Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19   

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https://dejure.org/2019,6278
OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,6278)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2019 - 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,6278)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2019 - 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,6278)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 535 Abs. 1 BGB, § 862 Abs. 1 S. 1 BGB, § 862 Abs. 1 S. 2 BGB, § 858 BGB, § 940 ZPO
    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrags

  • IWW

    BGB § 535 Abs. 1 BGB § 862 Abs. 1 S. 1 BGB § 862 Abs. 1 S. 2 BGB § 858 ZPO § 940

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrags

  • rabüro.de

    Keine generelle Duldungspflicht des Mieters von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrags

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 535 Abs. 1, §§ 858, 862 Abs. 1 Satz 1, 2; ZPO § 940
    Keine Pflicht des Mieters (hier: Rechtsanwaltsbüro) zur Duldung von umfangreichen Umbaumaßnahmen am Gebäude

  • Anwaltsblatt

    § 535 BGB, § 858 BGB, § 862 BGB, § 940 BGB
    Kanzlei muss massive Baumaßnahmen ihres Vermieters nicht dulden

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilrechtsschutz; Mieter; Unterlassung; Baumaßnahmen

  • rechtsportal.de

    Rechte des Mieters bei Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Mieter umfangreiche Umbaumaßnahmen dulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

  • IWW (Kurzinformation)

    Kanzlei-/Praxisräume | Mieter müssen nicht jede Umbaumaßnahme dulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrages

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anwaltskanzlei klagt gegen Vermieter - Kein Lärm durch Bauarbeiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Kernsanierung: Anwälte müssen in Ruhe arbeiten können

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 535 BGB, § 858 BGB, § 862 BGB, § 940 BGB
    Kanzlei muss massive Baumaßnahmen ihres Vermieters nicht dulden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht des Mieters bei umfangreichen Umbaumaßnahmen des Vermieters

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht des Mieters bei umfangreichen Umbaumaßnahmen des Vermieters

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anwaltskanzlei als Mieterin stoppt umfangreiche Umbaumaßnahmen in Geschäftsgebäude

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwaltskanzlei muss keine umfangreichen Umbaumaßnahmen während eines bestehenden Mietvertrags dulden - Neuen Inhabern der Räumlichkeiten ist Unterlassen geplanter Umbauarbeiten bis zum Ende des Mietvertrages zumutbar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrages

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 535 BGB, § 858 BGB, § 862 BGB, § 940 BGB
    Kanzlei muss massive Baumaßnahmen ihres Vermieters nicht dulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Mieter umfangreiche Umbaumaßnahmen dulden? (IMR 2019, 240)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1463
  • MDR 2019, 476
  • NZM 2019, 337
  • AnwBl 2019, 554
  • AnwBl Online 2019, 765
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1972 - VIII ZR 91/70

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abtretung - Befugnis zur Weitergabe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Zwar ist ein solcher Begriff weit auszulegen, obwohl es sich um von der Vermieterin verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, bei denen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders gehen (§ 305 c Abs. 2 BGB; vgl. BGH, NJW 1972, 723).

    Dies soll dem Vermieter ermöglichen, sein Gebäude zu modernisieren und an die Anforderungen der Zeit anzupassen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1972, 723 [BGH 23.02.1972 - VIII ZR 91/70] , zu § 541 a BGB a.F.).

    Daraus ergibt sich, dass die Wirtschaftlichkeit des Grundbesitzes ohne die Durchführung der beabsichtigten Baumaßnahmen in keiner Weise gefährdet gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, NJW 1972, 723 [BGH 23.02.1972 - VIII ZR 91/70] ; LG Göttingen, ZMR 1990, 59 ff.).

  • LG Göttingen, 08.11.1989 - 5 S 104/89

    Muß der Vermieter alle Baumaßnahmen ankündigen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Daraus ergibt sich, dass die Wirtschaftlichkeit des Grundbesitzes ohne die Durchführung der beabsichtigten Baumaßnahmen in keiner Weise gefährdet gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, NJW 1972, 723 [BGH 23.02.1972 - VIII ZR 91/70] ; LG Göttingen, ZMR 1990, 59 ff.).
  • BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07

