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   OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 1388/09   

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https://dejure.org/2010,1914
OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 1388/09 (https://dejure.org/2010,1914)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.09.2010 - 2 U 1388/09 (https://dejure.org/2010,1914)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09 (https://dejure.org/2010,1914)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB
    AGB-Klausel "Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen widersprechen” ist unwirksam und wettbewerbswidrig

  • openjur.de

    §§ 309 Nr. 5, 305 Abs. 3, 307 BGB
    Unzulässigkeit einzelner Klauseln der AGB eines Webhosters

  • Telemedicus

    Unwirksame AGB-Klauseln bei Webhosting-Vertrag

  • Telemedicus

    Unwirksame AGB-Klauseln bei Webhosting-Vertrag

  • webshoprecht.de

    Entscheidung zu einer Reihe von unzulässigen AGB-Klauseln eines Mobilfunk-Anbieters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Zustimmungsfiktion zur Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Erstattungsfähigkeit durch eine Rücklastschrift entstandener Personalkosten; Formularmäßige Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe; Formularmäßige Vereinbarung ...

  • czarnetzki.eu PDF

    AGB-Klauseln in Webhostingverträgen - Unwirksamkeit

  • kanzlei.biz

    Ohrfeige für 1&1 - OLG Koblenz erklärt zahlreiche AGB-Klauseln für unwirksam

  • verbraucherrechtliches.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Zustimmungsfiktion zur Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Erstattungsfähigkeit von durch eine Rücklastschrift entstandenen Personalkosten; Formularmäßige Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe; Formularmäßige Vereinbarung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Unzulässige AGB in Webhostingverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    AGB von 1&1 in Teilen unzulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Webhosting AGBs teilweise rechtswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 13.10.2010)

    Teile der 1&1-Webhosting-AGB für rechtswidrig

  • heise.de (Pressemeldung, 15.11.2010)

    Fehlender Widerspruch bei Vertragsänderung ist keine Zustimmung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Webhosting-Vertrag von Internetanbieter unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Kündigungsklausel bei nur geringfügigem Zahlungsrückstand

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Klausel bei Fiktion der Zustimmung in Webhostingverträgen

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vielzahl von AGB-Klauseln in Webhosting-Vertrag von 1&1 unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Diverse AGB-Klauseln bei Webhosting-Vertrag von 1&1 rechtswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fehlender Widerspruch ist keine Zustimmung

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren für Rücklastschriften rechtswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Acht AGB-Klauseln von 1&1 rechtswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen begründet keine Sperrung der Internetseite

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen: Sperre der Internetpräsenz und sofortige Kündigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 40
  • MMR 2010, 815
  • K&R 2010, 823
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 1388/09
    Allein die Möglichkeit des Widerrufs ist nicht geeignet, die Benachteiligung durch diese Klausel zu kompensieren (BGH Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 63/07 - BGH NJW-RR 2008, 134).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 1388/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Abmahnkosten auch dann in vollem Umfange berechtigt, wenn die Abmahnung lediglich teilweise berechtigt war (BGH Urteil vom 11.03.2009 - I ZR 194/06 - GRUR 2009, 1064 Tz 47).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 1388/09
    Die Berufung des Klägers rügt zu Recht, dass nach der Rechtsprechung des BGH die bei einer Rücklastschrift entstehenden Personalkosten als Schadensersatz nicht erstattungsfähig sind (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.09 - Xa ZR 40/08 - NJW 2009, 3570).
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97

    Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 1388/09
    In formeller Hinsicht müsse die Anpassungsklausel die Gestaltungsmöglichkeiten des Verwenders so konkretisieren, dass sein Vertragspartner erkennen könne, in welchen Bereichen er mit Änderungen zu rechnen habe (BGHZ 141, 153, 258).
  • OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12

    Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch

    In AGB eines Providers für Webhosting-Verträge, die branchenähnlich zu Mobilfunkverträgen sind, ist eine Pauschale von 9, 60 EUR pro Lastschrift als unwirksam nach § 309 Nr. 5 a BGB angesehen worden (OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09 - juris).

    Der für diese Entscheidungsfindung anfallende Personalaufwand dient der Eintreibung der ausstehenden Forderung und etwaig entstandener Schadenspauschalen und unterscheidet sich nicht von der Mühewaltung, die von einem privaten Geschädigten typischerweise zur außergerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche entsteht und im Geschäftsverkehr als Mühewaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Aufgabenkreis des Geschädigten gehört, der außerhalb des Schutzzwecks der Haftung des Schädigers liegt (OLG Hamm WM 2008, 1217 für eine Rücklastschriftpauschale; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09 -, juris).

