Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 21.08.1998 | OLG Celle, 18.02.1998

Rechtsprechung
   BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,896
BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R (https://dejure.org/1998,896)
BSG, Entscheidung vom 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R (https://dejure.org/1998,896)
BSG, Entscheidung vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R (https://dejure.org/1998,896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tankaufenthalt - Tankstop - Wegeunfall - Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim Tanken - Auftanken eines für den Arbeitsweg benötigten Kraftfahrzeuges - Arbeitsunfall - Eigenwirtschaftliche Tätigkeit

  • Judicialis

    RVO § 550 Abs 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 550 Abs. 1
    Unfall beim Betanken eines Kfz auf dem Nachhauseweg von der Arbeit

  • heymanns.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 550 Abs. 1 S. 1
    Unfallversicherungsschutz beim Tanken auf dem Weg zur Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz beim Tanken auf dem Heimweg

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 84
  • NZS 1999, 40
  • VersR 2000, 204
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 3/83
    Auszug aus BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
    Eine andere rechtliche Beurteilung ist allerdings dann gerechtfertigt, wenn das Nachtanken während der Fahrt unvorhergesehen notwendig wird, damit der restliche Weg zurückgelegt werden kann (BSG SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; SozR 2200 § 550 Nr. 39; BSG Urteil vom 24. Mai 1984 - 2 RU 3/83 - = USK 84150).

    Als brauchbaren Anhaltspunkt für die Notwendigkeit des Tankens hat es der Senat dabei angesehen, daß sich entweder während oder aber auch schon bei Antritt der Fahrt die Notwendigkeit ergibt, den Inhalt des Reservetanks in Anspruch zu nehmen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; BSG Urteil vom 24. Mai 1984 - 2 RU 3/83 - = USK 84150 mwN; Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 212).

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
    Während einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges zu und von dem Ort der Tätigkeit besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 aF RVO; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, § 8 RdNr 54).

    Zwar ist der Versicherte auf dem Weg von oder zu dem Ort der Tätigkeit in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraums geschützt; die Unterbrechung beginnt aber dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, wobei es keinen Unterschied macht, ob er den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmittels zurücklegt (vgl BSGE 20, 219, 221/222 = SozR Nr. 49 zu § 543 aF RVO; 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).

  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94

    Sachliche Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der

    Auszug aus BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
    Zu Unrecht nehme es gleichwohl in Anlehnung an die Entscheidung des BSG vom 24. Januar 1995 - 8 RKnU 1/94 - (= SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) das Vorliegen eines inneren Zusammenhangs an, weil sich der diesem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt wesentlich von dem des vorliegenden Rechtsstreits unterscheide.

    Dem steht die vom LSG herangezogene Entscheidung des 8. Senats des BSG vom 24. Januar 1995 (= SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) nicht entgegen, weil ihr ein wesentlich anders gelagerter Sachverhalt zugrundeliegt, der eine andere rechtliche Beurteilung verlangt.

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
    Während einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges zu und von dem Ort der Tätigkeit besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 aF RVO; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, § 8 RdNr 54).

    Zwar ist der Versicherte auf dem Weg von oder zu dem Ort der Tätigkeit in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraums geschützt; die Unterbrechung beginnt aber dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, wobei es keinen Unterschied macht, ob er den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmittels zurücklegt (vgl BSGE 20, 219, 221/222 = SozR Nr. 49 zu § 543 aF RVO; 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
    Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten betrieblichen Tätigkeit bzw wie hier zum Weg zur oder von der Arbeitsstätte gehört (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSG SozR 3-2200 § 550 Nrn 1 und 14).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 22/61
    Auszug aus BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
    Wenn der mitgeführte Treibstoffvorrat zwar zur Neige geht, aber nach Kenntnis des Beschäftigten noch ausreicht, um den Endpunkt des Weges nach oder von der Arbeitsstätte zu erreichen, kann das Nachtanken aber regelmäßig nicht als betriebsbezogen angesehen werden (vgl BSG Urteil vom 28. Februar 1964 - 2 RU 22/61 - teilweise veröffentlicht in BB 1964, 684).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 198/67
    Auszug aus BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
    Diese auch sonst typischerweise anzutreffende Situation rechtfertigt aber gerade die grundsätzliche Ablehnung der Gewährung von Unfallversicherungsschutz beim Betanken des für die Fahrt zur Arbeitsstätte genutzten Kraftfahrzeugs (vgl BSG Urteil vom 30. Januar 1970 - 2 RU 198/67 - = SozEntsch BSG IV § 550 Nr. 32 ).
  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 206/58

