Rechtsprechung
   BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R   

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https://dejure.org/1999,3435
BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R (https://dejure.org/1999,3435)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R (https://dejure.org/1999,3435)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - B 2 U 21/98 R (https://dejure.org/1999,3435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Abtransport - Deputatholz - Naturalleistung - Vergütung

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung eines Unfalls - Arbeitsunfall - Waldarbeiter - Abtransport von Holz - Rentkammer - Deputatholz - Private Verwendung

  • Judicialis

    RVO § 548 Abs 1 Satz 1; ; RVO § 548 Abs 1 Satz 1; ; RVO § 539 Abs 1 Nr 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 58/75

    Unfallversicherungsschutz - Bezahlter Erholungsurlaub - Abholen eines

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Daher stehen seit jeher auch die mit dem Lohnempfang zusammenhängenden Wege eines Versicherten, zB von der Baustelle bzw von seiner Wohnung zum Lohnbüro, unter Unfallversicherungsschutz (BSGE 13, 178 = SozR Nr. 31 zu § 543 RVO aF; BSGE 41, 207 = SozR 2200 § 548 Nr. 16; BSGE 43, 119, 121 = SozR 2200 § 548 Nr. 28; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 483e; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 30; Podzun/Platz, Unfallsachbearbeiter, Kennzahl 095 S 5 f; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 8 RdNrn 119 f; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, 12. Aufl, SGB VII, § 8 RdNr 171 unter dem Stichwort Geldabheben vom Konto).

    Hinzu kommt, daß nach der Rechtsprechung das, was für den Versicherungsschutz beim Lohnempfang selbst gilt, entsprechend auch für den Empfang anderer tariflicher Leistungen anzuwenden ist (vgl BSGE 27, 84 = SozR Nr. 1 zu § 550 RVO; BSGE 41, 207 = SozR aaO).

  • LSG Bayern, 08.03.1988 - L 3 U 209/86
    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Diesem Ergebnis widerspricht auch nicht die von der Revision angeführte Entscheidung des Bayerischen LSG vom 8. März 1988 - L 3 U 209/86 - (HV-Info 1988, 1869).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Dieser innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (stRspr s zB BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 539 Nrn 38 und 42).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 14/95

    Versicherungsschutz während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der unfallversicherungsgeschützten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der unfallversicherungsgeschützten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Dieser innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (stRspr s zB BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 539 Nrn 38 und 42).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96

    Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der unfallversicherungsgeschützten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.07.1971 - L 1 U 102/70
    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Auch die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 22. Juli 1971 - L 1 U 102/70 - (Breith 1971, 997) steht nicht entgegen.
  • BSG, 28.07.1967 - 2 RU 223/66

    Entschädigungsanspruch gegen die Krankenversicherung eines Arbeitnehmers wegen

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Hinzu kommt, daß nach der Rechtsprechung das, was für den Versicherungsschutz beim Lohnempfang selbst gilt, entsprechend auch für den Empfang anderer tariflicher Leistungen anzuwenden ist (vgl BSGE 27, 84 = SozR Nr. 1 zu § 550 RVO; BSGE 41, 207 = SozR aaO).
  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 69/59
    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R
    Daher stehen seit jeher auch die mit dem Lohnempfang zusammenhängenden Wege eines Versicherten, zB von der Baustelle bzw von seiner Wohnung zum Lohnbüro, unter Unfallversicherungsschutz (BSGE 13, 178 = SozR Nr. 31 zu § 543 RVO aF; BSGE 41, 207 = SozR 2200 § 548 Nr. 16; BSGE 43, 119, 121 = SozR 2200 § 548 Nr. 28; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 483e; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 30; Podzun/Platz, Unfallsachbearbeiter, Kennzahl 095 S 5 f; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 8 RdNrn 119 f; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, 12. Aufl, SGB VII, § 8 RdNr 171 unter dem Stichwort Geldabheben vom Konto).
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 55/76

    Versicherungsschutz - Abheben eines Geldbetrags - Weg zum Geldinstitut

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Das ist der Fall bei Handlungen des Verletzten zwecks Empfangnahme des Lohnes (BSG vom 1.12.1960 - 5 RKn 69/59 - BSGE 13, 178 = SozR Nr. 31 zu § 543 RVO unter Bezugnahme auf RVA EuM Bd 20, 31; 26, 165; 33, 270) oder zur Geltendmachung von (vermeintlichen) Fehlern bei der Lohnabrechnung (BSG vom 1.12.1960 - 5 RKn 69/59 - BSGE 13, 178 = SozR Nr. 31 zu § 543 RVO) oder zum Abtransport von Deputatholz als Teil der Vergütung (BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 21/98 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 34) .

    In diesen Fällen ist der Beschäftigte zivilrechtlich gehalten, dem Unternehmer zu ermöglichen, seine Hauptpflicht (§ 611 Abs. 1 BGB) zu erfüllen, die Vergütung zur rechten Zeit, am rechten Ort, in rechter Weise und in richtiger Höhe zu leisten (vgl BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 21/98 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 34 ua unter Hinweis auf BSGE 13, 178 = SozR Nr. 31 zu § 543 RVO aF; BSGE 41, 207 = SozR 2200 § 548 Nr. 16; BSGE 43, 119, 121 = SozR 2200 § 548 Nr. 28) .

