Weitere Entscheidung unten: BSG, 09.11.2016

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28736
OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16 (https://dejure.org/2017,28736)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.06.2017 - 2 U 154/16 (https://dejure.org/2017,28736)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 2 U 154/16 (https://dejure.org/2017,28736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • damm-legal.de

    Eine CE-Zertifizierung ist kein Nachweis für die Richtigkeit einer Werbeaussage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit therapeutischen Wirkungen

  • kanzlei.biz

    Werbeaussage zu Medizinprodukt muss hinreichend nachweisbar sein

  • Justiz Baden-Württemberg

    "Detox"-Pulver, Zeolith

    § 3 Nr 1 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 3a UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet-Werbung für ein Medizinprodukt auf Zeolith-Basis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit therapeutischen Wirkungen

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit therapeutischen Wirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine CE-Zertifizierung ist kein Nachweis für die Richtigkeit einer Werbeaussage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    CE-Zertifizierung enthebt nicht von der Pflicht zum Nachweis der Richtigkeit einer Werbeaussage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    CE-Zertifizierung ist kein Beweis für Richtigkeit einer Werbeaussage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 448
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Tübingen, 07.11.2016 - 20 O 9/16
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 07.11.2016, Az. 20 O 9/16, sind vorläufig vollstreckbar.

    das angefochtene Urteil des Landgerichts Tübingen (Az. 20 O 9/16) teilweise abzuändern und die Klage, soweit es die tenorierten Anträge 1.) und 2.) betrifft, auf Kosten des Klägers abzuweisen;.

    hilfsweise das angefochtene Urteil des Landgerichts Tübingen (Az. 20 O 9/16) (teilweise) aufzuheben und die Klage, soweit es die Verurteilung der Beklagten bezüglich der vorgenannten Klageanträge 1 und 2 betrifft, kostenpflichtig abzuweisen.

  • OLG München, 15.03.2001 - 6 U 5005/00

    Medizinische Produkte - Behandlung von Übergewicht Konformitätsverfahren -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Die Beklagte ist ihrer Darlegungs- und Beweislast nicht bereits durch den Vortrag, dass die Produkte eine CE-Zertifizierung haben, nachgekommen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 24.04.2002 - 5 U 3/03, juris; OLG München, Urteil vom 15.03.2001, 6 U 5005/00, beck-online ).

    Einer solchen Bindungs- bzw. Feststellungswirkung eines positiven Konformitätsbewertungsverfahrens steht bereits § 6 Abs. 4 MPG entgegen, wonach die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers und damit auch etwaige Ansprüche nach dem UWG unberührt lässt (vgl. OLG München, Urteil vom 15.03.2001, 6 U 5005/00; Braun, MPR 2014, 193, 196).

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Ein Verstoß gegen eine das Marktverhalten regelnde Vorschrift kann zudem nur dann verneint werden, wenn das Marktverhalten durch einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde ausdrücklich erlaubt worden ist und dieser Verwaltungsakt nicht nichtig ist (BGH, GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest; Pannenbecker in Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 2. Aufl. 2013 § 14, Rn. 293).

    Die zitierten Ausführungen (Feddersen, GRUR 2013, 127 ff; Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 3 HWG Rn. 6,; EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-249/09; BGH, Urteil vom 23.06.2005, I ZR 194/02 - Atemtest ; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2003, 3 U 106/02) beziehen sich sämtlich auf Arzneimittelwerbung und behandeln mithin allein die Auswirkungen der Arzneimittelzulassung, die mit der CE-Zertifizierung nicht vergleichbar ist.

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Die Beklagte müsse nach der Rechtsprechung des BGH (07.03.1991, I ZR 127/89 - Rheumalind II) die wissenschaftliche Absicherung der umstrittenen Werbeaussage erst dann beweisen, wenn der Kläger die fehlende wissenschaftliche Grundlage der gesundheitsbezogenen Werbeaussage hinreichend substantiiert bestritten habe.

    Der Werbende, der eine fachlich umstrittene Frage in die Werbung übernimmt, übernimmt aber dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet, die Verantwortung für die Richtigkeit (BGH, Urteil vom 28.02.1958, I ZR 185/56 - Odol Urteil vom 07.03.1991, I ZR 127/89 - Rheumalind II; Gröning in Gröning/Mand/Reinhardt, Heilmittelwerberecht, Stand Januar 2015, § 3 Rn. 17).

  • OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02

    Irreführende Werbung bei Anbieten und Ausloben eines Artzneimittels in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Die zitierten Ausführungen (Feddersen, GRUR 2013, 127 ff; Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 3 HWG Rn. 6,; EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-249/09; BGH, Urteil vom 23.06.2005, I ZR 194/02 - Atemtest ; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2003, 3 U 106/02) beziehen sich sämtlich auf Arzneimittelwerbung und behandeln mithin allein die Auswirkungen der Arzneimittelzulassung, die mit der CE-Zertifizierung nicht vergleichbar ist.
  • EuGH, 05.05.2011 - C-249/09

    Novo Nordisk

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Die zitierten Ausführungen (Feddersen, GRUR 2013, 127 ff; Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 3 HWG Rn. 6,; EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-249/09; BGH, Urteil vom 23.06.2005, I ZR 194/02 - Atemtest ; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2003, 3 U 106/02) beziehen sich sämtlich auf Arzneimittelwerbung und behandeln mithin allein die Auswirkungen der Arzneimittelzulassung, die mit der CE-Zertifizierung nicht vergleichbar ist.
  • OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 3/03
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Die Beklagte ist ihrer Darlegungs- und Beweislast nicht bereits durch den Vortrag, dass die Produkte eine CE-Zertifizierung haben, nachgekommen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 24.04.2002 - 5 U 3/03, juris; OLG München, Urteil vom 15.03.2001, 6 U 5005/00, beck-online ).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Ein solches Verhalten kann allerdings den Grundsätzen der Prozessökonomie widersprechen, weil das Verbot eines Unterlassungstitels über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen umfasst, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, GRUR 2013, 307, Rn. 19 mwN).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Der Werbende, der eine fachlich umstrittene Frage in die Werbung übernimmt, übernimmt aber dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet, die Verantwortung für die Richtigkeit (BGH, Urteil vom 28.02.1958, I ZR 185/56 - Odol Urteil vom 07.03.1991, I ZR 127/89 - Rheumalind II; Gröning in Gröning/Mand/Reinhardt, Heilmittelwerberecht, Stand Januar 2015, § 3 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 20.05.2014 - 4 U 57/13

    Irreführende Heilmittelwerbung für umstrittene kinesiologische Behandlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16
    Auch das in diesem Zusammenhang von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2014 (4 U 57/13) bezieht sich auf § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG, d.h. gerade nicht auf Medizinprodukte.
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 6 U 259/21

    produktiver Husten - Heilmittelwerbung im Internet: Irreführende Bewerbung eines

    Bei dem von der Beklagten gewählten, für die Medizinproduktklasse IIa zulässigen Zertifizierungsverfahren zur Erlangung der CE-Zertifizierung ist nach dem Medizinproduktegesetz (§§ 6 Abs. 2, 7 MPG) und der Medizinprodukterichtlinie, auf deren Anhang I § 7 Abs. 1 MPG hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen verweist, nicht vorgesehen, dass die Benannte Stelle die Wirksamkeit des Medizinprodukts prüft (ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 3 U 14/19, Rn. 72, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Juni 2017 - 2 U 154/16, Rn. 75, juris).

    Außerhalb des (ausgenommenen) Abschnitts 4 wird bei dem von der Beklagten gewählten Zertifizierungsverfahren die Produktauslegung und damit die Wirksamkeit des Produkts entsprechend der Leistungsangaben des Herstellers, hier der Beklagten, von der Benannten Stelle nicht geprüft und nicht bescheinigt (ebenso OLG Hamburg, GRURRS 2019, 40604 Rn. 58; sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Juni 2017- 2 U 154/16-, Rn. 75, juris).

    Soweit in Anlage B2 davon die Rede ist, die therapeutische Indikation gemäß Punkt 13.4 werde als "angemessen erachtet und durch die im Rahmen des klinischen Bewertungsberichts vorgelegten Daten unterstützt" bzw. in Anlage B3 von einer "Bewertung" gesprochen wird, rechtfertigen - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - diese ebenfalls lediglich auf eine Nachvollziehbarkeits- oder Plausibilitätsprüfung hindeutenden Aussagen keine andere Beurteilung (vgl. zu ähnlich unbestimmten Begriffen das vom Bundesgerichtshof bestätigte Urteil des OLG Stuttgart vom 8. Juni 2017 - 2 U 154/16 -, Rn. 75, juris).

