Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.04.2002

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   LSG Berlin, 05.11.2002 - L 2 U 137/01   

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https://dejure.org/2002,26477
LSG Berlin, 05.11.2002 - L 2 U 137/01 (https://dejure.org/2002,26477)
LSG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2002 - L 2 U 137/01 (https://dejure.org/2002,26477)
LSG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2002 - L 2 U 137/01 (https://dejure.org/2002,26477)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Berlin, 05.11.2002 - L 2 U 137/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG) reicht für die Bejahung einer haftungsbegründenden und einer haftungsausfüllenden Kausalität die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus ( vgl. BSGE 58, 76, 79 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26138
OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01 (https://dejure.org/2002,26138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2002 - 2 U 137/01 (https://dejure.org/2002,26138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2002 - 2 U 137/01 (https://dejure.org/2002,26138)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 5/01
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01
    Zwar geht der Schtzzweck des § 3 UWG nicht dahin, "sorglose Menschen gegen die Folgen ihrer eigenen Sorglosigkeit zu schützen" (so BGH NStZ 2001, 430, 431 zum Betrugstatbestand des § 263 StGB), doch geht er im Interesse eines lauteren Wettbewerbs dahin, Werbepraktiken zu unterbinden, die geeignet sind, ebi einem nicht unerheblichen Teil des angesprochenen Verkehrskreises bei Zugrundelegung einer situationsadäquaten Aufmerksamkeit (vgl. BGH GRUR 2002, 619 = BGH WRP 2000, 517, 520 - Orient-Teppichmuster) Fehlvorstellungen zu erwecken, wobei auch eine gewisse Interessensabwägung stattzufinden hat, zwischen dem, was dem Werbenden hinsichtlich der Gestaltung seiner Werbung zugemutet werden kann, und der Gefahr der Irreführung, die von seiner Werbung ausgeht.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01
    Zwar geht der Schtzzweck des § 3 UWG nicht dahin, "sorglose Menschen gegen die Folgen ihrer eigenen Sorglosigkeit zu schützen" (so BGH NStZ 2001, 430, 431 zum Betrugstatbestand des § 263 StGB), doch geht er im Interesse eines lauteren Wettbewerbs dahin, Werbepraktiken zu unterbinden, die geeignet sind, ebi einem nicht unerheblichen Teil des angesprochenen Verkehrskreises bei Zugrundelegung einer situationsadäquaten Aufmerksamkeit (vgl. BGH GRUR 2002, 619 = BGH WRP 2000, 517, 520 - Orient-Teppichmuster) Fehlvorstellungen zu erwecken, wobei auch eine gewisse Interessensabwägung stattzufinden hat, zwischen dem, was dem Werbenden hinsichtlich der Gestaltung seiner Werbung zugemutet werden kann, und der Gefahr der Irreführung, die von seiner Werbung ausgeht.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01
    Auch wenn die Mitglieder des Senats nicht zu den von der Werbung der Beklagten angesprochenem Verkehrskreis der Gewerbetreibenden gehören, sehen sie sichgleichwohl in der Lage zu beurteilen, dass der Inhalt des Formulars von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen durchschnittlich, informierten, aufmerksam und verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden, auf den hier abzustellen ist (vgl. hierzu EuGH GRUR Int. 1991, 215, 226 - Pall/Dahlhausen; EuGH GRUR Int. 1998, 795, 797 - Gut Springenheide), im Hinblick auf den "Grundeintrag in das Online-Firmenverzeichnis" im Sinne einer Kostenfreiheit dieses Grundeintrages mißverstanden werden kann.
  • EuGH, 13.12.1990 - C-238/89

