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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.1994 - 2 U 146/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4192
OLG Köln, 23.03.1994 - 2 U 146/93 (https://dejure.org/1994,4192)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.1994 - 2 U 146/93 (https://dejure.org/1994,4192)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 1994 - 2 U 146/93 (https://dejure.org/1994,4192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 68; ZPO § 74 III
    Intervention Wirkung Streitverkündung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interventionswirkung im Vorprozess nur zugunsten der streitverkündenden Partei; Bindungswirkung des Vorprozesses auch bezüglich der Entscheidungselemente des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1085
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86

    Wirkung der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1994 - 2 U 146/93
    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kann daher dahinstehen, ob die Interventionswirkung auch deshalb ausscheidet, weil sie sich stets nur gegen den Streitverkündeten richten kann, nicht aber auch gegen die Partei, die ihm im Vorprozeß den Streit verkündet hat (so BGH NJW 1987, 1894).
  • OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 108/07

    Haftung eines Anhängerhalters bei nicht selbstständiger Auswirkung der von dem

    Der Senat versteht jedoch die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 153, 271, 274) und des Bundesgerichtshofes (vgl. die Urteile v. 26. März 1987 - VII ZR 122/86 a. a. O., u. v. 19. Januar 1989 - IX ZR 83/88, NJW-RR 1989, 766 [insbesondere juris-Rdnr. 13]) dahin, dass die Interventionswirkung im Gegensatz zur Ansicht der Klägerin (Bl. 58, 173 d. A.) nicht einerseits in für sie günstige Teile (für die die Interventionswirkung gelten soll) und andererseits ungünstige (die als nicht richtig entschieden angesehen werden können) aufgespalten werden kann (so auch OLG Köln, Urt. v. 23. März 1994 - 2 U 146/93, NJW-RR 1995, 1085).
  • OLG Köln, 18.08.2014 - 26 U 5/13

    Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung des

    Eine Bindungswirkung im vorgenannten Sinne tritt aber nicht ein, wenn die Streitverkündung zu einem so späten Zeitpunkt erfolgt, dass der Streitverkündungsempfänger keine Möglichkeit mehr hat, auf den Erstprozess Einfluss zu nehmen und dort - im Falle seines Beitritts - seinen eigenen Standpunkt zur Geltung bringen (BGH, NJW 1982, 281, 282; BGH NJW 1987, 1894, 1895; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1085, 1085).).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 19.05.1994 - 2 U 146/93   

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https://dejure.org/1994,12840
OLG Bremen, 19.05.1994 - 2 U 146/93 (https://dejure.org/1994,12840)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.05.1994 - 2 U 146/93 (https://dejure.org/1994,12840)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 2 U 146/93 (https://dejure.org/1994,12840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes; Bestimmung des vertraglichen Erfüllungsortes nach dem materiellen Recht des Staates des zuerst angerufenen Gerichts; Stillschweigende Vereinbarung des Erfüllungsortes; Einheitlicher Erfüllungsort auf Grund besonderer Sachnähe ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München I, 29.05.1995 - 21 O 23363/94
    Es ist weder dargetan, in welchem Umfang zwischen den Parteien vor den streitgegenständlichen Bestellungen Verträge abgewickelt worden waren, noch daß hierbei die AGB der Klägerin wirksam einbezogen worden wären (vgl. hierzu OLG Bremen TranspR 1995, 32, 33; Hausmann aaO Art. 17 EuGVtJ Rdn. 41 mwN in Fußn. 102).

    Die Vereinbarung des Erfüllungsortes (§ 29 Abs. 2 ZPO) bedarf nicht den Formerfordernissen des Art. 17 Lugano-Abkommen (vgl. EuGH NJW 1980, 1218; Zöller-Geimer aaO Art. 5 Rdn. 10 mwN jeweils zu der inhaltlich identischen Bestimmung des EuGVÜ), sondern unterliegt dem jeweils nach den Grundsätzen des IPR anwendbaren Recht (EuGH NJW 1977, 991; BGH NJW 1988, 1466; OLG Bremen TranspR 1995, 32, 33).

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