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
    Denn es handelt sich dabei um eine Verrichtung, die zwar üblicherweise der Aufnahme der Betriebstätigkeit vorangeht, der Betriebsarbeit aber zu fern steht, als daß sie schon dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten entzogen und der unter Versicherungsschutz stehenden betrieblichen Sphäre, die in § 550 RVO auf die Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit ausgedehnt ist, zuzurechnen wäre (s ua BSGE 16, 77, 78 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39).
  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes -

    Auszug aus BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
    Zwar ist der Versicherte auf dem Weg von oder zu dem Ort der Tätigkeit in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraums geschützt; die Unterbrechung beginnt aber dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, wobei es keinen Unterschied macht, ob er den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmittels zurücklegt (vgl BSGE 20, 219, 221/222 = SozR Nr. 49 zu § 543 aF RVO; 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Während der Durchführung allgemeiner Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines der Zurücklegung des Weges dienenden Pkw's, zB Tanken, Inspektionen, Reparaturen, besteht dagegen kein Versicherungsschutz (stRspr, vgl BSG vom 28.4 2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5; BSG vom 26.6.1958 - 2 RU 30/56 - BSGE 7, 255; BSG vom 20.12.1961 - 2 RU 206/58 - BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO aF; BSG vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19) .
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Tankvorgang vor, während oder nach dem Zurücklegen des versicherten Weges nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII vorgenommen wird (BSG Urteile vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 = juris RdNr 18; vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 10; vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 = juris RdNr 14; vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 14; vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 19; vom 28.4.1967 - 2 RU 82/64 - juris RdNr 16; vom 20.12.1961 - 2 RU 206/58 - BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO = juris RdNr 15; vgl zuletzt BSG Urteil vom 4.7.2013 - B 2 U 12/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 49 RdNr 16 f) .

    Soweit der Senat in älteren Urteilen unter Geltung der RVO vereinzelt den Tankvorgang auch dann unter Versicherungsschutz gestellt hat, wenn das Tanken zur Beendigung des gerade angetretenen Weges notwendig war (BSG Urteil vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 19; s aber auch BSG Urteil vom 28.2.1964 - 2 RU 22/61 - juris RdNr 13; vgl BSG Urteile vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 = juris RdNr 15; vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 10; vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 = juris RdNr 14; vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 16) , wird ausdrücklich klargestellt, dass solche Tankvorgänge nach geltendem Recht im Regelfall nicht in den Schutzbereich der Wegeunfallversicherung fallen.

    Auf die Frage, ob die Notwendigkeit des Tankens für den Versicherten unvorhergesehen eintrat, wurde dabei weder zwingend noch tragend abgestellt (BSG Urteile vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 = juris RdNr 18; vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 10; vom 14.12.1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 = juris RdNr 14; vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 19; vom 28.2.1964 - 2 RU 22/61 - juris RdNr 13; vom 11.12.1980 - 2 RU 71/78 - juris; vom 28.4.1967 - 2 RU 82/64 - juris; vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 16) .

    Denn das Tanken ist letztlich nur eine Vorbereitungshandlung einer weiteren, nur ausnahmsweise kraft gesetzlicher Anordnung unter Versicherungsschutz stehenden Vorbereitungshandlung - nämlich des Zurücklegens des Weges zur bzw von der versicherten Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII (zuletzt BSG Urteil vom 23.1.2018 - B 2 U 3/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 64 RdNr 19 in Bezug auf das Tanken unter Verweis auf BSG Urteil vom 20.12.1961 - 2 RU 206/58 - BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO; vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19) .

    Außerdem lässt sich nicht in jedem Einzelfall objektivieren, ob die Treibstoffreserve zwingend in Anspruch genommen werden musste und es wäre ggf in jedem Einzelfall abzugrenzen, ob mit dem vorhandenen Reservekraftstoff das Ziel noch hätte erreicht werden können oder ob der Kraftstoff für die nächste Fahrt beschafft werden sollte (vgl BSG Urteil vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; darauf verweisend Ricke aaO; vgl Ziegler aaO RdNr 257) .