    Publikumsverkehr eines gewerblichen Mitmieters (hier: Arbeitsgemeinschaft der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Die Verfügungsbeklagte hat demzufolge Störungen dieses vertragsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Verschmutzungen oder sonstige Immissionen grundsätzlich zu unterlassen und zugleich solche Störungen durch Dritte abzuwehren (vgl. BGH, NZM 2013, 11 ff.; 2009, 124 ff. [BGH 15.10.2008 - XII ZR 1/07] ; LG Berlin, NJW-RR 2012, 1229 f. [LG Berlin 12.03.2012 - 63 T 29/12] ).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts in diesem Sinne liegt vor, wenn nach der Verkehrsanschauung die bauliche Veränderung den objektiven Gebrauchs- und Substanzwert des Gebäudes im Rahmen seines Zwecks erhöht und eine bessere Benutzung ermöglicht, wenn also der Gebrauch erleichtert, verbessert oder vermehrt wird und die Nutzung in den betroffenen Räumen angenehmer, bequemer, sicherer, gesünder oder weniger arbeitsintensiv wird (vgl. hierzu BGH, NJW 2011, 3514 f. [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 326/10] ; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/ Krüger , BGB, § 555 b BGB, Rdnrn 20 ff., m.w.N.).
  • LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Die Verfügungsbeklagte hat demzufolge Störungen dieses vertragsgemäßen Gebrauchs, insbesondere durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Verschmutzungen oder sonstige Immissionen grundsätzlich zu unterlassen und zugleich solche Störungen durch Dritte abzuwehren (vgl. BGH, NZM 2013, 11 ff.; 2009, 124 ff. [BGH 15.10.2008 - XII ZR 1/07] ; LG Berlin, NJW-RR 2012, 1229 f. [LG Berlin 12.03.2012 - 63 T 29/12] ).
  • BGH, 21.11.2017 - VIII ZR 28/17

    Wohnraummiete: Vorliegen von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2019 - 2 U 3/19
    Eine Veränderung des Grundrisses des Gebäudes und des Zuschnitts der Räume über sämtliche Stockwerke hinweg mit Ausnahme der an die Verfügungsklägerin vermieteten Räume, und dies nur, weil die Verfügungsbeklagte die Mieträume nicht wunschgemäß vorzeitig räumt, sind vielmehr in ihrer Gesamtheit so weitreichend, dass ihre Durchführung den Charakter des Gebäudes grundlegend verändern würde (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2018, 1008 ff. [BGH 21.11.2017 - VIII ZR 28/17] , m.w.N.).
  • AG Hannover, 16.10.2023 - 435 C 8845/23

    Eigenmächtiges Einschreiten zum Schutz eigener Bäume unzulässig

    Wegen Besitzstörungen sind einstweilige Unterlassungsverfügungen trotz ihrer (zumindest vorübergehenden) Befriedigungswirkung zulässig (vgl. OLG Frankfurt NJW 2019, 1463 [OLG Frankfurt am Main 12.03.2019 - 2 U 3/19] Rn. 18 f.; BeckOK BGB/Fritzsche, 67. Ed. 1.8.2023, BGB § 862 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R   

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https://dejure.org/2021,5333
BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R (https://dejure.org/2021,5333)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R (https://dejure.org/2021,5333)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R (https://dejure.org/2021,5333)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Wie-Beschäftigung - Arbeitnehmerähnlichkeit - Sonderbeziehung - Gefälligkeit - langjähriges und gutes Freundschaftsverhältnis zum Bauherrn - nicht gewerbsmäßige ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall eines privaten Bauhelfers - Kein Versicherungsschutz gegeben - "Wie-Beschäftigung" scheidet aufgrund der freundschaftlichen Sonderbeziehung zum Bauherrn aus - Bestätigung der in-stanzgerichtlichen Entscheidungen

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Eigenbauvorhaben unter Beteiligung privater Helfer Anforderungen an die Abgrenzung zu einer Beschäftigung, zu einer 'Wie-Beschäftigung', zu Tätigkeiten der Selbsthilfe und zum ...

  • datenbank.nwb.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Wie-Beschäftigung - Arbeitnehmerähnlichkeit - Sonderbeziehung - Gefälligkeit - langjähriges und gutes Freundschaftsverhältnis zum Bauherrn - nicht gewerbsmäßige ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    Es kommt objektiv auf die Eingliederung des Handelns des Verletzten in das Unternehmen eines anderen und subjektiv auf die zumindest auch darauf gerichtete Willensausrichtung an, dass die eigene Tätigkeit unmittelbare Vorteile für das Unternehmen des anderen bringen soll (vgl BSG Urteil vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 15) .

