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   BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B   

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BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B (https://dejure.org/2014,23903)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B (https://dejure.org/2014,23903)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B (https://dejure.org/2014,23903)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Überraschungsentscheidung - Abweichen von für den Kläger günstigem Urteil und Gutachten - fehlende Information der Beteiligten über beabsichtigte Abweichung - Recht auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - faires Verfahren - Überraschungsentscheidung - gerichtliche Äußerung - Aktenvermerk - Zurückverweisung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - faires Verfahren - Überraschungsentscheidung - gerichtliche Äußerung - Aktenvermerk - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Der umfassende Anspruch auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25.6.2002 - B 11 AL 21/02 B - Juris; BSG Beschluss vom 2.4.2009 - B 2 U 281/08 B - Juris) .

    Zwar ist eine Überraschungsentscheidung zu verneinen, wenn nur ein Mitglied des Spruchkörpers sich dahingehend äußert, dass die spätere Sachentscheidung zugunsten des Klägers ausfallen werde, da es sich dann nur um eine Einzelmeinung handelt, die für die nachfolgende Entscheidung des gesamten Spruchkörpers nicht bindend sein kann (s BSG Beschluss vom 21.6.2000 - B 5 RJ 24/00 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 30, abgedruckt unter SozR 3-1500 § 112 Nr. 2).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 281/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Der umfassende Anspruch auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25.6.2002 - B 11 AL 21/02 B - Juris; BSG Beschluss vom 2.4.2009 - B 2 U 281/08 B - Juris) .
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B

    Anhörung eines Mitglieds der Scientology-Organisation im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Der umfassende Anspruch auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25.6.2002 - B 11 AL 21/02 B - Juris; BSG Beschluss vom 2.4.2009 - B 2 U 281/08 B - Juris) .
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in dessen Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; BVerfGE 96, 205, 216 f) .
  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Der umfassende Anspruch auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25.6.2002 - B 11 AL 21/02 B - Juris; BSG Beschluss vom 2.4.2009 - B 2 U 281/08 B - Juris) .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in dessen Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; BVerfGE 96, 205, 216 f) .
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Weder aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren noch aus dem auf rechtliches Gehör ergibt sich eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts zur Sach- und Rechtslage oder eine Pflicht des Gerichts zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung (BVerfGE 66, 116, 174; BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGE 86, 133, 145) .
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Der umfassende Anspruch auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25.6.2002 - B 11 AL 21/02 B - Juris; BSG Beschluss vom 2.4.2009 - B 2 U 281/08 B - Juris) .
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in dessen Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; BVerfGE 96, 205, 216 f) .
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B
    Weder aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren noch aus dem auf rechtliches Gehör ergibt sich eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts zur Sach- und Rechtslage oder eine Pflicht des Gerichts zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung (BVerfGE 66, 116, 174; BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGE 86, 133, 145) .
  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 7/97 R

    Nichtbeachtung von Prozeßgrundrechten und Auferlegung von Mutwillenskosten -

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 11/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Eine Überraschungsentscheidung wäre dann zu verneinen, wenn nur ein Mitglied des Spruchkörpers den Hinweis erteilt hätte (vgl BSG vom 3.4.2014 - B 2 U 308/13 B - Juris) .
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 277/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Der umfassende Anspruch auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Übermaßverbot (Gebot der Rücksichtnahme) gegenüber Freiheitsrechten und das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl Beschluss des Senats vom 3.4.2014 - B 2 U 308/13 B - Juris RdNr 8; BVerfGE 78, 123, 126; BVerfG SozR 3-1500 § 161 Nr. 5; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG Beschluss vom 25.6.2002 - B 11 AL 21/02 B - Juris; BSG Beschluss vom 2.4.2009 - B 2 U 281/08 B - Juris) .
  • BSG, 14.07.2023 - B 1 KR 10/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine Hinweispflicht kann jedoch dann bestehen, wenn sich das Gericht hinsichtlich der Beweiswürdigung zuvor abweichend geäußert hat (vgl hierzu BSG vom 3.4.2014 - B 2 U 308/13 B - juris RdNr 8) .
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 U 308/13   

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LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 U 308/13 (https://dejure.org/2015,40559)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.11.2015 - L 2 U 308/13 (https://dejure.org/2015,40559)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 (https://dejure.org/2015,40559)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfall in einem forstwirtschaftlichen Unternehmen; Planmäßiger Anbau und Abschlag von Holz; Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz; Auswirkung von Hofübergabe- oder Altenteilerverträgen; Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der landwirtschaftlichen ...

  • rewis.io

    Besorgen von Brennholz für das Beheizen des Wohnhauses eines landwirtschaftlichen Unternehmens als nicht unfallversicherte Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfall in einem forstwirtschaftlichen Unternehmen

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beim Hacken von Brennholz für das Wohnhaus als versicherte Tätigkeit im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 277
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 13/88

    Entschädigungsansprüche für einen Unfall beim Abfahren von Brennholz - Abfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 U 308/13
    Der Kläger beruft sich dabei auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.06.1989 (Az. 2 RU 13/88).

    Unternehmen der Forstwirtschaft zeichnen sich nämlich dadurch aus, dass sie planmäßig den Anbau und Abschlag von Holz betreiben (BSG, Urteil vom 12.06.1989 - Az. 2 RU 13/88 - Rdnr. 15 bei Juris).

