Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 13.01.2000

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   LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99   

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LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99 (https://dejure.org/2001,10826)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2001 - L 2 U 151/99 (https://dejure.org/2001,10826)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2001 - L 2 U 151/99 (https://dejure.org/2001,10826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen 48 und 49; Unternehmen auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; Einteilung in eine Gefahrentarifklasse für die in kaufmännisch und verwaltend tätig werdenden Arbeitnehmer sowie eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Zur Gerichtsakte eingereicht wurden ua die Niederschrift einer Sitzung des SG Duisburg vom 28. Juni 2000 (Az: S 6 U 57/99), in dem drei Bedienstete der Beklagten als Zeugen über die Erhebung der dem Gefahrtarif 1998 zugrundeliegenden Daten vernommen worden waren, das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 7. März 2001 - L 2 U 151/99 - (Breithaupt 2002, 791 ff) sowie ein Rechtsgutachten über die Rechtmäßigkeit des die Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung betreffenden Gefahrtarifs 1998 bis 2000 der Verwaltungsberufsgenossenschaft von Prof. Steinmeyer und eine Stellungnahme von Prof. Plagemann zu diesem Gutachten.

    Schließlich haben sich auch die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, wie viele andere Gewerbezweige auch, verbandsmäßig organisiert, wie sich aus dem vorgelegten Gutachten von Prof. Steinmeyer sowie dem Urteil des Sächsischen LSG vom 7. März 2001 - L 2 U 151/99 - (Breithaupt 2002, 791, 802) ergibt.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Sofern nicht schon auf die verwaltende Tätigkeit der Klägerin als wirtschaftlichen Zweck des Unternehmens abzustellen ist (so Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Stand Februar 2003, Kennziffer 270, S 26; Spellbrink in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 2 Unfallversicherungsrecht, § 24 RdNr 45 Fn 79; Noack SozVers 1973, 41; Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl, § 648 RVO, Anm 10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. November 1999 - L 15 B 21/99 U = Breith 2000, 136, 139; LSG Hamburg, Urteil vom 3. April 2002 - L 3 U 14/01 = HVBG-Info 2002, 2021, 2023; aA Sächsisches LSG, Urteil vom 7. März 2001 - L 2 U 151/99 = Breith 2002, 791, 793 f; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. September 2005 - L 6 U 38/02 - Bertram SGb 1999, 679, 681 f; Stolz in: Plagemann, Anwaltshandbuch Sozialrecht, § 24 RdNr 56), sondern auf den Einsatz der verliehenen Arbeitnehmer, kommt nach den og Maßstäben keine BG in Betracht; dies führt zur Auffangzuständigkeit der Beklagten nach Nr. 2 Buchst e) der Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22. April 1942.
  • LSG Bayern, 03.06.2019 - L 2 U 311/16

    Unfallversicherung: Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach

    Nach Zuständigkeitsänderungen (vgl. Verordnung über Träger der Unfallversicherung vom 17.05.1929, AN 1929 252 - Zuständigkeit z.B. für Schauspielunternehmungen, Betriebe zur Bewachung von Betriebs- und Wohnstätten) erhielt diese Versicherungsgenossenschaft 1929 schließlich den Namen "Genossenschaft für reichsgesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft 68)" (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 07.03.2001 - L 2 U 151/99 - Juris Rn. 33).

    1948 wurde die beigeladene VBG unter ihrer alten Bezeichnung neu organisiert und erhielt bei unveränderter Zuständigkeit am 11.05.1954 den Namen "Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderen Unternehmen - Verwaltungsberufsgenossenschaft" (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 07.03.2001 - L 2 U 151/99 - Juris, Rn. 33).

  • LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99

    Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Aufbringung der

    Der Regelungsspielraum der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ist allerdings unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes unter Berücksichtigung der maßgeblich durch Verhältnismäßigkeitsaspekte geprägten so genannten neuen Formel des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 - BverfGE 92, 53, 68 f.) insbesondere auch dadurch beschränkt, dass die in den einzelnen Zweigen der landwirtschaftlichen Unternehmen anzutreffende jeweilige Gefahr keine allzu große Bandbreite innerhalb der in den Flächenwertmaßstab einbezogenen Unternehmensarten haben darf (zum Gefahrtarif der gewerblichen Berufsgenossenschaften vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 07.03.2001 - L 2 U 151/99 - Breith 2002, 791, 799 f.).

