Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 01.07.2008

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   BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R   

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https://dejure.org/2006,958
BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R (https://dejure.org/2006,958)
BSG, Entscheidung vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R (https://dejure.org/2006,958)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R (https://dejure.org/2006,958)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige Unterbrechung - Beendigung der versicherten Tätigkeit - eigenwirtschaftlicher Grund - Handlungstendenz - Besuch der Ehefrau - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Ort der Tätigkeit - gemischte ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Dienstreise; mehrtägige Unterbrechung; Beendigung der versicherten Tätigkeit; eigenwirtschaftlicher Grund; Handlungstendenz; Besuch der Ehefrau; Wegeunfall; innerer Zusammenhang; Ort der Tätigkeit; gemisch ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßstäbe für die Einordnung eines Wegeunfalls als "Arbeitsunfall"; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hinterbliebenenleistungen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Dienstreise - Lösung von der betrieblichen Tätigkeit - keine Rettungsabsicht bei automatischer Abwehr- oder Fluchtreaktion

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 1; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 4; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 5; ; SGB VII § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsschutz bei Dienstreise mit Unterbrechung durch privaten Besuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 543 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sog innerer oder sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu entscheiden, indem untersucht wird, ob sie innerhalb der Grenze liegt, bis zu der nach dem Gesetz der Unfallversicherungsschutz reicht (ständige Rechtsprechung, vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70 S 197; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32 S 113; zuletzt BSGE 94, 262, 263 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 6 mwN).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (so bereits BSGE 20, 215, 219 = SozR Nr. 67 zu § 542 RVO aF; siehe auch BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 S 52; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 RdNr 10, jeweils mwN).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Zwar ist danach ua das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Befördern eines Arbeitsgerätes versichert, worunter unter bestimmten Voraussetzungen auch das Befördern eines Kraftfahrzeugs, wie hier des Dienstwagens, fallen kann (siehe dazu BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 sowie Urteil des Senats vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - HVBG-Info 1998, 2715).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 31/88

    Reflexartiges Ausweichmanöver - Versicherungsschutz - KonkreteGefahrenlage -

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Zwar kann nach der Rechtsprechung auch ein reflexartiges Ausweichmanöver im Straßenverkehr den Tatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst a SGB VII erfüllen, wenn die konkrete Gefahrenlage bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv geeignet ist, eine Rettungshandlung auszulösen (BSGE 64, 218 = SozR 2200 § 539 Nr. 130; Urteil des Senats vom 2. November 1999 - B 2 U 42/98 R - USK 99141).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 42/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung - Rettungsabsicht - Ausweichmanöver

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Zwar kann nach der Rechtsprechung auch ein reflexartiges Ausweichmanöver im Straßenverkehr den Tatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst a SGB VII erfüllen, wenn die konkrete Gefahrenlage bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv geeignet ist, eine Rettungshandlung auszulösen (BSGE 64, 218 = SozR 2200 § 539 Nr. 130; Urteil des Senats vom 2. November 1999 - B 2 U 42/98 R - USK 99141).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 41/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Erneuerung des Arbeitsgerätes - Schulwechsel -

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Zwar ist danach ua das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Befördern eines Arbeitsgerätes versichert, worunter unter bestimmten Voraussetzungen auch das Befördern eines Kraftfahrzeugs, wie hier des Dienstwagens, fallen kann (siehe dazu BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 sowie Urteil des Senats vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - HVBG-Info 1998, 2715).
  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 12/96

    Versicherungsschutz eines Studenten bei Vorbesprechung für eine Praktikumsstelle

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Das BSG hat wiederholt klargestellt, dass die Beiladung eines anderen Versicherungsträgers wegen dessen möglicher Leistungspflicht (§ 75 Abs. 2 Alt 2 SGG, sog unechte notwendige Beiladung) allein der Prozessökonomie dient und ihre Unterlassung deshalb keinen Verfahrensfehler darstellt, wenn die im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen ergeben, dass der andere Versicherungsträger nicht leistungspflichtig sein kann (SozR 1500 § 75 Nr. 74; SozR 3-2200 § 539 Nr. 36 S 139 f).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88

    Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Das BSG hat wiederholt klargestellt, dass die Beiladung eines anderen Versicherungsträgers wegen dessen möglicher Leistungspflicht (§ 75 Abs. 2 Alt 2 SGG, sog unechte notwendige Beiladung) allein der Prozessökonomie dient und ihre Unterlassung deshalb keinen Verfahrensfehler darstellt, wenn die im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen ergeben, dass der andere Versicherungsträger nicht leistungspflichtig sein kann (SozR 1500 § 75 Nr. 74; SozR 3-2200 § 539 Nr. 36 S 139 f).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Die grundsätzlich der Verwaltung obliegende Entscheidung über die Rücknahme des früheren Bescheides kann im Prozess durch das Gericht ersetzt werden, wie der Senat im Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - (zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) näher ausgeführt hat.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sog innerer oder sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu entscheiden, indem untersucht wird, ob sie innerhalb der Grenze liegt, bis zu der nach dem Gesetz der Unfallversicherungsschutz reicht (ständige Rechtsprechung, vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70 S 197; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32 S 113; zuletzt BSGE 94, 262, 263 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 6 mwN).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
    Konkrete Ansprüche auf bestimmte Leistungen lassen sich aus dem Förderungsgebot in Art. 6 Abs. 1 GG auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts nicht herleiten (BVerfGE 82, 60, 81 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1 S 6; BVerfGE 107, 205, 213 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 1 RdNr 28).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 30/65