    Eine Beschäftigung iS des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen, oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (vgl BSG Urteil vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 15) .

    Diese Merkmale liegen vor, wenn die Tätigkeit mit fremdnütziger Handlungstendenz erfolgt und im Hinblick auf Zeitpunkt und Art ihrer Ausführung in Anlehnung an die für Beschäftigungsverhältnisse typische Weisungsrechte iS des § 106 GewO und damit eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts iS des § 315 BGB fremdbestimmt ist, ohne dass aber die für eine Beschäftigung im engeren Sinn charakterisierende Eingliederung in den Betrieb vorlag (vgl zum Merkmal der Eingliederung insb BSG Urteil vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R - BSGE 129, 44 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 51; BSG Urteil vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 24; vgl Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745, 3747) .

    Auch bei Vorliegen einer solchen "Sonderbeziehung" sind allerdings alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen, sodass die konkrete Verrichtung auch außerhalb dessen liegen kann, was im Rahmen enger Verwandtschafts- oder Freundschaftsbeziehungen selbstverständlich getan oder erwartet wird (vgl BSG Urteil vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 28) .

    Hierbei sind der zeitliche Umfang der Verrichtung, der Grad der Gefährlichkeit oder eine besondere Fachkompetenz des Handelnden zu berücksichtigen (vgl BSG Urteile vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 29 und vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 RdNr 28; Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745, 3749 f mwN) .

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    Voraussetzung einer "Wie-Beschäftigung" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (vgl BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 RdNr 20 mwN) .

    Der Kläger verrichtete eine einem fremden Unternehmen, nämlich dem privaten Hausbau als Unternehmen des Beigeladenen dienende und dessen Willen entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert, die ihrer Art nach von Bauhelfern verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (vgl dazu BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 RdNr 20 mwN; Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745, 3746 ff mwN) .

    Denn es war dem Kläger nicht wie einem selbstständigen Handwerker überlassen, einen konkreten Auftrag eigenständig auszuführen (zu den Kriterien der Tätigkeit "wie ein Unternehmer" vgl BSG Urteil vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 = juris, RdNr 26 mwN).

    Hierbei sind der zeitliche Umfang der Verrichtung, der Grad der Gefährlichkeit oder eine besondere Fachkompetenz des Handelnden zu berücksichtigen (vgl BSG Urteile vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 29 und vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 RdNr 28; Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745, 3749 f mwN) .

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    e) Auch bestand für den Kläger kein Versicherungsschutz aufgrund eines formalen Versicherungsverhältnisses, was voraussetzen würde, dass ein ggf rechtswidriger, aber wirksamer Verwaltungsakt der Beklagten das Bestehen einer Versicherung festgestellt hätte (vgl dazu BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6) .
  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 5/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - nicht anhängiges

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    Er ist grundsätzlich nur auf die Vornahme einer rechtlich zulässigen Amtshandlung gerichtet (umfassend zuletzt BSG Urteil vom 23.6.2020 - B 2 U 5/19 R - SozR 4-2700 § 202 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; iE Spellbrink in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, SGB I, Vor §§ 13-15 RdNr 31, Stand 112. EL Dezember 2020).
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland -

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch kann auch aus der Verletzung des § 15 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I folgen, nach dem sich die Auskunftspflicht der Auskunftsstelle auf alle Sach- und Rechtsfragen erstreckt, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist (stRspr; vgl BSG Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - SozR 4-2700 § 140 Nr. 1 mwN) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    Die Formalversicherung erstreckt sich auch auf Fälle, in denen einzelne nicht versicherungspflichtige Personen in den Lohnnachweis aufgenommen und bei der Bemessung der Beiträge berücksichtigt worden sind (vgl BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 2 U 26/12 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Beschäftigter -

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht (haftungsbegründende Kausalität) hat (stRspr; vgl zuletzt BSG Urteile vom 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, vom 6.10.2020 - B 2 U 13/19 R - RdNr 8, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52 RdNr 9, vom 5.7.2016 - B 2 U 5/15 R - BSGE 122, 1 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 35, RdNr 13 und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 RdNr 9; jeweils mwN) .
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht (haftungsbegründende Kausalität) hat (stRspr; vgl zuletzt BSG Urteile vom 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, vom 6.10.2020 - B 2 U 13/19 R - RdNr 8, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52 RdNr 9, vom 5.7.2016 - B 2 U 5/15 R - BSGE 122, 1 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 35, RdNr 13 und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 RdNr 9; jeweils mwN) .
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R

    Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"?

