Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21   

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OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21 (https://dejure.org/2022,4087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2022 - 2 U 25/21 (https://dejure.org/2022,4087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - 2 U 25/21 (https://dejure.org/2022,4087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung gerichtet auf Untersagung der Beantragung einer anti-suit-injunction; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch notwendige Erstbegehungsgefahr; Betreiben eines auf Erlass einer anti-suit-injunction gerichteten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 318
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 105/11

    Honorarkürzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Es ist anerkannt, dass die ungehinderte Durchführung staatlich geregelter Verfahren im Interesse der daran Beteiligten, aber auch im öffentlichen Interesse nicht mehr als unbedingt notwendig behindert werden soll (BGH, GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung).

    Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa Klagen, die auf die Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen gerichtet sind, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen Verfahren dienen, das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen (BGH, GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass auf den Ablauf eines rechtsstaatlich geregelten Verfahrens nicht dadurch Einfluss genommen und seinem Ergebnis nicht dadurch vorgegriffen werden soll, dass ein an diesem Verfahren Beteiligter durch Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit eingeengt wird (BGH, GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

    Die Relevanz des Vorbringens soll allein in dem seiner eigenen Ordnung unterliegenden Ausgangsverfahren geklärt werden (BGH, GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

  • LG München I, 25.02.2021 - 7 O 14276/20

    Patent, Untersagung, Bewilligung, Zustellung, Berufung, proceedings,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Das OLG München (Urt. v. 12.12.2019, Az.: 6 U 5042/19, GRUR 2020, 379) sowie das LG München I (Urt. v. 02.10.2019, Az.: 21 O 9333/19, BeckRS 2019, 25536; Urt. v. 25.02.2021, Az.: 7 O 14276/20, GRUR-RS 2021, 3995; Urt. v. 24.06.2021, Az.: 7 O 36/21, GRUR-RS 2021, 17662) haben in dem Betreiben eines anti-suit-injunction-Verfahrens einen rechtswidrigen Eingriff in die eigentumsgleichen Rechte des von dem ausländischen Prozessführungsverbot betroffenen Inhabers eines standardessentiellen Patents (nachfolgend: SEP) gesehen und zu dessen Gunsten, gestützt auf §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Verfügungsbeklagten verboten wird, in einer anderen Jurisdiktion (in den dort entschiedenen Fällen USA bzw. China) um eine anti-suit-injunction nachzusuchen oder, falls ein derartiges Verfahren bereits eingeleitet ist, dieses weiter zu betreiben.

    Unter welchen Voraussetzungen eine derartige anti-anti-suit-injunction ergehen kann, wenn der Verfügungsbeklagte noch nicht um den Erlass einer anti-suit-injunction nachgesucht hat, erörtert insbesondere das LG München I und verortet die betreffende Frage bei der für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch notwendigen Erstbegehungsgefahr (GRUR-RS 2021, 3995 Rz. 89 ff., wobei dort die Erstbegehungsgefahr im Rahmen des Verfügungsgrundes als für den Beginn der Dringlichkeitsfrist maßgeblicher Zeitpunkt diskutiert wird; GRUR-RS 2021, 17662 Rz. 33 ff.).

    Die besagte Konstellation repräsentiere eine Fallgruppe, die nach der Art eines Regelbeispiels zukünftig regelmäßig die Annahme einer Erstbegehungsgefahr und damit den Erlass einer vorgreifenden anti-anti-suit-injunction rechtfertige (GRUR-RS 2021, 3995 Rz. 90 ff.; GRUR-RS 2021, 17662 Rz. 34 ff., siehe dort jeweils auch zu den weiteren vom LG München I entwickelten Fallgruppen der Erstbegehungsgefahr).

    Verweigere er dies, sei die Annahme einer Erstbegehungsgefahr für ein lizenzwidriges Verhalten begründet (GRUR-RS 2021, 3995 Rz. 94; GRUR-RS 2021, 17662 Rz. 37).

