Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 11.05.2005

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   OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03   

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https://dejure.org/2004,1736
OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03 (https://dejure.org/2004,1736)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.2004 - 2 U 168/03 (https://dejure.org/2004,1736)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 2004 - 2 U 168/03 (https://dejure.org/2004,1736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorprozessuale Geltendmachung einer Aufrechnung; Bestimmtheitserfordernis der Aufrechnung; Insolvenzfestigkeit von so genannten Konzernverrechnungsklauseln; Erhaltung einer dem Gläubiger bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegebenen Aufrechnungslage; Befugnis ...

  • Judicialis

    InsO § 94; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 388; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 (= BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel - Bestimmtheit der Aufrechnungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzernverrechungsklauseln nicht insolvenzfest!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1127
  • MDR 2006, 1151 (Ls.)
  • NZBau 2005, 225
  • NZI 2005, 167
  • WM 2005, 1798
  • WM 2005, 1798\t
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03
    Jenes Verfahren ist durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2004 (IX ZR 224/03) zwischenzeitlich entschieden worden.

    Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2004 (IX ZR 224/03 - veröffentlicht u.a. in NJW 2004, 3185), der der Senat folgt, lässt sich aus § 94 InsO - auf diese Vorschrift beruft sich vorliegend der Beklagte - nicht entnehmen, dass sog. Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitsverhältnis entfallen lassen (Hervorhebung durch den Senat), abweichend von der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung (vgl. dazu insbesondere BGHZ 81, 15 [17]; siehe auch OLG Köln - 25. Zivilsenat -, ZIP 1995, 850 ff.) insolvenzfest sind.

    Eine andere Betrachtungsweise hätte eine erhebliche Ausweitung der Aufrechnungsmöglichkeiten zur Folge und widerspräche dem erklärten Ziel der Insolvenzordnung, die Masse im Interesse der Gläubigergleichbehandlung zusammenzuhalten (BGH NJW 2004, 3185 [3186 f.]).

    Wie oben dargelegt, beruht die Unwirksamkeit der Aufrechnung unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2004 (IX ZR 224/03) jedenfalls auch auf einer entsprechenden Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO, so dass ein grundsätzlicher Klärungsbedarf nach dem Erlass der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht (mehr) gegeben ist.

  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03
    Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2004 (IX ZR 224/03 - veröffentlicht u.a. in NJW 2004, 3185), der der Senat folgt, lässt sich aus § 94 InsO - auf diese Vorschrift beruft sich vorliegend der Beklagte - nicht entnehmen, dass sog. Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitsverhältnis entfallen lassen (Hervorhebung durch den Senat), abweichend von der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung (vgl. dazu insbesondere BGHZ 81, 15 [17]; siehe auch OLG Köln - 25. Zivilsenat -, ZIP 1995, 850 ff.) insolvenzfest sind.

    Auf den zuletzt genannten Gesichtspunkt hat auch bereits der Bundesgerichtshof in der oben zitierten Entscheidung hingewiesen (BGHZ 81, 15 [17 f.]; siehe auch Luscher/Renken-/Röhrs, ZInsO 2002, 611, 612; siehe zu den Bedenken auch Palandt/Heinrichs, BGB, 63 Aufl. 2004, § 387 Rdn. 22; Staudinger/Gursky, a. a. O., Vorbemerkung zu § 387 ff. Rdn. 90).).

    Weder in der zur Konkursordnung ergangenen Entscheidung (BGHZ 81, 15), noch in der oben zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Insolvenzordnung kam es auf die Frage an, weil der Wirksamkeit bereits konkursrechtliche bzw. insolvenzrechtliche Vorschriften entgegen standen.

  • LG Aachen, 16.07.2003 - 4 O 329/02

    Zulässigkeit einer Klausel über den Verzicht auf das Erforderniss der

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. Juli 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 329/02 - geändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils LG Aachen vom 16.07.2003 - 4 O 329/02 - den Beklagten zu verurteilen, an ihn 5.808,89 EUR nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatt (richtig Basiszinssatz) seit dem 26.03.2002 zu zahlen.

    unter Abänderung des Urteils des LG Aachen vom 16.07.2003 - 4 O 329/02 - den Beklagten zu verurteilen, an ihn 5.808,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2002 zu zahlen.

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 72/02

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe bei mehreren alternativen Rechtsfehlern

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03
    Da diese Ausführungen die Entscheidung selbständig tragen, kann die - höchstrichterlich noch ungeklärte - Frage der Vereinbarkeit der hier in Rede stehenden Klausel mit dem AGB-Gesetz bzw. mit den §§ 305 ff. BGB n.F. eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (siehe auch BGH NJW 2004, 72).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02

    Verbundene Unternehmen: Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03
    den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 - ruhen zu lassen.
  • OLG Köln, 28.04.1995 - 25 U 17/94

    Unwirksame Aufrechnung nach Konkurseröffnung - Konkurs, Aufrechnung,

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03
    Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2004 (IX ZR 224/03 - veröffentlicht u.a. in NJW 2004, 3185), der der Senat folgt, lässt sich aus § 94 InsO - auf diese Vorschrift beruft sich vorliegend der Beklagte - nicht entnehmen, dass sog. Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitsverhältnis entfallen lassen (Hervorhebung durch den Senat), abweichend von der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung (vgl. dazu insbesondere BGHZ 81, 15 [17]; siehe auch OLG Köln - 25. Zivilsenat -, ZIP 1995, 850 ff.) insolvenzfest sind.
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

    Die hinreichende Individualisierung der zur Aufrechnung gestellten Forderungen ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Aufrechnung (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2010 - 4 U 433/08 - BeckRS 2010, 27691; OLG Köln, Urteil vom 10.11.2004 - 2 U 168/03 - NJW 2005, 1127).

    Die Beklagte hat zwar die Aufrechnung erklärt, jedoch weder den (Gesamt-)Betrag der zur Aufrechnung gestellten Forderungen angegeben noch die Forderungen bezeichnet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.11.2004 - 2 U 168/03 - NJW 2005, 1127).

    Dann aber fehlt es an einer wirksamen Aufrechnungserklärung im Sinne des § 388 BGB (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.11.2004 - 2 U 168/03 - NJW 2005, 1127).

    Da vorliegend die Aufrechnungserklärung als unwirksam anzusehen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.11.2004 - 2 U 168/03 - NJW 2005, 1127), bleibt die Aufrechnung als unzulässig unberücksichtigt.

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

    Dies ist bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung nicht der Fall, solange die Aufrechnung nicht erklärt worden ist (BGHZ 81, 15, 19 f; 160, 107, 110; OLG Köln ZInsO 2005, 658, 660; ebenso etwa Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 94 Rn. 77; Häsemeyer, Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 19.30; vgl. auch K.P. Berger, Der Aufrechnungsvertrag S. 313 f).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 19 W 89/09

    Bestimmtheit der Aufrechnungserklärung

    Fehlt es an der danach erforderlichen Bestimmtheit, ist die Aufrechnungserklärung unwirksam (OLG Köln, NJW 2005, 1127; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 388 Rn. 1).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 168/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27825
LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 168/03 (https://dejure.org/2005,27825)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.05.2005 - L 2 U 168/03 (https://dejure.org/2005,27825)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - L 2 U 168/03 (https://dejure.org/2005,27825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Unfallunabhängige Ursachen für Schmerzen; Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung; Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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