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   OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06   

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https://dejure.org/2007,7177
OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06 (https://dejure.org/2007,7177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2007 - 2 U 220/06 (https://dejure.org/2007,7177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 2 U 220/06 (https://dejure.org/2007,7177)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug wegen einer defekten Befestigungsschraube der Spannrolle des Zahnriemens; Übermäßiger Verschleiß der Befestigungsschraube der Spannrolle des Zahnriemens als Ursache eines kapitalen Motorschadens; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zahnriemenverschleiß und Motorschaden - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 277; ; BGB § ... 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281; ; BGB § 284; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 293; ; BGB § 295; ; BGB § 323; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 325; ; BGB §§ 346 ff.; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; BGB § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; BGB § 346 Abs. 4; ; BGB § 347 Abs. 2; ; BGB § 347 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 433; ; BGB § 434; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 446 Satz 1; ; BGB § 474 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 476; ; BGB § 994 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelhaftes Gebrauchtfahrzeug bei übermäßigem Verschleiß für die Funktion wesentlicher Bauteile - Herstellerplan als Maßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Motorschaden wegen abgescherter Spannrollenschraube

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 28 U 147/04

    Zum formularmäßig vereinbarten Haftungsausschluss beim Privatverkauf eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06
    Im Gegensatz zu § 994 Abs. 1 BGB werden von § 347 Abs. 2 Satz 1 BGB auch die gewöhnlichen Erhaltungskosten von dem Anspruch auf Ersatz der notwendigen Verwendungen miterfasst, da der Rückgewährschuldner auch den Nutzungsersatz zu leisten hat (OLG Hamm, NJW-RR 2005, 1220; Palandt, BGB, 66. Aufl., § 347 Rn. 4; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl. Rn. 446).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06
    Denn hierzu gehören die Aufwendungen für die mangelhafte Kaufsache, die vergeblich werden, wenn der Käufer aufgrund des Mangels die Sache zurückgibt (BGHZ 163, 381).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06
    Zur Entkräftung der Vermutung müsste die Beklagte den vollen Beweis führen, dass der Mangel der Spannrollenschraube bei Gefahrübergang am 12.6.2002 noch nicht bestand (BGHZ 166, 2250 = BGHZ 167, 40).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06
    Üblich und vom Käufer zu erwarten ist nur normaler (natürlicher) Verschleiß eines Gebrauchtwagens, nicht aber übermäßiger Verschleiß (BGH, NJW 2006, 434; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl. Rn. 1228).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 4 U 30/18

    Gebrauchtwagen-Sachmangel bei Längung der Steuerkette

    (2) Ein Sachmangel liegt demnach aber insbesondere dann vor, wenn das Fahrzeug insgesamt oder bauteilbezogen einen übermäßigen Verschleiß aufweist, der - wie hier vom Sachverständigen ausgeführt - mit der konkreten Fahrzeugtechnik in Zusammenhang steht (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09, juris Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2005 - 24 U 198/04, juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06, juris Rn. 23).
  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 28 U 17/08

    Rechtsnatur der Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs beim Neuwagenkauf

    Dass es sich um einen - bei fachkundiger Überprüfung in der Werkstatt eines Audi-Vertragshändlers - unschwer erkennbaren und behebbaren Mangel gehandelt hat (vgl. insoweit OLG Hamm (2. ZS) in NJOZ 2008, 1152 [1156 zu III.1.]), ist nicht ersichtlich.
  • OLG Schleswig, 22.02.2011 - 3 U 66/10

    Rücktritt vom Kauf eines Pkw wegen fehlgeschlagener Reparaturversuche durch eine

    13 aa) Allerdings können die Kosten von Reparaturen, die ein Käufer zum Erhalt der Sache macht oder die zur Ermöglichung ihrer vertragsgemäßen Nutzung notwendig waren, nach § 347 Abs. 2 S. 1 BGB erstattungsfähig sein, soweit sie dem Käufer infolge einer Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht zugute kommen (OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06 -, bei juris Rn. 32; OLG Brandenburg, 12 U 236/07, Urteil vom 26.06.2008, bei juris Rn. 22 - 25; Staudinger/Kaiser, Bearb. 2004, § 347 Rn. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.02.2007 - 2 U 220/06   

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https://dejure.org/2007,3717
OLG Frankfurt, 21.02.2007 - 2 U 220/06 (https://dejure.org/2007,3717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2007 - 2 U 220/06 (https://dejure.org/2007,3717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 2 U 220/06 (https://dejure.org/2007,3717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 550 BGB
    Gewerberaummietvertrag: Anforderungen an die Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei Mitvermietung von Nebenräumen und einer Freifläche

  • Judicialis

    BGB § 550

  • rechtsportal.de

    BGB § 550
    Mietvertrag: Zum Schriftformerfordernist des § 550 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Schriftformerfordernis des § 550 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beachtung des Schriftformerfordernisses des § 550 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei dem Abschluss eines Mietverhältnisses; Räumung eines Ladenraumes nebst Nebenräumen; Ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmungsrecht des Vermieters in Bezug auf Mietfläche kann Schriftformverstoß vermeiden! (IMR 2007, 321)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 532
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 10.07.2008 - 3 U 108/07

    Gewerberaummiete: Kündigung unter Berufung auf fehlende Schriftform trotz

    Zwar hat dies die Rechtsprechung unter Zuordnung eines Leistungsbestimmungsrechts bei Vorliegen mehrerer gleichartiger Kellerräume bei nicht näherer Bezeichnung des mitvermieten Kellers angenommen (BGH, Urt. v. 12.03.2008, VIII ZR 71/07, WuM 2008, 290 = NJW 2008, 1661; OLG Frankfurt, Urt. v. 21.02.2007, 2 U 220/06, ZMR 2007, 532).
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Rechtsprechung
   BSG, 07.12.2006 - B 2 U 220/06 B   

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https://dejure.org/2006,57668
BSG, 07.12.2006 - B 2 U 220/06 B (https://dejure.org/2006,57668)
BSG, Entscheidung vom 07.12.2006 - B 2 U 220/06 B (https://dejure.org/2006,57668)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - B 2 U 220/06 B (https://dejure.org/2006,57668)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 2 U 220/06 B
    Dazu ist zunächst darzutun, welcher bestimmten abstrakten Rechtsfrage in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 2 U 220/06 B
    Es muss eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 2 U 220/06 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl, 2005, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
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