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   OLG Oldenburg, 14.02.1996 - 2 U 296/95   

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https://dejure.org/1996,11089
OLG Oldenburg, 14.02.1996 - 2 U 296/95 (https://dejure.org/1996,11089)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.02.1996 - 2 U 296/95 (https://dejure.org/1996,11089)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 2 U 296/95 (https://dejure.org/1996,11089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; § 7 Abs. 2 StVG; § 9 StVG; § 254 BGB; § 823 BGB; § 831 BGB
    Schadensersatzanspruch nach der Durchführung eines Schwerlastverkehrs auf einer Nebenstraße; Begrenzung des Gemeingebrauchs auf den Umfang der Widmung; Bestimmung einer Verbindungsstraße für den Betrieb eines Schwerlastverkehrs; Überschreitung des Gemeingebrauchs

  • verkehrslexikon.de

    Schwerlastverkehr als Sondernutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch nach der Durchführung eines Schwerlastverkehrs auf einer Nebenstraße; Begrenzung des Gemeingebrauchs auf den Umfang der Widmung; Bestimmung einer Verbindungsstraße für den Betrieb eines Schwerlastverkehrs; Überschreitung des Gemeingebrauchs

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 5 S 1990/87

    Schadensersatz für Straßenschäden; zur Umdeutung eines formnichtigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.02.1996 - 2 U 296/95
    Die Begrenzung des Gemeingebrauchs auf den Umfang der Widmung bezieht sich nicht nur auf den reinen Rechtsakt der Widmung und die sich daraus ergebenden Beschränkungen hinsichtlich der Verkehrsarten und des Verkehrszwecks, sondern auch auf den ebenfalls in der Widmung liegenden Realakt der Schaffung und Indienststellung der Straße selbst und damit auf dessen bau- und verkehrstechnische Beschaffenheit (VGH Mannheim, NVwZ-RR 1990, 225, 226; BGH BB 1958, 7, 8; BGH WM 1983, 1244).
  • OVG Saarland, 30.01.2009 - 1 B 315/08

    Kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung bei Inanspruchnahme einer Straße durch

    (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.1989 - 5 S 1990/87 -, NVwZ-RR 1990, 225 ff.) Das OLG Oldenburg hatte sich mit einem über einen längeren Zeitraum erfolgenden, von einem Fuhrunternehmer veranlassten Schwerlastverkehr auf einem nicht verkehrsbedeutenden gemeindlichen Verbindungsweg, der der Erreichung angrenzender Ländereien diente, zu befassen (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.02.1996 - 2 U 296/95 -, juris) und in der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG ging es um einen Kiesgrubenbetreiber, der eine maximal 4 m breite Straße, die für den Begegnungsverkehr mit Lastkraftwagen für den Schwertransport nicht geeignet war, zur Ausschöpfung einer Kiesgrube nutzen wollte.
  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 1 B 215/07

    Abgrenzung Gemeingebrauch/Sondernutzung bei durch Gewerbebetrieb bedingtem

    (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.4.1989 - 5 S 1990/87 -, NVwZ-RR 1990, 225 ff., m.w.N.; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kapitel 24 Rdnrn. 17, 17.2) Ein Überschreiten der sich aus der Beschaffenheit der Straße ergebenden Grenzen ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen, wenn eine zu einer Kiesgrube führende Straße von ihrer Breite her für den Begegnungsverkehr mit Lastwagen nicht geeignet ist (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.7.1997 - 11 U 78/95 -, juris) , wenn ein nicht verkehrsbedeutender gemeindlicher Verbindungsweg zwecks Auffüllens einer Fläche über einen längeren Zeitraum von Lastwagen mit der Folge von Straßenschäden befahren wird (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.2.1996 - 2 U 296/95 -, juris) beziehungsweise wenn eine Straße von ihrer Tragkonstruktion her nicht für den Verkehr mit schweren Lastkraftwagen gedacht ist (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.) .
  • VG Aachen, 05.06.2008 - 6 K 165/08
    Im Übrigen ist der Träger der Straßenbaulast auch zivilrechtlich vor Beschädigungen des Straßenkörpers etwa über den Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschützt, vgl. VGH B.-W., Urteil vom 17. April 1989 - 5 S 1990/87 -, NVwZ-RR 1990, 225 = juris Rn. 44; Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 U 296/95 -, juris, und auch deswegen auf ein möglichst weites Verständnis des § 20 Abs. 4 StrWG NRW nicht angewiesen.
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