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   OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16   

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OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,26369)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,26369)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,26369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 986; BGB § 985; BGB § 546
    Sittenwidrigkeit der einvernehmlichen Aufhebung eines Mietvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1 ; BGB § 535 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit der einvernehmlichen Aufhebung eines Mietvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Berufung des Renn-Klubs gegen seine Verurteilung zur Räumung des Rennbahngeländes zurückgewiesen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    OLG weist Berufung des Renn-Klubs gegen seine Verurteilung zur Räumung des Rennbahngeländes zurück, stellt aber die Unwirksamkeit d. Mietaufhebungsvertrags zwischen der Stadt u. der Betreiberges. fest

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit einer Vertragsaufhebung im Rahmen eines Anteilskaufvertrags (Frankfurter Galopprennbahn)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berufung des Renn-Klubs gegen seine Verurteilung zur Räumung des Rennbahngeländes zurückgewiesen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Räumung des Rennbahngeländes in Frankfurt-Niederrad bestätigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch der Eigentümerin eines Rennbahngeländes auf Herausgabe der Tribüne und des gesamten Geländes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Ob eine solche Wissenszurechnung eines Organvertreters zu der GmbH erfolgt, ist in wertender Beurteilung zu entscheiden (vgl. hierzu BGH, NJW 1990, 975 f., [BGH 08.12.1989 - V ZR 246/87] mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH, NJW 1992, 343 f.).

    Bei der Frage, wie die Erklärung einer Kündigung bzw. die Veranlassung hierzu durch einen Alleingesellschafter zu bewerten ist, geht es nicht allein um die Wissenszurechnung, etwa zur Verhinderung von Nachteilen aufgrund der größeren Organisation des anderen Vertragspartners, sondern um ein mögliches konkretes moralisches Unwerturteil (vgl. BGH, NJW 1990, 975 f. [BGH 08.12.1989 - V ZR 246/87] ).

  • BFH, 29.01.2014 - XI R 4/12

    Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Der Umstand, dass für die Überlassung des Rennbahngeländes kein gesondertes Entgelt ausgewiesen ist, entspricht der Situation in einem Vertragsverhältnis, in welchem der Nutzer von Räumlichkeiten in diesen besondere Leistungen zu erbringen hat, welche der Überlasser der Räume zu vergüten hat, beispielsweise ein Kantinenpächter (vgl. hierzu in anderem rechtlichen Zusammenhang auch BFH, DStR 2014, 797 ff. [BFH 29.01.2014 - XI R 4/12] ; BAG, Urteil vom 25.5.2000, Az. 8 AZR 337/99, juris).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 19/13

    Familienstreitsache: Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Dieser Antrag kann auch in der Berufungsinstanz gestellt werden; er ist lediglich in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich, wenn er nicht in der Berufungsinstanz gestellt wurde (vgl. BGH, MDR 2013, 924 [BGH 26.06.2013 - XII ZB 19/13] ; ZMR 2013, 25 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 107/12

    Räumungsvollstreckungsschutz für den Wohnraummieter bei versäumter Stellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Dieser Antrag kann auch in der Berufungsinstanz gestellt werden; er ist lediglich in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich, wenn er nicht in der Berufungsinstanz gestellt wurde (vgl. BGH, MDR 2013, 924 [BGH 26.06.2013 - XII ZB 19/13] ; ZMR 2013, 25 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 337/99

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Kantinen-Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Der Umstand, dass für die Überlassung des Rennbahngeländes kein gesondertes Entgelt ausgewiesen ist, entspricht der Situation in einem Vertragsverhältnis, in welchem der Nutzer von Räumlichkeiten in diesen besondere Leistungen zu erbringen hat, welche der Überlasser der Räume zu vergüten hat, beispielsweise ein Kantinenpächter (vgl. hierzu in anderem rechtlichen Zusammenhang auch BFH, DStR 2014, 797 ff. [BFH 29.01.2014 - XI R 4/12] ; BAG, Urteil vom 25.5.2000, Az. 8 AZR 337/99, juris).
  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 233/15

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Umfang des vereinbarten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Willenserklärungen sind zwar beiderseits interessengerecht auszulegen (vgl. BGH, WM 2017, 1225 ff. [BGH 26.04.2017 - VIII ZR 233/15] ).
  • LAG Hessen, 01.07.2014 - 15 Sa 1316/13