  • LG München I, 24.06.2021 - 7 O 36/21

    Vorverlagerung der Erstbegehungsgefahr im Falle einer Anti-Suit-Injunction

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Das OLG München (Urt. v. 12.12.2019, Az.: 6 U 5042/19, GRUR 2020, 379) sowie das LG München I (Urt. v. 02.10.2019, Az.: 21 O 9333/19, BeckRS 2019, 25536; Urt. v. 25.02.2021, Az.: 7 O 14276/20, GRUR-RS 2021, 3995; Urt. v. 24.06.2021, Az.: 7 O 36/21, GRUR-RS 2021, 17662) haben in dem Betreiben eines anti-suit-injunction-Verfahrens einen rechtswidrigen Eingriff in die eigentumsgleichen Rechte des von dem ausländischen Prozessführungsverbot betroffenen Inhabers eines standardessentiellen Patents (nachfolgend: SEP) gesehen und zu dessen Gunsten, gestützt auf §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Verfügungsbeklagten verboten wird, in einer anderen Jurisdiktion (in den dort entschiedenen Fällen USA bzw. China) um eine anti-suit-injunction nachzusuchen oder, falls ein derartiges Verfahren bereits eingeleitet ist, dieses weiter zu betreiben.

    Unter welchen Voraussetzungen eine derartige anti-anti-suit-injunction ergehen kann, wenn der Verfügungsbeklagte noch nicht um den Erlass einer anti-suit-injunction nachgesucht hat, erörtert insbesondere das LG München I und verortet die betreffende Frage bei der für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch notwendigen Erstbegehungsgefahr (GRUR-RS 2021, 3995 Rz. 89 ff., wobei dort die Erstbegehungsgefahr im Rahmen des Verfügungsgrundes als für den Beginn der Dringlichkeitsfrist maßgeblicher Zeitpunkt diskutiert wird; GRUR-RS 2021, 17662 Rz. 33 ff.).

    Die besagte Konstellation repräsentiere eine Fallgruppe, die nach der Art eines Regelbeispiels zukünftig regelmäßig die Annahme einer Erstbegehungsgefahr und damit den Erlass einer vorgreifenden anti-anti-suit-injunction rechtfertige (GRUR-RS 2021, 3995 Rz. 90 ff.; GRUR-RS 2021, 17662 Rz. 34 ff., siehe dort jeweils auch zu den weiteren vom LG München I entwickelten Fallgruppen der Erstbegehungsgefahr).

    Verweigere er dies, sei die Annahme einer Erstbegehungsgefahr für ein lizenzwidriges Verhalten begründet (GRUR-RS 2021, 3995 Rz. 94; GRUR-RS 2021, 17662 Rz. 37).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa Klagen, die auf die Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen gerichtet sind, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen Verfahren dienen, das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen (BGH, GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass auf den Ablauf eines rechtsstaatlich geregelten Verfahrens nicht dadurch Einfluss genommen und seinem Ergebnis nicht dadurch vorgegriffen werden soll, dass ein an diesem Verfahren Beteiligter durch Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit eingeengt wird (BGH, GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

    Die Relevanz des Vorbringens soll allein in dem seiner eigenen Ordnung unterliegenden Ausgangsverfahren geklärt werden (BGH, GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 128/11

    Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa Klagen, die auf die Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen gerichtet sind, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen Verfahren dienen, das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen (BGH, GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass auf den Ablauf eines rechtsstaatlich geregelten Verfahrens nicht dadurch Einfluss genommen und seinem Ergebnis nicht dadurch vorgegriffen werden soll, dass ein an diesem Verfahren Beteiligter durch Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit eingeengt wird (BGH, GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

    Die Relevanz des Vorbringens soll allein in dem seiner eigenen Ordnung unterliegenden Ausgangsverfahren geklärt werden (BGH, GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).

  • OLG München, 12.12.2019 - 6 U 5042/19

    Unterlassungsanspruch wegen behaupteter drohender Verletzung ihrer Patentrechte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Das OLG München (Urt. v. 12.12.2019, Az.: 6 U 5042/19, GRUR 2020, 379) sowie das LG München I (Urt. v. 02.10.2019, Az.: 21 O 9333/19, BeckRS 2019, 25536; Urt. v. 25.02.2021, Az.: 7 O 14276/20, GRUR-RS 2021, 3995; Urt. v. 24.06.2021, Az.: 7 O 36/21, GRUR-RS 2021, 17662) haben in dem Betreiben eines anti-suit-injunction-Verfahrens einen rechtswidrigen Eingriff in die eigentumsgleichen Rechte des von dem ausländischen Prozessführungsverbot betroffenen Inhabers eines standardessentiellen Patents (nachfolgend: SEP) gesehen und zu dessen Gunsten, gestützt auf §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Verfügungsbeklagten verboten wird, in einer anderen Jurisdiktion (in den dort entschiedenen Fällen USA bzw. China) um eine anti-suit-injunction nachzusuchen oder, falls ein derartiges Verfahren bereits eingeleitet ist, dieses weiter zu betreiben.

