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   OLG Celle, 22.05.1996 - 2 U 173/95   

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https://dejure.org/1996,34913
OLG Celle, 22.05.1996 - 2 U 173/95 (https://dejure.org/1996,34913)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.1996 - 2 U 173/95 (https://dejure.org/1996,34913)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 2 U 173/95 (https://dejure.org/1996,34913)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.1996 - 2 U 173/95
    Zwar halten die für eine Vielzahl von Fällen vorgedruckten Regelungen in Nr. 3 des Leasingvertrages und Ziff. XV, XVI der AGB der Klägerin auch im kaufmännischen Verkehr einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG nicht stand, weil sie nach der Rspr. des BGH zu gleichlautenden Bedingungen der Klägerin (vgl. NJW 1996, 455) in mehrfacher Hinsicht gegen §§ 9 1, 24 AGBG verstoßen.

    Zwar erfüllt nach der höchstrichterlichen Rspr. (vgl. BGH NJW 1991, 221; 1996, 455) der Leasinggeber seine Pflicht zur bestmöglichen Verwertung der zurückgegebenen Leasingsache nicht ausnahmslos durch die Veräußerung an einen Händler zu dessen Einkaufspreis.

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.1996 - 2 U 173/95
    Zwar erfüllt nach der höchstrichterlichen Rspr. (vgl. BGH NJW 1991, 221; 1996, 455) der Leasinggeber seine Pflicht zur bestmöglichen Verwertung der zurückgegebenen Leasingsache nicht ausnahmslos durch die Veräußerung an einen Händler zu dessen Einkaufspreis.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 12 U 89/12

    Restwertausgleich bei Kfz-Leasing

    Insoweit hat der Leasingnehmer, der als eigenverantwortlicher Verbraucher erkennen kann, ob der Erwerb eines Kraftfahrzeugs (u. U. mit Fremdmitteln) oder der Abschluss eines Leasingvertrages über ein (Neu-)Fahrzeug in der hier gewählten Vertragsform mit Restwertgarantie für ihn - ggf. auch unter dem Aspekt der steuerlichen Abschreibung von Leasingraten - wirtschaftlich sinnvoller ist, eine sich aus der unter Umständen krass am Markt vorbei kalkulierten Höhe des Restwertes tatsächlich ergebende überteuerte Leasingleistung innerhalb einer die Grenzen zum Wucher überschreitenden Höhe hinzunehmen (OLG Köln, aaO; OLG Celle, 2 U 173/95, OLGR 1996, 219; siehe auch Reinking/Eggert, aaO, L 21).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2013 - 12 U 211/11

    Restwertabrechnung bei ordentlich beendetem Leasingvertrag

    c) Anhaltspunkte dafür, dass eine Unterschreitung des Händlerverkaufswertes um mehr als 10 % auf den Eigenarten des Leasinggutes beruhe und deshalb mit der Verpflichtung der Leasinggeberin zur bestmöglichen Verwertung noch im Einklang stünde (vgl. hierzu OLG Celle 2 U 173/95, OLGR Celle 1996, 219), sind vorliegend weder vorgetragen, noch erkennbar.
  • OLG Celle, 18.12.1996 - 2 U 2/96

    Ansprüche bei Vorenthaltung des Leasingfahrzeuges nach Ablauf der Vertragszeit;

    Dies hat der Senat bereits für eine gleichlautende Regelung entschieden (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1996 - 2 U 173/95 - Seite 4-7).
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