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Rechtsprechung
   BSG, 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R   

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https://dejure.org/1999,5263
BSG, 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R (https://dejure.org/1999,5263)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R (https://dejure.org/1999,5263)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - B 2 U 29/98 R (https://dejure.org/1999,5263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Beitragszuschlag - Zuschlagsverfahren - Nichtberücksichtigung - Arbeitsunfall - alleiniges Verschulden - Dritter - Satzung - Ausnahmeregelung

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfall - Beitragszuschlag - Erhebung - Umlage - Umlagebescheid - Explosion

  • Judicialis

    RVO § 725 Abs 2 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 725 Abs. 2 S. 5; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
    Berechnung des Zuschlags zum Grundbeitrag der Berufsgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 44/92

    Zuschlag - Unfallversicherungsbeitrag - Differenzierung - Arbeitsunfälle

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R
    Mit dem Beitragsausgleichsverfahren innerhalb der Unternehmerschaft soll ein finanzieller Ausgleich für die gewünschte Intensivierung der Unfallverhütung in den einzelnen Unternehmen geschaffen werden (BSG SozR 3-2200 § 725 Nr. 2 mwN).

    Diese Satzung der Beklagten ist revisibles Recht (§ 162 des Sozialgerichtsgesetzes), weil ihr Geltungsbereich (§ 4 der Satzung) sich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt (BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10 und SozR 3-2200 § 725 Nr. 2).

  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R
    Die vom LSG zitierte Entscheidung des BSG vom 5. August 1976 (BSGE 42, 129 = SozR 2200 § 548 Nr. 22) betrifft nur den Normalfall und nicht den Ausnahmetatbestand des § 725 Abs. 2 RVO.
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 33/93

    Erstattung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Private

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R
    Die Regelung des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X findet nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich auch auf Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften Anwendung (s ua Bundessozialgericht , Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 33/93 - = HVBG-Info 1994, 2174).
  • BSG, 18.10.1984 - 2 RU 31/83

    Arbeitsunfall - Zuschläge - Durchschnittsunfallbelastungsziffer

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R
    Diese Satzung der Beklagten ist revisibles Recht (§ 162 des Sozialgerichtsgesetzes), weil ihr Geltungsbereich (§ 4 der Satzung) sich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt (BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10 und SozR 3-2200 § 725 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2009 - L 6 U 1859/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem §

    Vielmehr muss er lediglich im Sinne einer "Verursachung" verstanden werden (BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R, juris Rz. 23).

    Denn dann müsste beispielsweise das Verschulden bei einem Versicherungsfall abgelehnt werden, der allein durch eine nicht zum Unternehmen gehörende schuldunfähige oder nicht zurechnungsfähige Person verursacht worden ist (Hans, SGb 2000, 84-86; Platz in Lauterbach, Unfallversicherung, 4. Auflage, § 162, Rz. 20).

    Arbeitsunfälle, die infolge alleinigen Verschuldens nicht zum Unternehmen gehörender Personen eingetreten sind, bleiben unberücksichtigt, weil sie dem Einfluss des Unternehmers entzogen sind, der durch die Regelung zur Unfallverhütung motiviert werden soll (BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R, juris Rz. 21 und 22).

    Eine Einschränkung dahingehend, dass die Ursache im Einflussbereich des Unternehmens sorgfaltswidrig durch ein positives Tun oder Unterlassen gesetzt worden sein muss, um sie dem Unternehmen zurechnen zu können, hat nicht zu erfolgen (so aber Hans, SGb 2000, 84-86).

  • LSG Bayern, 23.01.2018 - L 3 U 29/15

    Schwere eines Arbeitsunfalls

    Vielmehr muss er im Sinne einer "Verursachung" verstanden werden (BSG, Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 29/98 R -, SozR 3-2200 § 725 Nr. 4 und juris Rn. 23; vgl. hierzu auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Oktober 2009 - L 6 U 1859/08 -, juris Rn. 44 ff., welches ausdrücklich auf die Theorie der wesentlichen Bedingung zurückgreift).

    Es besteht daher nach dem Sinn und Zweck des Beitragsausgleichsverfahrens kein Grund, entsprechende Versicherungsfälle als solche zu qualifizieren, die durch alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen eingetreten sind und deshalb unberücksichtigt bleiben müssten (ebenfalls auf die Einflussmöglichkeit des Unternehmers auf die Unfallverhütung abstellend: BSG, Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 29/98 R -, SozR 3-2200 § 725 Nr. 4 und juris Rn. 2; ähnlich: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Oktober 2009 - L 6 U 1859/08 -, juris Rn. 44).