    In dem vom OLG München entschiedenen Fall existierte bereits ein in den USA gestellter (wenn auch später unter Vorbehalt zurückgenommener) Antrag auf Erlass einer anti-suit-injunction, weshalb die Frage dort nur knapp, allerdings ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr angesprochen wird (GRUR 2020, 379 Rz. 56).

    In diesem Sinne hat bereits das OLG München (GRUR 2020, 379 Rz. 59; anders LG München I, BeckRS 2019, 25536 Rz. 71 ff.) zutreffend betont, dass eine anti-anti-suit-injunction ein dem deutschen Recht an sich fremdes Prozessführungsverbot darstellt, für dessen Verhängung es prinzipiell bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

  • EuGH, 10.02.2009 - C-185/07

    EIN GERICHT EINES MITGLIEDSTAATS KANN ES EINER PERSON NICHT VERBIETEN, EINEN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Die gerichtliche Prüfung eines auch nur vermeintlich bestehenden Anspruchs kann nicht unterbunden werden (BGH, GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und gerichtlich angeordnete Prozessführungsverbote sind deswegen grundsätzlich mit deutschem Recht nicht zu vereinbaren (vgl. auch Schroeder, EuZW 2004, 468, 470; Becker, EWiR 2009, 265, 266).

    Sie sind mit dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, der dem Brüsseler Abkommen zugrunde liegt, unvereinbar (EuGH, EuZW 2004, 468, 469 - Turner/Grovit u.a.; NJW 2009, 1655, 1656 - Allianz SpA ./. West Tankers Inc.; Urt. v. 13.05.2015, Az.: C-536/13, Rz. 13 bei juris; MüKoZPO-Gottwald, 6. Aufl., Art. 29 Brüssel Ia-VO Rz. 28; Rauscher-Mankowski, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl., Vorbem. zu Art. 4 Rz. 50; Becker, EWiR 2009, 265, 266).

  • EuGH, 27.04.2004 - C-159/02

    Turner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Die gerichtliche Prüfung eines auch nur vermeintlich bestehenden Anspruchs kann nicht unterbunden werden (BGH, GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und gerichtlich angeordnete Prozessführungsverbote sind deswegen grundsätzlich mit deutschem Recht nicht zu vereinbaren (vgl. auch Schroeder, EuZW 2004, 468, 470; Becker, EWiR 2009, 265, 266).

    Sie sind mit dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, der dem Brüsseler Abkommen zugrunde liegt, unvereinbar (EuGH, EuZW 2004, 468, 469 - Turner/Grovit u.a.; NJW 2009, 1655, 1656 - Allianz SpA ./. West Tankers Inc.; Urt. v. 13.05.2015, Az.: C-536/13, Rz. 13 bei juris; MüKoZPO-Gottwald, 6. Aufl., Art. 29 Brüssel Ia-VO Rz. 28; Rauscher-Mankowski, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl., Vorbem. zu Art. 4 Rz. 50; Becker, EWiR 2009, 265, 266).

  • LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19

    Bestätigung einer einstweiligen Verfügung im Streit um eine Anti-Suit-Injunction

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Das OLG München (Urt. v. 12.12.2019, Az.: 6 U 5042/19, GRUR 2020, 379) sowie das LG München I (Urt. v. 02.10.2019, Az.: 21 O 9333/19, BeckRS 2019, 25536; Urt. v. 25.02.2021, Az.: 7 O 14276/20, GRUR-RS 2021, 3995; Urt. v. 24.06.2021, Az.: 7 O 36/21, GRUR-RS 2021, 17662) haben in dem Betreiben eines anti-suit-injunction-Verfahrens einen rechtswidrigen Eingriff in die eigentumsgleichen Rechte des von dem ausländischen Prozessführungsverbot betroffenen Inhabers eines standardessentiellen Patents (nachfolgend: SEP) gesehen und zu dessen Gunsten, gestützt auf §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Verfügungsbeklagten verboten wird, in einer anderen Jurisdiktion (in den dort entschiedenen Fällen USA bzw. China) um eine anti-suit-injunction nachzusuchen oder, falls ein derartiges Verfahren bereits eingeleitet ist, dieses weiter zu betreiben.

