Rechtsprechung
   BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R   

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BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R (https://dejure.org/2010,2261)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R (https://dejure.org/2010,2261)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R (https://dejure.org/2010,2261)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Mittagspause - Mittagessen in der Wohnung der Freundin - Zeitdauer des Weges in Relation zur verbleibenden Essenszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weg; Mittagstisch

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Mittagspause - Mittagessen - Wohnung der Freundin

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Mittagspause - Mittagessen in der Wohnung der Freundin - Zeitdauer des Weges in Relation zur verbleibenden Essenszeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Mittagspause - Mittagessen in der Wohnung der Freundin - Zeitdauer des Weges in Relation zur verbleibenden Essenszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Feststellung des Versicherungsfalls eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Wegeunfall bei Mittagspause in der Wohnung der Freundin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wegeunfall bei mittäglichem Besuch der Freundin

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Weg zum Mittagessen im Arbeitsalltag ist unfallversichert

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BSG erweitert Unfallschutz in der Mittagspause

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Verkehrsunfälle als Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung" von Horst Marburger, original erschienen in: NZV 2012, 159 - 162.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 18
 
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Wird zitiert von ... (221)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04

    Zur Berechnung des Zuschlags an zusätzlichen Entgeltpunkten gem § 71 Abs 2 SGB 6

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehe im Nichtannahmebeschluss vom 10.3.2008 (1 BvR 1243/04 - SozR 4-2600 § 71 Nr. 3) davon aus, dass "die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bei der Anwendung der Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB VI auf die jeweiligen von einer der drei genannten Gruppen von beitragsgeminderten Zeiten umfassenden Zeiträume insgesamt abstellen durften".

    Der von der Beklagten angeführte (Nichtannahme-) Beschluss des BVerfG vom 10.3.2008 (SozR 4-2600 § 71 Nr. 3) spricht unabhängig von der Frage seiner Bindungswirkung in formeller wie in materieller Hinsicht nicht gegen die Auffassung des Senats.

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Zudem erfasste es nunmehr als fiktive Anrechnungszeiten wegen Berufsausbildung ausdrücklich auch die - seit dem 1.1.1997 - in § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a, Satz 2, 3 SGB VI geregelten ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen, die bis dahin grundsätzlich als Beitragszeiten behandelt und im Rahmen von § 70 Abs. 3 SGB VI besonders bewertet worden waren (vgl hierzu im Einzelnen BVerfG in SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 = BVerfGE 117, 272).

    Derartige Zeiten der Berufsausbildung hatten damit "eine Art Doppelfunktion", weil sie zum einen fiktiv als beitragsfreie Zeiten eingestuft wurden, während es sich andererseits tatsächlich um Beitragszeiten handelte und sich damit beitragsgeminderte Zeiten ergaben (vgl zur Rechtslage durch das WFG, BVerfG SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 = BVerfGE 117, 272 ff).

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Dies wird durch die Begründung des Entwurfs des RRG 1992 (BT-Drucks 11/4124, 171) bestätigt:.
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 18/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - anwendbares Recht - Rentenantrag - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Maßgeblich sind diese Vorschriften mit Rücksicht auf den Beginn der Rente des Klägers im April 1999 in der jeweils zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung (vgl § 300 Abs. 1, Abs. 2 SGB VI ; BSG SozR 4-2600 § 300 Nr. 2 RdNr 9 f).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R