    Allenfalls erfolgt eine Prüfung auf Plausibilität (vgl. Senat, GRUR-RR 2021, 232 Rn. 111; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Juni 2017 - 2 U 154/16 -, Rn. 75, juris; KG, MPR 2017, 188; OLG Frankfurt a. M., GRUR-RS 2021, 41663 Rn. 48).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 6 U 121/20

    Heilerde zur Entgiftung

    Allenfalls erfolgt eine Prüfung auf Plausibilität (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Juni 2017 - 2 U 154/16 -, Rn. 75, juris; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2021, 232 Rn. 111; KG MPR 2017, 188, beck-online).
  • OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19

    BEFORE-Studie - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Gesundheitswerbung:

    Auf dieser Basis hat das OLG Stuttgart (Urteil vom 08. Juni 2017, 2 U 154/16 , GRUR-RR 2017, 448, juris Rn. 74ff.) unter Verweis darauf, dass der Wortlaut der Richtlinie 93/42/EWG zeige, dass es im Rahmen der CE-Zertifizierung vorrangig um die Qualitätssicherung gehe und eine Überprüfung der Wirkungen bzw. der therapeutischen Wirksamkeit gerade nicht Ziel der Zertifizierung sei, die Bindungs- bzw. Feststellungswirkung eines positiven Konformitätsbewertungsverfahrens auch für die zweckbestimmungsmäßigen Wirk- und Leistungsaussagen verneint die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.2.2018 (Az. I ZR 119/17) zurückgewiesen.
  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Hierbei kann es für den Beweis, dass die wissenschaftlichen Grundlagen, denen sich der Werbende bedient, bereits ausreichen, dass die vom Beklagten selbst vorgelegten Unterlagen darauf verweisen, dass weitere Studien notwendig seien, um die postulierten Zusammenhänge zu untermauern, weil bereits dadurch belegt wird, dass die wissenschaftlichen Aussagen nicht unangefochten sind (OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 448 Rn. 54).

    Es hätte unter diesen Bedingungen vielmehr nahegelegen, diese Vermutungen aus der Studie von ... (2013) zu überprüfen oder die Studie zu wiederholen (vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 448 Rn. 54 zu Hinweisen in Studien auf weiter erforderliche Untersuchungen), ggf. unter Bedingungen, die Anwendungsfehler oder erneuten Befall der Probanden mit Läusen ausschließen.

  • OLG Rostock, 28.01.2020 - 2 U 12/19

    Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO über eine Bindung an die Parteianträge

    Für den Senat ist - auch anhand des Berufungsvorbringens - nicht erkennbar, dass die Testverfahren der Beklagten mittlerweile bzw. im hier maßgeblichen Zeitpunkt der angegriffenen Publikation wissenschaftlich unbestritten und insbesondere (schul-) medizinisch nunmehr allgemein anerkannt wären (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 08.06.2017 - 2 U 154/16, GRUR-RR 2017, 448 [Juris; Tz. 69]; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2018 - 1 U 41/18, GRUR-RR 2019, 184 [Juris; Tz. 48 ff.]); das behauptet letztlich die Beklagte selbst - auch im Berufungsrechtszug - nicht.
  • LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16

    Heilmittelwerbung: Anforderungen an eine wissenschaftliche Absicherung bei der

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur indiziellen Bedeutung einer Arzneimittelzulassung durch die zuständige Behörde (GRUR 2013, 649 Rn. 34 ff. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil) sind auf die Zulassungsentscheidung einer Ethikkommission daher nicht übertragbar (vgl. zur fehlenden Bedeutung einer CE-Zertifizierung OLG Stuttgart, Urteil vom 08.06.2017 - 2 U 154/16, juris Rn. 73 ff.; KG, Urteil vom 02.06.2017 - 5 U 196/16, juris Rn. 93; je m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2019 - 2 U 13/19

    Nutzungsentschädigung für vorenthaltenen gewerblichen Mietraum nach Beendigung

    Die hiergegen gerichtete Berufung hat das Oberlandesgericht durch Beschluss vom 6.2.2017 (Az. 2 U 154/16) verworfen, soweit die Beklagten sich dagegen gewandt haben, dass das Landgericht eine Verpflichtung des Klägers, eine Prozesskostensicherheit zu stellen, verneint hat, und die Berufung im Übrigen, also soweit sie gegen die Zulässigkeit der Klage gerichtet ist, zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49351
BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B (https://dejure.org/2016,49351)
BSG, Entscheidung vom 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B (https://dejure.org/2016,49351)
BSG, Entscheidung vom 09. November 2016 - B 2 U 154/16 B (https://dejure.org/2016,49351)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    Das schließt eine Prüfung ein, ob ein Ereignis nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet ist, eine bestimmte körperliche oder seelische Störung hervorzurufen (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris-Rn. 17).

    Es gibt keine Beweisregel des Inhalts, dass bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis die Ursache ist oder dass die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinn automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, juris-Rn. 20; Senatsurteil vom 15.10.2014, L 17 U 709/11).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der kausalen Zusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R, juris-Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 24.07.2012, B 2 U 23/11 R, juris-Rn. 27; Senatsurteil vom 12.11.2014, L 17 U 189/10).