    In diesem Sinne hat bereits das OLG München (GRUR 2020, 379 Rz. 59; anders LG München I, BeckRS 2019, 25536 Rz. 71 ff.) zutreffend betont, dass eine anti-anti-suit-injunction ein dem deutschen Recht an sich fremdes Prozessführungsverbot darstellt, für dessen Verhängung es prinzipiell bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21
    Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa Klagen, die auf die Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen gerichtet sind, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen Verfahren dienen, das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen (BGH, GRUR 1998, 587, 589 - Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253, 254 - Fischdosendeckel; GRUR 2013, 305, 306 - Honorarkürzung; GRUR 2013, 647, 648 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

  • EuGH, 13.05.2015 - C-536/13

    Gazprom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 75/20

    Anti-Suit Injunction 3

  • OLG Düsseldorf, 10.01.1996 - 3 VA 11/95

    Zustellung der Anordnung eines ausländischen Gerichts, mögliche Verletzung des

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.11.2021 - 2 U 25/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49997
OLG Rostock, 08.11.2021 - 2 U 25/21 (https://dejure.org/2021,49997)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.11.2021 - 2 U 25/21 (https://dejure.org/2021,49997)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. November 2021 - 2 U 25/21 (https://dejure.org/2021,49997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zur Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 1 UWG nach knapp zwei Monaten sowie der Annahme eines Wissensvertreters gemäß § 166 Abs. 1 BGB analog bei einem als Gründer und CEO bezeichneten Entwickler

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Kenntnis des CEO

    § 12 Abs 1 UWG, § 166 Abs 1 BGB, § 920 Abs 2 ZPO, § 935 ZPO, § 936 ZPO
    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längeres Zuwarten; Zurechnung der Kenntnis des Gründers und CEO der Verfügungsklägerin

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Eilrechtsschutz gegen einen vermeintlichen Wettbewerbsverstoß Widerlegung einer Dringlichkeitsvermutung Kenntniserlangung zu einem dringlichkeitsschädlichen Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    § 12 Abs. 1 UWG
    Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 252
  • MIR 2021, Dok. 100
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2021 - 2 U 25/21
    Ist solcher Vortrag erfolgt, so obliegt es sodann dem Verfügungskläger, einen späteren - unter Dringlichkeitsgesichtspunkten unschädlichen - Zeitpunkt der Kenntniserlangung erstens vorzutragen und zweitens glaubhaft zu machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014 - I-6 U 84/13, GRUR-RR 2014, 273 [Juris; Tz. 77]; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2008 - 2 U 60/08, GRUR-RR 2009, 343 [Juris; Tz. 80]; Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 2.13 e.E., 2.15 a.E.).
  • OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19

    Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2021 - 2 U 25/21
    Jedenfalls im Ergebnis - und das reicht für die beabsichtigte Beschlusszurückweisung aus (vgl. Senat, Beschluss vom 17.11.2020 - 2 U 16/19, WRP 2021, 239 = NJ 2021, 74 [Juris; Tz. 1], m.w.N.; Senat, Beschluss vom 02.08.2021 - 2 U 17/20 [Juris; Tz. 69]) - erweist sich die Entscheidung des Landgerichts, den einstweiligen Verfügungsantrag (§ 935 ZPO) mangels Verfügungsgrundes (§§ 920 Abs. 2, 936 ZPO) zurückzuweisen, als richtig.
  • OLG Rostock, 02.08.2021 - 2 U 17/20

    Policenaufkäufer - Mitbewerberbehinderung bzw. Vertragsbruchverleitung im Rahmen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2021 - 2 U 25/21
    Jedenfalls im Ergebnis - und das reicht für die beabsichtigte Beschlusszurückweisung aus (vgl. Senat, Beschluss vom 17.11.2020 - 2 U 16/19, WRP 2021, 239 = NJ 2021, 74 [Juris; Tz. 1], m.w.N.; Senat, Beschluss vom 02.08.2021 - 2 U 17/20 [Juris; Tz. 69]) - erweist sich die Entscheidung des Landgerichts, den einstweiligen Verfügungsantrag (§ 935 ZPO) mangels Verfügungsgrundes (§§ 920 Abs. 2, 936 ZPO) zurückzuweisen, als richtig.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17