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines PKW, der wie hier kein Arbeitsgerät iS des § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII ist, sind als Vorbereitungshandlungen unversichert, also zB Tanken, Inspektionen, Reparaturen usw, auch wenn sie letztlich mit einer auf die grundsätzlich versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (stRspr: BSG vom 26. Juni 1958 - 2 RU 30/56 - BSGE 7, 255: Kauf der Wochenkarte; BSG vom 20. Dezember 1961 - 2 RU 206/58 - BSGE 16, 77 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO aF: Tanken des Kfz; BSG vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19: Tanken; vgl zuletzt umfassend zu Vorbereitungshandlungen: BSG vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5: Holen des Bootshausschlüssels; vgl zur Literatur nur Ricke, Kasseler Kommentar zu Sozialversicherung, Stand März 2007, SGB VII, § 8 RdNr 217 ff; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand, Februar 2007, § 8 RdNr 119 ff).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Das Auf(tanken) des Fahrzeugs gehört - mit wenigen Ausnahmefällen, die hier ersichtlich nicht vorliegen - zu der rein eigenwirtschaftlichen Risikosphäre des Versicherten (vgl mwN BSG vom 11.8.1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 7/09

    Wegeunfall - Unterbrechung des versicherten Weges zwecks Tanken - Abgrenzung

    Das Aufsuchen einer Tankstelle auf dem Weg zur Arbeitsstelle oder auf dem Nachhauseweg stelle nach ständiger Rechtsprechung des BSG grundsätzlich eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit dar, die nicht im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehe und auch keine nur geringfügige Unterbrechung des versicherten Weges darstelle (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1998, B 2 U 29/97 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).

    Mit seiner hiergegen gerichteten Berufung trägt der Kläger ergänzend vor, die Bezugnahme des SG auf die Entscheidung des BSG vom 11. August 1998 (B 2 U 29/97 R) gehe fehl.

    Eine andere Beurteilung ist lediglich dann gerechtfertigt, wenn das Nachtanken während der Fahrt unvorhergesehen notwendig wird, damit der restliche Weg zurückgelegt werden kann (BSG, Urteil vom 11. August 1998, a. a. O.).

    Diese "vernünftigen" Überlegungen genügen aber dann nicht, dem mit dem Tankvorgang verbundenen Abweg die Eigenschaft einer unversicherten Tätigkeit zu nehmen, solange das Tanken konkret zur Zurücklegung des Weges zur Arbeit nicht unbedingt zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort erforderlich war, sondern ebenso nach Feierabend oder in der Zeit zwischen Rückkehr nach Hause und Beginn der Fahrt zur Arbeit am nächsten Tag hätte erledigt werden können (vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).

    Eine andere Beurteilung ist nach der zitierten Rechtsprechung lediglich dann gerechtfertigt, wenn das Nachtanken während der Fahrt unvorhergesehen notwendig wird, damit der restliche Weg zurückgelegt werden kann (BSG, Urteil vom 11. August 1998, a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - beendeter Betriebsweg: Absetzen des letzten

    Es handelte sich um eine Verrichtung, die notwendig war, damit der restliche Weg zurückgelegt werden konnte (vgl. etwa zum unerwartet erforderlichen Tanken BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R -, SozR 3-2200 § 550 Nr. 19, Rn. 18), mithin nicht um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit.
  • LSG Thüringen, 19.04.2018 - L 1 U 1165/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Nachtanken - sachlicher

    Während des Tankens tritt regelmäßig - so auch hier - eine mehr als geringfügige Unterbrechung der versicherten Tätigkeit ein (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 17, nach juris; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 05/15, § 8 SGB VII Rn. 119).

    So hat das BSG nach früherer - möglicherweise nicht mehr aktuellen (so Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 05/15, § 8 SGB VII Rn. 119) - Rechtsprechung entschieden, dass das Nachfüllen des Tanks mit der Zurücklegung des Weges nach oder von der Arbeitsstätte in einem auch rechtlich wesentlichen Zusammenhang steht, wenn es unvorhergesehen notwendig wird, damit der restliche Weg zurückgelegt werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 14. Dezember 1978 - 2 RU 59/78 = SozR 2200 § 550 Nr. 39 sowie vom 24. Mai 1984 - 2 RU 3/83, beide nach juris; zuletzt BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 19, Rn. 18, nach juris).

