Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8445
OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,8445)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.05.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,8445)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,8445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollmacht; Unwiderrufliche Bevollmächtigung; Formerfordernis; Grundstücksverkauf; Notarielle Beurkundung; Vertretungsmacht

  • Judicialis

    BGB § 167; ; BGB § 182; ; BGB § 313; ; BGB § 894

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Vollmacht zum Grundstückskauf beurkundet werden?

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1125
  • DNotZ 2000, 775
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Ein von der Rechtsprechung (aaO.) zugelassener weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (sh. auch BGH WM 1965, 1006 f; NJW 1975, 39; Rösler, NJW 1999, 1150, 1151, Kanzleiter, NJW 1999, 1612).

    Auch der BGH ist in WM 1965, 1006 zur Unwirksamkeit beider Verträge gekommen, weil dort der Beklagte am nächsten Tag bei Abschluß der Überlassungsverträge und Erklärung der Auflassungen als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hatte (sh. dort S. 1008 unter 3.).

    Diese setzt nämlich regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 1965, 1006, 1008; NJW 1988, 1199, 1200; aA Staudinger/Wufka aaO. § 313 Rn. 135).

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH gilt weiterhin eine Ausnahme für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken (NJW 1979, 2306).

    Er erweitert nur den Umfang der Vertretungsmacht, bindet aber den Vollmachtgeber nicht stärker an die Vollmacht als bei Anwendung des § 181 BGB (BGH, NJW 1979, 2306).

  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73

    Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Ein von der Rechtsprechung (aaO.) zugelassener weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (sh. auch BGH WM 1965, 1006 f; NJW 1975, 39; Rösler, NJW 1999, 1150, 1151, Kanzleiter, NJW 1999, 1612).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Es ist auch nicht so, daß Rechtsanwalt Bornhöft bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß ihre Erklärung oder ihr Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324, 329; 109, 171, 177 f).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Es ist auch nicht so, daß Rechtsanwalt Bornhöft bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß ihre Erklärung oder ihr Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324, 329; 109, 171, 177 f).
  • LG Itzehoe, 30.12.1999 - 6 O 281/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    2 U 19/00 6 O 281/99 LG .
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Diese setzt nämlich regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 1965, 1006, 1008; NJW 1988, 1199, 1200; aA Staudinger/Wufka aaO. § 313 Rn. 135).
  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Der BGH hat ausdrücklich in einem Urteil vom 25.2.1994 (DNOTZ 1994, 764 ff = BGHZ 125, 218 ff = NJW 1994, 1344) daran festgehalten, daß auch ein durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossene Grundstückskaufvertrag vom Vertretenen formlos genehmigt werden kann.
  • OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21

    Auslegung des Begriffes "vorhandenes Bargeld" in einem privatschriftlichen

    - Ein weiterer Ausnahmefall vom Grundsatz des § 167 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist, wie durch Abschluss des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (OLG Schleswig DNotZ 2000, 775).
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Rechtsprechung
   BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2840
BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R (https://dejure.org/2001,2840)
BSG, Entscheidung vom 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R (https://dejure.org/2001,2840)
BSG, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - B 2 U 19/00 R (https://dejure.org/2001,2840)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Unfallversicherung - Verletztenrente - Leistungsbeginn - Antragsfrist - verspätete Anmeldung - Sorgfaltspflichtverletzung des Versicherten - Ausnahmetatbestand - ärztlicher Beratungsfehler - Verursachung - sozialer Herstellungsanspruch - Nichterstattung einer BK-Anzeige ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung von Verletztenrente wegen einer BK (Berufskrankheit)

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R

    Berufskrankheit - anhängiges Verwaltungsverfahren - unzuständiger Leistungsträger

    Auszug aus BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R
    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; SozR 3-3200 § 86a Nr. 2; SozR 3-2940 § 124 Nr. 1; BSGE 83, 30, 34 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1, jeweils mwN).

    Nach der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG kann ein Herstellungsanspruch auch gegeben sein, wenn ein Arzt bei begründetem Verdacht einer BK nicht unverzüglich die BK-Anzeige erstattet hat, weil sich die zuständige Berufsgenossenschaft dieses Fehlverhalten des Arztes zurechnen lassen muß (vgl BSGE 83, 30, 35 = SozR aaO).