    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2021 - 2 U 25/21
    Sowohl im Allgemeinen (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1992 - V ZR 262/90, NJW 1992, 1099 [1100]; BeckOK BGB/Schäfer, 59. Edition [Stand: 01.08.2021], § 166 Rn. 18, m.w.N.) als auch konkret im speziellen Rahmen des § 12 Abs. 2 UWG a. F. bzw. nunmehr § 12 Abs. 1 UWG (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 10.08.2017 - 6 U 63/17, WRP 2017, 1392 = GRUR-RR 2018, 251 [Juris; Tz. 39]; Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 2.15a, m.w.N.) ist eine förmliche "Bestellung" zum Wissensvertreter nicht erforderlich.
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2021 - 2 U 25/21
    Sowohl im Allgemeinen (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1992 - V ZR 262/90, NJW 1992, 1099 [1100]; BeckOK BGB/Schäfer, 59. Edition [Stand: 01.08.2021], § 166 Rn. 18, m.w.N.) als auch konkret im speziellen Rahmen des § 12 Abs. 2 UWG a. F. bzw. nunmehr § 12 Abs. 1 UWG (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 10.08.2017 - 6 U 63/17, WRP 2017, 1392 = GRUR-RR 2018, 251 [Juris; Tz. 39]; Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 2.15a, m.w.N.) ist eine förmliche "Bestellung" zum Wissensvertreter nicht erforderlich.
  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2021 - 2 U 25/21
    Ist solcher Vortrag erfolgt, so obliegt es sodann dem Verfügungskläger, einen späteren - unter Dringlichkeitsgesichtspunkten unschädlichen - Zeitpunkt der Kenntniserlangung erstens vorzutragen und zweitens glaubhaft zu machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014 - I-6 U 84/13, GRUR-RR 2014, 273 [Juris; Tz. 77]; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2008 - 2 U 60/08, GRUR-RR 2009, 343 [Juris; Tz. 80]; Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 2.13 e.E., 2.15 a.E.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51839
OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21 (https://dejure.org/2021,51839)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2021 - 2 U 25/21 (https://dejure.org/2021,51839)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2021 - 2 U 25/21 (https://dejure.org/2021,51839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatz von Verdienstausfall wegen unterbliebener Bereitstellung eines Betreuungsplatzes; Schadensabwendung durch Gebrauch eines Rechtsmittels; Subsidiarität einer Schadensersatzpflicht im Verhältnis zu primären Rechtsschutzmitteln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2019 - 10 OB 210/19

    Grundlose Säumnis; Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung; Zuweisung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    Vorliegend kommt hinzu, dass der Vollstreckungsschuldner auch dann der nach § 24 SGB VIII verpflichtete örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist, wenn die betreffenden Aufgaben durch Vereinbarung von einem anderen Verwaltungsträger übernommen worden sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2019 - 10 OB 210/19 - NJW 2020, 632), sodass sich hier nicht nur das Verfahren nach § 123 VwGO, sondern auch ein etwaig anschließendes Vollstreckungsverfahren nicht gegen die Stadt, sondern gegen den Beklagten gerichtet hätte.

    Die Frage, ob freiwerdende oder neu geschaffene Betreuungsplätze aus Gründen der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG zunächst mit anderen Kindern zu besetzen wären, betrifft hingegen allein den materiell-rechtlichen Anspruch des Vollstreckungsgläubigers, über den im Vollstreckungsverfahren nicht mehr zu entscheiden ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2019 - 10 OB 210/19 - a.a.O.).

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09

    Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    In einem Rechtsstaat ist nämlich grundsätzlich davon auszugehen, dass Behörden gerichtliche Entscheidungen beachten (BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 124/09 - NJW-RR 2010, 1465; Senat, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 104/20 - BeckRS 2021, 2111, Rn. 25; Urteil vom 27.10.2020 - 2 U 115/18 - BeckRS 2020, 35296, Rn. 16; Urteil vom 30.06.2020 - 2 U 61/19 - BeckRS 2020, 17111, Rn. 24).

    In jener Entscheidung hat sich das Gericht zu den Darlegungsanforderungen, die an den in Anspruch genommenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezüglich des Vorhandenseins eines zumutbaren Betreuungsplatz zu stellen sind, zwar abweichend von der hier vertretenen Rechtsauffassung positioniert, sich insofern jedoch nicht mit der der hiesigen Entscheidung insoweit zu Grunde liegenden Rechtsprechung, insbesondere der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.03.2010 (III ZR 124/09 - a.a.O.) auseinandergesetzt.