    Ein brauchbarer Anhaltspunkt für die Notwendigkeit des Tankens sei indes bereits, dass sich entweder während der Fahrt oder aber auch schon bei Antritt der Fahrt die Notwendigkeit ergibt, den Inhalt des Reservetanks in Anspruch zu nehmen (zuletzt BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 19, Rn. 18, nach juris).

    Das BSG hat nämlich in früherer Rechtsprechung (Urteil vom 14. Dezember 1978 - 2 RU 59/78, SozR 2200 § 550 Nr. 39, Rn. 14; einschränkend dann aber BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 19, Rn. 1, beide nach juris: Wenn der mitgeführte Treibstoffvorrat zwar zur Neige geht, aber nach Kenntnis des Beschäftigten noch ausreicht, um den Endpunkt des Weges nach oder von der Arbeitsstätte zu erreichen, kann das Nachtanken aber regelmäßig nicht als betriebsbezogen angesehen werden.) entschieden, dass ein Kraftfahrer grundsätzlich davon ausgehen könne, dass das Auftanken notwendig ist, wenn er den Reservetank in Anspruch nehmen müsse.

  • LSG Hessen, 20.05.2008 - L 3 U 195/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dies ist dadurch gerechtfertigt, dass das Aufsuchen der Tankstelle durch den motorisierten Arbeitnehmer im Allgemeinen nicht - wie das Zurücklegen des Weges nach und von der Arbeitsstätte - zeitlich und örtlich fixiert ist, sondern dass der Arbeitnehmer hierfür meist über vielfache Auswahlmöglichkeiten verfügt, indem er das Tanken während der Freizeit an seinem Wohnort, während einer Arbeitspause am Ort des Betriebes oder auch irgendwo unterwegs vornehmen kann (BSG, Urteil vom 30. Januar 1970 - 2 RU 198/67 - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).

    Als brauchbaren Anhaltspunkt und allgemeinen Maßstab für die Notwendigkeit des Tankens hat das BSG es deshalb auch zur Vermeidung einer zu starken Kasuistik angesehen, dass sich entweder während oder aber auch schon bei Antritt der Fahrt die Notwendigkeit ergibt, den Inhalt des Reservetanks in Anspruch zu nehmen (u.a. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; SozR 2200 § 550 Nr. 39).

    Als nicht "betriebsbedingt" anzusehen ist das Auftanken in jedem Fall allerdings dann, wenn der mitgeführte Treibstoffvorrat zur Neige geht, aber noch ausreicht, um den jeweiligen Endpunkt des Weges nach oder von der Arbeitsstätte zu erreichen und dies dem Versicherten auch bekannt ist, so dass seine subjektive Vorstellung und Handlungstendenz gar nicht darauf gerichtet sein kann, mit dem Tanken die Zurücklegung des weiteren Weges zu ermöglichen (s. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19; SozR 2200 § 550 Nr. 39).

  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13

    Wegeunfall - Abweichen vom direkten Weg

    Der Kauf von Lebensmitteln gehört zu der rein eigenwirtschaftlichen Risikosphäre des Versicherten (vergleiche auch BSG vom 11.08.1998, B 2 U 29/97 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 17 U 188/07

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls nach dem Verlassen des unmittelbaren

    Denn es handelt sich dabei um eine Verrichtung, die zwar üblicherweise der Aufnahme der Betriebstätigkeit vorangeht, der Betriebsarbeit aber zu fern steht, als dass sie schon dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten entzogen und der unter Versicherungsschutz stehenden betrieblichen Sphäre, die in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII auf die Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit ausgedehnt ist, zuzurechnen wäre (vgl. etwa BSGE 16, 77, 78 = SozR Nr. 35 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).

    Eine andere rechtliche Beurteilung ist allenfalls dann gerechtfertigt, wenn das Nachtanken während der Fahrt unvorhergesehen notwendig wird, damit der restliche Weg zurückgelegt werden kann (BSG SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; SozR 2200 § 550 Nr. 39; BSG, Urteil vom 24.05.1983 - 2 RU 3/83 - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).

    Denn das Tanken war konkret zur Zurücklegung des Weges zur Arbeit am nächsten Tag nicht unbedingt zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort erforderlich, sondern hätte ebenso gut während der Freizeit des Klägers zwischen Rückkehr und Beginn der Fahrt zur Arbeit am nächsten Tag erledigt werden können (vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19).

