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OLG Stuttgart, 10.12.1993 - 2 U 156/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung einer "Neu-Eröffnungs"-Werbung als Irreführung über geschäftliche Verhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Irreführung durch Werbung mit der Angabe "Neu-"Eröffnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 25.05.1993 - 2 KfH O 437/93
- OLG Stuttgart, 10.12.1993 - 2 U 156/93
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 183/16
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der "Neueröffnung" eines Möbelhauses
Insoweit kann dahinstehen, ob der Teil des angesprochenen Verkehrs, dem das Einrichtungszentrum in I bislang nicht bekannt war, aufgrund der beanstandeten Werbung davon ausgehen konnte, dass es sich um die erstmalige, eben Neu-Eröffnung an dem betreffenden Standort handelte (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.1993 - 2 U 156/93, juris;… OLG Koblenz, Urt. v. 25.02.1988 - 6 U 1830/87, juris;… Harte/Henning/ Weidert , UWG, 4. Aufl., § 5 D Rn.11), oder ob mit dem verwendeten Sternchenhinweis klar sein musste, dass dies nicht der Fall war. - OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 55/18
Unzulässige Verkaufsfördermaßnahmen mit dem Hinweis auf eine Neueröffnung
Es kann dahinstehen, ob die Werbung mit einer "Neueröffnung" bereits dann irreführend ist, wenn es sich tatsächlich um keine Neu-, sondern um eine Wiedereröffnung handelt (dafür: OLG Koblenz, GRUR 1988, 555; differenzierend: OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.1993, Az.: 2 U 156/93;… dagegen: OLG Frankfurt, Urt. v. 30.10.2003, Az.: 6 U 120/02, BeckRS 2003, 17971). - LG Bochum, 18.10.2016 - 12 O 178/16
Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Bewerbung der Wiedereröffnung …
Aus dem Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.1993 -2 U 156/93- kann die Verfügungsbeklagte schon deshalb nichts herleiten, weil der dortige Sachverhalt deutlich anders gelagert ist. - LG Hagen, 04.07.2019 - 21 O 10/19
Wettbewerbsrecht: Neueröffnung
Insoweit kann dahinstehen, ob der Teil des angesprochenen Verkehrs, dem die Verkaufs-Filialen bislang nicht bekannt waren, aufgrund der beanstandeten Werbung davon ausgehen konnte, dass es sich um die erstmalige, eben Neu-Eröffnung handelte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 10.12.1993, Az. 2 U 156/93 = BeckRS 1993, 01326; OLG Koblenz, GRUR 1988, 555; OLG Frankfurt, vom 30.10.2003, Az. 6 U 120/02, zitiert nach juris;… Busche, Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl., § 5 Rn. 435) oder ob mit dem Zusatz: "++ Neu: XXX ist jetzt XXX ++" klar sein musste, dass dies nicht der Fall war.