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    Diese Merkmale liegen vor, wenn die Tätigkeit mit fremdnütziger Handlungstendenz erfolgt und im Hinblick auf Zeitpunkt und Art ihrer Ausführung in Anlehnung an die für Beschäftigungsverhältnisse typische Weisungsrechte iS des § 106 GewO und damit eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts iS des § 315 BGB fremdbestimmt ist, ohne dass aber die für eine Beschäftigung im engeren Sinn charakterisierende Eingliederung in den Betrieb vorlag (vgl zum Merkmal der Eingliederung insb BSG Urteil vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R - BSGE 129, 44 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 51; BSG Urteil vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 24; vgl Spellbrink/Bieresborn, NJW 2019, 3745, 3747) .
  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht (haftungsbegründende Kausalität) hat (stRspr; vgl zuletzt BSG Urteile vom 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, vom 6.10.2020 - B 2 U 13/19 R - RdNr 8, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52 RdNr 9, vom 5.7.2016 - B 2 U 5/15 R - BSGE 122, 1 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 35, RdNr 13 und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 RdNr 9; jeweils mwN) .
  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 13/19 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung während

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 196/71

    Unfallversicherung - Zuständiger Träger - Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten -

  • BSG, 31.03.2022 - B 2 U 13/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz

    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; stRspr; vgl zuletzt BSG Urteil vom 8.12.2021 - B 2 U 4/21 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, RdNr 12; vgl auch BSG Urteile vom 16.3.2021 - B 2 U 3/19 R - UV-Recht Aktuell 2021, 393, juris RdNr 13; vom 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - BSGE 131, 144 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 55, RdNr 8 und vom 6.10.2020 - B 2 U 13/19 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 76 RdNr 8) .

    Es kommt objektiv auf die Eingliederung des Handelns des Verletzten in das Unternehmen eines anderen und subjektiv auf die zumindest auch darauf gerichtete Willensausrichtung an, dass die eigene Tätigkeit unmittelbare Vorteile für das Unternehmen des anderen bringen soll (vgl BSG Urteile vom 16.3.2021 - B 2 U 3/19 R - UV-Recht Aktuell 2021, 393, juris RdNr 15 und vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 15) .

    Eine versicherte Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII setzt deshalb voraus, dass hinsichtlich der Handlung die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung anstatt der Merkmale einer unternehmerischen, selbstständigen Tätigkeit überwiegen und keine Sonderbeziehung besteht, die der wesentliche Grund für die Handlung war (vgl zuletzt BSG Urteil vom 16.3.2021 - B 2 U 3/19 R - UV-Recht Aktuell 2021, 393, juris RdNr 17) .

  • LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Er übte im Zeitpunkt der Verrichtung jedoch keine versicherte Tätigkeit im Sinne des § 2 SGB VII aus (hierzu näher BSG, Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R, Rn. 15, nach juris).

    Eine versicherte Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII setzt deshalb voraus, dass hinsichtlich der Handlung die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung anstatt der Merkmale einer unternehmerischen, selbstständigen Tätigkeit überwiegen und keine Sonderbeziehung besteht, die der wesentliche Grund für die Handlung war (BSG, Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R, Rn. 17 m.w.N., juris).

    Hierbei sind der zeitliche Umfang der Verrichtung, der Grad der Gefährlichkeit oder eine besondere Fachkompetenz des Handelnden zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R, Rn. 22 m.w.N., nach juris).

  • LSG Bayern, 06.12.2022 - L 17 U 168/21

    Ausführen eines Pferdes während der Abwesenheit der Halterin als

    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) und dadurch einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. zuletzt z.B. BSG, Urteil vom 31.03.2022 - B 2 U 13/20 R -, juris Rn. 13; BSG, Urteil vom 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 13; BSG, Urteil vom 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R -, BSGE 131, 144 und juris Rn. 8; jeweils m.w.N.); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 und juris Rn. 9 m.w.N.; BSG, Urteil vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R -, BSGE 118, 18 und juris Rn. 16 m.w.N.).

    Auch ist unerheblich, ob die in Betracht kommenden Personen von dem Unternehmen üblicherweise beschäftigt werden, sondern es genügt, dass sie nach Art der Tätigkeit beschäftigt werden könnten (BSG, Urteil vom 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R -, juris Rn. 20 ff. m.w.N.; vgl. auch: BSG, Urteil vom 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 19 m.w.N.; BSG, Urteil vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R -, juris Rn. 17).

    Die Tätigkeit der Klägerin fand ihr Gepräge nicht in einer Sonderbeziehung (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 22 m.w.N.; BSG, Urteil vom 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R -, juris Rn. 28 m.w.N.; BSG, Urteil vom 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R -, juris Rn. 57) zur Beigeladenen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 213/18

    "Wie-Beschäftigter"

    Die im Rahmen eines Zugunstenverfahrens auf Feststellung des PKW-Unfalls vom 5. März 2012 als Arbeitsunfall gerichtete Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1, § 56 SGG statthaft (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 10) und auch im Übrigen zulässig.

    Es kommt objektiv auf die Eingliederung des Handelns des Verletzten in das Unternehmen eines anderen und subjektiv auf die zumindest auch darauf gerichtete Willensausrichtung an, dass die eigene Tätigkeit unmittelbare Vorteile für das Unternehmen des anderen bringen soll (vgl. BSG Urteile vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 Rn. 15 - und vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 15).

    Eine Beschäftigung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen, oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (vgl. BSG Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R -, juris Rn. 15).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 U 3232/21

    Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg

    Dieses Begehren verfolgt die Klägerin statthaft - und auch im Übrigen zulässig - mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 und 3, § 56 SGG); die Anfechtungsklage zielt auf die gerichtliche Aufhebung der Ablehnungsentscheidung der Beklagten und die Verpflichtungsklage auf die gerichtliche Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung bzw. Anerkennung des Ereignisses vom 23.01.2019 als Arbeitsunfall (vgl. statt vieler nur BSG 31.03.2022, B 2 U 13/20 R, in juris, Rn. 11 m.w.N.; 16.03.2021, B 2 U 3/19 R, in juris, Rn. 10, st. Rspr.).
  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 19/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Promotionsstudium -

    Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Verrichtung von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (zuletzt BSG Urteile vom 31.3.2022 - B 2 U 13/20 R - BSGE 134, 109 = SozR 4-2700 § 3 Nr. 3, RdNr 26, vom 16.3.2021 - B 2 U 3/19 R - juris RdNr 17, vom 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - BSGE 131, 144 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 55, RdNr 22, vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 52 RdNr 22, vom 20.8.2019 - B 2 U 1/18 R - BSGE 129, 44 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 51, RdNr 16, vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 RdNr 20 und vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - juris RdNr 25) .
  • LSG Bayern, 18.01.2023 - L 3 U 66/21

    Unfallversicherung: Wie-Beschäftigung eines Fluglehrers

    Entscheidend sind der zeitliche Umfang der Verrichtung, der Grad der Gefährlichkeit, eine besondere Fachkompetenz des Handelnden (vgl. BSG, Urteil vom 16.3.2021- B 2 U 3/19 R, juris Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2022 - L 14 U 171/18

    Feststellung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall; Gefälligkeitshandlungen

    Als arbeitnehmerähnlich und versichert können sich auch Tätigkeiten im Rahmen eines Freundschafts- oder Bekanntschaftsverhältnisses darstellen, die länger andauern, besonders anstrengend und gefährlich sind (BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R -, Juris; LSG Hessen, a.a.O., m.w.N.; vgl. zur Prüfung einer sog. Wie-Beschäftigung insgesamt: BSG, Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R -, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2023 - L 9 U 911/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Eine versicherte Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII setzt deshalb voraus, dass hinsichtlich der Handlung die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung anstatt der Merkmale einer unternehmerischen, selbstständigen Tätigkeit überwiegen und keine Sonderbeziehung besteht, die der wesentliche Grund für die Handlung war (vgl. BSG Urteil vom 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R -, juris RdNr. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - I-2 U 3/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3630
OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - I-2 U 3/19 (https://dejure.org/2020,3630)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2020 - I-2 U 3/19 (https://dejure.org/2020,3630)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - I-2 U 3/19 (https://dejure.org/2020,3630)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Ob das Mittel die erforderliche Eignung besitzt, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Zur Benutzung der patentierten Erfindung nicht berechtigt sind Personen, denen der Patentinhaber die Benutzung der Erfindung nicht erlaubt hat und denen auch sonst kein Recht zur Benutzung der Erfindung zusteht (BGH, GRUR 2007, 773, 776 f. - Rohrschweißverfahren; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.07.2018, Az.: I-2 U 46/15, BeckRS 2018, 23979, Rz. 66; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 11. Aufl., § 10 PatG Rz. 17), wobei Benutzung der Erfindung die Vornahme der in § 9 Satz 2 Nr. 1 bis 3 PatG genannten Handlungen meint.

