Rechtsprechung
   BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,95601
BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R (https://dejure.org/2009,95601)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R (https://dejure.org/2009,95601)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R (https://dejure.org/2009,95601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,95601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; abhängige Beschäftigung; Arbeitsentgelt; A-Jugend-Fußballspieler; Fußballverein; Mitgliedschaft; Vereinspflicht; Wie-Beschäftigter

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Erbringung fußballerischer Tätigkeiten gegen Entgelt

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Aufwandsvergütung macht A-Junioren nicht zum Arbeitnehmer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2010, 172
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 11; BSG vom 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 R - SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 20).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, wie diese Zuwendung vom Kläger oder Sportverein bezeichnet worden ist, da es für die rechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit nicht auf die Benennung der Geldleistung, sondern auf den mit ihr verfolgten Zweck ankommt (BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 15 mwN).

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Die zu beurteilenden Verrichtungen dürfen nicht allein im Rahmen der Mitgliedschaft zu einem privatrechtlichen Verein in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflichten ausgeübt worden sein (BSG vom 13. August 2002 - B 2 U 29/01 R - Juris RdNr 21; BSG vom 27. Januar 1994 - 2 RU 17/93 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 27 S 100 f).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 11; BSG vom 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 R - SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 20).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Voraussetzung für eine solche Wie-Beschäftigung ist aber, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG vom 13. September 2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 RdNr 7 mwN).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 17/93

    Beitragspflicht - Unfallversicherung - Ausbildung - Sportverein - Übungsleiter

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Die zu beurteilenden Verrichtungen dürfen nicht allein im Rahmen der Mitgliedschaft zu einem privatrechtlichen Verein in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflichten ausgeübt worden sein (BSG vom 13. August 2002 - B 2 U 29/01 R - Juris RdNr 21; BSG vom 27. Januar 1994 - 2 RU 17/93 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 27 S 100 f).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 25/02 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Berufsfußballspieler -

    Auszug aus BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
    Materielle Anreize zur Förderung der sportlichen Leistungsbereitschaft und zur Erreichung sportlicher Erfolge lassen aber nicht zwingend auf ein Arbeitsentgelt schließen, das für eine Beschäftigung erbracht wird und das Vorliegen einer Beschäftigung voraussetzt, aber nicht begründet (vgl BSG vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R - Juris RdNr 27 mwN).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 S 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - Juris RdNr 25; BSG vom 13.9.2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 RdNr 7 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Die zu beurteilenden Verpflichtungen dürfen nicht allein im Rahmen der Mitgliedschaft zu einem privatrechtlichen Verein in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinspflich-ten ausgeübt werden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R - Rdnr. 19 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen formal als Amateur

    Das gilt auch für die Befugnis des Trainers, eine nicht genehmigte Abwesenheit zu sanktionieren (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -, Rn. 23, juris).

    Für die rechtliche Qualifizierung der Tätigkeit kommt es nicht unbedingt auf die Benennung der Gegenleistung an, sondern auf den tatsächlich mit ihr verfolgten Zweck bzw. auf ihr äußeres Erscheinungsbild (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 1, Rn. 27; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -).

    Auch materielle Anreize zur Förderung der sportlichen Leistungsbereitschaft und zur Erreichung sportlicher Erfolge lassen als solche nicht zwingend auf ein Arbeitsentgelt schließen, das für eine Beschäftigung erbracht wird und das Vorliegen einer Beschäftigung voraussetzt, aber nicht begründet (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 25/02 R - Juris RdNr. 27 mwN; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -, Rn. 24, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 2 U 26/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7145
OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 2 U 26/08 (https://dejure.org/2010,7145)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2010 - 2 U 26/08 (https://dejure.org/2010,7145)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2010 - 2 U 26/08 (https://dejure.org/2010,7145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung der Veräußerung von gepfändeten Gegenständen durch das Finanzamt

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung der Veräußerung von gepfändeten Gegenständen durch das Finanzamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 283 AO; 434 ff BGB; § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG
    Wenn das Finanzamt per Internetauktion gepfändete Möbel verkauft, darf es in der Artikelbeschreibung Unsinn erzählen

Verfahrensgang

  • LG Cottbus - 2 O 76/06
  • OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 2 U 26/08

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1723
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 2 U 26/08
    Die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne der §§ 443, 445 BGB setzt voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (vgl. BGH Urteil vom 29.11.2006, Az. VIII ZR 92/06, zitiert nach Juris, dort Rz. 20).

