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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - I-2 U 23/13   

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https://dejure.org/2013,29382
OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - I-2 U 23/13 (https://dejure.org/2013,29382)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.09.2013 - I-2 U 23/13 (https://dejure.org/2013,29382)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 2013 - I-2 U 23/13 (https://dejure.org/2013,29382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von Drospirenon bei fehlendem Gebrauchmachen von der technischen Lehre des Verfügungspatents durch die angegriffene Ausführungsform

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Drospirenon II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 Abs. 1
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung von Drospirenon da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre des Verfügungspatents keinen Gebrauch macht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2014 - 15 U 29/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Arbeitswerkzeug

    Trifft der Patentanspruch eine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten, eine technische Wirkung zu erzielen, müssen die fachmännischen Überlegungen zu möglichen Abwandlungen gerade auch mit dieser Auswahlentscheidung in Einklang stehen (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13).

    Diese Frage ist - anders als für die Erteilungsakten und für die Offenlegungsschrift - für einen Vergleich zwischen der ursprünglich erteilten und einer im Einspruchsverfahren geänderten Patentschrift zu bejahen (so bereits OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13), und zwar auch insoweit, als im Hinblick auf das Merkmal, um dessen äquivalente Benutzung es geht, nicht eine Änderung des Patentanspruchs, sondern ausschließlich des Beschreibungstextes erfolgt ist.

    Daraus folgt, dass die ursprünglich erteilte Fassung der Patentschrift zum Interpretations- und Auslegungsmaterial im Sinne von Art. 69 EPÜ gehört (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13).

    In diesem Falle muss jede Auslegung der Anspruchsmerkmale und jede anderweitige Schutzbereichsbestimmung unterbleiben, die dazu führt, dass das Patent auf solche Lösungsvarianten erstreckt wird, die im Rechtsbestandsverfahren aus dem Patentanspruch entfernt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13).

    Daher darf der Rechtsverkehr, der den Umfang des Schutzes aus Gründen der Rechtssicherheit verlässlich beurteilen können muss, einer Änderung der Beschreibung berechtigterweise entnehmen, dass ursprünglich ebenfalls in der Beschreibung erwähnte, aber nachträglich gestrichene Ausführungsvarianten nicht geschützt sind (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung eines

    Die vom Patent gegebene technische Lehre muss von ihm als sinnhaft hingenommen und darf bei der Suche nach einem gleichwirkenden Ersatzmittel in ihrer sachlichen Berechtigung nicht infrage gestellt werden (Senat, Urteil vom 13.09.2013 - I-2 U 23/13, BeckRS 2013, 18749).

    In einem solchen Fall kann nichts anderes gelten als im Falle einer im Einspruchsverfahren vorgenommenen Beschränkung des erteilten Patents (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13.09.2013 - I-2 U 23/13, BeckRS 2013, 18740).

    Dabei kommt es - nicht anders als im Falle einer im Einspruchsverfahren vorgenommenen Beschränkung des Patentanspruchs (Senat, Urteil vom 13.09.2013 -I-2 U 23/13) - nicht darauf an, aus welchem Grund ein ursprünglich weitgefasster Patentbegehren eingeschränkt worden ist; vielmehr ist bei der Schutzbereichsbestimmung dem Umstand der Beschränkung an sich Rechnung zu tragen.

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 36/15
    Sie muss von ihm als sinnhaft hingenommen werden und darf bei der Suche nach einem gleichwirkenden Austauschmittel in ihrer sachlichen Berechtigung nicht (wieder) infrage gestellt werden (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013, Az.: I-2 U 23/13, BeckRS 2013, 18749).

    Diese Frage ist für einen Vergleich zwischen dem ursprünglich erteilten Patent und einer nur beschränkt aufrechterhaltenen Fassung im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren zu bejahen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13; Senat, Urteil vom 08.07.2014 - 15 U 29/14; Benkard/Scharen, aaO, § 14 PatG Rn. 119), zumindest falls der Grund für die Beschränkung fehlende Neuheit und/oder mangelnde Erfindungshöhe ist (in diese Richtung BGH, GRUR 2106, 921 - Pemetrexed).

    Denn eine Beschränkung des Schutzrechts in einem Rechtsbestandsverfahren wegen fehlender Patentfähigkeit darf nicht durch Schutzbereichserwägungen wieder rückgängig gemacht werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13; Benkard/Scharen, aaO, § 14 PatG Rn. 119).

