Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.05.1995 - 2 U 135/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10661
OLG Köln, 03.05.1995 - 2 U 135/94 (https://dejure.org/1995,10661)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.1995 - 2 U 135/94 (https://dejure.org/1995,10661)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 2 U 135/94 (https://dejure.org/1995,10661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbar; Einfriedung aus Bahnschwellen; Beseitigungsmaßnahme; Gesundheitsgefährdende Ausdünstung; Immission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 906 Abs. 2, § 1004
    Einfriedung aus Bahnschwellen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 121
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1995 - 2 U 135/94
    Ab wann die Einwirkung die Grenze der Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB überschreitet, bestimmt sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1993, 925, 929; BGH NJW 1993, 1656, 1658) nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen.

    Seine Bejahung setzt voraus, daß eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Ausmaß einigermaßen gleichen beeinträchtigenden Einwirkung benutzt wird (vgl. BGHZ 30, 273, 277, 279; BGHZ 111, 63, 72; BGH NJW 1983, 751; BGH NJW 1993, 925, 930).

  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1995 - 2 U 135/94
    Seine Bejahung setzt voraus, daß eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Ausmaß einigermaßen gleichen beeinträchtigenden Einwirkung benutzt wird (vgl. BGHZ 30, 273, 277, 279; BGHZ 111, 63, 72; BGH NJW 1983, 751; BGH NJW 1993, 925, 930).
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1995 - 2 U 135/94
    Seine Bejahung setzt voraus, daß eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Ausmaß einigermaßen gleichen beeinträchtigenden Einwirkung benutzt wird (vgl. BGHZ 30, 273, 277, 279; BGHZ 111, 63, 72; BGH NJW 1983, 751; BGH NJW 1993, 925, 930).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1995 - 2 U 135/94
    Seine Bejahung setzt voraus, daß eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Ausmaß einigermaßen gleichen beeinträchtigenden Einwirkung benutzt wird (vgl. BGHZ 30, 273, 277, 279; BGHZ 111, 63, 72; BGH NJW 1983, 751; BGH NJW 1993, 925, 930).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1995 - 2 U 135/94
    Ab wann die Einwirkung die Grenze der Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB überschreitet, bestimmt sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1993, 925, 929; BGH NJW 1993, 1656, 1658) nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen.
  • AG Brandenburg, 29.11.2019 - 31 C 121/18

    Anspruch auf Beseitigung eines hässlichen Grenzzauns?

    Auch gehen hier keine unwägbaren Stoffe im Sinne der §§ 906, 907, 922 und 1004 BGB durch diesen Zaun auf das Grundstück der Beklagten aus, wie z.B. durch eine Einfriedung aus gebrauchten Bahnschwellen, welche Teer ausdünsten (OLG Köln, Urteil vom 03.05.1995, Az.: 2 U 135/94, u.a. in: VersR 1997, Seiten 121 f.) oder ein Holzbretterzaun, der mit Teerverbindungen imprägniert wurde (AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 17.09.1992, Az.: 25 C 231/91, u.a. in: VuR 1993, Seiten 318 ff.).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2001 - 5 O 417/00

    Unterlassung von Gänsegeschnatter

    Eine Verurteilung zu bestimmten Maßnahmen ist nur dann unbedenklich, wenn das Wahlrecht des Störers tatsächlich nicht beeinträchtigt wird, so etwa wenn überhaupt nur eine bestimmte Maßnahme die Beendigung der Störung gewährleistet (vgl. BGH NJW 93, 925/927; OLG Köln, VersR 97, 121/122).
  • LG Kassel, 06.03.2003 - 1 S 36/02

    Anspruch auf Beseitigung einer auf Nachbargrundstück stehenden Rotfichte;

    Lediglich für den Fall, daß die Beseitigung der Störung nur durch eine bestimmte Maßnahme erreicht werden kann, kommt eine Verurteilung zur Durchführung dieser konkreten Maßnahme in Betracht (BGH NJW 1993, 925, 926 [BGH 20.11.1992 - V ZR 82/91] ; BGHZ 67, 252, 254 [BGH 22.10.1976 - V ZR 36/75] ; OLG Köln VersR 1997, 121, 122) [OLG Köln 03.05.1995 - 2 U 135/94] .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht