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OLG Stuttgart, 15.03.1985 - 2 U 182/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.12.1986 - I ZR 213/84
"6-Punkt-Schrift"; Lesbarkeit der Pflichtangaben
Dies entspricht der vorherrschenden Beurteilung in der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur und läßt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. die - zu den Akten gereichten - Urteile des OLG Stuttgart vom 15.3.1985 - 2 U 182/84 und 2 U 211/84 - sowie des OLG Karlsruhe vom 29.11.1984 - 4 U 106/84 - ferner Doepner aaO., § 4 Rdnr. 51;… Kleist/Albrecht/Hoffmann, Heilmittelwerbesetz, § 4 Rdnr. 73).Hierzu hat das Oberlandesgericht Stuttgart in den beiden zu den Akten gereichten und den Gegenstand der laufenden Revisionsverfahren I ZR 85/85 und I ZR 86/85 bildenden Urteilen vom 15. März 1985 - 2 U 182/84 und 2 U 211/84 - den Standpunkt eingenommen, daß eine 6-Punkt-Schrift die untere Grenze der bei der Gestaltung der Pflichtangaben noch vertretbaren Schriftgröße darstelle, weil die unterhalb dieser Mindestgröße liegenden Schriftarten für den normalsichtigen Leser nicht mehr ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar seien.
- OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung des Hinweises auf Risiken und …
Hierzu hat das Oberlandesgericht Stuttgart in den beiden zu den Akten gereichten und den Gegenstand der laufenden Revisionsverfahren I ZR 85/85 und I ZR 86/85 bildenden Urteilen vom 15. März 1985 - 2 U 182/84 und 2 U 211/84 - den Standpunkt eingenommen, daß eine 6-Punkt-Schrift die untere Grenze der bei der Gestaltung der Pflichtangaben noch vertretbaren Schriftgröße darstelle, weil die unterhalb dieser Mindestgröße liegenden Schriftarten für den normalsichtigen Leser nicht mehr ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar seien.