    Unfallversicherungsschutz - Dienstreise - Urlaub während der Dienstreise -

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R

    Wegeunfall - Tatbestandsmerkmal - ständige Familienwohnung - Unterkunft -

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 147/75

    Ort der versicherten Tätigkeit - Unterbrechung des Heimwegs - Versicherungsschutz

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 15/83
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und deswegen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten, ob also der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 13 mwN und vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 14).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Erst mit der Fortführung des ursprünglichen Weges liegt wieder eine versicherte Tätigkeit vor (vgl BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - BSGE 102, 111 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, RdNr 35) , es sei denn, dass aus der Dauer und der Art der Unterbrechung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden muss (vgl BSG vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und deswegen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten, ob also der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl BSG vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 14).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11314
OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05 (https://dejure.org/2008,11314)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2008 - 2 U 20/05 (https://dejure.org/2008,11314)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 2 U 20/05 (https://dejure.org/2008,11314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Anwendung des § 945 Zivilprozessordnung (ZPO) auf zivilprozessuale einstweilige Maßnahmen und das Arrestverfahren nach § 324 Abgabenordnung (AO); Erstattungsfähigkeit eines Schadens i.R.d. Vollzugs der Arrestanordnung gemäß § 945 ZPO; Ersatz der Schäden von am ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 945; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34 Satz 1; ; AO § 69; ; AO § 71; ; AO § 324; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Arrestanordnung des Finanzamtes gegen Geschäftsführer des Schuldners - Schadensersatz wegen unzureichender Bezeichnung des Arrestgrundes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 62/96

    Unterlassungsanspruch gegen die persönlich haftende Gesellschafterin mehrerer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05
    So ist die Entscheidung vom 9. September 1997 (Az.: IX ZR 62/96, dokumentiert bei juris) tragend auf den Gesichtspunkt gestützt, dass am Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht beteiligte Dritte eigene Schäden - auch unter dem Gesichtspunkt der Drittschadensliquidation - nicht ersetzt verlangen können.
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05
    Auch aus der Entscheidung vom 25. November 1993 (Az.: IX ZR 32/93, NJW 1994, 1412ff.) kann die Klägerin entgegen ihrer Auffassung nichts herleiten, diese stützt vielmehr die herrschende Auffassung.
  • BVerfG, 16.06.1994 - 2 BvR 1157/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Begriff der Tat i.S. von Art. 103 Abs.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05
    Auch aus der Entscheidung vom 25. November 1993 (Az.: IX ZR 32/93, NJW 1994, 1412ff.) kann die Klägerin entgegen ihrer Auffassung nichts herleiten, diese stützt vielmehr die herrschende Auffassung.
  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84

    Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05
    In diesem Sinne ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Oktober 1985 (NJW 1986, 2952, 2953) zu verstehen, wonach die Verpflichtung, die gesetzlichen Voraussetzungen des Vorgehens gegen einen bestimmten Steuerpflichtigen oder Haftungsschuldner zu beachten, auch und gerade demjenigen gegenüber bestehe, der von dem jeweiligen Vorgehen betroffen wird.
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 20/05
    Dies entspricht dem Grundsatz, dass sich beim Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes die Drittgerichtetheit der Amtspflicht und damit die persönliche Reichweite der Haftungsnorm mit der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO deckt: Dritter ist demnach, wer durch den Verwaltungsakt oder durch dessen Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Staudinger, a.a.O. unter Hinweis auf BGHZ 125, 258, 268 ff.).
  • OLG Köln, 14.06.2006 - 2 U 26/05

    Begriff der Benachteiligung i.S. von § 1 Abs. 1 AnfG bei Übertragung eines mit

    Eine Anfechtung setzt nach § 1 Abs. 1 AnfG weiterhin voraus, dass die Gläubiger durch die anzufechtende Rechtshandlung - hier die Übertragung des Hausgrundstücks auf die Beklagte - objektiv benachteiligt werden (st. Rspr. vgl. z.B. BGHZ 104, 355 [357]; BGH, ZIP 1989, 1611 [1613]; Senat, Beschluss vom 11. April 2005, 2 U 20/05; Senat, Urteil vom 21. Juli 2004, 2 U 56/03; Nerlich/Niehus, AnfG, 2000, § 1 Rn. 42).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2022 - 4c O 48/21

    Glatirameracetat

    Instruktiv heißt es in der von der Beklagten beigebrachten Entscheidung des OLG Brandenburg Urt. v. 1.7.2008 - 2 U 20/05 auszugsweise:.
  • KG, 07.07.2008 - 23 U 103/07
    Aus diesem Grunde bedurfte es nicht einer Angabe der Einzelgeschäfte; dies nimmt das KG auch im Urteil 2 U 20/05 vom 30.11.2006 an, soweit (dort: bei Barzahlung) die Provision ausschließlich nach Umsatzmengen berechnet wurde (Teil 1 I 2 b).
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