    Denn allein die fehlende Möglichkeit oder Fähigkeit, die Angaben des Verkäufers vor Abschluss des Kaufvertrages zu überprüfen, berechtigen den Käufer nicht zu der Annahme, der Verkäufer wolle, auch ohne dies ausdrücklich erklärt zu haben, für fehlerhafte Angaben unter allen Umständen einstehen und damit gegebenenfalls auch ohne Verschulden auf Schadensersatz haften (vgl. BGH Urteil vom 29.11.2006, Az. VIII ZR 92/06, zitiert nach Juris, dort Rz. 27).

    27 In dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 29.11.2006, Az. VIII ZR 92/06, hat der Bundesgerichtshof zwar entschieden, dass die Frage, ob ein vereinbarter Haftungsausschluss in uneingeschränktem Sinne aufzufassen ist, nicht nur nach dem Wortlaut der Ausschlussbestimmung, sondern nach dem gesamten Vertragstext zu beurteilen ist (vgl. BGH a. a. O. Rz. 30).

  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 22/07

    Erhöhung des Streitwerts bei Geltendmachung von Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 2 U 26/08
    Der in den Klageantrag einbezogene Teil der Geschäftsgebühr in Höhe von 389, 64 Euro erhöht gemäß § 43 Abs. 1 GKG den Streitwert nicht, da es sich um Kosten des Verfahrens handelt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 374, 375; NJW 2007, 3289).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 2 U 26/08
    Mit bedingtem Vorsatz handelt auch, wer, obwohl er mit der Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet, ins Blaue hinein unrichtige Behauptungen aufstellt (vgl. BGH NJW 2006, 2839, 2840 m. w. N.).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 2 U 26/08
    Das bedeutet, der Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten (vgl. BGH NJW 2007, 3057, 3059).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.05.2008 - 2 U 26/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13374
OLG Frankfurt, 30.05.2008 - 2 U 26/08 (https://dejure.org/2008,13374)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2008 - 2 U 26/08 (https://dejure.org/2008,13374)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 2 U 26/08 (https://dejure.org/2008,13374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 580a Abs 2 BGB, § 581 Abs 1 BGB, §§ 581 ff BGB
    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Reinigung von Kundentoiletten in einem Einkaufszentrum gegen Überlassung der von Nutzern freiwillig gezahlten Beträge

  • Judicialis

    BGB § 580 a; ; BGB § 581

  • rechtsportal.de

    BGB § 580a; BGB § 581
    Vertrag über Reinigung und Kontrolle von Kundensanitäranlagen eines Einkaufszentrums gegen Entgelt und Einbehalt des Trinkgeldes als atypischer Pachtvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ein Vertrag über Reinigung und Kontrolle von Sanitäranlagen eines Einkaufszentrums gegen Zahlung eines monatlichen Betrages für die Raumnutzung bei Trinkgeldeinbehalt als atypischer Pachtvertrag; Eine Überlassung von eingerichteten Räumen und die Möglichkeit der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2008 - 2 U 26/08
    Nach der Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.10.2003, Az.: V ZR 84/02, veröffentlicht NJW-RR 2004, 79) muss eine ursprünglich zulässige Feststellungsklage ohnehin nicht zwingend auf eine Leistungsklage umgestellt werden.
  • OLG Celle, 16.08.1989 - 2 U 219/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2008 - 2 U 26/08
    In der zitierten Entscheidung wird ausgeführt: "Zu den wesentlichen Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts, von denen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu Lasten des Vertragsgegners abgewichen werden darf, gehören ........, die Festlegung der Kündigungsfristen in § 565 BGB (a. F., jetzt § 580 a BGB), die wesentlichen Interessen der Vertragspartner dienen und deshalb nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (jetzt § 307 BGB) nicht entgegen den gesetzlichen Vorschriften ganz ausgeschlossen und auch nicht zu Lasten des Mieters formularvertraglich verkürzt werden dürfen (vgl. Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 9 Rdn. M 45; Grapentin in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. IV Rdn, 136; Sternel, Mietrecht 3. Aufl. I Rdn. 186; OLG Celle MDR 1990, 154)....".
  • BGH, 30.05.2001 - XII ZR 273/98

    Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts für den Mieter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2008 - 2 U 26/08
    Bei Miet- oder Pachtverträgen über jegliche Art von Räumen wäre eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu Lasten des Mieters durch einen Formularvertrag nach § 307 BGB zwar unwirksam (vgl. Bundesgerichtshof, 12. Zivilsenat, Urteil vom 30.5.2001, Az.: XII ZR 273/98, abgedruckt NJW 2001, 3480).
  • BFH, 30.09.2008 - XI B 74/08