    Dies betrifft insbesondere solche Überlegungen, die darauf hinauslaufen, dass auf beschränkende Merkmale, die im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren zusätzlich in den Patentanspruch aufgenommen worden sind, in der Sache verzichtet wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13).

    Im Rahmen der Äquivalenz sind daher abgewandelte Ausführungsformen nicht gleichwertig, deren Einbeziehung in den Schutzbereich dazu führen würde, dass das Patent auf solche Lösungsvarianten erstreckt wird, die im Rechtsbestandsverfahren aus dem Patentanspruch entfernt worden sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - 2 U 23/13; ähnlich OLG Frankfurt, GRUR 2019, 67 - Penisextensionsvorrichtung).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

    Diese Argumentation der Klägerin läuft - was der Verwirklichung des dritten Kriteriums entgegen steht - darauf hinaus, die Sinnhaftigkeit der vom Patent gegebenen technischen Lehre in ihrer sachlichen Berechtigung (wieder) infrage zu stellen (vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013, Az.: I-2 U 23/13, BeckRS 2013, 18749):.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Die Bestimmung des Schutzbereichs darf sich nicht in Widerspruch zu einer Teilvernichtung setzen (BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.09.2013 - I-2 U 23/13 Rn. 57).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 41/20
    Zu diesem Schluss würde der Fachmann auch nach einer Änderung der Beschreibung kommen, da die erteilte Fassung eines Patents bei einem späteren Teilwiderruf zur Auslegung des geänderten Patents herangezogen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013 - I-2 U 23/13 - Rn. 57 bei Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - I-15 U 29/14 - Rn. 96 bei Juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2014 - 6 U 29/11 - Rn. 264 bei Juris; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. A. Rn. 98).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    Soweit der Kläger meint, ein nachträgliches Aufpressen des an der Fassung ausgebildeten Anschlags sei schlechthin (d.h. auch vor vollständigem Abschluss des Zusammenbaus i.S.v. Merkmalen 4.3 und 4.4) vom Schutzumfang abgedeckt, ist dem zu widersprechen: Seine Argumentation läuft - was der Verwirklichung des dritten Kriteriums entgegen steht - darauf hinaus, die Sinnhaftigkeit der vom Patent gegebenen technischen Lehre in ihrer sachlichen Berechtigung (wieder) infrage zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013, Az.: I-2 U 23/13, BeckRS 2013, 18749; Senat, Urteil vom 13.08.2015 - I-15 U 2/14).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 15 U 11/14

    Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens bis zur Entscheidung des

    Die oben wiedergegebene Argumentation der Klägerin läuft - was der Verwirklichung des dritten Kriteriums entgegen steht - letztlich darauf hinaus, die Sinnhaftigkeit der vom Patent gegebenen technischen Lehre in ihrer sachlichen Berechtigung (wieder) infrage zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013, Az.: I-2 U 23/13, BeckRS 2013, 18749): Sie setzt sich nämlich darüber hinweg, dass der Verfahrensanspruch 1 ausweislich seines Merkmals 3.3 die dort gelehrte Division ausnahmslos und uneingeschränkt vorsieht.

    Demzufolge kann die Klägerin mit dem Versuch, auf dem "Umweg" über die Rechtsfigur der patentrechtlichen Äquivalenz nun doch Schutz für eine Lösung zu beanspruchen, die sich in Abweichung vom Merkmal 3.3 mit einer direkten Auslesung entsprechender Messwerte begnügt, nicht durchdringen (vgl. OLG Düsseldorf, I-2 U 23/13, Urteil vom 13.09.2013).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 2 U 18/19
    Sie muss von ihm als sinnhaft hingenommen werden und darf bei der Suche nach einem gleichwirkenden Austauschmittel in ihrer sachlichen Berechtigung nicht (wieder) infrage gestellt werden (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013, Az.: I-2 U 23/13, BeckRS 2013, 18749).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 93/16

    Abweisung de Klage wegen Verletzung eines Patents für eine schwerkraftgespeiste

    Sie muss von ihm als sinnhaft hingenommen werden und darf bei der Suche nach einem gleichwirkenden Austauschmittel in ihrer sachlichen Berechtigung nicht (wieder) infrage gestellt werden (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2013, Az.: I-2 U 23/13, BeckRS 2013, 18749).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14

    Digitalwandler

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 91/16

    Abweisung de Klage wegen Verletzung eines Patents für eine schwerkraftgespeiste

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2021 - 2 U 19/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines deutschen Patents; Handgeführtes Reinigungsgerät

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 92/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine schwerkraftgespeiste

  • LG Düsseldorf, 21.04.2015 - 4b O 10/15

    Zigarettenpapier

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 15/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter

  • LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 4a O 45/19

    Spanabhebendes Werkzeug

  • LG Düsseldorf, 08.03.2018 - 4c O 8/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Patents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 4a O 70/18

    Schlossgehäuse

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20051
OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13 (https://dejure.org/2013,20051)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.07.2013 - 2 U 23/13 (https://dejure.org/2013,20051)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 2 U 23/13 (https://dejure.org/2013,20051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorweggenommener Deckungsprozess des Geschädigten gegen einen Privathaftpflichtversicherer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelmäßig kein rechtliches Interesse für vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 347
  • NZV 2014, 89
  • VersR 2014, 54
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Darüber hinaus lässt das Trennungsprinzip aber auch einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Schädigers gegen seinen Haftpflichtversicherer zu, wenngleich ein Rechtsschutzinteresse regelmäßig das Bestehen eines Haftpflichtanspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger voraussetzt (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 U 23/13, juris Rn. 33).
  • OLG Köln, 21.05.2015 - 9 U 46/15

    Zulässigkeit einer vorweg genommenen Deckungsklage des Geschädigten gegen den

    Nicht zu folgen vermag der Senat dem Einwand des Klägers, die im angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung des OLG Naumburg vom 25.07.2013 - 2 U 23/13 - (VersR 2014, 54 ff. in juris Rn. 34 - 36) sei aufgrund der Verkennung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Vorliegen eines Feststellungsinteresses im Falle der vorweggenommenen Deckungsklage des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers und die entwickelten Ausnahmefälle inhaltlich falsch.

    Das OLG Naumburg gibt die nach der Rechtsprechung des BGH anerkannten Ausnahmefälle zutreffend wieder (OLG Naumburg, Urt. v. 25.07.2013 - 2 U 23/13 -, VersR 2014, 54 ff. in juris Rn. 34 - 36).

  • LG Bochum, 01.10.2014 - 9 S 108/14

    Interessenkonflikt im Haftpflichtprozess bei Vertretung des Versicherers und des

    Der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Naumburg vom 25.3.2013, Az. 2 U 23/13, geht - worauf die Klägerseite zutreffend hingewiesen hat - fehl.

    (vgl. OLG Naumburg vom 25.3.2013, Az. 2 U 23/13).

  • OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 3 U 189/16

    Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes im Rahmen einer

    Denn da der Haftpflichtversicherer nicht lediglich die Befreiung von begründeten Ersatzansprüchen schuldet, sondern auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche in eigener Zuständigkeit, kommt es für den Deckungsanspruch nicht darauf an, ob der erhobene Haftpflichtanspruch begründet ist (OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 347, 348).
  • OLG Stuttgart, 07.05.2020 - 7 U 504/19

    All-Risk-Projektversicherung: Kein Direktanspruch gegen die Versicherung!

    aa) Grundsätzlich begründet das Interesse des Geschädigten, sich über die Möglichkeiten der Realisierung seines Haftpflichtanspruchs vorab zu orientieren, für sich allein kein rechtliches Interesse an einer gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers gerichteten Deckungsschutz-Feststellungsklage (vgl. dazu nur OLG Naumburg, Urteil vom 25.07.2013 - 2 U 23/13, NJW-RR 2014, 347 ).
  • LG Regensburg, 20.07.2016 - 3 O 5/16

    Pflichthaftpflichtversicherung: Feststellungsklage des Geschädigten gegen den

    Vielmehr sind insoweit die Angaben des Geschädigten zu unterstellen (OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 347).
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Rechtsprechung
   BSG, 22.04.2013 - B 2 U 23/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9164
BSG, 22.04.2013 - B 2 U 23/13 B (https://dejure.org/2013,9164)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2013 - B 2 U 23/13 B (https://dejure.org/2013,9164)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2013 - B 2 U 23/13 B (https://dejure.org/2013,9164)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Trier - S 6 U 184/06
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 4 U 194/10
  • BSG, 22.04.2013 - B 2 U 23/13 B
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