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   OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05   

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https://dejure.org/2006,32347
OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05 (https://dejure.org/2006,32347)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 U 226/05 (https://dejure.org/2006,32347)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. März 2006 - 2 U 226/05 (https://dejure.org/2006,32347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • markenmagazin:recht

    Irreführende Arzneimittelwerbung

  • openjur.de

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Bewerbung eines Mittels zur Behandlung von Zinkmangelzuständen mit wissenschaftlich ungesicherten Wirkungsbehauptungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs von § 3 Nr. 1 Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG) durch wissenschaftlich nicht fundierte Wirkungsaussagen; Beweislast für eine in der Gesundheitswerbung verwendete wissenschaftlich umstrittene ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05
    Tatsächlich entnimmt der informierte und aufmerksame Adressat (vgl. hierzu BGH Teil-U. v. 21.07.2005 - I ZR 94/02 - Ginseng-Präparat ; Reinhart a.a.O. 380) diesen Aussagen die konkreten Wirkungsangaben hinsichtlich Zellwachstum und Leberzellenschutz vor Giftstoffen.

    Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG), ist grundsätzlich geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen (§ 3 UWG; BGH Teil-U. v. 21.07.2005 - I ZR 94/02 [II 2] - Ginseng-Präparat ).

  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05
    Nur wenn der Kläger seiner Pflicht zur Substanziierung und zum Nachweis wissenschaftlicher Zweifel an der angegriffenen Werbeaussage nachgekommen ist, kann sich dieser auf die Beweiserleichterung berufen (OLG Hamburg a.a.O. 166; OLG Frankfurt a.a.O. 295/296; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 173, 175; Reinhart a.a.O. 381).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02

    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05
    Nur wenn eine in der Gesundheitswerbung verwendete Aussage wissenschaftlich umstritten ist, hat derjenige, der sie sich zu Eigen macht, den Nachweis zu führen, dass sie stimmt, wenn er darauf verzichtet, auf die Umstrittenheit hinzuweisen (OLG Hamburg a.a.O. 166; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295; Bülow a.a.O. 39; krit. zur dogmatischen Herleitung, im Ergebnis aber ebenso: Doepner a.a.O. § 3 HWG, 34 und 35; Reinhart a.a.O. 381).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05
    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (BVerwG NJW 1996, 801, 802; vgl. auch Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche NebenGe , HWG [2004], § 3, 12), es sei denn, dass die Werbung selbst zu erkennen gibt, dass etwa eine homöopathische Wirkung in Anspruch genommen wird; dann gilt nur der Erfahrungsmaßstab dieser medizinischen Richtung (vgl. OLG Hamburg MD 1999, 969, 973; Doepner a.a.O. 72; Reinhart a.a.O. 382).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05
    Dies kann der Senat, obgleich seine Mitglieder nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören, auch selbst feststellen, weil es vorliegend nur um die rein sprachliche Aufnahme des Aussagegehaltes geht, für welches Fachwissen nicht Voraussetzung ist (vgl. hierzu BGH GRUR 2006, 79, 81 [Rz. 27] - Jeans ; OLG Hamburg MD 1999, 969, 972).
  • OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00

    Mieterhöhungsanspruch; Verwirkung; Wertsicherungsklausel; Mietvertrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05
    c) Der Antragsteller ist seiner - hier - Glaubhaftmachungslast dadurch gerecht geworden, dass er - losgelöst von Rechtskraftfragen - unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senates vom 27.11.1992 - 2 U 236/00 (veröffentlicht in MD 1993, 160 f) belegt hat, dass im dortigen Hauptsacheverfahren unter Einschaltung eines Sachverständigen Prof. Dr. F. und der Einholung einer Auskunft des Bundesgesundheitsamtes die dortige Beweisaufnahme ergeben hatte, dass therapeutische Wirkungen, wobei " von besonderem Interesse ... hierbei [die unten angeführten] zwei Eigenschaften der Orotsäure" waren (Senat a. a. O. 161), "als nicht hinreichend belegt beurteilt" werden mussten (Senat a.a.O. 169), womit die Aussagen zu Eigenschaften der Orotsäure:.
  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16

    Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein

    Der Begriff des "Anwendungsgebietes" ist gleichbedeutend mit dem in der medizinischen Wissenschaft gebräuchlichen Begriff der Indikation und bezeichnet die dem Arzneimittel gegebene Zweckbestimmung, insbesondere die körperlichen und seelischen Zustände, die durch das betreffende Arzneimittel beeinflusst werden sollen (OLG Stuttgart, Urteil vom 16. März 2006 - 2 U 226/05, juris Rn. 21; OLG Koblenz, Urteil vom 27. Januar 2016 - 9 U 895/15, juris Rn. 45).

    Die Verbotsvorschrift des § 3a HWG knüpft alleine an das formale Kriterium an, ob der Anwendungsbereich von der arzneimittelrechtlichen Zulassung erfasst wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 16. März 2006 - 2 U 226/05, juris Rn. 20).

  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 4 U 218/09

    Umfang des Verbots der Werbung für nach dem Arzneimittelgesetz registrierte oder

    Der Begriff "Anwendungsgebiet" entspricht dabei dem Begriff der Indikation (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 16.03.2006, Az. 2 U 226/05).
  • LG Bielefeld, 23.01.2019 - 16 O 19/18

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Werbung von homöopathischen Arzneimitteln

    Es entspricht im Wesentlichen dem in der medizinischen Wissenschaft gebräuchlichen Begriff der Indikation, d.h. dem medizinischen Zweck, für den das Arzneimittel anzuwenden ist (OLG Stuttgart, Urt. v. 16.03.2006, Az. 2 U 226/05 - zit. nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 15.04.2010 - 16 O 91/09; Mand, in: Prütting, Fachanwaltskommentar Medizinrecht, 3. Aufl. 2014, § 5 HWG Rn. 11).
  • LG Bielefeld, 18.11.2015 - 16 O 58/15

    Unterlassungsverfügung bzgl. der Werbung mit Anwendungsgebieten für

    Es entspricht im Wesentlichen dem in der medizinischen Wissenschaft gebräuchlichen Begriff der Indikation, d.h. dem medizinischen Zweck, für den das Arzneimittel anzuwenden ist (OLG Stuttgart, Urt. v. 16.03.2006, Az. 2 U 226/05 - zit. nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 15.04.2010 - 16 O 91/09; Mand, in: Prütting <Hrsg.], Fachanwaltskommentar Medizinrecht, 3. Aufl. 2014, § 5 HWG Rn. 11).
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