  • LSG Sachsen, 18.07.2002 - L 2 U 104/01

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Unfall

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - vorbereitende Handlung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2014 - L 3 U 196/13

    Unfall - Wegeunfall - objektive Handlungstendenz - Frostschutzfolie -

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - L 3 U 268/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10

    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit

  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 9/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - keine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2004 - L 15 U 313/03

    Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen

  • LSG Niedersachsen, 18.05.2000 - L 6 U 380/98

    Kein UV-Schutz auf dem Heimweg bei der Verfolgung eines anderen

  • SG Dresden, 08.05.2013 - S 5 U 293/12

    Knieschuss im Home-Office kein Arbeitsunfall

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2002 - L 3 U 212/02
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2017 - L 3 U 4821/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung: Wegeunfall von Betriebsweg -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 14 U 160/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2012 - L 3 U 31/12
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R

    Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2014 - L 2 U 42/12

    Wegeunfall - Tanken - Handlungstendenz

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Zu Unfall

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - L 2 U 200/10

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Überfall - Raub - fehlender innerer Zusammenhang -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2014 - L 2 U 242/12

    Kein Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung beim Abweichen vom

  • LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15

    Kein Wegeunfall beim Abbiegen zum privatwirtschaftlichen Tanken

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2005 - L 17 U 74/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Strecke zwischen Wohnbereich

  • LSG Bayern, 07.10.2009 - L 17 U 395/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - L 2 U 196/11

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Überfall - Vergewaltigung - fehlender innerer

  • SG Düsseldorf, 14.08.2007 - S 16 U 294/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Versicherungsleistungen gegen einen

  • OVG Saarland, 06.12.2005 - 1 Q 74/05

    Geschützter Weg bei Wegeunfall

  • BSG, 27.10.2005 - B 2 U 325/05 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 134/99

    Gewährung von Witwen- und Halbwaisenrente; Hinterbliebenenrente aufgrund eines

  • SG Lüneburg, 14.01.2010 - S 2 U 120/05

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls i.F.e. Auffahrunfalls zwischen zwei Arbeitnehmern

  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 2275/98

    Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) für Unfälle beim Zurücklegen von Wegen auf dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 14 U 254/15
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2003 - L 7 U 313/02

    Anspruch des Klägers auf Entschädigungsleistungen auf Grund eines Wegeunfalls und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2011 - L 9 U 7/09
  • SG Lüneburg, 19.01.2010 - S 2 U 120/05

    Anerkennung eines Unfallereignisses während der Autoreparatur auf einem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 16/12 U 1/01

    Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Begriff der

  • SG Lüneburg, 01.10.2007 - S 2 U 68/03

    Anerkennung eines Wegeunfalls bei Unterbrechung des Heimwegs aus sog.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 3 U 201/08
  • SG Mannheim, 20.09.2005 - S 9 U 1554/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Tanken -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.08.1998 - 2 U 29/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10708
OLG Zweibrücken, 21.08.1998 - 2 U 29/97 (https://dejure.org/1998,10708)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.08.1998 - 2 U 29/97 (https://dejure.org/1998,10708)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. August 1998 - 2 U 29/97 (https://dejure.org/1998,10708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrechtliche Abgrenzung der Tätigkeiten von Arzt und Zahnarzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 20.03.1987 - 6 U 30/87

    Verjährung; Zeitungsannonce; Verjährung einer Annonce; Verjährung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.1998 - 2 U 29/97
    Der Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Kommentarliteratur herrschenden Auffassung an, wonach die Handlung mit Versendung bzw. Zugang eines Rundschreibens oder, ähnlichen Werbemittels als abgeschlossen anzusehen ist (BGH, GRUR 1974, 100 - Brünova; OLG Köln, GRUR 1987, 644 ; OLG Nürnberg, BB 1971, 1171; Köhler/Pieper, UWG , § 21 Rdn. 23; vgl. auch GK- UWG , § 21 Rdn. 26, der allerdings zu Anzeigen- oder Plakatwerbung eine andere Auffassung vertritt; a.A. Baumbach/Hefermehl, aaO., § 21 UWG Rdn. 12).
  • VG Münster, 19.04.2011 - 7 K 338/09

    Zahnärzte dürfen kein Botox spritzen

    vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. August 1998 - 2 U 29/97 -, WRP 1999, 288 = juris, Rn. 77.