    Reinigung von Kundentoiletten gegen Überlassung der von Nutzern freiwillig

    Als Gegenleistung hat ihm der jeweilige Betreiber des Kaufhauses die Möglichkeit eingeräumt, die von den Kunden gezahlten "Trinkgelder" oder freiwillig gezahlten Nutzungsentgelte zu vereinnahmen (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30. Mai 2008 2 U 26/08, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-2 U 26/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14300
OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-2 U 26/08 (https://dejure.org/2009,14300)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2009 - I-2 U 26/08 (https://dejure.org/2009,14300)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - I-2 U 26/08 (https://dejure.org/2009,14300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,98872
SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08 (https://dejure.org/2011,98872)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 07.11.2011 - S 2 U 26/08 (https://dejure.org/2011,98872)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 07. November 2011 - S 2 U 26/08 (https://dejure.org/2011,98872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,98872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist nämlich Teilnahmezwang unserer heutigen Rechtsordnung fremd (BSGE 7, 249, 252; BSG, Urt. v. 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R) und eine Anwesenheit der Unternehmensleitung während der gesamten Veranstaltung nicht erforderlich (BSG, Urt. v. 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R).

    Die Veranstaltung ist vielmehr von der Autorität der Unternehmensleitung auch zu einer Zeit getragen, in der sie nicht selbst anwesend ist, jedoch andere Personen, wie z. B. der Betriebsrat, die Veranstaltung leitet und dabei zugleich für das Unternehmen handelt (BSGE 7, 249, 253).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, die in einzelnen organisatorischen Einheiten des Unternehmens erfolgen, insbeson-dere wenn das Unter-nehmen über mehrere Betriebsstätten verfügt, genügt es, wenn die Leitung der jeweiligen organisatorischen Einheit als Veranstalter seitens des Unternehmens fungiert (BSG, Urt. v. 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R).

    Diese Grund-sätze gelten erst recht auf einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung der vorliegenden Art, da hier der Versicherungsschutz grundsätzlich weiter als auf der Betriebsstätte gefasst ist und sich auch auf Tätigkeiten erstreckt, die üblicherweise nicht unter Versicherungs-schutz stehen (z. B. Tanzen beim Betriebsfest, Spazieren gehen und Baden beim Betriebs-ausflug (BSG, Urt. v. 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R, Rz. 19)).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist nämlich Teilnahmezwang unserer heutigen Rechtsordnung fremd (BSGE 7, 249, 252; BSG, Urt. v. 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R) und eine Anwesenheit der Unternehmensleitung während der gesamten Veranstaltung nicht erforderlich (BSG, Urt. v. 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R).
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Es kann daher dahinstehen, ob die Blutprobe verwertbar war, ob der Alkoholgenuss auf-grund einer entsprechenden betrieblichen Förderung ebenfalls als betriebliche Ursache zu werten ist oder ob der Kläger durch die Benutzung der Hoteltreppe einer besonderen Ge-fährdung ausgesetzt war, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wäre (vgl. hierzu: BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306; BSG SozR 3-2200 Nr. 17 S. 65).
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 55/77
    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Allerdings besteht bei Unfällen außer-halb des Straßenverkehrs kein allgemeiner BAK-Grenzwert, bei dem ohne Weiteres von einem alkoholbedingten Leistungsabfall als wesentliche Unfallursache ausgegangen wer-den kann (BSGE 13, 9; 45, 176; BSG, Breithaupt 1992, 106 ff.).
  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrie-ben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumin-dest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstal-tung getragen werden (s. u. a. BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 40; § 539 Nr. 54).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versi-cherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; Bundessozialge-richts (= BSG) SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78

    Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des

    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Bei Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass selbst bei einer BAK von über 3, 0 âEUR° nicht bei jeder Testperson klinisch der Eindruck der Trunkenheit fest-zustellen war (vgl. hierzu: BSGE 48, 224, 227).
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrie-ben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumin-dest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstal-tung getragen werden (s. u. a. BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 40; § 539 Nr. 54).
  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 2/77

    Unfallversicherungsschutz - Gemeinschaftsveranstaltung - Kleinbetrieb - Teilnahme

    Auszug aus SG Lüneburg, 07.11.2011 - S 2 U 26/08
    Die Veranstaltung muss deshalb allen Beschäftigten des Unternehmens - bei Großbetrie-ben mindestens allen Beschäftigten einzelner Abteilungen oder anderer betrieblicher Einheiten - offen stehen und von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder zumin-dest gebilligt oder gefördert und von ihrer Autorität als betriebliche Gemeinschaftsveranstal-tung getragen werden (s. u. a. BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281 = SozR Nr. 56 zu § 542 RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 30; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 40; § 539 Nr. 54).
  • BSG, 16.08.1960 - 2 RU 60/57
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht