Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99   

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OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99 (https://dejure.org/1999,8520)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.11.1999 - 2 U 29/99 (https://dejure.org/1999,8520)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. November 1999 - 2 U 29/99 (https://dejure.org/1999,8520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2229 Abs. 4 BGB; § 138 Abs. 1 BGB; § 1902 BGB
    Wirksamkeit eines Testaments bei Vorliegen einer allgemeinen Hirnleistungsminderung in Form einer senilen Demenz ; Voraussetzungen an die Testierfähigkeit; Sittenwidrigkeit einer Testamentseinsetzung des Betreuers durch den Betreuten; Ausschluss der gesetzlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Testaments bei Vorliegen einer allgemeinen Hirnleistungsminderung in Form einer senilen Demenz ; Voraussetzungen an die Testierfähigkeit; Sittenwidrigkeit einer Testamentseinsetzung des Betreuers durch den Betreuten; Ausschluss der gesetzlichen ...

  • bundesanzeiger-verlag.de PDF

    § 138 BGB
    Sittenwidrigkeit eines Testaments zu Gunsten des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung eines Betreuers - Testament der Betreuten ist sittenwidrig

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit eines Testaments der Betreuten zugunsten des Betreuers

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Betreuer erschleicht sich das Erbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 138 § 1896 § 1937
    Sittenwidrigkeit eines Testaments zu Gunsten des Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1189
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Sittenwidrigkeit von letztwilligen Verfügungen kann allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden, da die Anwendung von § 138 BGB sich hier als Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers und daher als Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie im Erbrecht auswirkt (BGH 111, 36, 39; BGH NJW 94, 248 f.).

    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch § 138 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn das Verdikt der Sittenwidrigkeit, sich auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BGH NJW 1994, S. 248, 250 [BGH 20.10.1993 - IV ZR 231/92] zu III 2 c; BayObLG NJW 98, 2369).

  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97

    Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Auch ein Testament des Betreuten zugunsten des Betreuers als einseitiges Rechtsgeschäft kann wegen der Umstände, unter denen es errichtet ist, sittenwidrig sein (Schwab, FamRZ 1990, S. 681, 688, Damrau-Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl. 1995 § 1908 i. Rdn. 10, G. Müller, ZEV 1998, S. 219, 223; BayObLG NJW 1998, S. 2369).

    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch § 138 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn das Verdikt der Sittenwidrigkeit, sich auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BGH NJW 1994, S. 248, 250 [BGH 20.10.1993 - IV ZR 231/92] zu III 2 c; BayObLG NJW 98, 2369).

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts kann sich nicht nur aus seinem Inhalt, sondern auch aus seinem Gesamtcharakter ergeben, aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts ( "Umstands-Sittenwidrigkeit" ; BGHZ 86, 82, 88 [BGH 08.12.1982 - IVb ZR 333/81] ; 107, 92, 97) [BGH 28.02.1989 - IX ZR 130/88] .
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Der Erblasser muß vielmehr eine konkrete Vorstellung seines letzten Willens haben, in der Lage sein, sich ein klares Urteil über die Tragweite seiner Entscheidung zu bilden, dabei frei von Einflüssen Dritten zu handeln sowie den Inhalt des Testamentes von sich aus zu bestimmen und auszudrücken (vgl. Staudinger-W. Baumann, Bearbeitung August 1995, § 2229 Rdziff. 10; Soergel-Harder, 12. Aufl. 1992, § 2229 Rdziff. 2; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, S. 870 m.w.N. zur Rechtsprechung) Dazu war Frau ... am 30. Januar 1987 nicht in der Lage.
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Sittenwidrigkeit von letztwilligen Verfügungen kann allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden, da die Anwendung von § 138 BGB sich hier als Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers und daher als Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie im Erbrecht auswirkt (BGH 111, 36, 39; BGH NJW 94, 248 f.).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts kann sich nicht nur aus seinem Inhalt, sondern auch aus seinem Gesamtcharakter ergeben, aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts ( "Umstands-Sittenwidrigkeit" ; BGHZ 86, 82, 88 [BGH 08.12.1982 - IVb ZR 333/81] ; 107, 92, 97) [BGH 28.02.1989 - IX ZR 130/88] .
  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 70.77

    Voraussetzungen für die erneute Förderung einer weiteren Ausbildung - Anspruch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Da der Senat den Sachverhalt im Zivilprozeß nicht von amts wegen aufzuklären hat - anders als im Erbscheinsverfahren, auf das sich die vom Beklagten in der Berufungsbegründung S. 9 zitierte Entscheidung des BayObLG FamRZ 1980, 505 (nur Leitsatz ausführlich BayObLGZ 1979, 256 ff.) bezieht - hat er auch nicht ohne nähere konkrete Beweisantritte zu bestimmten Tatsachen "die behandelnden Ärzte, das Pflegepersonal, die Richterin und den Notar ..." - der im übrigen vor Jahren verstorben ist - "zur Beurteilung der Testierunfähigkeit" vernehmen müssen.
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Da der Senat den Sachverhalt im Zivilprozeß nicht von amts wegen aufzuklären hat - anders als im Erbscheinsverfahren, auf das sich die vom Beklagten in der Berufungsbegründung S. 9 zitierte Entscheidung des BayObLG FamRZ 1980, 505 (nur Leitsatz ausführlich BayObLGZ 1979, 256 ff.) bezieht - hat er auch nicht ohne nähere konkrete Beweisantritte zu bestimmten Tatsachen "die behandelnden Ärzte, das Pflegepersonal, die Richterin und den Notar ..." - der im übrigen vor Jahren verstorben ist - "zur Beurteilung der Testierunfähigkeit" vernehmen müssen.
  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Dazu heißt es in einem Urteil des OLG Braunschweig vom 4. November 1999 (2 U 29/99, zit. nach juris):.
  • OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13

    Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Untreuetatbestands im Fall der

    Dass - bei Annahme einer Testierunfähigkeit - die fraglichen Testamente anfechtbar sind, schließt die Annahme zumindest einer konkreten Vermögensgefährdung ebenso wenig aus wie der Umstand, dass zumindest außerhalb des Geltungsbereichs von § 14 Abs. 5 HeimG das Einsetzen eines Betreuers als Erben zwar rechtlich nicht ausdrücklich untersagt ist, ein gleichwohl aufgesetztes Testament indessen sittenwidrig sein kann (vgl. hierzu OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1189).
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Rechtsprechung
   BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R   

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https://dejure.org/2000,394
BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R (https://dejure.org/2000,394)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R (https://dejure.org/2000,394)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R (https://dejure.org/2000,394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (275)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung -

    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    In diesem Zusammenhang sei auch klärungsbedürftig, ob die vom LSG zitierte Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 551 Nr. 10) so zu verstehen sei, daß der Zusammenhang von schädigender Einwirkung und vorhandener Erkrankung nur dann als hinreichend wahrscheinlich anzusehen sei, wenn dies anhand statistisch relevanter Zahlen für eine Vielzahl von typischen Geschehensabläufen bestätigt werden könne.

    Es kann offenbleiben, wie die vom Kläger aufgeworfene Frage, "ob die Rechtsprechung - wie vom LSG benannt (SozR 2200 § 551 Nr. 10) - des BSG so zu verstehen ist, daß bei der Zusammenhangsfrage von schädigender Einwirkung und vorhandener Erkrankung nur dann im Sinne einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit gesprochen werden kann, wenn - wie das LSG meint - anhand 'statistisch relevanter Zahlen' für eine Vielzahl von typischen Geschehensabläufen dies bestätigt werden kann", zu beantworten ist.

  • BSG, 27.03.1958 - 5 RKn 32/56
    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    Denn durch die unbestimmte Bezeichnung von BKen als "Erkrankungen durch ..." will der Verordnungsgeber alle denkbaren Krankheiten zu BKen erklären, die nach den fortschreitenden Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ursächlich auf die genannten Einwirkungen zurückzuführen sind (vgl BSGE 7, 89, 97; Elster, Berufskrankheitenrecht, 2. Aufl, S 120/1), ohne daß insoweit weitere Einschränkungen gemacht werden.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn bei Abwägung aller Umstände den für den Kausalzusammenhang sprechenden ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl BSGE 45, 285, 286 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    Die dem LSG bei seiner Würdigung vorliegenden Äußerungen von medizinischen Sachverständigen, die hier einen kausalen Zusammenhang - mit unterschiedlicher Begründung - bejahen, gehen nach der Darstellung in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils, die das LSG zugrunde gelegt hat, im Ergebnis von einer - teilweise noch weiter relativierten - Wahrscheinlichkeit aus; keine von ihnen sieht einen solchen Zusammenhang als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, also iS des Vollbeweises (vgl BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263a RVO aF) nachgewiesen an.
  • LSG Niedersachsen, 22.06.1999 - L 3 U 25/94
    Auszug aus BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    ------------------------------------------------------------------ Orientierungssatz zum Urteil des LSG Niedersachsen vom 22.06.1999 - L 3 U 25/94 -: Zur Nichtanerkennung einer Morbus Parkinson-Erkrankung bei einem Stereotypeur und Formvorbereiter, der einer Halogenkohlenwasserstoffexposition ausgesetzt war, als Berufskrankheit gem. BKV Anl 1 Nr. 1302, wenn noch keine epidemiologischen Studien bzgl. der Gruppentypik vorliegen.
  • BSG, 18.08.2004 - B 8 KN 1/03 U R

    Übergangsrecht - ehemaliges DDR-Recht - bundesdeutsches Recht - Berufskrankheit -

    Zum anderen muss die vorliegende Erkrankung konkret-individuell durch entsprechende Einwirkungen wesentlich verursacht bzw verschlimmert worden und diese Einwirkungen müssen wesentlich durch die versicherte Tätigkeit verursacht worden sein (vgl BSG Urteile vom 27. März 1958 - 5 RKn 32/56 - BSGE 7, 89, 97 und vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R - HVBG-INFO 2000, 2811, 2815 mwN).

    bb) Die in der Revisionsbegründung angeführten Urteile des 2. Senats des BSG vom 31. Januar 1984 (2 RU 67/82 - SozSich 1984, RsprNr 3827), vom 27. Juni 2000 (B 2 U 29/99 R - HVBG-INFO 2000, 2811) und vom 4. Juni 2002 (B 2 U 20/01 R, veröffentlicht in JURIS) geben für die Auffassung der Beklagten nichts her.

    In dem Fall, der dem Urteil des 2. Senats vom 27. Juni 2000 (aaO HVBG-INFO 2000, 2811) zu Grunde lag, ging es allerdings nicht - wie hier - um eine BK nach Nr. 2402, sondern um die Anerkennung eines Morbus Parkinson als BK gemäß Nr. 1302 der Anlage 1 zur BKVO ("Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe").

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß iS des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BSG Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R - mwN; Brackmann/Krasney, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, SGB VII, 12. Aufl, § 9 RdNrn 22, 23 mwN).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß iS des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BSG Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R - = HVBG-Info 2000, 2811 - mwN; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 9 RdNrn 22, 23 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99   

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https://dejure.org/2000,3771
OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99 (https://dejure.org/2000,3771)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 U 29/99 (https://dejure.org/2000,3771)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 U 29/99 (https://dejure.org/2000,3771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Widerrufsfrist; Frist; Fristbeginn; Kreditvertrag; Belehrung; Gesetzeswidrige Belehrung; Verbraucherkredit

  • Judicialis

    VerbrKredG § 7; ; VerbrKredG § 9

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    VerbrKredG §§ 7 9
    Beginn der Widerrufsfrist bei einem verbundenen Darlehensvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG §§ 7, 9
    Beginn der Widerrufsfrist bei verbundenem Kauf und Darlehensvertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Widersprüchliche Belehrung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 944
  • WM 2000, 1940
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99
    Daß die Belehrung über den Widerruf der auf den Vertragsschluß gerichteten Willenserklärung auch eine Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist enthalten muß, hat der BGH ausdrücklich entschieden (BGHZ 121, 52 ff = NJW 1993, 1013 ff; BGHZ 125, 46 ff = NJW 1994, 1800, 1801).

    Nur wenn der Verbraucher auch insoweit belehrt wird, kann die Widerrufsfrist ihren Sinn wirklich erfüllen (BGHZ 121, 52, 55).