    Ebenso OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. August 1998 - 2 U 29/97 -, a.a.O., Rn. 53, 76 bis 79, 85 VG Köln, Beschluss vom 2. August 2005 - 9 L 798/05 -, a.a.O., Rn. 34.

    § 1 Abs. 3 ZHG erfasst nach der Rechtsprechung des OVG NRW nur die Maßnahmen, die ihren unmittelbaren Behandlungsansatz in diesen drei Körperbereichen haben, nicht aber solche, die nur mittelbar damit in Zusammenhang stehen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. August 1998 - 13 A 1781/96 -, a.a.O., Rn. 35; ebenso OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. August 1998 - 2 U 29/97 -, a.a.O., Rn. 53.

    Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, insbesondere ihr die Ausübung der Tätigkeiten des Zahnarztes regelnder Art. 36, der ebenfalls auf Zähne, Mund und Kiefer und das dazugehörige Gewebe abstellt, führt zu keinem anderen Ergebnis, vgl. zum entsprechenden Art. 5 der Vorgänger-Richtlinie 78/687/EWG OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. August 1998 - 2 U 29/97 -, a.a.O., Rn. 40.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1210/11

    Berechtigung eines Zahnarztes zur Durchführung von Faltenunterspritzungen

    vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. August 1998 - 2 U 29/97 -, juris, Rn. 53, 83.
  • LSG Bayern, 13.06.2001 - L 12 KA 513/99

    Leistungsinhalte der Nrn. Ä 203 und Ä 738 sind über die KZV berechnungsfähig

    Insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Zweibrücken, wonach zum Gebiet der Zahnheilkunde u.a. auch die kieferorthopädische Chirurgie gehöre, insbesondere auch die chirurgische Behandlung von Dysgnathien, Fehlbissen und Progenien (Urteil vom 21. August 1998 - Az.: 2 U 29/97), werde die Argumentation widerlegt und letztlich gerichtlich nicht haltbar sein, wonach die in Rede stehenden GOÄ-Nummern "nicht in den vertragszahnärztlichen" Bereich fallen würden.

    Die in § 1 Abs. 3 ZHG vorgenommene Definition bietet insbesondere keine Grundlage für die von der Beklagten vorgenommene Abgrenzung, wonach von zahnärztlichen Behandlungen nur bei Behandlungen im dentoalveolaren Bereich, also bei der Behandlung von Zähnen, Mundhöhle und zahntragendem Kiefer, gesprochen werden kann (in diesem Sinne auch OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. August 1998, Az.: 2 U 29/97).

  • SG Marburg, 22.02.2012 - S 12 KA 719/11

    Anforderungen an die sachlich-rechnerische Berichtigung der Abrechnung eines

    Es handele sich um zahnärztliche Leistungen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.08.1998 - 2 U 29/1997 - juris, Rn. 70-73).
  • LSG Bayern, 28.11.2001 - L 12 KA 522/00

    Sachlich-rechnerische Berichtigung einer ärztlichen Honorarrechnung hinsichtlich

    Das OLG Zweibrücken habe in seinem Urteil vom 21. August 1998 (Az.: 2 U 29/97) entschieden, dass zum Gebiet der Zahnheilkunde auch weitergehende als von der KZVB angegebene chirurgische Behandlungen gehörten.
  • VG Münster, 04.02.2015 - 18 K 1442/13

    Durchführung von Radiofrequenzbehandlungen ohne Approbation als Arzt oder eine

    Auch wenn etwa die Lippen als äußere Grenze des Mundbereichs noch dem Mund im Sinne von § 1 Abs. 3 ZHG zugerechnet werden können, und bei bestimmten chirurgischen Behandlungen eines Zahnarztes im Bereich der Zähne, des Mundes oder des Kiefers ein notwendiger begleitender Übergriff auf die Gesichtshaut ausnahmsweise zulässig ist, Vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 21 August 1998 - 2 U 29/97 -, WRP 1999, 288 = juris, Rn. 53, 77, 83, können jedenfalls Eingriffe, die - wie hier - final auf eine Behandlung von Gesichtshaut und -oberfläche außerhalb des Bereichs der Zähne, des Mundes einschließlich der Lippen und des Kiefers gerichtet sind, nicht mehr dem der Zahnheilkunde zugewiesenen körperlichen Bereich zugeordnet werden, vgl.OVG NRW, Urteil vom 18. April 2013 - 13 A 1210/11 -, juris, Rn. 43; VG Münster, Urteil vom 19. April 2011 - 7 K 338/09 -, www.nrwe.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 121/11
    Vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. August 1998 - 2 U 29/97 -, juris, Rn. 53, 83.
  • VG Köln, 02.08.2005 - 9 L 798/05