    Ist ein Arbeitsunfall nicht nachgewiesen oder lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R).

  • LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13

    Pflegegeld in der Sozialhilfe; Keine Erhöhung des Pflegegeldes in der Sozialhilfe

    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    Das Verbot der Selbstentscheidung (§§ 60 Abs. 1 SGG, 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung -ZPO-) gilt insoweit nicht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 -, juris-Rn. 34).

    Ist dies nicht der Fall, kommt eine Selbstentscheidung nicht in Betracht, da sich der abgelehnte Richter über eine bloße formale Prüfung hinaus durch die inhaltliche Entscheidung eines gegen ihn gerichteten Ablehnungsantrags nicht zum Richter in eigener Sache machen darf (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 -, juris-Rn. 36).

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    In diesem Fall ist es auch nicht notwendig, über den Antrag in einem besonderen Beschluss zu entscheiden, sondern es kann im Urteil darüber mit entschieden werden (BFH, Beschluss vom 10. März 2015 - V B 108/14 -, juris-Rn. 15).

    Maßgeblich dafür, ob der Antrag zu Recht als missbräuchlich abgelehnt worden ist, sind die im Antrag vorgebrachten Gründe; später geltend gemachte Gründe können nicht berücksichtigt werden (BFH, Beschluss vom 10. März 2015 - V B 108/14 -, juris-Rn. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - L 17 U 709/11

    Streit über die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    Es gibt keine Beweisregel des Inhalts, dass bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis die Ursache ist oder dass die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinn automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, juris-Rn. 20; Senatsurteil vom 15.10.2014, L 17 U 709/11).
  • BVerwG, 09.07.1973 - I D 45.73
    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    Das Befangenheitsgesuch ist allein in Verschleppungsabsicht gestellt, wenn der Antragsteller ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH 21.06.07, V ZB 3/07, juris-Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 09.07.1973,I D 45.73).
  • LSG Thüringen, 28.03.2007 - L 1 U 809/02

    Ablehnung einer Terminsverlegung und Rechtsmissbräuchlichkeit von

    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    Verfahrensfremde Zwecke werden z.B. verfolgt, wenn das Befangenheitsgesuch allein dazu dient, einen Termin zur mündlichen Verhandlung zu verhindern (BSG 26.7.07, B 13 R 28/06 R, juris-Rn. 9) bzw. eine zu Recht abgelehnte Terminsverlegung zu erzwingen (LSG Thüringen, Urteil vom 28.3.07, L 1 U 809/02; Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl., § 60 Rn. 10c).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    Eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf bei der Beklagten gestellte Anträge zur Löschung von ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten aus den Verwaltungsakten war nicht geboten, da die Entscheidung der Beklagten über diese Anträge im gerichtlichen Verfahren nicht vorgreiflich im Sinne von § 114 Abs. 2 Satz 1 SGG ist (BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R -, juris-Rn. 12).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    Verfahrensfremde Zwecke werden z.B. verfolgt, wenn das Befangenheitsgesuch allein dazu dient, einen Termin zur mündlichen Verhandlung zu verhindern (BSG 26.7.07, B 13 R 28/06 R, juris-Rn. 9) bzw. eine zu Recht abgelehnte Terminsverlegung zu erzwingen (LSG Thüringen, Urteil vom 28.3.07, L 1 U 809/02; Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl., § 60 Rn. 10c).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus BSG, 09.11.2016 - B 2 U 154/16 B
    Die Unverwertbarkeit des ergänzenden Schreibens des Dr. L vom 18.09.2012 wegen dessen vom Senat bejahter Befangenheit hat auch keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der späteren Gutachten von Dr. C und Dr. H. Ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel kann sich nur dann im Sinne einer Fernwirkung auf alle späteren Beweismittel auswirken, wenn durch das weitere Beweismittel das Verwertungsverbot hinsichtlich des ersten Beweismittels umgangen würde, das zweite Beweismittel ohne das erste - unzulässige und verbotene - keinen Bestand hätte oder das zweite auf dem ersten aufbaut (BSG, Urteil vom 05.02.2008, B 2 U 8/07 R, juris-Rn. 63).
  • OLG Hamm, 24.09.1993 - 12 U 175/92

    Was heißt "Vollständige Fertigstellung"?

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10

    Anerkennung von Schäden im linken Hüftgelenk als Folgen eines Arbeitsunfalls;

  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Verletzung rechtlichen

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

  • LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 254/10

    Ermittlung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung; Messung von

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

  • LSG Bayern, 03.07.2002 - L 17 U 319/00

    Anerkennung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalls sowie die Gewährung einer

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