  • OLG Koblenz, 05.06.1997 - 5 U 7/97

    Bestimmung der Anforderungen an eine Belehrung nach dem Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99
    Nimmt man die beiden dem Kläger ausgehändigten Formulare zusammen, so ist die Belehrung über den Fristbeginn völlig widersprüchlich und für den Kläger irreführend (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1525 f).
  • BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 145/88

    Form der schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht; Rechtsfolgen des

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99
    Mehr ist nicht erforderlich (sh. BGH NJW-RR 1990, 368, 370; BGHZ 125, 56 = NJW 1994, 1800, 1801; NJW 1996, 1964, 1965; OLG Stuttgart NJW 1992, 3245, 3246).
  • OLG Stuttgart, 31.08.1992 - 6 U 69/92

    Anforderungen an eine "drucktechnisch deutliche Gestaltung" der

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99
    Mehr ist nicht erforderlich (sh. BGH NJW-RR 1990, 368, 370; BGHZ 125, 56 = NJW 1994, 1800, 1801; NJW 1996, 1964, 1965; OLG Stuttgart NJW 1992, 3245, 3246).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 131, 66 ff = NJW 1995, 2386 ff) kann der Käufer im Falle eines vorliegend unstreitig gegebenen verbundenen Geschäfts i. S. d. § 9 Abs. 2 VerbrKrG Rückzahlung einer Anzahlung und geleisteter Raten gemäß §§ 9 Abs. 1, 2, 7 Abs. 1, 2 u. 4 VerbrKrG, 3 Abs. 1 S. 1 HWiG nur noch vom Kreditinstitut verlangen, wenn der Nettokreditbetrag dem Verkäufer zugeflossen ist.
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99
    Mehr ist nicht erforderlich (sh. BGH NJW-RR 1990, 368, 370; BGHZ 125, 56 = NJW 1994, 1800, 1801; NJW 1996, 1964, 1965; OLG Stuttgart NJW 1992, 3245, 3246).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99
    Daß die Belehrung über den Widerruf der auf den Vertragsschluß gerichteten Willenserklärung auch eine Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist enthalten muß, hat der BGH ausdrücklich entschieden (BGHZ 121, 52 ff = NJW 1993, 1013 ff; BGHZ 125, 46 ff = NJW 1994, 1800, 1801).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2000 - 2 U 29/99
    Mehr ist nicht erforderlich (sh. BGH NJW-RR 1990, 368, 370; BGHZ 125, 56 = NJW 1994, 1800, 1801; NJW 1996, 1964, 1965; OLG Stuttgart NJW 1992, 3245, 3246).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 30.05.2001 - L 2 U 29/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15409
LSG Sachsen, 30.05.2001 - L 2 U 29/99 (https://dejure.org/2001,15409)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.05.2001 - L 2 U 29/99 (https://dejure.org/2001,15409)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - L 2 U 29/99 (https://dejure.org/2001,15409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Folge eines Arbeitsunfalles ; Rückenbeschwerden aufgrund einer unfallbedingten Beinverkürzung ; Anwendbarkeit der Reisversicherungsordnung, wenn Renten nach dem 31.12.1991 erstmals festgestellt werden ; Ursächliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 24.04.2002 - 5 U 69/98
    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2001 - L 2 U 29/99
    In Übereinstimmung mit seinem Gutachten vom 30.07.1998, welches der medizinische Sachverständige im Parallelverfahren S 5 U 69/98 erstattet hat, sei für diese Beschwerden eine anlagebedingte Kyphosierung am dorsolumbalen Übergang auf der Basis einer Keilform L 1, geringer auch L 2 der entscheidende Faktor.

    Insoweit stimmig macht der Kläger geltend, sein Wirbelsäulenleiden sei durch die - ihrerseits zu einer Störung des stato-dynamischen Gleichgewichts der Wirbelsäule führenden (als solche bestätigt im Gutachten Prof. D ... vom 30.07.1998 im Verfahren S 5 U 69/98 S. 16 (SG-Akte Bl. 73 ff., 88), auf den Unfall zurückzuführende - Beinverkürzung verursacht und sieht sich in dieser Auffassung - ebenfalls nicht ohne jeden Anhalt - in der von verschiedenen Sachverständigen - freilich in jeweils unterschiedlichem Ausmaß - diagnostizierten Beinlängendifferenz bestätigt (von Prof. D ... zuletzt mit 0, 5 cm angegeben, Gutachten S. 14).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2001 - L 2 U 29/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der das Gericht folgt, reicht für die Bejahung der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl. BSGE 45, 285, 286).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 12.03.2002 - S 2 U 29/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,50175
SG Lüneburg, 12.03.2002 - S 2 U 29/99 (https://dejure.org/2002,50175)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 12.03.2002 - S 2 U 29/99 (https://dejure.org/2002,50175)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 12. März 2002 - S 2 U 29/99 (https://dejure.org/2002,50175)
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Verfahrensgang

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