    Streit um eine Untersagungsverfügung hinsichtlich der Durchführung ärztlicher

    Hiervon geht auch die von der Antragstellerin für ihre abweichende Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Zweibrücken (Urteil vom 21. August 1998 - 2 U 29/97 -) aus.
  • BerG Heilberufe Münster, 04.02.2015 - 18 K 1442/13
    Auch wenn etwa die Lippen als äußere Grenze des Mundbereichs noch dem Mund im Sinne von § 1 Abs. 3 ZHG zugerechnet werden können, und bei bestimmten chirurgischen Behandlungen eines Zahnarztes im Bereich der Zähne, des Mundes oder des Kiefers ein notwendiger begleitender Übergriff auf die Gesichtshaut ausnahmsweise zulässig ist, Vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 21 August 1998 - 2 U 29/97 -, WRP 1999, 288 = juris, Rn. 53, 77, 83, können jedenfalls Eingriffe, die - wie hier - final auf eine Behandlung von Gesichtshaut und -oberfläche außerhalb des Bereichs der Zähne, des Mundes einschließlich der Lippen und des Kiefers gerichtet sind, nicht mehr dem der Zahnheilkunde zugewiesenen körperlichen Bereich zugeordnet werden, vgl.OVG NRW, Urteil vom 18. April 2013 - 13 A 1210/11 -, juris, Rn. 43; VG Münster, Urteil vom 19. April 2011 - 7 K 338/09 -, www.nrwe.de.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.02.1998 - 2 U 29/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12921
OLG Celle, 18.02.1998 - 2 U 29/97 (https://dejure.org/1998,12921)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.1998 - 2 U 29/97 (https://dejure.org/1998,12921)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 2 U 29/97 (https://dejure.org/1998,12921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 896
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Augsburg, 22.05.1987 - 7 S 5341/86

    Allgemeine Bedingungen für die Neuwertversicherung eines Hausrats; Einbeziehung

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.1998 - 2 U 29/97
    Fälle, in denen es beim Betrieb einer Waschmaschine zu einem Feuerschaden gekommen ist, sind auch schon wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen (vgl. LG Augsburg NJW-RR 1987, 1510; AG Köln VersR 1988, 28; AG Freiburg VersR 1989, 698).
  • AG Freiburg, 25.11.1987 - 1 C 1850/87
    Auszug aus OLG Celle, 18.02.1998 - 2 U 29/97
    Fälle, in denen es beim Betrieb einer Waschmaschine zu einem Feuerschaden gekommen ist, sind auch schon wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen (vgl. LG Augsburg NJW-RR 1987, 1510; AG Köln VersR 1988, 28; AG Freiburg VersR 1989, 698).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12

    Verpachtetes Grundstück wird geteilt, einheitlicher Pachtvertrag bleibt bestehen

    Dies gilt deshalb, weil nach § 185 Abs. 1 BGB Verfügungen eines Nichtberechtigten über einen Gegenstand wirksam sind, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgen, wobei diese Vorschrift anerkanntermaßen auf einseitige Gestaltungsrechte - wie die Kündigung (vgl. BGH, MDR 1998, 896 - Juris - Rz. 8) - entsprechend anzuwenden ist (Palandt, a.a.O., § 185 BGB, Rz. 2; Juris-PK BGB, a.a.O., § 185 BGB, Rz. 5).
  • AG Gießen, 21.06.2007 - 48M C 141/07

    Wohnraummiete: Haftung des Mieters für Beschädigung der Mietsache;

    Die Abweichung von diesem Grundsatz ist deswegen gerechtfertigt, weil mehrere Mieter in der Regel einheitlich auftreten und damit beim Vermieter die Erwartung begründen, für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis gemeinsam einstehen zu wollen (vgl. OLG Celle, MDR 98, 896 für den Fall eines Schadens durch eine unbeaufsichtigte Waschmaschine).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht