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   BSG, 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B   

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BSG, 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B (https://dejure.org/2008,44328)
BSG, Entscheidung vom 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B (https://dejure.org/2008,44328)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - B 2 U 139/08 B (https://dejure.org/2008,44328)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus BSG, 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B
    4 Der Senat hat in seinem Urteil vom 27.6.2006 (B 2 U 20/04 R, BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7) festgestellt, dass die Frage, welcher Einwirkungen es mindestens bedarf, um die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) unter Einbeziehung weiterer Kriterien zu rechtfertigen, unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde nach dem im Entscheidungszeitpunkt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu beantworten ist und in dem am 1.6.2005 vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung herausgegebenen neuen Merkblatt zur BK 2110 der in Studien ermittelte Schwellenwert von 0, 63 m/s2 als Tagesdosis zu Grunde gelegt wird, bei der im Regelfall ein arbeitsbezogener Kausalzusammenhang in Betracht gezogen werden kann.

    Mit dem Urteil vom 27.6.2006 (aaO) ist geklärt, dass ein geringerer Schwellenwert dann als Mindestbelastungsdosis in Betracht kommt, wenn er nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand geeignet ist, die BK Nr. 2110 zu verursachen.

    Denn nach dem Urteil des Senats vom 27.6.2006 (aaO) setzt die Anerkennung der BK Nr. 2110 - wie bereits ausgeführt wurde - ein Mindestmaß an Schwingungsbelastungen voraus, die nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand geeignet sind, die Wirbelsäulenerkrankung zu verursachen.

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B
    3 Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich geklärt ist oder sich für die Antwort in höchstrichterlichen Entscheidungen ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 29.07.2005 - B 7a AL 162/05 B

    Prozessunfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren, Verbindung oder Trennung von

    Auszug aus BSG, 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B
    9 In der Trennung von Verfahren nach § 113 SGG ist allenfalls dann ein Verfahrensmangel zu er- blicken, wenn sie willkürlich beschlossen oder ein Beteiligter hierdurch in der Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BSG, Beschluss vom 29.7.2005 - B 7a AL 162/05 B).
  • BSG, 03.04.2008 - B 2 U 355/06 B
    Auszug aus BSG, 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B
    Zu ihrer Darlegung bedarf es regelmäßig einer Aufarbeitung der rechtlichen Problematik und einer Auseinandersetzung mit bereits vorhandener höchstrichterlicher Rechtsprechung, damit beurteilt werden kann, in welchem Zusammenhang sich die Rechtsfrage stellt und welche Rechtsgrundsätze mit Blick auf das anhängige Verfahren einer Weiterentwicklung oder Präzisierung durch das Revisionsgericht bedürfen (BSG, Beschluss vom 3.4.2008 - B 2 U 355/06 B).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B
    Den Darlegungserfordernissen für eine Grundsatzrevision ist daher nur dann genügt, wenn eine abstrakte Rechtsfrage klar formuliert und ausgeführt wird, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 19 und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus BSG, 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B
    Insoweit hat sich der Kläger nicht mit der Rechtsprechung des Senats zu synergetischen und additiven Wirkungen beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen befasst (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus BSG, 21.10.2008 - B 2 U 139/08 B
    5 Hinsichtlich der zweiten aufgeworfenen Frage, "ob im Rahmen der Anerkennung einer Berufskrankheit nach Zi. 2110 der Anlage zur BKV niedrigere Belastungswerte durch eine längere Belastungsdauer ausgeglichen werden können", hat es der Kläger versäumt, sich mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.8.2000 (B 2 U 34/99 R, SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2) auseinanderzusetzen.
  • LG München I, 25.02.2021 - 7 O 8011/20

    Feststellung des Zustandekommens eines Lizenzvertrages

    - Wegen Verletzung des Streitpatents hat die Klägerin zwei Konzerngesellschaften der Beklagten, E. Hausgeräte GmbH und E. R. GmbH Factory and Development, am 16. Dezember 2009 im Wege der Klageerweiterung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 2 U 139/08) in Anspruch genommen.
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