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Flügelradzähler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    Wenn das Klagepatent - wie hier - mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen ist, verurteilt das Verletzungsgericht, wenn es eine Verletzung des in Kraft stehenden Patents bejaht, grundsätzlich nur dann wegen Patentverletzung, wenn es eine Nichtigerklärung nicht für (überwiegend) wahrscheinlich hält; andernfalls hat es die Verhandlung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen, bis jedenfalls erstinstanzlich über die Nichtigkeitsklage entschieden ist (BGH, GRUR 2014, 1237 Rz. 4 - Kurznachrichten).

    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch bzw. der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237 Rz. 4 - Kurznachrichten; st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 25.10.2018, Az.: I-2 U 30/16, Rz. 213).

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    Ob das Mittel die erforderliche Eignung besitzt, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (ist "offensichtlich"), dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2015, Az.: I-2 U 41/15).

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (ist "offensichtlich"), dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2015, Az.: I-2 U 41/15).

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Das Mittel muss so ausgebildet sein, dass eine unmittelbare Benutzung der geschützten Lehre mit allen ihren Merkmalen durch die Abnehmer möglich ist (BGHZ 115, 205, 208 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGH, a.a.O. - Rohrschweißverfahren).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch bzw. der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237 Rz. 4 - Kurznachrichten; st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 25.10.2018, Az.: I-2 U 30/16, Rz. 213).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    Das setzt voraus, dass dem Verletzten die relevanten Tatsachen so vollständig und sicher bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dass sie einen zwar nicht risikolosen, aber doch einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage versprechen und dem Verletzten daher bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1279 Rz. 53 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2019, Az.: I-2 U 50/17, BeckRS 2019, 25285; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. E, Rz. 724).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    Das setzt voraus, dass dem Verletzten die relevanten Tatsachen so vollständig und sicher bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dass sie einen zwar nicht risikolosen, aber doch einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage versprechen und dem Verletzten daher bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1279 Rz. 53 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2019, Az.: I-2 U 50/17, BeckRS 2019, 25285; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. E, Rz. 724).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17

    Offenbarung eines Patentanspruchs bei über Wertebereich hinausgehender Lehre

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    Das setzt voraus, dass dem Verletzten die relevanten Tatsachen so vollständig und sicher bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dass sie einen zwar nicht risikolosen, aber doch einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage versprechen und dem Verletzten daher bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1279 Rz. 53 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2019, Az.: I-2 U 50/17, BeckRS 2019, 25285; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. E, Rz. 724).
  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 32/17

    Cer-Zirkonium-Mischoxid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19
    So hat der 10. Zivilsenat in der Entscheidung "Cer-Zirkonium-Mischoxid I" (BGH, GRUR 2019, 713, 715, Rz. 39 ff.) die Formulierung "Nach sechs Stunden Kalzinieren bei 800 °C beträgt die spezifische Oberfläche mindestens 30 m²/g." als nicht so offenbart angesehen, dass ein Fachmann sie ausführen kann.
  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 34/17

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BPatG, 21.07.2020 - 3 Ni 1/18

    Zulässigkeit des Einwandes der Unverhältnismäßigkeit des Rückrufs im

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2019 - 2 W 15/19

    Schussfädentransport

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Zur Form des Lizenzvertrags

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    Patentverletzung: Befugnis des Patentlizenznehmers zur Erteilung von

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Rohrschweißverfahren

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen einer Schutzrechtsverletzung

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 2 U 46/15
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2021 - 2 W 19/21

    Beschwerde gegen eine Zwangsgeldfestsetzung; Weiterverwendung von

    Materiell-rechtliche Erwägungen, die über die im Erkenntnisverfahren bereits getroffenen Feststellungen hinausgehen, verbieten sich deshalb (OLG Düsseldorf, GRUR 2020, 734 f. - Cholesterinsenker; Urt. v. 23.01.2020, Az.: I-2 U 3/19, GRUR-RS 2020, 2639 - Zirkonium-Cer-Verbundoxid II; Beschl. v. 16.12.2020, Az.: I-2 U 23/20).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2023 - 4c O 68/21