  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 26/97 R

    DDR - Verletztenrente - Rentenbeginn - Ausschlußfrist - Überleitungsrecht -

    Auszug aus BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R
    Diese Ausnahme ist praktisch identisch mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X bzw § 67 Abs. 1 SGG, so daß die dortigen Grundsätze entsprechend gelten (BSG Urteil vom 26. Oktober 1998 - B 2 U 26/97 R - HVBG-Info 1998, 3381; KassKomm-Ricke, § 1546 RVO RdNr 7).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R

    Beginn der Verletztenrente in der Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R
    Insbesondere war die Rente nach dem Inkrafttreten des SGB VII nicht iS des § 214 Abs. 3 Satz 1 SGB VII erstmals festzusetzen (vgl dazu Urteil des Senats vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839).
  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 5/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - nicht anhängiges

    Dieses richterrechtliche Rechtsinstitut erfordert nach der Rechtsprechung des BSG eine (behördliche) Pflichtverletzung, dh einen dem zuständigen Sozialleistungsträger zuzurechnenden Fehler, der beim Berechtigten einen sozialrechtlichen Nachteil kausal bewirkt hat und den der Träger durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung in der Weise beseitigen kann, dass der Zustand wiederhergestellt wird, der bestünde, wenn die Pflichtverletzung unterblieben wäre (BSG Urteile vom 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R - SozR 4-4300 § 125 Nr. 5 RdNr 35, vom 3.4.2014 - B 5 R 5/13 R - SozR 4-2600 § 137b Nr. 1 RdNr 37, vom 2.2.2006 - B 10 EG 9/05 R - BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 28, vom 18.2.2004 - B 10 EG 10/03 R - BSGE 92, 182 = SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1 RdNr 25 sowie vom 2.5.2001 - B 2 U 19/00 R - juris RdNr 19; zum Prüfschema der Rspr: Spellbrink, Kasseler Komm, Stand Juli 2020, SGB I, Vor §§ 13-15 RdNr 34).

    Erforderlich sind ernsthafte, konkrete Anhaltspunkte; bloße Vermutungen genügen nicht (BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 19/00 R - juris RdNr 20) .

    Der frühere 8. Senat des BSG hat eine solche Zurechenbarkeit des Fehlverhaltens einzelner Ärzte zu Lasten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung uneingeschränkt bejaht und ausgeführt, die Ärzte würden mit ihrer Meldepflicht "geradezu exemplarisch" in das Verwaltungsverfahren der Unfallversicherung einbezogen (BSG Urteil vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R - BSGE 83, 30, 35 f = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1 S 7 f; offengelassen allerdings von BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 19/00 R - juris RdNr 19) .

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Rentenbeginn - erstmalige

    Da der Ausnahmetatbestand die verspätete Anmeldung "begründet" haben muss, muss er innerhalb der maßgeblichen Zweijahresfrist eingetreten sein und ununterbrochen bis zur verspäteten Anmeldung angedauert haben (BSG Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00 R - HVBG-Info 2001, 1727).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Ausschluss der

    Es kommt allein darauf an, dass der Arzt den Verdacht hat, nicht jedoch darauf, ob er ihn hätte haben müssen (BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00 R -, juris Rz. 20).
  • LSG Hessen, 22.11.2021 - L 9 U 87/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Voraussetzung ist weiter, dass die verletzte Pflicht dem Sozialleistungsträger gerade gegenüber dem Versicherten oblag, diesem also ein entsprechendes subjektives Recht einräumt, dass die objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung zumindest gleichwertig (neben anderen Bedingungen) einen Nachteil des Versicherten bewirkt hat und dass die verletzte Pflicht darauf gerichtet war, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang); schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, d. h. die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG vom 23. Juni 2020 - B 2 U 5/19 R; BSG vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 7/14 R; BSG vom 3. April 2014 - B 5 R 5/13 R; BSG vom 2. Februar 2006 - B 10 EG 9/05; BSG vom 18. Februar 2004 - B 10 EG 10/03 R sowie BSG vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00).

    Es kommt allein darauf an, dass der Arzt den Verdacht hat, nicht jedoch darauf, ob er ihn hätte haben müssen (BSG vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00 R; LSG Baden-Württemberg vom 21. März 2019 - L 6 U 1806/18; KassKomm/Ricke, 113. EL März 2021, SGB VII § 202 Rn. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08

    Verletzung der Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten in der

    Zur Annahme des begründeten Verdachts einer BK sind ernsthafte und konkrete Anhaltspunkte erforderlich; völlige Gewissheit muss nicht bestehen, bloße Vermutungen sind aber auch nicht ausreichend (BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R - HVBG-INFO 2001, 1727).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - L 15 U 755/12

    Gewährung einer Verletztenrente wegen anerkannter Berufskrankheiten Nr. 4101 und

    Nach dem klaren Wortlaut dieser Vorschrift kommt es allein darauf an, dass der Arzt den Verdacht hat, nicht jedoch ob er ihn hätte haben müssen (vgl. BSG, Urt. vom 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 54/08

    Zuordnung einer versicherten Tätigkeit zu einem bestimmten

    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00 R - zitiert nach juris; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 34/07 R - SGb 2010, 47).
  • LSG Sachsen, 26.04.2007 - L 2 U 114/05

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Feststellung einer Berufskrankheit

    a) Ein begründeter Verdacht setzt ernsthafte und konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer BK voraus; völlige Gewissheit muss nicht bestehen, bloße Vermutungen sind aber auch nicht ausreichend (BSG, Urteil vom 02.05.2001, Az.: B 2 U 19/00 R).
  • LSG-Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Ärztliche BK-Verdachtsanzeige erst nach dem Tod erstattet - keine

    Es kommt allein darauf an, dass der Arzt den Verdacht hat, nicht jedoch darauf, ob er ihn hätte haben müssen (BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00 R -, juris Rz. 20).
  • LSG Hamburg, 19.04.2006 - L 1 KR 50/05

    Erstattung von Kosten für eine Haushaltshilfe; Voraussetzungen des so genannten

    Die Nachteile müssen durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (BSG 02.05.2001 - B 2 U 19/00 R m.w.N.).
  • BSG, 03.03.2011 - B 2 U 328/10 B
  • SG Düsseldorf, 29.01.2008 - S 16 U 266/04

    Streit um die Zahlung einer Lebzeitenrente im Zusammenhang mit einer

  • LSG Bayern, 12.02.2003 - L 2 U 82/01

    Beginn des Anspruchs auf Verletztenrente; Anmeldefrist für Unfallentschädigungen;

  • BSG, 19.07.2012 - B 2 U 180/12 B
  • SG Hamburg, 30.09.2002 - S 36 U 273/99

    Pflegegeld (§ 44 SGB VII) als Geldleistung - Anspruchsübergang auf

  • VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 10.01571

    Dienstunfallfürsorge; Versäumung der Ausschlussfrist des § 45 Abs. 1 BeamtVG

  • SG Hamburg, 06.05.2002 - S 36 U 97/00

    Beginn des Verletztengeldes für einen freiwillig versicherten Unternehmer -

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10523
OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,10523)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.05.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,10523)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,10523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 167 § 182 § 313 § 894
    Beurkundung einer Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vertretungsrecht, Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Grundstücksveräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 733
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Ein von der Rechtsprechung (aaO.) zugelassener weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (sh. auch BGH WM 1965, 1006 f; NJW 1975, 39 ; Rösler, NJW 1999, 1150, 1151, Kanzleiter, NJW 1999, 1612).

    Auch der BGH ist in WM 1965, 1006 zur Unwirksamkeit beider Verträge gekommen, weil dort der Beklagte am nächsten Tag bei Abschluß der Überlassungsverträge und Erklärung der Auflassungen als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hatte (sh. dort S. 1008 unter 3.).

    Diese setzt nämlich regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 1965, 1006, 1008; NJW 1988, 1199, 1200; aA Staudinger/Wufka aaO. § 313 Rn. 135).

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH gilt weiterhin eine Ausnahme für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken (NJW 1979, 2306).

    Er erweitert nur den Umfang der Vertretungsmacht, bindet aber den Vollmachtgeber nicht stärker an die Vollmacht als bei Anwendung des § 181 BGB (BGH, NJW 1979, 2306).

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Es ist auch nicht so, daß Rechtsanwalt Bornhöft bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß ihre Erklärung oder ihr Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324, 329; 109, 171, 177 f).
  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73

    Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Ein von der Rechtsprechung (aaO.) zugelassener weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (sh. auch BGH WM 1965, 1006 f; NJW 1975, 39 ; Rösler, NJW 1999, 1150, 1151, Kanzleiter, NJW 1999, 1612).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Es ist auch nicht so, daß Rechtsanwalt Bornhöft bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß ihre Erklärung oder ihr Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324, 329; 109, 171, 177 f).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Diese setzt nämlich regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 1965, 1006, 1008; NJW 1988, 1199, 1200; aA Staudinger/Wufka aaO. § 313 Rn. 135).
  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
    Der BGH hat ausdrücklich in einem Urteil vom 25.2.1994 (DNOTZ 1994, 764 ff = BGHZ 125, 218 ff = NJW 1994, 1344 ) daran festgehalten, daß auch ein durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossene Grundstückskaufvertrag vom Vertretenen formlos genehmigt werden kann.
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    Die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Geschäfts durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mir ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 14.06.2004 - II ZR 393/02, BGHZ 159, 294 = NJW 2004, 2736, juris Rn. 24; OLG Schleswig, Urt. v. 25.05.2000 - 2 U 19/00, juris Rn. 12; Prütting/Wegen/Weinreich/Frensch, BGB, 9. Aufl. 2014, § 177 Rn. 6).
  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    Die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Geschäfts durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mir ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 14.06.2004 - II ZR 393/02, BGHZ 159, 294 = NJW 2004, 2736, juris Rn. 24; OLG Schleswig, Urt. v. 25.05.2000 - 2 U 19/00, juris Rn. 12; Prütting/Wegen/Weinreich/Frensch, BGB, 9. Aufl. 2014, § 177 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 4 U 84/12

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Versteigerung eines Grundstücks

    In der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Schleswig (OLG Schleswig NJW-RR 2001, 733) ergaben sich die besonderen Umstände daraus, dass die Vollmacht von einer alten, schwer kranken Veräußerin im Krankenhaus erteilt worden war und der bevollmächtigte Bruder am Folgetag bereits davon Gebrauch gemacht und das Grundstück auf sich übertragen hatte.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentumswohnungen

    Insbesondere stand, auch wenn der H... Bank eine Befreiung von den Bindungen des § 181 BGB erteilt wurde - eine solche kann ohnehin allenfalls als Indiz von Bedeutung sein, vermag als solche aber nicht automatisch die Formbedürftigkeit zu begründen (vgl. nur: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 25.05.2000 - 2 U 19/00 - Rn. 7) -, keineswegs nur oder auch nur in erster Linie eine Veräußerung an die Bevollmächtigte in Rede, die dann ja auch tatsächlich nicht erfolgt ist.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 142/10

    Rechte am Nachlass; Nachlassspaltung; Formbedürftigkeit der Vollmacht zum Verkauf

    Insbesondere stand, auch wenn der H... Bank eine Befreiung von den Bindungen des § 181 BGB erteilt wurde - eine solche kann ohnehin allenfalls als Indiz von Bedeutung sein, vermag als solche aber nicht automatisch die Formbedürftigkeit zu begründen (vgl. nur: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 25.05.2000 - 2 U 19/00 - Rn. 7) -, keineswegs nur oder auch nur in erster Linie eine Veräußerung an die Bevollmächtigte in Rede, die dann ja auch tatsächlich nicht erfolgt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23725
OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2003,23725)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.02.2003 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2003,23725)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2003,23725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einordnung von Fitnessprodukten als Arzneimittel; Gefahr gesundheitlicher Schäden durchÜberdosierung von L-Carnitin im beworbenen Produkt; Untersagen des Vertriebs von L-Carnitin-Produkten mit Tagesdosis von mehr als 1200 mg; Vorliegen von pharmakologischer Wirkung und ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00
    Aus diesen Vorschriften folgt zum Einen, dass ein Erzeugnis nicht gleichzeitig Arznei- und Lebensmittel sein kann; die Qualifizierung als Arznei- oder Lebensmittel schließt sich begrifflich gegenseitig aus (vgl. BGH GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin).

    Mangels anderweitiger gesetzlicher Abgrenzungsmerkmale ist für die Einordnung eines Produkts als Arznei- oder Lebensmittel seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung entscheidend, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten aufmerksamen verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (BGH Urt. vom, 11.7.2002, I ZR 34/01; GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin; GRUR 2001, 450, 451 - Franzbranntwein-Gel).

    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung des Produkts kann durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder im Werbeprospekt enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00
    Mangels anderweitiger gesetzlicher Abgrenzungsmerkmale ist für die Einordnung eines Produkts als Arznei- oder Lebensmittel seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung entscheidend, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten aufmerksamen verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (BGH Urt. vom, 11.7.2002, I ZR 34/01; GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin; GRUR 2001, 450, 451 - Franzbranntwein-Gel).

    Eine pharmakologische Wirkung und damit die Einordnung als Arzneimittels kommt dann in Betracht, wenn durch das Produkt mehr als ernährungsphysiologische Wirkungen erzielt werden und eine gezielte Beeinflussung körpereigener Funktionen, wie etwa die Einflussnahme auf den Stoffwechsel, eine gezielte Überversorgung i. S. eines "Depots" oder die Förderung der Fähigkeiten zum Erreichen von Höchstleistungen stattfindet und damit Gesundheitsgefahren drohen (vgl. BGH Urteil vom 11.7.2002, I ZR 34/01; KG, Urteil vom 24.09.2002, 5 U 76/02).

  • KG, 24.09.2002 - 5 U 76/02

    Zur Einordnung eines Produktes als Arzneimittel oder Lebensmittel (hier:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00
    Zum Anderen bleiben arzneiliche Zweckbestimmungen bei für zum Verzehr bestimmten Stoffe so lange ohne Bedeutung, als sie gegenüber dem Ernährungszweck nicht überwiegen, weshalb im Zweifel von einem Lebensmittel auszugehen ist (BGH NJW 1976, 1154 - Fencheltee; VGH München NJW 1998, 845, 846; KG Urteil vom 24.9.2002.5 U 76/02.).

    Eine pharmakologische Wirkung und damit die Einordnung als Arzneimittels kommt dann in Betracht, wenn durch das Produkt mehr als ernährungsphysiologische Wirkungen erzielt werden und eine gezielte Beeinflussung körpereigener Funktionen, wie etwa die Einflussnahme auf den Stoffwechsel, eine gezielte Überversorgung i. S. eines "Depots" oder die Förderung der Fähigkeiten zum Erreichen von Höchstleistungen stattfindet und damit Gesundheitsgefahren drohen (vgl. BGH Urteil vom 11.7.2002, I ZR 34/01; KG, Urteil vom 24.09.2002, 5 U 76/02).

  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 25 CS 96.3855
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00
    Zum Anderen bleiben arzneiliche Zweckbestimmungen bei für zum Verzehr bestimmten Stoffe so lange ohne Bedeutung, als sie gegenüber dem Ernährungszweck nicht überwiegen, weshalb im Zweifel von einem Lebensmittel auszugehen ist (BGH NJW 1976, 1154 - Fencheltee; VGH München NJW 1998, 845, 846; KG Urteil vom 24.9.2002.5 U 76/02.).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 158/98

    Franzbranntwein-Gel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00
    Mangels anderweitiger gesetzlicher Abgrenzungsmerkmale ist für die Einordnung eines Produkts als Arznei- oder Lebensmittel seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung entscheidend, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten aufmerksamen verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (BGH Urt. vom, 11.7.2002, I ZR 34/01; GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin; GRUR 2001, 450, 451 - Franzbranntwein-Gel).
  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 125/74

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung für Fencheltee -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00
    Zum Anderen bleiben arzneiliche Zweckbestimmungen bei für zum Verzehr bestimmten Stoffe so lange ohne Bedeutung, als sie gegenüber dem Ernährungszweck nicht überwiegen, weshalb im Zweifel von einem Lebensmittel auszugehen ist (BGH NJW 1976, 1154 - Fencheltee; VGH München NJW 1998, 845, 846; KG Urteil vom 24.9.2002.5 U 76/02.).
  • OLG Stuttgart, 22.10.1999 - 2 U 144/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00
    Begründung hat das Landgericht Bezug genommen auf ein im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenes Urteil des Landgerichts vom 30.06.1999 - 7 KfH O 27/99 und auf das bestätigende Urteil des Senats vom 22.10.1999 - 2 U 144/99.
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 2 U 19/00
    Allein der Umstand, dass eine Dosierung von mehr als 500 mg oder 1000 mg den täglichen Bedarf an L-Carnitin um ein Vielfaches übersteigt, rechtfertigt ohne die Feststellung einer pharmakologischen Wirkung nicht die Einordnung des Produkts als Arzneimittel, sofern nicht durch entsprechende Werbeaussagen oder durch die Aufmachung ein entsprechender Eindruck bei dem Durchschnittsverbraucher entsteht (BGH ZLR 2001, 561, 564, 3-fache Tagesdosis).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.02.2000 - 2 U 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21552
OLG Schleswig, 25.02.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,21552)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.02.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,21552)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,21552)
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