Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 22.01.1998 - 2 U 2639/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer verbotenen abweichenden Vereinbarung im Sinne des § 648 a Absatz 7 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); System der Sicherung der Bauhandwerker für ihre Vorleistungen; Vereinbarung der Nichtgeltendmachung der Rechte aus § 648a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
§ 648a BGB: Sind einschränkende Vereinbarungen unwirksam? (IBR 1998, 143)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 10.06.1997 - 3 HKO 1783/97
- OLG Nürnberg, 22.01.1998 - 2 U 2639/97
Wird zitiert von ...
- LG München I, 08.02.2005 - 11 O 15194/04
Verknüpfung von Sicherheitsverlangen und Abschlagszahlungen
Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass die Verknüpfung des Sicherungsverlangens nach § 648a BGB mit einer Zahlungsvereinbarung nicht per se unzulässig ist (OLG Nürnberg, IBR 1998, 143).