  • LG Cottbus, 27.04.2021 - 3 O 121/20
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Grundurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 27.04.2021, Az. 3 O 121/20, dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

    das Grundurteil des Landgerichts Cottbus zum Az. 3 O 121/20 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    Darauf, ob der Beklagte gemessen an seinen Kapazitäten und den weiteren Anträgen auf Betreuung in der Lage gewesen wäre, diesen Anspruch zu erfüllen, wäre es für den Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht angekommen, da der Anspruch nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt steht und daher durch eine etwaige Kapazitätserschöpfung nicht berührt wird (BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 - E 147, 185, Rn. 134; BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19/16 - E 160, 212, Rn. 34 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.06.2019 - 10 ME 134/19 - BeckRS 2019, 12120; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2018 - OVG 6 S 2.18 - zitiert nach juris, Rn. 11).

    Dass § 24 Abs. 2 SGB VIII einen einklagbaren Leistungsanspruch begründet, der nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt steht, entsprach bereits zum hier in Rede stehenden Zeitpunkt gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (s. etwa BVerfG, Urteil vom 21.07.2015 - 1 BvF 2/13 - E 140, 65; Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 302/15 - BeckRS 2016, 19371; BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19/16 - a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2017 - OVG 6 S 30.17 - BeckRS 2017, 124987).

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    Darauf, ob der Beklagte gemessen an seinen Kapazitäten und den weiteren Anträgen auf Betreuung in der Lage gewesen wäre, diesen Anspruch zu erfüllen, wäre es für den Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht angekommen, da der Anspruch nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt steht und daher durch eine etwaige Kapazitätserschöpfung nicht berührt wird (BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 - E 147, 185, Rn. 134; BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19/16 - E 160, 212, Rn. 34 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.06.2019 - 10 ME 134/19 - BeckRS 2019, 12120; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2018 - OVG 6 S 2.18 - zitiert nach juris, Rn. 11).

    Dass § 24 Abs. 2 SGB VIII einen einklagbaren Leistungsanspruch begründet, der nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt steht, entsprach bereits zum hier in Rede stehenden Zeitpunkt gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (s. etwa BVerfG, Urteil vom 21.07.2015 - 1 BvF 2/13 - E 140, 65; Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 302/15 - BeckRS 2016, 19371; BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19/16 - a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2017 - OVG 6 S 30.17 - BeckRS 2017, 124987).

  • OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 13 U 436/19

    Amtshaftung des Jugendhilfeträgers: Unterbliebene Bereitstellung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    Letzteres gilt auch im Hinblick auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 28.05.2021 (13 U 436/19 - BeckRS 2021, 17938).
  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    Aufgrund der demnach für die Beklagte streitenden tatsächlichen Vermutung, der im Rahmen der freien Beweiswürdigung eine starke indizielle Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2018 - KZR 26/17 - NJW 2019, 661, Rn. 56) und die nach dem Vorstehenden auch nicht durch besondere Umstände widerlegt oder erschüttert ist, ist der Senat mit dem nach § 286 ZPO erforderlichen Grad an Gewissheit davon überzeugt, dass der Beklagte der Klägerin auf eine zeitnahe nach dem Schreiben der Stadt vom 17.01.2018 erwirkte verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung jedenfalls bis zum 16.04.2018 einen entsprechenden Betreuungsplatz nachgewiesen hätte.
  • OLG Brandenburg, 21.01.2021 - 2 U 104/20

    Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen unterbliebener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    In einem Rechtsstaat ist nämlich grundsätzlich davon auszugehen, dass Behörden gerichtliche Entscheidungen beachten (BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 124/09 - NJW-RR 2010, 1465; Senat, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 104/20 - BeckRS 2021, 2111, Rn. 25; Urteil vom 27.10.2020 - 2 U 115/18 - BeckRS 2020, 35296, Rn. 16; Urteil vom 30.06.2020 - 2 U 61/19 - BeckRS 2020, 17111, Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2019 - 10 ME 134/19

