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   OLG Nürnberg, 31.01.2019 - 2 U 1967/18   

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https://dejure.org/2019,8559
OLG Nürnberg, 31.01.2019 - 2 U 1967/18 (https://dejure.org/2019,8559)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.01.2019 - 2 U 1967/18 (https://dejure.org/2019,8559)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 2 U 1967/18 (https://dejure.org/2019,8559)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    StVG § 1 Abs. 3; BGB § 823 Abs. 2; WaStrG § 28
    Rücksichtnahmepflicht des Radfahrers auf Fußgänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Keine generelle Pflicht des Fahrradfahrers, situationsunabhängig Fußgänger durch Klingelzeichen auf sich aufmerksam zu machen

  • rewis.io

    Rücksichtnahmepflicht des Radfahrers auf Fußgänger

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall zwischen Fußgänger und Pedelec auf einem Schotterweg am Flussufer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 1 Abs. 3 ; BGB § 823 Abs. 2 ; WaStrG § 28
    Pflichten eines Radfahrers auf einem kombinierten Fußgänger-/Radfahrweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rücksichtnahmepflicht des Radfahrers auf Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 801
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2019 - 2 U 1967/18
    Sogenannte "Pedelecs" sind verkehrsrechtlich durch § 1 Abs. 3 StVG einem Fahrrad gleich gestellt (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 10.04.2018 - 7 U 5/18 -, juris Rn. 24; Hühnermann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, StraßenverkehrsR, 25. Aufl., § 1 StVG Rn. 8; Huppertz in: Münchener Kommentar, StVR, Aufl. 2016, § 1 StVG Rn. 16; Förster in: BeckOK, BGB, 48. Edition, § 823 Rn. 663; Wehrl in: May/Vogt, Lexikon StraßenverkehrsR, Aufl. 2016, Stichwort "Pedelec").
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2019 - 2 U 1967/18
    Die im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB maßgebliche Ermächtigungsgrundlage (BGH, Urteil vom 26.02.1993 - V ZR 74/92 -, juris Rn. 10) für die Allgemeinverfügung in Form des Schildes, mithin § 24 Abs. 1 WaStrG in Verbindung mit § 28 WaStrG, dient nicht dem Schutz derjenigen Personen, zu deren Nutzung (im Übrigen ausdrücklich nur "auf eigene Gefahr") der streitgegenständliche Schotterweg frei gegeben wurde.
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86

    Urkundenfälschung als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 31.01.2019 - 2 U 1967/18
    Es genügt nicht, dass der Individualschutz durch Befolgung der Norm als ihr Reflex objektiv erreicht werden kann; er muss im Aufgabenbereich der Norm liegen (BGH, Urteil vom 03.02.1987 - VI ZR 32/86 -, juris Rn. 9).
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