    Pall / Dahlhausen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01
    Auch wenn die Mitglieder des Senats nicht zu den von der Werbung der Beklagten angesprochenem Verkehrskreis der Gewerbetreibenden gehören, sehen sie sichgleichwohl in der Lage zu beurteilen, dass der Inhalt des Formulars von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen durchschnittlich, informierten, aufmerksam und verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden, auf den hier abzustellen ist (vgl. hierzu EuGH GRUR Int. 1991, 215, 226 - Pall/Dahlhausen; EuGH GRUR Int. 1998, 795, 797 - Gut Springenheide), im Hinblick auf den "Grundeintrag in das Online-Firmenverzeichnis" im Sinne einer Kostenfreiheit dieses Grundeintrages mißverstanden werden kann.
  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Dies ändert allerdings nichts daran, dass in Anbetracht der dargestellten Gesamtgestaltung des streitgegenständlichen Serienbriefes sowie aufgrund der skizzierten Vorstrafen des Geschäftsführers hier zweifelsfrei von einer bewussten Irreführung auszugehen ist, und die Täuschung der Kunden klägerseits von Anfang an intendiert war: die Klägerin und ihr Geschäftsführer haben (erneut) in zivilrechtlich unzulässiger Weise darauf gesetzt, dass im Rahmen der vielfach versandten Offerten eine gewisse Anzahl an Kunden der "Bauernfängerei" (so die Wortwahl des OLG Düsseldorf in einem vergleichbaren Sachverhalt, Urteil vom 25.4.2002 - 2 U 137/01) verfängt und sie - die Klägerin - am Ende einen stattlichen Gewinn einfährt (zur einschlägigen Geschäftsmethode vgl. auch: Kötter/Zirkel, Eintragungsverträge - Abwehrmöglichkeiten gegen unberechtigte Honorarforderungen von Adressbuchverlagen, MDR 2005, 185, 186 m.w.N.).
  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
    Dies ändert allerdings nichts daran, dass in Anbetracht der dargestellten Gesamtgestaltung des streitgegenständlichen Serienbriefes sowie aufgrund der skizzierten Vorstrafen des Geschäftsführers hier zweifelsfrei von einer bewussten Irreführung auszugehen ist, und die Täuschung der Kunden klägerseits von Anfang an intendiert war: die Klägerin und ihr Geschäftsführer haben (erneut) in zivilrechtlich unzulässiger Weise darauf gesetzt, dass im Rahmen der vielfach versandten Offerten eine gewisse Anzahl an Kunden der "Bauernfängerei" (so die Wortwahl des OLG Düsseldorf in einem vergleichbaren Sachverhalt, Urteil vom 25.4.2002 - 2 U 137/01) verfängt und sie - die Klägerin - am Ende einen stattlichen Gewinn einfährt (zur einschlägigen Geschäftsmethode vgl. auch: Kötter/Zirkel, Eintragungsverträge - Abwehrmöglichkeiten gegen unberechtigte Honorarforderungen von Adressbuchverlagen, MDR 2005, 185, 186 m.w.N.).
  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Dies ändert allerdings nichts daran, dass in Anbetracht der dargestellten Gesamtgestaltung des streitgegenständlichen Serienbriefes sowie aufgrund der skizzierten Vorstrafen des Geschäftsführers hier zweifelsfrei von einer bewussten Irreführung auszugehen ist, und die Täuschung der Kunden klägerseits von Anfang an intendiert war: die Klägerin und ihr Geschäftsführer haben (erneut) in zivil- wie strafrechtlich (§ 263 StGB) unzulässiger Weise darauf gesetzt, dass im Rahmen der vielfach versandten Offerten eine gewisse Anzahl an Kunden der "Bauernfängerei" (so die Wortwahl des OLG Düsseldorf in einem vergleichbaren Sachverhalt, Urteil vom 25.4.2002 - 2 U 137/01) verfängt und sie - die Klägerin - am Ende einen stattlichen Gewinn einfährt (zur einschlägigen Geschäftsmethode vgl. auch: Kötter/Zirkel, Eintragungsverträge - Abwehrmöglichkeiten gegen unberechtigte Honorarforderungen von Adressbuchverlagen, MDR 2005, 185, 186 m.w.N.).
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