    Endoskopische Vorrichtung

    Betroffen sind diejenigen Gegenstände, die vor dem Zeitpunkt des Wirkungsverlusts in die Vertriebswege gelangt sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23. Januar 2020, I-2 U 3/19; Schulte/Voß, PatG, 11. Aufl. § 140a PatG Rn. 9 und 36).
  • BPatG, 21.07.2020 - 3 Ni 1/18
    Hintergrund der Klage ist eine Verletzungsstreitsache, in der gegen die Klägerin Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche aus dem Streitpatent geltend gemacht werden; nachdem das Landgericht Düsseldorf die Klägerin mit Urteil vom 20. Dezember 2018 (Az. 4b O 71/17) antragsgemäß verurteilt hatte, ist die Berufung der Klägerin mit Urteil vom 23. Januar 2020 (Az. I-2 U 3/19) nach Änderung der Klageanträge zurückgewiesen worden.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 27.05.2019 - L 2 U 3/19   

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https://dejure.org/2019,24795
LSG Sachsen, 27.05.2019 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,24795)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2019 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,24795)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,24795)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 08.10.2021 - B 2 U 4/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 2 U 3/21 BH v. 08.10.2021

    Der erneute Antrag des Klägers, ihm unter Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. August 2019 - L 2 U 3/19 ZVW - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2020 - L 2 U 3/19 ZVW - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Das LSG hat mit Urteil vom 2.8.2019 - L 2 U 3/19 ZVW - die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des SG vom 28.4.2015 - S 39 U 333/13 -, mit der der Kläger einen Anspruch auf Verzinsung von Verletztengeldansprüchen verfolgt hat, zurückgewiesen und den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt.

    Das LSG hat mit am 16.12.2020 dem Kläger zugestellten Beschluss vom 14.12.2020 - L 2 U 3/19 ZVW - die Anträge des Klägers auf Urteilsergänzung und auf Bewilligung von PKH abgelehnt.

    Mit dem am 18.1.2021 bei dem BSG eingegangenen Schreiben vom 15.1.2021 stellt der Kläger die Anträge: "erneuter Antrag auf PKH zu den Gerichtsverfahren ... B 2 U 8/19 BH ... vom 02.03.2020", "Antrag auf Wiedereinsetzung der PKH Verfahren, gemäß Anträgen zu den Verfahren ... B 2 U 8/19 BH ... vom 02.03.2020", "Antrag auf PKH zur Führung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zu den Gerichtsverfahren ... L 2 U 3/19 ZVW ... vom 14.12.2020".

    Der erneute Antrag auf Gewährung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG vom 2.8.2019 - L 2 U 3/19 ZVW - sowie der Antrag auf Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des LSG vom 14.12.2020 - L 2 U 3/19 ZVW - sind abzulehnen.

    Dies gilt zum einen für den erneuten Antrag auf Gewährung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG vom 2.8.2019 - L 2 U 3/19 ZVW -, selbst wenn Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorliegen würden.

    Zum anderen gilt dies auch für den Antrag auf Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des LSG vom 14.12.2020 - L 2 U 3/19 ZVW.

  • BSG, 17.07.2019 - B 2 U 33/19 S

    Unzulässige Beschwerde gegen eine unanfechtbare Entscheidung des LSG

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und auf Zulassung der Beschwerde in dem Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2019 - L 2 U 3/19 ZVW - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe nebst Beiordnung eines Rechtsanwalts zu gewähren, wird abgelehnt.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 14.12.2020 - L 2 U 3/19   

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https://dejure.org/2020,78888
LSG Sachsen, 14.12.2020 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2020,78888)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2020 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2020,78888)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2020,78888)
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   LSG Sachsen, 02.08.2019 - L 2 U 3/19   

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https://dejure.org/2019,87790
LSG Sachsen, 02.08.2019 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,87790)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.08.2019 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,87790)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. August 2019 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,87790)
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   OLG Schleswig, 12.12.2019 - 2 U 3/19   

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OLG Schleswig, 12.12.2019 - 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,58415)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.12.2019 - 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,58415)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,58415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2022 - 25 O 228/21