    Bei den hierfür anfallenden Personalkosten handelt es sich nicht um einen Schaden der Beklagten durch die Rücklastschrift, sondern wiederum um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrages, die dem Verwender trotz der vorgenommenen Vereinbarung des Lastschriftverfahrens verbleiben und nicht erstattungsfähig sind (BGH NJW 2009, 3570 = juris Rn. 13; Senatsurteil vom 27. März 2012 - 2 U 2/11 - , juris Rn. 122 ff. für den auch in jenem Rechtsstreit von der k...mobil geltend gemachten Cent-genauen Betrag von 4, 89 EUR an Personalkosten, wie er auch im vorliegenden Verfahren behauptet wird; Brandenburgisches OLG MDR 2012, 391; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09 -, juris).

  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 615/15

    Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit der AGB eines Telekommunikationsunternehmens

    dd) Soweit die Beklagte zur Begründung der Höhe der von ihr erhobenen Schadensersatzpauschale auch auf die bei ihr entstehenden Personalkosten bzw. sonstigen Vorhaltekosten abstellen will, hält der Senat an seiner von ihm bereits in früheren Entscheidungen vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Hinweisbeschluss vom 19.2.2014 sowie Beschluss vom 28.5.2014, Az. 2 U 246/13 und Urteil vom 30.9.2010, Az. 2 U 1388/09 = MMR 2010, 815) fest und geht - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend - davon aus, dass interne Bearbeitungskosten der Beklagten nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl. auch BGH, NJW 2009, 3570).

    Wie bereits unter lit. a) zur Rücklastschriftpauschale ausgeführt wurde, sind sonstige Vorhalte- oder Personalkosten entgegen der Auffassung der Beklagten hier nicht berücksichtigungsfähig (vgl. BGH NJW 2009, 3570; Senat, Beschl. vom 19.02.2014 und 28.05.2014, Az. 2 U 246/13 und Urt. vom 30.09.2010, Az. 2 U 1388/09, MMR 2010, 815).

  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 229/10

    Wertfestsetzung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09 - wird als unzulässig verworfen.
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 208/11

    Beschränkung der Revisionszulassung; Umdeutung der unzulässigen Revision in eine

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 442/12

    Sittenwidrige Überhöhung eines Internet-by-call-Tarifs

    Zusammenfassend ist der Entgeltabrede gem. § 138 Abs. 1 BGB die Rechtswirksamkeit vorzuenthalten (vgl. auch das BVerfG, Beschl. v. 14.3.2013 - 1 BvR 1457/12; AG Würzburg, VuR 2011, 65; AG Hamburg-Altona, NJW-RR 2014, 121 für den Fall einer sittenwidrigen Überhöhung eines call-by-call-Tarifs).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 203/11

    Anspruch eines gemeinnütziger Verbraucherschutzvereins auf Unterlassung der

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 204/11

    Regelstreitwert von pro zu kontrollierender Klausel bei Klage eines

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m. w. N.).
  • LG Kiel, 19.03.2018 - 6 O 351/15

    AGB eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens: Zulässigkeit der

    Hiervon macht die Rechtsprechung dann aber eine Ausnahme, wenn es sich um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrags handelt, die sich aus der Angebotsstruktur der Beklagten ergeben und die deshalb von dieser selbst zu tragen sind (BGH, Urteil v. 17.09.2009 - Xa ZR 40/08, NJW 2009, 3570, 3571; OLG Koblenz, Urteil v. 30.09.2010 - 2 U 1388/09, MMR 2010, 815, 816; OLG Schleswig, Urteil v. 26.03.2013 - 2 U 7/12 - juris, Rn. 163).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 7 W 25/11

    Streitwert für Verbraucherschutz-Angelegenheit nach § 1 UKlaG

    Zs.] OLGR 1993, 256 Rn 3 in juris; im Ergebnis ebenso BGH WM 2011, 399; OLG Koblenz MMR 2010, 815 ff. Rn 71 in juris; OLG Köln MMR 2010, 683 f. Rn 9 in juris; OLG Düsseldorf VersR 2006, 1111 ff. Rn 48 in juris und VersR 2005, 1426 f. Rn 22 in juris).
  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 780/15

    Telekommunikationsunternehmen - Rücklastschriftgebühr zulässig?

    d)Soweit die Beklagte zur Begründung der Höhe der von ihr erhobenen Schadensersatzpauschale auch auf die bei ihr entstehenden Personalkosten bzw. sonstigen Vorhaltekosten abstellen will, hält der Senat an seiner von ihm bereits in früheren Entscheidungen vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Hinweisbeschluss vom 19.2.2014 sowie Beschluss vom 28.5.2014, Az. 2 U 246/13 und Urteil vom 30.9.2010, Az. 2 U 1388/09 = MMR 2010, 815) fest und geht - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend - davon aus, dass interne Bearbeitungskosten der Beklagten nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl. auch BGH, NJW 2009, 3570).
  • AG Hamburg-Altona, 29.07.2013 - 316 C 151/13

    Call-by-Call: sittenwidrige -Gebühr bei auffälligem Missverhältnis zu den

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