    Ob unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Landwirtschaft eine äußerste Grenze bei einer Abweichung um 30 % vom Durchschnitt anzunehmen ist, was Belastungsextreme von minimal 70 % und maximal 130 % zur Folge hätte (vgl. dazu im Zusammenhang mit dem Gefahrtarif der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sächsisches LSG, Urteil vom 07.03.2001 - L 2 U 151/99 - Breith 2002, 791, 799 f.) kann hier bezüglich der Satzung 1995 dahingestellt bleiben, weil die Jahre 1995 und 1996 dem Beobachtungszeitraum eines neu eingeführten Maßstabes zuzurechnen sind und die Beklagte zugunsten der Teichwirtschaft schon ab 1997 günstigere beitragsrechtliche Satzungsregelungen aufgestellt hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2003 - L 7 U 2982/00

    Tarifstellenzuordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Der Senat teilt daher die Einschätzung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (Urteil vom 06.02.2002 -L 8 U 50/01) und des Sächsischen Landessozialgerichts (Urteil vom 07.03.2001 -L 2 U 151/99), die, wie schon das Sozialgericht Duisburg in seinem Urteil vom 08.11.2000, in Auswertung des Beweisergebnisses des Sozialgerichts Duisburg eine ausreichend gesicherte Zahlengrundlage für die Berechnung der Belastungsziffer angenommen haben.
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - L 8 U 50/01

    Veranlagung zum Gefahrtarif - Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen (§§ 157, 159

    Seine Richtigkeit werde u. a. bestätigt durch die Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. März 2001 (Az.: L 2 U 151/99), das die Beklagte zur Gerichtsakte eingereicht hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01

    Eigenständige Regelung hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit der gewerblichen

    Die Beklagte ist der zuständige Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (LSG NRW Urteil vom 12.11.1999, Breithaupt 2000, 136; LSG NRW, Urteil vom 16.09.2003 - L 15 U 16/01 - LSG Sachsen, Urteil vom 06.03.2001 - L 2 U 151/99 -, Breithaupt 2002, 791 jedenfalls für die nicht monostrukturellen Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung; Spellbrink in Schulin HS-UV, § 44 Rdnr 45; aA Bertram in SGb 1999, 679; Stolz in Münchener Anwaltshandbuch - Sozialrecht - 2003, 613).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4676/10
    Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hatte in seiner Entscheidung sehr ausführlich Bezug genommen auf das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. März 2001 (L 2 U 151/99), das auf die vom Klägerbevollmächtigten nunmehr wiederholten Einwände nach einer ausführlichen Zeugenbefragung bereits eingegangen ist.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99

    Zur Rechtmäßigkeit eines Gefahrtarifes

    Eine darüber hinausgehende Differenzierung innerhalb der Gefahrtarifstelle49 ist ebenfalls nicht geboten (so auch Urteil des Bayerischen LSG vom 19.11.1998,Az.: L 3 U 31 1/98, des Sächsischen LSG vom 7.3.2001, Az. L 2 U 151/99).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4396/10
    Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung sehr ausführlich Bezug genommen auf das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. März 2001 (L 2 U 151/99), das auf alle vom Klägerbevollmächtigten nunmehr erneut und ohne neuen Inhalt wiederholten Einwände nach einer ausführlichen Zeugenbefragung bereits eingegangen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4395/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03

    Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerbsmäßigen

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4675/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2003 - L 17 U 209/00

    Neufassung der Vorschrift über die Bildung der Gefahrtarifstellen im Recht der

  • SG Hamburg, 18.09.2002 - S 36 U 257/02

    Rechtmäßige UV-Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 2001 -

  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01

    UV-Zuständigkeit der VBG für Arbeitsüberlassungsunternehmen - keine

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4287/10
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 3703/10
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - L 2 ER-U 46/02

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 446/02

    Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides der Berufsgenossenschaft;

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4314/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2002 - L 9 U 455/01
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 13.01.2000 - 2 U 151/99   

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OLG Braunschweig, 13.01.2000 - 2 U 151/99 (https://dejure.org/2000,20525)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.01.2000 - 2 U 151/99 (https://dejure.org/2000,20525)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 2 U 151/99 (https://dejure.org/2000,20525)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1 § 3; MarkenG § 24 Abs. 2
    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung zwischen den Instanzen; Zulässigkeit der Werbung eines Weiterveräußerers mit der Marke des Herstellers

Verfahrensgang

  • LG Braunschweig - 9 O 1338/99
  • OLG Braunschweig, 13.01.2000 - 2 U 151/99
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06

    Dringlichkeitsvermutung trotz Verzögerung durch das Gericht - Zur

    Infolge des erledigenden Ereignisses nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz konnte der Antragsteller daher nur im Wege der Berufung eine Prüfung der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung und seiner Erledigung sowie eine Kostenentscheidung für die erste Instanz zu seinen Gunsten erreichen (ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.01.2000, 2 U 151/99; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 493, zur Zulässigkeit der Beschwerde).
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