    Klauseln über Verwahrentgelte (sog. "Strafzinsen") unwirksam

    Kontrollfähig sind danach Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen (BGHZ 223, 130 Rn. 16; BGHZ 219, 35 Rn. 36; BGHZ 212, 329 Rn. 22; BGHZ 207, 176 Rn. 16) sowie Bestimmungen, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern mittels derer der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt (BGHZ 219, 35 Rn. 36; BGHZ 201, 168 Rn. 24; BGHZ 195, 298 Rn. 13; BGHZ 187, 360 Rn. 26; BGH, Urteile vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15 -, jeweils juris; Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 U 3/19 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2023 - 17 U 214/22

    Vorfälligkeitsentschädigung: Institutsaufwand als Pauschale

    Diese Erwägungen gelten in gleicher Weise für das Klauselverbot des § 309 Nr. 5 b) BGB, der das schadensrechtliche Bereicherungsverbot umsetzt und damit dem Schutz der Vermögensinteressen des Vertragspartners des Klauselverwenders dient (vgl. allgemein zu § 309 BGB: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 U 3/19 -, Rn. 132, juris).
  • OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21

    Wirksamkeit zweier Preisklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Kontrollfähig sind aber Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen (BGHZ 223, 130 Rn. 16; BGHZ 219, 35 Rn. 36; BGHZ 212, 329 Rn. 22; BGHZ 207, 176 Rn. 16) sowie Bestimmungen, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern mittels derer der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt (BGHZ 219, 35 Rn. 36; BGHZ 201, 168 Rn. 24; BGHZ 195, 298 Rn. 13; BGHZ 187, 360 Rn. 26,, BGH, Urteile vom 20. Oktober 2015 - XI ZR 166/14, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15 -, jeweils juris; ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 U 3/19 -, juris).
  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 15/20

    Unterlassung der Verwendung von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12. Dezember 2019 - 2 U 3/19 - wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   BSG, 20.08.2019 - B 2 U 3/19 BH   

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https://dejure.org/2019,33748
BSG, 20.08.2019 - B 2 U 3/19 BH (https://dejure.org/2019,33748)
BSG, Entscheidung vom 20.08.2019 - B 2 U 3/19 BH (https://dejure.org/2019,33748)
BSG, Entscheidung vom 20. August 2019 - B 2 U 3/19 BH (https://dejure.org/2019,33748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.08.2019 - B 2 U 3/19 BH
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht oder die Frage bereits höchstrichterlich entschieden ist (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70).

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat ( BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - L 15 U 660/18

    Kein Versicherungsschutz eines Referendars im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BSG, 20.08.2019 - B 2 U 3/19 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 2019 - L 15 U 660/18 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
  • BSG, 28.06.2016 - B 14 AS 33/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 20.08.2019 - B 2 U 3/19 BH
    Dieses Vorgehen lässt weder einen absoluten Revisionsgrund noch einen sonstigen Verfahrensmangel erkennen, auf dem die angefochtene Entscheidung des LSG beruhen kann (vgl dazu bereits BSG Beschluss vom 28.6.2016 - B 14 AS 33/16 B - SozR 4-1500 § 132 Nr. 1 RdNr 5).
  • BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 7/19 R

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine künstliche Befruchtung als

    Auszug aus BSG, 20.08.2019 - B 2 U 3/19 BH
    Nach Zustellung am 25.4.2019 hat er am 21.5.2019 um "PKH für Nichtzulassungsbeschwerde" nachgesucht, auf die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Verfahren "B 1 KR 7/19" verwiesen und sinngemäß vorgetragen, die H. Regelungen über den Unfallversicherungsschutz für Referendare verletzten sein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 , Art. 28 Abs. 1 S 1 GG ).
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   LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 3/19   

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LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,50855)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.2019 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,50855)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - L 2 U 3/19 (https://dejure.org/2019,50855)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 3/19
    Der Senat folgt der Begründung des angefochtenen Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 13. April 2018 (§ 136 Abs. 3 SGG), der seiner Bewertung die einschlägige gesetzliche Regelung (§ 8 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) und die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (s. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196, m.w.N.)in zutreffender Weise zu Grunde legt, und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf diesen Bezug.
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Rechtsprechung
   BSG, 16.05.2019 - B 2 U 3/19 S   

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BSG, 16.05.2019 - B 2 U 3/19 S (https://dejure.org/2019,15378)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2019 - B 2 U 3/19 S (https://dejure.org/2019,15378)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - B 2 U 3/19 S (https://dejure.org/2019,15378)
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