    Kündigung im Kleinbetrieb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Durch die nachträgliche Genehmigung wurde die Kündigung geheilt (vgl. hierzu BAG, NJW 2013, 2219 ff. [BAG 06.09.2012 - 2 AZR 858/11] ; Hessisches LArbG, Urteil vom 1.7.2014, Az. 15 Sa 1316/13; a.M. OLG Celle, MDR 1999, 799 f. [OLG Celle 02.12.1998 - 2 U 60/98] ).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11

    Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Durch die nachträgliche Genehmigung wurde die Kündigung geheilt (vgl. hierzu BAG, NJW 2013, 2219 ff. [BAG 06.09.2012 - 2 AZR 858/11] ; Hessisches LArbG, Urteil vom 1.7.2014, Az. 15 Sa 1316/13; a.M. OLG Celle, MDR 1999, 799 f. [OLG Celle 02.12.1998 - 2 U 60/98] ).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 218/08

    Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Die der Auslegung gesetzte Grenze bei der Berücksichtigung solcher Umstände ist erst dann überschritten, wenn der beurkundete Text die Richtung des rechtsgeschäftlichen Willens nicht einmal dem Grunde nach erkennen lässt (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 821 f. [BGH 11.02.2010 - VII ZR 218/08] ).
  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 107/76

    Anspruch auf Provisionen aus Veräußerung von Grundstücken im Hamburger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16
    Mit der Eintragung des Beklagten ins Vereinsregister am 16.3.20yy erlangte der Vertrag Wirksamkeit für den Beklagten, da dieser mit dem Vorverein identisch ist (vgl. BGH, WM 1978, 115 ff.), und wurde im Übrigen auch nachfolgend von dem Beklagten weiter umgesetzt.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

  • OLG Celle, 02.12.1998 - 2 U 60/98

    Zahlung von Mietzins und Nebenkostenvorauszahlungen; Schriftformerfordernis einer

  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

  • OLG Frankfurt, 25.10.2019 - 2 U 26/17

    Kündbarkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages

    Die gegen das Urteil des Landgerichts eingelegte Berufung des hiesigen Klägers wies das Oberlandesgericht durch Urteil vom 27.7.2017 (Az. 2 U 174/16) zurück.

    Entsprechendes gelte für die Prozesskündigung im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht, Az. 2 U 174/16.

    und 30.8.2019 (Blatt 1403 ff., 1508 ff. der Akte) in Verbindung mit dem Sitzungsprotokoll vom 26.6.2017 in der Sache 2 U 174/16 (Blatt 1422 ff. der Akte) und dem Sitzungsprotokoll vom 27.2.2019 in der Sache Az. 9 (Blatt 1480 ff. der Akte) Bezug genommen.

    Der Kläger hat beantragt, die Vernehmungsniederschrift über die Vernehmung des Zeugen Notar a.D. L aus dem Verfahren 2 U 174/16 vom 26.6.2017 einschließlich des Schreibens vom 19.9.2014 als Urkundenbeweis gemäß § 432 Abs. 1 ZPO zu verwerten (Blatt 1382, 1399 der Akte).

    Die Beendigung des Geschäftsbesorgungsvertrages steht allerdings nicht schon aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des vorangegangenen Räumungsrechtsstreits vor dem Landgericht Frankfurt a.M., Az. 2-12 O 437/15, Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Az. 2 U 174/16, Bundesgerichtshof, Az. XII ZR 76/17, fest, da diesen Rechtsstreit nicht dieselben Parteien geführt haben, sondern die Stadt O1 und der Kläger (§ 322 Abs. 1 ZPO).

    Auch aus den Randbemerkungen auf den in der Beweisaufnahme am 30.8.2019 aus dem Rechtsstreit zwischen der Stadt O1 und dem Kläger (Az. 2 U 174/16) erörterten Vertragsentwürfen (dort Blatt 1394 ff. der Akte), ergibt sich, dass die an dieser per E-Mail geführten Diskussion Beteiligten ausdrücklich über Inhalt und Formulierung eines solchen Kündigungsrechts verhandelt haben.

    Die Niederschrift über die Vernehmung des Zeugen Notar a.D. L aus dem Verfahren 2 U 174/16 vom 26.6.2017 war nicht als Urkundenbeweis gemäß § 432 Abs. 1 ZPO zu verwerten.

  • OLG Frankfurt, 08.08.2018 - 2 U 7/18

    Räumung eines Wettbüros auf ehemaligem Galopprennbahngelände

    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 27.07.2017 (Az. 2 U 174/16, zitiert nach juris) im Zusammenhang mit dem Mietaufhebungsvertrag zwischen der Klägerin zu 1.) und der Klägerin zu 2.) ausdrücklich festgestellt, dass im Verhältnis zum dortigen Beklagten (gemeint war der A Renn-Klub) das Mietverhältnis zwischen der Klägerin (hiesige Klägerin zu 1.) = StadtA) und der X GmbH (hiesige Klägerin zu 2.)) gemäß Mietvertrag vom 06.09.2010 über die Pferdesportfläche gemäß den Ziffern 1 und 2 des Tenors des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.12.2016 - ...2/15 - durch den zwischen der Klägerin zu 1.) und Klägerin zu 2.) geschlossenen Mietaufhebungsvertrag gemäß Ziffer II. der Urkunde des Notars I vom 6.8.2014 (UR-Nr. ... der Urkundenrolle für 2014) als nicht beendet gilt.

    Insofern verweist die Berufung, die den Inhalt der Gehörsrüge vom 01.06.2018 in dem Revisionsverfahren vor dem BGH XII ZR 76/17 zum Gegenstand des Vorbringens gemacht hat (Schriftsatz vom 01.06.2018, Bl. 810 ff. d.A. nebst Anlage) zu Recht darauf, dass der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 27.07.2017 (Az. 2 U 174/16) zu der Möglichkeit von Gewinnerzielung oder Rentabilität des Rennbetriebs keinerlei Feststellungen getroffen hat, weil es hierauf (nach der vom BGH nicht geteilten) Ansicht des Senats nicht ankam und dieses Vorbringen zwischen den Parteien auch bis zuletzt heftig umstritten geblieben ist.

    Die vom BGH insoweit zugrunde gelegten Kriterien, mögen sie zu Recht oder zu Unrecht als festgestellt erachtet worden sein (siehe oben), sind aber nicht Gegenstand des neuen Vorbringens im Schriftsatz vom 31.07.2018 (Bl. 840 ff. d.A.), sondern stellen lediglich weitere Umstände dar, die bereits bei dem Entscheidung des erkennenden Senats vom 27.07.2018 in der Räumungsklage der Klägerin zu 1.) gegen den A Renn-Klub (Az. 2 U 174/16) in ihrem Kern und ihrer Rechtsfolge einbezogen worden sind, nämlich die subjektive Schädigungsabsicht des A Renn-Klubs.

    Das folgt schon aus dem Urteil des Senats vom 27.7.2017 (2 U 174/16, BeckRS 2017, 120908).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2018 - 2 W 11/18

    Kein mietrechtliches Wegnahmerecht für nicht am Mietvertrag beteiligte Partei

    Der Senat hat die Berufung des D1 e.V. mit Urteil vom 27.7.2017 (Az. 2 U 174/16) insoweit zurückgewiesen.

    Zudem hat der Senat in dem Urteil vom 27.7.2017 (Az. 2 U 174/16) entschieden, dass der Aufhebungsvertrag jedenfalls gegenüber dem D1 e.V. sittenwidrig und damit nichtig ist.

    Der D1 e.V. hat sich im Übrigen in dem Räumungsverfahren (Az. 2 U 174/16) selbst auf die Sittenwidrigkeit und damit Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages berufen, so dass es widersprüchlich ist, dass der Antragsteller, der sich als Rechtsnachfolger ausgibt, seinen jetzigen Antrag auf Vorschriften eben dieses Vertrages gründet.

  • OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 U 7/18

    Vertragsfortsetzung nach rechtskräftigem Urteil und Schriftformmangel

    Das folgt schon aus dem Urteil des Senats vom 27.7.2017 (2 U 174/16, BeckRS 2017, 120908).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 2 U 148/18

    Räumungspflicht des Dritten in Bezug auf Nebengebäude bei Beendigung des

    Die erstinstanzliche Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt a.M., Az. 2-12 O 437/15, wurde durch Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.7.2017, Az. 2 U 174/16 , insoweit bestätigt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16   

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OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,3081)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,3081)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,3081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Räumung eines Rennbahngeländes

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Räumung eines Rennbahngeländes

  • rechtsportal.de

    Einwendungen des Besitzers gegen die Räumung des Rennbahngeländes in Frankfurt

  • rechtsportal.de

    Einwendungen des Besitzers gegen die Räumung des Rennbahngeländes in Frankfurt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Zwar ist im Allgemeinen nicht als sittenwidrig zu qualifizieren, dass der Handelnde vertragliche Pflichten verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft, wenn nicht eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutritt, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12 -, Rn. 8, juris).

