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   OLG Düsseldorf, 11.03.1999 - 2 U 165/98   

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https://dejure.org/1999,13086
OLG Düsseldorf, 11.03.1999 - 2 U 165/98 (https://dejure.org/1999,13086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 U 165/98 (https://dejure.org/1999,13086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 U 165/98 (https://dejure.org/1999,13086)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1 § 25; ZugabeVO § 1
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung; Ein Tag kostenloses Telefonieren

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 313/98
  • OLG Düsseldorf, 11.03.1999 - 2 U 165/98
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 11 U 13/10

    Übertragung von Softwarelizenzen

    Der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil v. 11.03.1999 - 2 U 165/98, WRP 1999, 865), auf die sich die Verfügungsbeklagten berufen, lag eine andere Fallgestaltung zugrunde.
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Entsprechendes gilt, wenn beispielsweise die Werbeveranstaltung, gegen die sich eine einstweilige Verfügung richtet, (mangels rechtzeitiger Zustellung dieser Verfügung) zwischenzeitlich durchgeführt wurde und die Wahrscheinlichkeit, dass sie in nächster Zukunft wiederholt wird, gering ist (OLG Düsseldorf, WRP 1999, 865-868).
  • OLG Bremen, 23.05.2002 - 2 W 36/02

    Kostenentscheidung bei gemeinsamer Erledigungserklärung; Berücksichtigung einer

    Geschäftsnummer: 2 W 36/2002 = 2 U 165/1998 = 13 O 277/1997.
  • OLG München, 21.10.2010 - 29 U 2921/10

    Senderwerbung mit dem Umfang der Übertragung von Fußballspielen durch die

    Ob beim Hinzutreten besonderer Umstände, etwa bei der Vollziehung einer Verfügung erst nach Ablauf des Geschehens, zu dessen Verhinderung sie beantragt worden war (vgl. OLG Düsseldorf WRP 1999, 865 [867] -Einen Tag kostenlos telefonieren ), anderes gelten kann, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
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