  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen

    Bei dem Unfall handelte es sich nicht um einen Wegeunfall oder einen durch höhere Gewalt oder durch alleiniges Verschulden von nicht zum Unternehmen der Klägerin gehörenden Personen verursachten Unfall (vgl § 29 Abs. 1 Satz 2 der Satzung) , weil nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) die unfallbringende Verrichtung des Verletzten bei verbotswidrigem Betreten eines Ganges erfolgte und damit - unabhängig von der Frage, ob Mitarbeiter des Entleihunternehmens insoweit Dritte sind, oder sich die Klägerin auch deren Verhalten zurechnen lassen muss - die rechtliche Würdigung des LSG, dass kein ausschließliches Fremdverschulden von Dritten vorlag, nicht zu beanstanden ist (vgl BSG Urteil vom 30.6.1999 - B 2 U 29/98 R - SozR 3-2200 § 725 Nr. 4 RdNr 21) .
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

    Es handelt sich hierbei um revisibles Recht (§ 162 des Sozialgerichtsgesetzes ), weil sich die örtliche Zuständigkeit der Beklagten (§ 3 der Satzung) und damit der Geltungsbereich der Satzung über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt (vgl BSG SozR 3-2200 § 725 Nr. 4; zuletzt BSG Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R - mwN, vorgesehen zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl, IX, RdNr 294).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 1680/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem §

    Diese Regelung zielt mit Blick auf den Zweck der Erhebung von Beitragszuschlägen aber auch von Beitragsnachlässen, nämlich die Prävention von Arbeitsunfällen durch Beitragsanreize zu fördern und so die nivellierende Wirkung der Gefahrklassen bei Berechnung der Beiträge abzuschwächen (vgl. Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O. § 162 SGB VII RdNr. 2; dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen 15.01.2003 - L 17 U 111/01 - juris), darauf ab, diejenigen Arbeitsunfälle, die dem Einflussbereich des Unternehmens nicht ausgesetzt sind, denen der Unternehmer also nicht präventiv vorbeugen kann, bei der Feststellung eines Beitragszuschlages außer Acht zu lassen und so den Unternehmer nicht mit höheren Beiträgen für solche Arbeitsunfälle zu belegen, die nicht seiner Einflusssphäre unterliegen (dazu vgl. BSG 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R - SozR 3-2200 § 725 Nr. 4 = juris; Ricke in KassKomm § 162 SGB VII RdNr. 7).

    Jedenfalls hat der Senat ein alleiniges Fremdverschulden im unfallversicherungsrechtlichen Sinne (vgl. BSG, 30.06.1999 - B 2 U 29/98 R -, SozR 3-2200 § 725 Nr. 4) nicht feststellen können.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - I-2 U 29/98   

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https://dejure.org/2005,15197
OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - I-2 U 29/98 (https://dejure.org/2005,15197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2005 - I-2 U 29/98 (https://dejure.org/2005,15197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - I-2 U 29/98 (https://dejure.org/2005,15197)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht bei einer unberechtigten Erteilung von Sortenschutz bzgl. Pflanzen-Neuzüchtungen (Calluna-Neuzüchtungen) ggü. dem tatsächlich Berechtigten; Sortenschutz von Pflanzen-Neuzüchtungen (Calluna-Neuzüchtungen) i.R.d. Abstammung von bereits geschütztem ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Pflanzensorten (Sortenschutz)

  • Judicialis

    SortG § 9 Abs. 1; ; SortG § 9 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    SortG § 9 Abs. 1; SortG § 9 Abs. 2; ZPO § 286
    Sortenschutzrechtlicher Übertragungsanspruch für die Calluna vulgaris-Sorte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.2004 - X ZR 203/01

    "Barbara"; Anforderungen an den Nachweis des Ursprungs einer Sorte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 29/98
    Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens X ZR 203/01 (Bundesgerichtshof) zu tragen.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 2 U 40/07

    Callunen-Sorten II (Sortenschutz)

    In einem vorausgegangenen im Jahre 1995 begonnenen Rechtsstreit verlangte der Kläger vom Beklagten die Übertragung der drei genannten Anmeldungen und die Feststellung seiner Verpflichtung, ihm allen Schaden zu ersetzen, der ihm dadurch entstanden sei und noch entstehen werde, dass der Beklagte Pflanzenmaterial der drei vorgenannten zum Sortenschutz angemeldeten Calluna-Sorten in den Verkehr gebracht habe (LG Düsseldorf, 4 O 186/95 = OLG Düsseldorf, 2 U 29/98).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 158/06

    Callunen-Sorten III (Sortenschutz)

    Auf die von beiden Parteien eingelegte Berufung änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf 2 U 29/98, Anlage K 1) das erstinstanzliche Urteil unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel dahingehend ab, dass der Beklagte verurteilt wurde, den ihm erteilten, am 04.11.1993 angemeldeten Sortenschutz zur Kennnummer CLL 25 für die Sorte "Verena" auf den Kläger zu übertragen und dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der ihm durch das In-Verkehr-Bringen dieser Sorte entstanden ist und entstehen wird; im Übrigen wies das Oberlandesgericht die Klage ab.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.08.1998 - 2 U 29/1998   

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OLG Bremen, 13.08.1998 - 2 U 29/1998 (https://dejure.org/1998,21985)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.08.1998 - 2 U 29/1998 (https://dejure.org/1998,21985)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. August 1998 - 2 U 29/1998 (https://dejure.org/1998,21985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einverständliche Aufhebung eines die Abweichung einer Forderung bewirkenden Vertrages; Erneute Abtretung einer Forderung durch den Forderungsinhaber nach erfolgter Rückabtretung; Beweiskraft von Privaturkunden gemäß § 416 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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