Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 305 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in einem Mietvertrag über eine Telefonanlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in einem Mietvertrag über eine Telefonanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.09.2009 - 1 O 67/09
- OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (20)
- BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07
Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Solche Klauseln sollen ein Instrument zur Bewahrung des Gleichgewichts von Preis und Leistung bei langfristigen Verträgen sein, um einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH NJW-RR 2008, 134 ff.; NJW 2007, 1054, 1055; NJW-RR 2005, 1717).Preisanpassungsklauseln sind danach nur zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH NJW-RR 2008, 134 ff.; NJW 2008, 360 ff.; NJW-RR 2005, 1717 f.; NJW 2003, 746, 747).
- BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06
Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Preisanpassungsklauseln sind danach nur zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH NJW-RR 2008, 134 ff.; NJW 2008, 360 ff.; NJW-RR 2005, 1717 f.; NJW 2003, 746, 747).70 Die Preisanpassungsklausel wird auch den Anforderungen des aus § 307 Abs. 2 Ziffer 2 BGB abgeleiteten Transparenzgebots nicht gerecht, weil sie ganz allgemein an eine Erhöhung der nicht näher umschriebenen Bereitstellungskosten anknüpft und weder die Voraussetzungen noch den Umfang einer Preiserhöhung näher regelt, insbesondere die Kostenelemente und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation des Preises nicht offen legt, so dass für den Vertragspartner weder vorhersehbar ist, in welchen Bereichen Kostenänderungen auftreten können, noch für ihn eine realistische Möglichkeit besteht, etwaige Preiserhöhungen anhand der Klausel auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.2007, NJW 2008, 360 ff.).
- BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05
Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Solche Klauseln sollen ein Instrument zur Bewahrung des Gleichgewichts von Preis und Leistung bei langfristigen Verträgen sein, um einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH NJW-RR 2008, 134 ff.; NJW 2007, 1054, 1055; NJW-RR 2005, 1717).Preisanpassungsklauseln sind danach nur zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH NJW-RR 2008, 134 ff.; NJW 2008, 360 ff.; NJW-RR 2005, 1717 f.; NJW 2003, 746, 747).
- BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07
Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (Bundesgerichtshof, Urteile vom 17.12.2008, NJW 2009, 580 ff.; vom 24.3.1976, BGHZ 66, 250, 255; und vom 1.12.1994, WM 1995, 402).Für sich genommen rechtfertigt die Bezahlung der Rechnung nicht die Annahme eines Anerkenntnisses (BGH NJW 2009, 580 ff.) Dies gilt in besonderem Maße, wenn sich die Anerkenntniswirkung wie im vorliegenden Fall über die bezahlte Forderung hinaus auf künftige gleichartige Forderungen aus einem Dauerschuldverhältnis beziehen soll.
- BSG, 01.04.2009 - B 2 U 20/09 B
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Sie stützt sich auf das Urteil des Senats vom 10.6.2009 in dem Rechtsstreit 2 U 20/09.Soweit der Senat in dem Verfahren 2 U 20/09, in welchem diese Problematik nur eine untergeordnete Nebenrolle spielte, anders entschieden hatte, wird diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben.
- OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 11 U 61/07
Gasbezugspreis: Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden; (In-)Transparenz …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Es bedarf daher einer möglichst konkreten Festlegung der Voraussetzungen, unter denen das Preisänderungsrecht entsteht (Oberlandesgericht Frankfurt, 1. Kartellsenat, Urteil vom 5.5.2009, 11 U 61/07, OLGR Frankfurt 2009, 765-768; Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 16.11.2007 - 5 U 42/06, ZIP 2008, 28).". - BGH, 19.11.2002 - X ZR 253/01
Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Pauschalreiseverträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Preisanpassungsklauseln sind danach nur zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH NJW-RR 2008, 134 ff.; NJW 2008, 360 ff.; NJW-RR 2005, 1717 f.; NJW 2003, 746, 747). - BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06
Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Solche Klauseln sollen ein Instrument zur Bewahrung des Gleichgewichts von Preis und Leistung bei langfristigen Verträgen sein, um einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH NJW-RR 2008, 134 ff.; NJW 2007, 1054, 1055; NJW-RR 2005, 1717). - BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93
Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (Bundesgerichtshof, Urteile vom 17.12.2008, NJW 2009, 580 ff.; vom 24.3.1976, BGHZ 66, 250, 255; und vom 1.12.1994, WM 1995, 402). - OLG Bremen, 16.11.2007 - 5 U 42/06
Gaspreisverfahren - swb
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09
Es bedarf daher einer möglichst konkreten Festlegung der Voraussetzungen, unter denen das Preisänderungsrecht entsteht (Oberlandesgericht Frankfurt, 1. Kartellsenat, Urteil vom 5.5.2009, 11 U 61/07, OLGR Frankfurt 2009, 765-768; Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 16.11.2007 - 5 U 42/06, ZIP 2008, 28).". - BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"
- BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88
Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen …
- OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06
Energiepreise, Billigkeitskontrolle
- OLG Hamm, 29.05.2009 - 19 U 52/08
Energielieferungsvertrag; Gaslieferungsvertrag; Preisanpassung; Preiserhöhung; …
- BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder …
- BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 182/04
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen
- OLG Düsseldorf, 20.07.2007 - 22 U 46/07
Unwirksame Preisanpassungsklausel in AGB - Konkludentes Einverständnis mit …
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04
Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten …
- OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 677/85
Voraussetzungen für das Vorliegen einer ungerechtfertigten Bereicherung; …
- OLG Rostock, 30.09.2002 - 3 U 143/01
Geltendmachung von rückständigen Mietzinszahlungen und von Nutzungsentschädigung …
- LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
Franchisevertrag: Abrechnung verbrauchsunabhängiger Nebenkosten bei abweichender …
Das gilt grundsätzlich auch im unternehmerischen Rechtsverkehr (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 26.02.2010 - 2 U 178/09 -, BKR 2011, 154, 157 ff.).
Rechtsprechung
BSG, 22.09.2009 - B 2 U 178/09 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Altenburg - S 6 U 526/06
- LSG Thüringen - L 1 U 725/08
- BSG, 22.09.2009 - B 2 U 178/09 B