    Eine solche Schädigung liegt aber vor, wenn das Eindringen des Dritten, dem die Existenz der vertraglichen Bindung positiv bekannt ist, ein besonderes Maß an Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Geschädigten offenbart, so etwa, wenn der Dritte eine Vertragspartei zum Vertragsbruch verleitet, kollusiv mit ihr zusammenwirkt oder die Verletzung vertraglicher Treuepflichten bewusst unterstützt (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 218/08

    Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Insoweit können auch außerhalb des Vertrags liegende, zur Erforschung des Vertragsinhalts geeignete Umstände herangezogen werden wenn der rechtsgeschäftliche Wille der Parteien in der Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen Ausdruck gefunden hat, während die der Auslegung gesetzte Grenze bei der Berücksichtigung dieser Umstände erst überschritten wird, wenn der beurkundete Text die Richtung des rechtsgeschäftlichen Willens nicht einmal dem Grunde nach erkennen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 218/08 -, Rn. 12, juris), was vorliegend mit Rücksicht auf die Laufzeitangabe indessen nicht anzunehmen sein dürfte.
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 19/13

    Familienstreitsache: Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Dieser Antrag kann nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 1.12.2016 - 2 U 150/16, nicht veröffentlicht), auch in der Berufungsinstanz gestellt werden; er ist lediglich in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich, wenn er nicht in der Berufungsinstanz gestellt wurde (vgl. BGH, MDR 2013, 924 [BGH 26.06.2013 - XII ZB 19/13] ; ZMR 2013, 25 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 107/12

    Räumungsvollstreckungsschutz für den Wohnraummieter bei versäumter Stellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Dieser Antrag kann nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 1.12.2016 - 2 U 150/16, nicht veröffentlicht), auch in der Berufungsinstanz gestellt werden; er ist lediglich in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich, wenn er nicht in der Berufungsinstanz gestellt wurde (vgl. BGH, MDR 2013, 924 [BGH 26.06.2013 - XII ZB 19/13] ; ZMR 2013, 25 f. m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Anders kann dies zu beurteilen sein, wenn der Auftragnehmer über die Realisierung seines Vergütungsanspruchs hinaus ein berechtigtes Interesse an der Ausführung der Vertragsleistung hat, welches durch eine jederzeitige freie Kündigung des Vertrages in einer Weise beeinträchtigt werden würde, die hinzunehmen ihm nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 133/10 -, BGHZ 188, 149-157, Rn. 13).
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2016 - 12 O 437/15

    Renn-Club muss Gelände der Frankfurter Galopprennbahn räumen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2016 (Az.: 2-12 O 437/15) wird einstweilen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,00 EUR eingestellt.
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Denn hiernach genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen, während demgegenüber der Vortrag weiterer Einzeltatsachen, die etwa den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, nicht verlangt wird, sondern es der Beweisaufnahme vorbehalten werden kann, die benannten Zeugen nach Einzelheiten zu befragen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 06. Dezember 2012 - III ZR 66/12 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 27.08.1998 - XII ZR 167/98

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Anders als bei zur Berufsausübung angemieteten Räumen, für die der Vollstreckungsschuldner sich Ersatz beschaffen kann, um seine Berufsausübung fortzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 1998 - XII ZR 167/98 -, Rn. 6, juris), fehlen zur Ausrichtung von Galopprennen geeignete Flächen, die zudem mit den erforderlichen Einrichtungen, namentlich Tribüne und Stallungen, ausgestattet sein müssten.
  • OLG Nürnberg, 19.10.2020 - 13 U 3078/20

    Kündigungsausschluss während der Corona-Pandemie im Gewerberaummietrecht setzt

    Voraussetzung ist zum einen eine hinreichende Erfolgsaussicht des Berufungsverfahrens (dazu nachfolgend unter 1), zum anderen ein besonderes, überwiegendes Interesse des Schuldners an einer Einstellung der Vollstreckung (dazu nachfolgend unter 2) (OLG Rostock, Beschluss vom 21.03.2006 - 3 U 18/06, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.10.2014 - 6 U 118/14, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 2 U 174/16, juris Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 2 U 88/21

    Schadensersatz bei verspäteter Überlassung von Bahntrassen an private

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2017, Az.: 2 U 174/16, zit. n. juris) und gilt insbesondere für die an Mängelbehauptungen gestellten Anforderungen, beispielsweise im Baurecht oder im gewerblichen Mietrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 04.11.2020, Az.: VII ZR 261/18, zit. n. juris; BGH, Beschl. v. 26.02.2020; VII ZR 166/19, NJW-RR 2020, S. 593 - 594).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 U 7/18