    Bestandsrente aus überführten Renten des Beitrittsgebietes - besitzgeschützter

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
    Zutreffend hat das LSG zunächst ausgeführt, dass Klagegegenstand nur ein wertfeststellender Verwaltungsakt ist, der gemäß § 96 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) vorhergehende wertfeststellende Verwaltungsakte ersetzt (BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 14).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich versichert (vgl BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 20; BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897, Juris RdNr 15; BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 6/00 R - Juris RdNr 20 mwN; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 S 135 f mwN) .
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27.4.2010 (B 2 U 23/09 R - UV-Recht Aktuell 2010, 897, Juris RdNr 15) hierzu klargestellt, dass das Zurücklegen eines Wegs durch einen in Vollzeit Beschäftigten in der betrieblichen Mittagspause mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel für die Mittagsmahlzeit zu besorgen oder dort das Mittagessen einzunehmen, um seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten, bereits nach Einführung des (damaligen) § 545a RVO durch das Zweite Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung vom 14.7.1925 (RGBl I 97) in einer Entscheidung des Reichsversicherungsamts vom 18.10.1927 (EuM 21, 281 f) als eine solche regelmäßig unaufschiebbare, notwendige Handlung angesehen worden ist, die geeignet ist, die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und ihm damit zu ermöglichen, die betriebliche Tätigkeit fortzusetzen.

    Ging es in den bisher entschiedenen Fallkonstellationen regelmäßig um die Nahrungsaufnahme in konkret hierfür vorgesehenen betrieblichen Pausen (BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R, aaO) oder um Wege zu betrieblichen Kantinen (BSG vom 26.4.1973 - 2 RU 213/71 - USK 73105) , mithin um eine direkte zeitliche und örtliche Einbindung der Nahrungsaufnahme in eine objektiv bestehende betriebliche Ablauforganisation, so würde im vorliegenden Fall die Anerkennung eines "home office" als (zusätzlichen) Ort der Tätigkeit dazu führen, dass es völlig ins zeitliche Belieben des jeweiligen Versicherten gestellt wäre, wann und wie er durch einen Weg zur Nahrungsaufnahme den Versicherungsschutz der Wegeunfallversicherung begründen könnte.

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Er kann wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R - Juris RdNr 9; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - Juris RdNr 14; aA BSG vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 - Juris RdNr 13 zur Auslegung eines Antrags auf Verurteilung zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Feststellungsklage; vgl zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage für die Feststellung von Unfallfolgen Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 RdNr 15c, 51. Lfg, V/2011; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 9. Aufl 2008, § 54 RdNr 20b) .
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09 (https://dejure.org/2010,9441)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2010 - L 2 U 23/09 (https://dejure.org/2010,9441)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2010 - L 2 U 23/09 (https://dejure.org/2010,9441)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7
    Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - Ereignis - Unfallereignis - Vollbremsung - alltägliches Geschehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Abbremsen eines Zuges als Schadensereignis

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Begriff Ereignisse" in § 8 Abs 1 Satz 2 SGB VII - Vollbremsung eines Zugführers - alltägliches Geschehen - versicherte Tätigkeit - kein Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Abbremsen eines Zuges als Schadensereignis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Ist eine innere Ursache nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (BSG Urteil vom 12. April 2005, Az. B 2 U 27/04 R, zitiert nach Juris; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35, Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 RU 24/83 - sowie zum Dienstunfall: Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 24. Oktober 1965, II C 10.62, BVerwGE 17, 59, 61 f).

    Die Annahme einer äußeren Einwirkung scheide nur aus, wenn die Einwirkung auf Umständen beruhe, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Betroffenen oder dessen willentliches Verhalten die wesentliche Ursache war (BVerwG Urteil vom 24. Oktober 1963, Az. II C 10.62, BVerwGE 17, 59, 61; BVerwG Urteil vom 9. April 1970, Az. II C 49.68, BVerwGE 35, 133, 134).

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Eine "abnormale seelische Bereitschaft" schließe deshalb die Bewertung einer psychischen Reaktion als Unfallfolge nicht aus (BSG, Urteil vo 09. Mai 2006, Az. B 2 U 40/05 R mit Verweis auf BSGE 18, 173).

    Auch eine geistig-seelische Einwirkung kann genügen (BSG Urteil vom 18. Dezember 1962, Az. 2 RU 189/59, BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R, VersR 2000, 789).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Ist eine innere Ursache nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (BSG Urteil vom 12. April 2005, Az. B 2 U 27/04 R, zitiert nach Juris; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 35, Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 RU 24/83 - sowie zum Dienstunfall: Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 24. Oktober 1965, II C 10.62, BVerwGE 17, 59, 61 f).

    genügt sogar eine starke Sonneneinstrahlung, die von außen mittelbar zu einem Kreislaufkollaps führt, der dann als Arbeitsunfall anzuerkennen ist (BSG Urteil vom 12. April 2005, z. B 2 U 27/04 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, ist dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S 20).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Eine "abnormale seelische Bereitschaft" schließe deshalb die Bewertung einer psychischen Reaktion als Unfallfolge nicht aus (BSG, Urteil vo 09. Mai 2006, Az. B 2 U 40/05 R mit Verweis auf BSGE 18, 173).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1993 - 3 L 99/93

    Beamter; Personalentscheidung; Dienstunfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Etwas anderes kann nur bei Hinzutreten weiterer Umstände gelten, die den Rahmen der normalen Ausgestaltung des Dienstverhältnisses übersteigen (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. November 1993, Az. 3 L 99/93, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Die Annahme einer äußeren Einwirkung scheide nur aus, wenn die Einwirkung auf Umständen beruhe, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Betroffenen oder dessen willentliches Verhalten die wesentliche Ursache war (BVerwG Urteil vom 24. Oktober 1963, Az. II C 10.62, BVerwGE 17, 59, 61; BVerwG Urteil vom 9. April 1970, Az. II C 49.68, BVerwGE 35, 133, 134).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Das Bundessozialgericht (BSG Urteil vom 27. Oktober 1987, Az. 2 RU 35/87, BSGE 62, 220 = SozR 2200 § 589 Nr. 10, zitiert nach Juris) hat eine äußere Einwirkung auch angenommen bei einer als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit (Hausschlachtung) durch den Versicherten, wenn dies zu erheblicher Atemnot führt, der Versicherte zusammenbricht und innerhalb einer Stunde verstirbt.
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt - so die heutige Legaldefinition in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, die auf die jahrzehnte alte Definition in Rechtsprechung und Literatur zurückgeht (vgl. schon Reichsgericht Urteil vom 06. Juli 1888 Az. III 80/88, RGZ 21, 77, 78; Reichsversicherungsamt, Amtliche Nachrichten 1914, 617, 620 sowie BSG Urteil vom 30. Juni 1965, Az. 2 RU 175/63 - BSGE 23, 139, 141 = SozR Nr. 1 zu § 555 RVO, zitiert nach Juris; BSG Urteil vom 27. Juni 1978, Az. 2 RU 20/78, BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47, zitiert nach Juris; BT-Drucks 13/2204 S 77; Krasney, in: Beckert/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Kommentar, Stand Januar 2010, § 8 RdNr. 7).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - L 2 U 23/09
    Das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG Urteil vom 12. April 2005, Az. B 2 U 11/04 R, BSGE 94, 262; Urteil vom 09. Mai 2006, Az. B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196; Urteil vom 05. September 2006, Az. B 2 U 24/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 18; Urteil vom 12. Dezember 2006, Az. B 2 U 9/08 R, BSGE 103, 59).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - L 2 U 175/10

    Unfallversicherungsgesetz; Gewerbliche Krankheit

  • RG, 06.07.1888 - III 80/88

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Rechtsmittel

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Posttraumatische Belastungsstörung bei Bahnfahrer nach Fahrgastunfall;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - L 2 U 1014/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - L 2 U 175/10

    Arbeitsunfall; Beinaheunfall; äußeres Ereignis

    Das Abbremsen eines Zuges, ohne dass die Verkehrssituation dies erfordert, stellt keinen (Arbeits-) Unfall dar (Anschluss an LSG Berlin-Potsdam vom 26.8.2010 - L 2 U 23/09 = UV-Recht Aktuell 2010, 1238).
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   SG Nürnberg, 31.07.2012 - S 2 U 23/09   

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SG Nürnberg, Entscheidung vom 31.07.2012 - S 2 U 23/09 (https://dejure.org/2012,46944)
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