U 157/06

    Verjährung des Anspruchs auf Nachzahlung von Nebenkosten; Übernahme von

  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 13 U 170/11

    Zugang: Voraussetzungen einer Zugangsfiktion bei Übermittlung einer

  • BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04

    Entstehung einer Besprechungsgebühr im Rahmen der Klagevorbereitung

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Zum anderen beginnt die dreijährige Frist des § 195 BGB selbst bei der Geltendmachung weitergehender Ansprüche erst mit dem Schluss des Jahres, in dem dem Mieter eine nachprüfbare Abrechnung zugeht, weil die Forderung zuvor nicht im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden ist (Senat, Beschl. v. 3.2.2000, 10 W 1/00; Ludley, NZM 2007, 585, 587 f.; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 98; Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 78 mwN.); solange eine Kostenposition überhaupt nicht abgerechnet ist, kann deshalb auch eine aus ihr abgeleitete Mehrforderung nicht verjähren (OLG Celle, Beschl. v. 17.11.2014, 2 U 133/14).
  • OLG Hamm, 06.10.2020 - 21 U 108/18

    Ansprüche für die Einstellung und den Beritt von Pferden

    Dass zunächst nur ein bedingter Klageauftrag erteilt wurde, ist vom Kläger darzulegen (OLG Celle, BeckRS 2015, 2041 Rn. 3).
  • LG Rostock, 07.08.2020 - 1 O 112/20

    Kreuzfahrt ausgefallen - Schadensersatzansprüche

    Hinzuweisen ist darauf, dass zur Schlüssigkeit der Klage notwendigerweise auch der Vortrag dazu gehört, dass der Rechtsanwalt zunächst nur den Auftrag zu einer außergerichtlichen Klärung bzw. einen bedingten Prozessauftrag erhalten hat (OLG Celle Hinweisbeschl. v. 17.11.2014 - 2 U 133/14, BeckRS 2015, 2041 Rn. 3, beck-online).
  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

    Bei unmittelbarer unbedingter Erteilung eines Klageauftrags ist die Geltendmachung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV dagegen ausgeschlossen, da die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV auch anwaltliche Tätigkeiten erfasst, die die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten, Vorbemerkung 3 Abs. 1 VV (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.2011, IV ZR 34/11, NJW-RR 2012, 486 Rn. 21; OLG Celle, Beschl. v. 17.11.2014, 2 U 133/14, juris Rn. 3).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16

    Zur Einbeziehung von AGBs in einen Kraftfahrzeugmietvertrag

    Die wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin kann in diesem Fall nicht damit gerechtfertigt werden, dass sich der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Nähe des Unterschriftenfeldes abgedruckt sei und sich in dem Bereich befunden habe, auf dem der Kunde üblicherweise seine Aufmerksamkeit richte (so OLG Frankfurt am Main vom 26. März 2015, 2 U 133/14 - juris).
  • LG Berlin, 14.03.2017 - 63 S 263/16

    Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr nach Nr. 3100 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl., § 19 Rz. 19, BGH JurBüro 2005, 84 f, OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2014 - 2 U 133/14).
  • LG Landshut, 14.08.2020 - 22 O 249/20

    Schadensersatz, Fonds, Emissionsprospekt, Beteiligung, Kapitalanlage, Anleger,

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr nach Nr. 3100 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (...)", OLG Celle, Hinweisbeschluss v. 17.11.2014 - 2 U 133/14 Rn. 3. Eine diesbezügliche Hinweispflicht bestand nicht, vgl. § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO.
  • VG München, 02.03.2022 - M 5 K 21.5645

    Rechtmäßige Heizkostenabrechnung für Dienstwohnung

    Keinesfalls beginnt die Verjährung vor Kenntnis des Zahlungspflichtigen von den anspruchsbegründenden Tatsachen zu laufen (OLG Celle, B.v. 17.11.2014 - 2 U 133/14 - juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BSG, 13.10.2014 - B 2 U 133/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33243
BSG, 13.10.2014 - B 2 U 133/14 B (https://dejure.org/2014,33243)
BSG, Entscheidung vom 13.10.2014 - B 2 U 133/14 B (https://dejure.org/2014,33243)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - B 2 U 133/14 B (https://dejure.org/2014,33243)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 13.10.2014 - B 2 U 133/14 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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