    Anspruch; Dreijährige; Förderung; halbtägige Betreuung; Kapazitätserschöpfung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    Darauf, ob der Beklagte gemessen an seinen Kapazitäten und den weiteren Anträgen auf Betreuung in der Lage gewesen wäre, diesen Anspruch zu erfüllen, wäre es für den Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht angekommen, da der Anspruch nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt steht und daher durch eine etwaige Kapazitätserschöpfung nicht berührt wird (BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 - E 147, 185, Rn. 134; BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19/16 - E 160, 212, Rn. 34 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.06.2019 - 10 ME 134/19 - BeckRS 2019, 12120; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2018 - OVG 6 S 2.18 - zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 115/18

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unterbliebener Zuweisung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
    In einem Rechtsstaat ist nämlich grundsätzlich davon auszugehen, dass Behörden gerichtliche Entscheidungen beachten (BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 124/09 - NJW-RR 2010, 1465; Senat, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 104/20 - BeckRS 2021, 2111, Rn. 25; Urteil vom 27.10.2020 - 2 U 115/18 - BeckRS 2020, 35296, Rn. 16; Urteil vom 30.06.2020 - 2 U 61/19 - BeckRS 2020, 17111, Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17

    Anspruch auf Kitaplatz

  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 6 S 2.18

    Verpflichtung des Landes Berlin zur Bereitstellung von Kita-Plätzen

  • OLG Brandenburg, 30.06.2020 - 2 U 61/19

    Voraussetzung von Amtshaftungsanspruch wegen Nichtbereitstellung von

  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 302/15

    Nicht rechtzeitige Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes

  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 278/15

    Mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung

  • BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88

    Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten

  • OLG Brandenburg, 29.11.2021 - 2 U 63/21

    Amtshaftungsanspruch wegen Nichterfüllung eines Anspruchs auf frühkindliche

    Die Ersatzpflicht tritt aber dann nicht ein, wenn die betroffenen Eltern es unterlassen, um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen, obwohl absehbar ist, dass sie den beantragten Betreuungsplatz nicht - rechtzeitig - erhalten werden, § 839 Abs. 3 BGB, § 2 StHG (vgl. Senat, Urteil vom 21. Januar 2021 - 2 U 104/20 - Urteil vom 23. November 2021 - 2 U 25/21).

    In einem Rechtsstaat ist nämlich grundsätzlich davon auszugehen, dass Behörden gerichtliche Entscheidungen beachten (BGH, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 124/09 - NJW-RR 2010, 1465; Senat, Urteil vom 21. Januar 2021 - 2 U 104/20 - BeckRS 2021, 2111, Rdnr. 25; Urteil vom 23. November 2021 - 2 U 25/21 -).

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat auch mit Blick auf die genannte Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 28. Mai 2021 zum Aktenzeichen 13 U 436/19, MDR 2021, 1195) festgehalten (Senat, Urteil vom 23. November 2021 - 2 U 25/21 -).

  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 11 W 44/22

    Voraussetzungen der Amtshaftung wegen unterbliebener Zuweisung eines

    Im Hinblick auf den bestehenden Rechtsanspruch wäre es für dieses Verfahren auch unerheblich gewesen, ob die Beklagte gemessen an den vorhandenen Kapazitäten und etwaigen weiteren Anträgen auf Nachweis eines Betreuungsplatzes in der Lage gewesen wäre, diesen Anspruch zu erfüllen, da der gesetzlich geregelte Anspruch gerade nicht unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten steht und daher auch durch eine bereits erfolgte Erschöpfung der Kapazitäten nicht berührt wird (BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16, juris Rn. 134; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, juris Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 2 U 66/21

    Schadensersatz wegen der nicht rechtzeitigen Bereitstellung eines

    Die angefochtene Entscheidung folgt insofern der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, BeckRS 2021, 40198), von der abzuweichen der Streitfall keinen Anlass bietet.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 2 U 66/22
    Die angefochtene Entscheidung folgt insofern der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, BeckRS 2021, 40198), von der abzuweichen der Streitfall keinen Anlass bietet.
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 21.12.2022 - L 2 U 25/21 ZVW   

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https://dejure.org/2022,45786
LSG Hamburg, 21.12.2022 - L 2 U 25/21 ZVW (https://dejure.org/2022,45786)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.2022 - L 2 U 25/21 ZVW (https://dejure.org/2022,45786)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - L 2 U 25/21 ZVW (https://dejure.org/2022,45786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 4105 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4105 - Mesotheliom der Pleura - arbeitstechnische Voraussetzung - Asbestexposition - Nachweis - Facharbeiter für Oberflächentechnik im Bereich Stahlarbeiten, Korrosionsschutz, Ankleben, Schleifen und ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Streit um Anerkennung des Vorliegens einer BK Nr. 4105 bei einem während des SG-Verfahrens verstorbenen Versicherten - Feststellungsklage der Erben - Voraussetzungen des Nachweises der beruflichen Asbestexposition im Vollbeweis nicht erbracht