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6540
OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98 (https://dejure.org/1998,6540)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.1998 - 2 U 21/98 (https://dejure.org/1998,6540)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 1998 - 2 U 21/98 (https://dejure.org/1998,6540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestand eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Zulässigkeit von Wettbewerbsbeschränkungen in Arbeitsverhältnissen; Zeitliche Grenzen eines berufsrechtlichen Wettbewerbsverbots

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    Eine Parallele zum Sachverhalt BGH, NJW 1997, 3089 bestehe nicht.

    Dies ist Folge des in das Zivilrecht hineinwirkenden Grundsatzes der freien Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG ; BGH, NJW 1997, 3089 ).

    Ein generelles Niederlassungsverbot erweist sich deshalb häufig als zu weitgehend (ebenso BGH, NJW 1997, 3089 ).

    Bestehen aber schon Bedenken gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot wegen dessen Eignung zur Beschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts eines Gesellschafters (so BGH, NJW 1997, 3089, 3090), so muss dies erst recht für ein solches Weitbewerbsverbot gelten, das auch den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund mit einschließt.

    Eine geltungserhaltende Reduktion eines kumulativen, d.h. räumlich und sachlich zu weitgehenden vertraglichen Wettbewerbsverbots ist deshalb nicht möglich (BGH, NJW 1997, 3089, 3090).

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 222/85

    Haftungsausfüllende Kausalität und Kausalitätsnachweis bei Mitverschulden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    Dieser liegt darin, den Betroffenen das Risiko zuzuweisen, dass eine zwischen ihnen getroffene Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig ist (BGH, NJW 1986, 2945 ).
  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 62/88

    Sittenwidrigkeit eines Wettbewerbsverbots; Erstreckung der Gesamtnichtigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    Erweist sich das vereinbarte Wettbewerbsverbot als übermäßig, ist es im Ganzen unwirksam (BGH, JR 1990 20, 21; NJW 1986, 2944, 2945).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 606/92

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    Deshalb kann sich der Antragsgegner auch nicht auf die in seiner Schutzschrift zitierte Entscheidung BAG NJW 1995, 151 berufen.
  • BGH, 19.10.1993 - KZR 3/92

    "Ausscheidender Gesellschafter"; Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots zwischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    a) Nach der Rechtsprechung ist ein für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters zu dessen Lasten und zugunsten der Gesellschaft vereinbartes Wettbewerbsverbot unter dem Gesichtspunkt des § 138 Abs. 1 BGB nur in dem Umfang gerechtfertigt, in dem für die Beschränkung der gewerblichen Tätigkeit ein anzuerkennendes Bedürfnis besteht, um den Ausscheidenden an einer illoyalen Verwertung des Erfolgs seiner Arbeit und der im Zuge der Tätigkeit für die Gesellschaft erworbenen Verbindungen zu hindern (BGH, NJW 1994, 384, 386 m.w.N.).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 36/92

    Unzumutbare Abfindungsklausel - Wertermittlung des Gesellschaftsvermögens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    Letztere Folge kann z.B. eine im Gesellschaftsvertrag enthaltene Abfindungsklausel haben, wenn die darin vorgesehene Abfindung zum Buchwert und der tatsächliche Anteilswert außerordentlich weit auseinanderfallen und dem austrittswilligen Gesellschafter ein Festhalten an der sog. Buchwertklausel nicht zugemutet werden kann (BGHZ 116, 359, 369; BGH, NJW 1993, 2101, 2102).
  • BGH, 13.06.1996 - I ZR 102/94

    Laborärzte - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Berufsfreiheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    Im Laborärzte-Urteil hat der Bundesgerichtshof die in der Musterberufsordnung und in § 15 Abs. 1 Satz 5 BOÄ Schleswig Holstein vorgesehene Karenzzeit von zwei Jahren als unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit angesehen (BGH, NJW 1997, 799, 801).
  • BGH, 28.04.1986 - II ZR 254/85

    Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    Erweist sich das vereinbarte Wettbewerbsverbot als übermäßig, ist es im Ganzen unwirksam (BGH, JR 1990 20, 21; NJW 1986, 2944, 2945).
  • BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 262/63
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    a) Zwar hat der Bundesgerichtshof ein auf drei Jahre ab Ausscheiden befristetes Konkurrenzverbot für einen Apotheker noch als wirksam angesehen (BGH, NJW 1964, 2203).
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98
    Letztere Folge kann z.B. eine im Gesellschaftsvertrag enthaltene Abfindungsklausel haben, wenn die darin vorgesehene Abfindung zum Buchwert und der tatsächliche Anteilswert außerordentlich weit auseinanderfallen und dem austrittswilligen Gesellschafter ein Festhalten an der sog. Buchwertklausel nicht zugemutet werden kann (BGHZ 116, 359, 369; BGH, NJW 1993, 2101, 2102).
  • LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13

    Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft: Wettbewerbsverbot für einen Arzt nach

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird mit guten Gründen vertreten, dass § 74 Abs. 2 HGB auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die in einem Gesellschaftsvertrag über eine ärztliche Gemeinschaftspraxis enthalten sind, analog anzuwenden ist (OLG Stuttgart, OLGR 1998, 275).
  • OLG Köln, 22.09.1999 - 13 U 47/99

    Vertragsärztliche Versorgung; Übertragung eines Vertragsarztsitzes;

    derart unangemessen, daß sie ohne die Möglichkeit einer geltungserhaltenden Reduktion als sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) und damit nichtig anzusehen ist, wie die Berufungserwiderung in Ergänzung der Ausführungen des landgerichtlichen Urteils auf der Grundlage der angeführten Kautelarrechtsprechung zutreffend aufzeigt (aus jüngster Zeit ferner OLG Stuttgart, OLGR 1998, 275 und - auch unter dem Gesichtspunkt des § 1 GWB - OLGR 1999, 151).
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Rechtsprechung
   BSG, 19.05.1998 - B 2 U 21/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,25947
BSG, 19.05.1998 - B 2 U 21/98 R (https://dejure.org/1998,25947)
BSG, Entscheidung vom 19.05.1998 - B 2 U 21/98 R (https://dejure.org/1998,25947)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - B 2 U 21/98 R (https://dejure.org/1998,25947)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.01.1999 - 2 U 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6617
OLG Zweibrücken, 08.01.1999 - 2 U 21/98 (https://dejure.org/1999,6617)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.01.1999 - 2 U 21/98 (https://dejure.org/1999,6617)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Januar 1999 - 2 U 21/98 (https://dejure.org/1999,6617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung von Brunneneinheitsflaschen; Erschöpfung des Markenschutzes; Eingriff in die markenmäßige Produktidentität durch zweckwidrige Verwendung; Beschränkung des Verwendungszwecks; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 § 24
    Markenrechtlicher Schutz einer Getränkeflasche

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 511
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.03.1974 - I ZR 26/73

    Irreführende Werung durch Kennzeichnung von Einheitsflaschen mit "D.B." -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.01.1999 - 2 U 21/98
    Wie bereits das Landgericht kann es daher auch der Senat dahingestellt bleiben lassen, ob der Unterlassungsanspruch der Klägerin auch aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere wegen Täuschung der Verbraucher nach § 3 UWG i.V.m. § 15 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung gegeben sein kann (vgl. dazu OLG München, WRP 1981, 339; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, § 3 UWG Rdn. 136 unter Bezugnahme auf BGH vom 08.03.1974 - I ZR 26/73 -).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00

    Markenwirkung bei Neubefüllung von Besprudelungsgeräten

    Es stellt eine Zeichenverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 MarkenG dar, wenn ohne Zustimmung des Zeicheninhabers die eigene Ware in ein gekennzeichnetes Behältnis gefüllt wird und dies nicht ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 511 - Nachfüllen von Brunneneinheitsflaschen; OLG Frankfurt, GRUR 2000, 1062 - Wiederbefüllte Toner-Kartusche"; Althammer/Ströbele/Klaka, a.a.O., § 14 Rdn. 74 und § 24 Rdn. 34 a.E.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 109).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10

    Viking Gas - Richtlinie 89/104 - Markenrecht - Als dreidimensionale

    23 - Das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. Januar 1999, Nachfüllen von Brunneneinheitsflaschen (2 U 21/98, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2000, 511), behandelt dies als Ausnahme zur Erschöpfung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Markenrichtlinie.
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Rechtsprechung
   BSG - B 2 U 21/98 R   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,13673
BSG - B 2 U 21/98 R (https://dejure.org/9999,13673)
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21410
LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 21/98 (https://dejure.org/2001,21410)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.09.2001 - L 2 U 21/98 (https://dejure.org/2001,21410)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. September 2001 - L 2 U 21/98 (https://dejure.org/2001,21410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit nach BK-Nr. 70 BKVO-DDR ; Anwendung der Vorschriften des DDR-Unfallversicherungsrechts ; Erfordernis der Aufgabe der schädigenden Tätigkeit

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.12.1998 - 2 U 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,31494
OLG Naumburg, 21.12.1998 - 2 U 21/98 (https://dejure.org/1998,31494)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.12.1998 - 2 U 21/98 (https://dejure.org/1998,31494)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - 2 U 21/98 (https://dejure.org/1998,31494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschiebung der Bautermine: Entfällt Vertragsstrafe? (IBR 2000, 66)

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 21.09.2004 - 16 U 111/04

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem

    Richtig ist zwar, dass hier - anders als im Fall des OLG Naumburg (2 U 21/98, zitiert nach juris) - nicht der neue Termin erst vereinbart worden ist, nachdem der ursprüngliche Fertigstellungstermin bereits abgelaufen war.
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