Weitere Entscheidung unten: BSG, 20.12.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12   

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https://dejure.org/2013,56034
OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12 (https://dejure.org/2013,56034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.2013 - 2 U 307/12 (https://dejure.org/2013,56034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 2 U 307/12 (https://dejure.org/2013,56034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verwendungs- oder Ausgleichsansprüche im Mietverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsansprüche des Pächters wegen Überlassung einer Golfsportanlage an den Eigentümer des Grundstücks nach Beendigung des Pachtvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 994 Abs. 1; BGB § 996
    Verwendungs- oder Ausgleichsansprüche im Mietverhältnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 95 ; BGB § 93 ; BGB § 94
    Entschädigungsansprüche des Pächters wegen Überlassung einer Golfsportanlage an den Eigentümer des Grundstücks nach Beendigung des Pachtvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
    Offen bleiben kann, ob die Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2006, 294 ff; BGH NJW-RR 2010, 86 ff) anwendbar ist, wonach dem Mieter bei einem Vermieterwechsel und bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrags gegenüber dem neuen Vermieter ein Bereicherungsanspruch im Hinblick auf seine Investitionen zustehen kann, wenn der neue Vermieter, der das Objekt früher als vertraglich vorgesehen zurückerhält, wegen der Investitionen durch anderweitige Vermietung einen höheren Mietzins realisieren kann.

    Die Bereicherung liegt allein in der Erhöhung des Ertragswerts, soweit der Vermieter diesen früher als vertraglich vorgesehen durch anderweitige Vermietung zu einem höheren Mietzins realisieren kann (BGH NJW-RR 2006, 294 ff, Rz. 25).

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2010 - 2 U 6/10

    Anforderungen an die Form des Austauschs des Mietobjekts bei einem für länger als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 2 U 6/10) wies die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil zurück.

    Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des Senats vom 25.06.2010 (Az: 2 U 6/10) nicht entgegen.

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
    § 951 BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung, die bedeutet, dass ein Bereicherungsanspruch nur unter den in § 812 Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen entsteht (BGHZ 40, 272 ff).

    Ein Anspruch wegen Bereicherung in sonstiger Weise kann demnach nur dann entstehen, wenn der Bereicherungsgegenstand dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemandem geleistet worden ist (BGHZ 40, 272, Rz. 30).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der negativen Feststellungsklage entfällt nicht durch die einseitige Erklärung des Klägers, er werde bei rechtskräftiger Abweisung der Klage keine weiteren Ansprüche geltend machen (BGH NJW 1993, 2609).
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
    Dagegen hat der BGH angenommen, dass die Bebauung eines unbebauten Grundstücks nicht mehr als Verwendung im Sinne der §§ 994 ff BGB anzusehen sind, weil hier nur Vermögensaufwendungen gemeint seien, die den Zustand des Grundstücks nicht grundlegend verändern (BGHZ 41, 157).
  • BGH, 12.07.1984 - IX ZR 124/83

    Eigentum an auf fremden Grundstücken errichteten Gebäuden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
    Entsprechendes gilt auch dann, wenn dem Vermieter ein Wahlrecht eingeräumt worden ist, die Baulichkeiten am Ende des Mietverhältnisses zu übernehmen oder ihre Beseitigung zu verlangen (BGH NJW 1985, 789; Palandt-Ellenberger a.a.O.).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
    Für die Frage der Leistung kommt es nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1999, 1393 ff) darauf an, wie der Zuwendungszweck zu beurteilen ist, der sich entweder aus den übereinstimmenden Vorstellungen der Beteiligten oder bei divergierenden Vorstellungen aus der Empfängersicht bei objektiver Betrachtung bestimmt (BGH NJW 1999, 1393; Palandt-Bassenge, "Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., 2013, § 812, Rn. 3).
  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 71/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
    Offen bleiben kann, ob die Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2006, 294 ff; BGH NJW-RR 2010, 86 ff) anwendbar ist, wonach dem Mieter bei einem Vermieterwechsel und bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrags gegenüber dem neuen Vermieter ein Bereicherungsanspruch im Hinblick auf seine Investitionen zustehen kann, wenn der neue Vermieter, der das Objekt früher als vertraglich vorgesehen zurückerhält, wegen der Investitionen durch anderweitige Vermietung einen höheren Mietzins realisieren kann.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08

    Mietvertrag über Gewerberaum: Auswirkungen eines formunwirksamen Nachtrages zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2013 - 2 U 307/12
    Die Klägerin wurde mit Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 27.03.2009 (Az: 2 U 72/08, Anlage K 20; vorgehend Landgericht Frankfurt a.M. 2-4 O 139/05) zur Räumung und Herausgabe der Golfanlage einschließlich aller An- und Zubauten, Clubhaus und altem Führring an die Insolvenzverwalterin des A-Klub verurteilt.
  • OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20

    Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung;

    Nach der (älteren) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26. Februar 1964, Az. V ZR 105/61; dem folgend u.a. OLG Frankfurt Urteil vom 4. Oktober 2013, Az. 2 U 307/12) schließen die Regelungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses bereicherungsrechtliche Vorschriften sowie die des § 951 BGB aus; dies gelte auch dann, wenn es sich nicht um Verwendungen im Sinne des § 996 BGB handele.
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Rechtsprechung
   BSG, 20.12.2012 - B 2 U 307/12 B   

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https://dejure.org/2012,43814
BSG, 20.12.2012 - B 2 U 307/12 B (https://dejure.org/2012,43814)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2012 - B 2 U 307/12 B (https://dejure.org/2012,43814)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - B 2 U 307/12 B (https://dejure.org/2012,43814)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mainz - S 11 U 75/08
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 2 U 308/10
  • BSG, 20.12.2012 - B 2 U 307/12 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 2 U 307/12 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, da diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; vgl auch BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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