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Keine Anerkennung der Berufskrankheit nach der Ziffer 4105 - durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Pericards - der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verrichtung von Maler- und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.12.2022 - L 2 U 25/21
    Nach § 2039 Satz 1 BGB ist nämlich jeder Miterbe berechtigt, zum Nachlass gehörende Ansprüche in gesetzlicher Prozessstandschaft und damit im eigenem Namen für die Erbengemeinschaft klageweise geltend zu machen (BGH, Urteil vom 5. April 2006 - IV ZR 139/05, BGHZ 167, 150), also nicht etwa in Vertretung der übrigen Miterben und auch ohne deren Mitwirkung; diesem Recht steht sogar ein Widerspruch der übrigen Miterben nicht entgegen (Löhnig in Staudinger, BGB, 2020, Rn. 36 zu § 2039 ).

    Die Vorschrift gewährleistet damit, dass jeder Miterbe Nachteile abwenden kann, die der Erbengemeinschaft durch Nachlässigkeit oder Untätigkeit einzelner Miterben drohen, ohne selbst einen unberechtigten Sondervorteil zu haben und ohne erst umständlich auf Zustimmung der übrigen Miterben klagen zu müssen (BGH, Urteil vom 5. April 2006 - IV ZR 139/05, BGHZ 167, 150).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.12.2022 - L 2 U 25/21
    § 102 SGB VII gewährt einen Anspruch gegen den zuständigen Unfallversicherungsträger auf Feststellung eines Versicherungsfalls und der Folgen einer Berufskrankheit und ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass entsprechender Verwaltungsakte durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger (vgl. etwa BSG, Urteile vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R, juris, vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R, juris und vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, juris).

    Für die Überzeugungsbildung vom Vorliegen der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge und der rechtlich zu bewertenden Wesentlichkeit einer notwendigen Bedingung genügt dagegen der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 5. Juli 2011- B 2 U 17/10 R, BSGE 108, 274).

  • BGH, 17.12.1964 - III ZR 79/63
    Auszug aus LSG Hamburg, 21.12.2022 - L 2 U 25/21
    Der Klageantrag muss an sich auf Leistung an alle Miterben gemeinsam gerichtet werden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1964 - III ZR 79/63, NJW 1965, 396, 397).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.12.2022 - L 2 U 25/21
    § 102 SGB VII gewährt einen Anspruch gegen den zuständigen Unfallversicherungsträger auf Feststellung eines Versicherungsfalls und der Folgen einer Berufskrankheit und ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass entsprechender Verwaltungsakte durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger (vgl. etwa BSG, Urteile vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R, juris, vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R, juris und vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, juris).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.12.2022 - L 2 U 25/21
    Der Grad der Wahrscheinlichkeit muss so hoch sein, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - 8 RU 66/77, juris).
  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 10/17 R

    Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit aufgrund bandscheibenbedingter

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.12.2022 - L 2 U 25/21
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genüge die hinreichende Wahrscheinlichkeit, aber nicht die bloße Möglichkeit (Hinweis auf BSG, Urteil vom 6. September 2018 - B 2 U 10/17 R, BSGE 126, 244).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.12.2022 - L 2 U 25/21
    § 102 SGB VII gewährt einen Anspruch gegen den zuständigen Unfallversicherungsträger auf Feststellung eines Versicherungsfalls und der Folgen einer Berufskrankheit und ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass entsprechender Verwaltungsakte durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger (vgl. etwa BSG, Urteile vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R, juris, vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R, juris und vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.08.2021 - B 2 U 25/21 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35829
BSG, 16.08.2021 - B 2 U 25/21 B (https://dejure.org/2021,35829)
BSG, Entscheidung vom 16.08.2021 - B 2 U 25/21 B (https://dejure.org/2021,35829)
BSG, Entscheidung vom 16. August 2021 - B 2 U 25/21 B (https://dejure.org/2021,35829)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 16.08.2021 - B 2 U 25/21 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497) .
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