    Somit kann sich der Kläger auch nicht auf das von ihm zitierte Urteil des BSG vom 12.06.1989 (Az. 2 RU 13/88) berufen, in dem das BSG das Abfahren des Holzes aus dem Wald noch im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Unternehmer eines forstwirtschaftlichen Betriebes gesehen hat und dann, wenn dieses Holz nicht zu einem Käufer gefahren wird, sondern auf den Hof des Versicherten mit dem Ziel verbracht wird, dort zu Brennholz für den privaten Haushalt des Versicherten verarbeitet zu werden, eine gemischte Tätigkeit annahm, die noch dem Versicherungsschutz unterfiel.

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 U 308/13
    Eine Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht nach der neueren Rechtsprechung dann im inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (BSG, Urteil vom 09.11.2010, Az. B 2 U 14/10 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 39).

    Nach der bereits oben zitierten neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.11.2010, a. a. O.) steht eine Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz dann im inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.11.1993 - L 3 U 145/92

    Unfallversicherung; Arbeitnehmerähnlich; Tätigkeit; Brennholz; Gemeindewald;

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 U 308/13
    Auch das LSG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 10.11.1993 (Az. L 3 U 145/92) eine Wie-Beschäftigung verneint, wenn jemand mit Erlaubnis der Gemeinde Holz aus einem Gemeindewald holt und dabei eine windwurfgeschädigte Buche entfernt, die sonst ohnehin von der Gemeinde mithilfe eigener Arbeiter hätte entfernt werden müssen.
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 U 308/13
    Das wesentliche Dienen des Haushalts gegenüber einem landwirtschaftlichen Unternehmen setzt voraus, dass der Haushalt dem Unternehmen nützlich und die Land- oder Forstwirtschaft nicht derart klein ist, dass ihr der Haushalt an Bedeutung gleichsteht oder gar überlegen ist (BSG, Urteil vom 27.03.2012 - Az. B 2 U 5/11 R - Rdnr. 48 bei Juris).
  • LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

    Der planmäßige Anbau und Abschlag setzt nicht voraus, dass jedes Jahr angepflanzt und schlagreifes Holz geschlagen wird; es genügen auch ein Anbau und Abschlag in mehrjährigen Zeitabständen (BSG, Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 13/88 -, juris Rn. 15 m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 24).

    Da überdies Seitens des Klägers ebenfalls nicht geltend gemacht worden ist, dass entweder der Haushalt seiner Mutter oder der Haushalt seiner Großeltern wesentlich der Landwirtschaft diene bzw. gedient habe (insbesondere im Unfallzeitpunkt bzw. ggf. im Zeitpunkt der Betriebsübergabe), hat der Senat keinen Anlass für weitere Ermittlungen gesehen (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 29; Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 -, juris Rn. 41).

    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des 2. Senates des Bayerischen LSG, der ausgeführt hat, dass es über den Schutzzweck der Normen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. §§ 123 f. SGB VII hinausgehen würde, wenn an sich rein private Tätigkeiten in Erfüllung der Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern durch ihre Vereinbarung in Hofübergabeverträgen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt würden (Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 30 f.; in diesem Sinne auch, allerdings nicht entscheidungserheblich: LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 18. Oktober 2012 - L 14 U 120/09 -, juris Rn. 25 f.; ähnlich bei Vorliegen eines Pachtvertrages: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1996 - L 10 U 661/95 -, Bl. 34 ff. SG-Akte; ebenso für eine im Hofübergabevertrag vereinbarte Grabpflege: LSG Niedersachen, Urteil vom 1. Dezember 1977 - L 6 U 282/77 -, Bl. 41 ff. LSG-Akte).

  • LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14

    Versicherungsschutz, Beigeladene

    Eine Verurteilung der Beigeladenen zu 2) nach § 75 Abs. 5 SGG kommt grundsätzlich in Betracht (vgl. BayLSG Urteil vom 11.11.2015, L 2 U 308/13 Rz. 32), da es ich bei der Beigeladenen zu 2) um einen weiteren möglicherweise zuständigen Unfallversicherungsträger handelt.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung gem § 63 SGB 7 -

    Das Holzhacken/die Verarbeitung von Brennholz für den eigenen Bedarf sei dann allein dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen (vgl. nur Bayerisches LSG, Urteil vom 11.11.2015 - L 2 U 308/13 -, Juris Rn. 27; siehe auch BSG, Beschluss vom 31.01.1989 - 2 BU 131/88 -, Juris Rn. 6).

    Das wesentliche Dienen des Haushalts gegenüber einem landwirtschaftlichen Unternehmen setzt voraus, dass der Haushalt dem Unternehmen nützlich und die Land- oder Forstwirtschaft nicht derartig klein ist, dass ihr der Haushalt an Bedeutung gleichsteht oder gar überlegen ist (BSG, Urteil vom 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R -, Juris Rn. 48; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.2015 - L 2 U 308/13 -, Juris Rn. 28 f).

  • BSG, 22.03.2016 - B 2 U 15/16 B
    L 2 U 308/13 (Bayerisches LSG).
  • SG München, 17.02.2023 - S 1 U 5029/22

    Kein Arbeitsunfall bei Holzverarbeitung zugekauften Holzes

    Im Jahr 2015 hat dagegen das Bayerische Landessozialgericht (rechtskräftiges Urteil vom 11. November 2015, Az. L 2 U 308/13) ein klageabweisendes Urteil des Sozialgerichts Landshut bestätigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2017 - L 16/3 U 38/14
    Die Brennholzaufbereitung bzw das Bearbeiten des Brennholzes für den privaten Haushalt stellt keine Tätigkeit im land- bzw forstwirtschaftlichen Unternehmen dar, sondern ist eine private Tätigkeit (vgl. Bayrisches LSG, Urteil vom 11. November 2010 - L 2 U 308/13 Rdnr. 25ff; BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R Rdnr. 41 mwN).
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