    Vertragsfortsetzung nach rechtskräftigem Urteil und Schriftformmangel

    Die klägerseits in Bezug genommene Rechtsprechung, die eine Zulässigkeit des Antrages nach § 719 ZPO von der Stellung eines Vollstreckungsschutzantrages gem. § 712 ZPO in der Vorinstanz abhängig macht, findet ausschließlich für das Revisionsverfahren Anwendung (vgl. etwa BGH Beschl. v. 12.7.2017 - XII ZR 46/17; WUM 2017, 606; BGH NJW-RR 2013, 1093; Götz in Münchener Kommentar zum BGB 5. Auflage 2016, § 719 Rn. 13), nicht jedoch im Verhältnis der Berufungs- zur Erstinstanz (OLG Frankfurt am Main Beschl. v. 6.2.2017 - 2 O 174/16; NJOZ 2017, 1726; Ulrici in BeckOK ZPO 27. Ed. 1.12.2017, § 719 Rn. 5.1).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 2 W 45/21

    Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" sittenwidrig

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2017, Az. 2 U 174/16, zit. n. juris) und gilt insbesondere für die an Mängelbehauptungen gestellten Anforderungen, beispielsweise im Baurecht oder im gewerblichen Mietrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 04.11.2020, Az. VII ZR 261/18, zit. n. juris; BGH, Beschluss vom 26.02.2020; VII ZR 166/19, NJW-RR 2020, S. 593 - 594).
  • VGH Hessen, 01.02.2019 - 1 F 33/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Es kann offen bleiben, ob ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 i. V. m. § 719 Abs. 1 Satz 1, § 707 ZPO grundsätzlich unzulässig ist, wenn vor dem erstinstanzlichen Gericht kein Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (siehe dazu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. August 2011 - 11 U 68/11 -, juris Rn. 3 m. w. N., einerseits und OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 2 U 174/16 -, juris Rn. 18 f., andererseits).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10950
OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,10950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,10950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,10950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 ZPO
    Keine Befangenheit des Richters wegen außerdienstlichen Freizeitverhaltens

  • Wolters Kluwer

    Keine Befangenheit des Richters wegen außerdienstlichem Freizeitverhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Stadt Frankfurt am Main: Räumungsrechtsstreit über das Rennbahngelände

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Befangenheitsgesuch der Stadt Frankfurt am Main im Räumungsrechtsstreit über das Rennbahngelände zurückgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befangenheitsgesuch der Stadt Frankfurt am Main im Räumungsrechtsstreit über das Rennbahngelände zurückgewiesen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Auf die Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung, kommt es nicht an (BGH NJW-RR 2012, S. 61).

    Selbst Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen sind kein Ablehnungsgrund (BGH NJW-RR 2012, S. 61).

    Die Auslegung des rechtlichen Begehrens ist rechtliche Bewertung und als solche nach den oben dargelegten Gründen kein Ablehnungsgrund (vgl. BGH NJW-RR 2012, S. 61).

    Insoweit ist auf das oben Dargelegte zu verweisen, dass selbst Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen keinen Ablehnungsgrund darstellen (vgl. BGH NJW-RR 2012, S. 61).

  • OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 18 WF 191/11

    Verfahrenskostenhilfe: Verweisung auf einen Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH NJW 2002, S. 2396; OLG Frankfurt NJW 2004, S. 621; OLG Köln FamRZ 2012, S. 318).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 3 U 217/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH NJW 2002, S. 2396; OLG Frankfurt NJW 2004, S. 621; OLG Köln FamRZ 2012, S. 318).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335); BVerfGE 82, S. 30 (38); BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335); BVerfGE 82, S. 30 (38); BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
  • KG, 08.12.2000 - 6 U 215/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335); BVerfGE 82, S. 30 (38); BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH NJW 2002, S. 2396; OLG Frankfurt NJW 2004, S. 621; OLG Köln FamRZ 2012, S. 318).
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Rechtsprechung
   BSG, 23.09.2016 - B 2 U 174/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41107
BSG, 23.09.2016 - B 2 U 174/16 B (https://dejure.org/2016,41107)
BSG, Entscheidung vom 23.09.2016 - B 2 U 174/16 B (https://dejure.org/2016,41107)
BSG, Entscheidung vom 23. September 2016 - B 2 U 174/16 B (https://dejure.org/2016,41107)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Hamburg - S 36 U 196/10
  • LSG Hamburg - L 3 U 20/13
  • BSG, 23.09.2016 - B 2 U 174/16 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 23.09.2016 - B 2 U 174/16 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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